Wenn Du in einem tollen Team, zu
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
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Eduard Physio schrieb:
Hallo. Wir beabsichtigen in unseren Gesundheitszentrum eine Ergopraxis auzubauen. Die Räume sind vorhanden. Es soll eine Ergotherapeutin als Angestellte arbeiten(Fachlicheleitung) und über Sie soll die Zulassung erfolgen.Geht das?
Ist euer Gesundheitszentrum bereits eine Praxis mit Kassenzulassung (Physio, Massage, Podologe) ? Dann : ja, wenn die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden in eurem Gesundheitszentrum gewerblich Dienstleistungen angeboten? Dann: nein. Denn: Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Nachzulesen unter
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
gemäß § 124 Abs. 4 SGB V
zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V
für Leistungserbringer von Heilmitteln,
die als Dienstleistung an
Versicherte abgegeben werden
(Zulassungsempfehlungen)
in der Fassung vom 01.03.2012
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Eduard Physio schrieb:
Danke für die INFO. Lg
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heropas schrieb:
Das kommt drauf an.
Ist euer Gesundheitszentrum bereits eine Praxis mit Kassenzulassung (Physio, Massage, Podologe) ? Dann : ja, wenn die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden in eurem Gesundheitszentrum gewerblich Dienstleistungen angeboten? Dann: nein. Denn: Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Nachzulesen unter
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
gemäß § 124 Abs. 4 SGB V
zur einheitlichen Anwendung der
Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V
für Leistungserbringer von Heilmitteln,
die als Dienstleistung an
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