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Ergotherapie Praxis 1.Stock
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Eduard Physio
13.12.2013 23:07
Hallo. Darf eine Praxis für Ergo in 1.Stock ohne Aufzug zugelassen werden?
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Hallo. Darf eine Praxis für Ergo in 1.Stock ohne Aufzug zugelassen werden?
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Eduard Physio schrieb:

Hallo. Darf eine Praxis für Ergo in 1.Stock ohne Aufzug zugelassen werden?

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Andrea Bartels
14.12.2013 06:21
:unamused: Moin,
tja so pauschal.............. würde ich sagen: nein;
Kenne jedoch z.B. einen Fall, da gab`s eine Teilzulassung, weil nur Handtherapie durchgeführt wurde - wenn dann allerdings dort auch plötzlich irgendwann anderes Klientel behandelt wird, dann wird`s schwierig... siehe Rückforderung der GKV`en bei Nicht Zulassung......
Privatpraxen gehen überall.....................
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:unamused: Moin, tja so pauschal.............. würde ich sagen: nein; Kenne jedoch z.B. einen Fall, da gab`s eine Teilzulassung, weil nur Handtherapie durchgeführt wurde - wenn dann allerdings dort auch plötzlich irgendwann anderes Klientel behandelt wird, dann wird`s schwierig... siehe Rückforderung der GKV`en bei Nicht Zulassung...... Privatpraxen gehen überall.....................
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Andrea Bartels schrieb:

:unamused: Moin,
tja so pauschal.............. würde ich sagen: nein;
Kenne jedoch z.B. einen Fall, da gab`s eine Teilzulassung, weil nur Handtherapie durchgeführt wurde - wenn dann allerdings dort auch plötzlich irgendwann anderes Klientel behandelt wird, dann wird`s schwierig... siehe Rückforderung der GKV`en bei Nicht Zulassung......
Privatpraxen gehen überall.....................

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morpheus-06
14.12.2013 10:14
für die Zulassung zur GKV -> JA
das Bauamt könnte aber Probleme machen, deshalb da nachfragen.
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für die Zulassung zur GKV -> JA das Bauamt könnte aber Probleme machen, deshalb da nachfragen.
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Eduard Physio
14.12.2013 14:50
Wrum soll das Bauamt problem machen?
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Wrum soll das Bauamt problem machen?
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Eduard Physio schrieb:

Wrum soll das Bauamt problem machen?

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JürgenK
14.12.2013 18:03
...weil das für gewerbliche Rume zuständig ist...und jetzt bitte NICHT: wir sind doch ein freier Beruf. Für das Bauamt gibt es nur Wohn-bzw Gewerberaum.
Für die KK heißt es meisten sollte behindertengerchten Zugang haben und bei den entsprechenden "Bauämtern" heißt es meisten MUSS ein....haben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...weil das für gewerbliche Rume zuständig ist...und jetzt bitte NICHT: wir sind doch ein freier Beruf. Für das Bauamt gibt es nur Wohn-bzw Gewerberaum. Für die KK heißt es meisten sollte behindertengerchten Zugang haben und bei den entsprechenden "Bauämtern" heißt es meisten MUSS ein....haben MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...weil das für gewerbliche Rume zuständig ist...und jetzt bitte NICHT: wir sind doch ein freier Beruf. Für das Bauamt gibt es nur Wohn-bzw Gewerberaum.
Für die KK heißt es meisten sollte behindertengerchten Zugang haben und bei den entsprechenden "Bauämtern" heißt es meisten MUSS ein....haben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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morpheus-06
15.12.2013 11:32
Eduard Physio schrieb:
> Wrum soll das Bauamt problem machen?

Weil das Bauamt / Baubehörde die Auflagen für med. Praxen gem. der LBO`en prüft. Das hat nichts mit einer GKV-Zulassung zu tun, das Bauamt kann Auflagen wie "Barrierefreiheit", Behinderten-WS, Parkplätze etc. machen. Das Bauamt hat auch die Macht den Praxisbetrieb zu untersagen wenn die LBO nicht eingehalten wird.

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Eduard Physio schrieb: > Wrum soll das Bauamt problem machen? Weil das Bauamt / Baubehörde die Auflagen für med. Praxen gem. der LBO`en prüft. Das hat nichts mit einer GKV-Zulassung zu tun, das Bauamt kann Auflagen wie "Barrierefreiheit", Behinderten-WS, Parkplätze etc. machen. Das Bauamt hat auch die Macht den Praxisbetrieb zu untersagen wenn die LBO nicht eingehalten wird.
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morpheus-06 schrieb:

Eduard Physio schrieb:
> Wrum soll das Bauamt problem machen?

Weil das Bauamt / Baubehörde die Auflagen für med. Praxen gem. der LBO`en prüft. Das hat nichts mit einer GKV-Zulassung zu tun, das Bauamt kann Auflagen wie "Barrierefreiheit", Behinderten-WS, Parkplätze etc. machen. Das Bauamt hat auch die Macht den Praxisbetrieb zu untersagen wenn die LBO nicht eingehalten wird.

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morpheus-06 schrieb:

für die Zulassung zur GKV -> JA
das Bauamt könnte aber Probleme machen, deshalb da nachfragen.



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