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Faire Bezahlung nach TV
LZ-Königsborn/TVöD VKA inkl.
Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaub (bei einer
5-Tage-Woche)
Zuschuss zur Altersvorsorge in Form
einer Direktversicherung
Familienfreundliche
Unternehmenskultur z.B.
Mitarbeiterevents, Hilfestellung
bei der Pflege Angehöriger
Förderung der Mobilität durch
JobTicket, JobRad und Ladestationen
Zahlreiche Vergünstigungen, z.B.
Mitarbeiterpreise in der Cafeteria
sowie Corporate Benefits
Vielfältige Fort- u...
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ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage.
Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a
bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2
lauten sollte?
Gruß
Kathi
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Kathi Grinse schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage.
Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a
bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2
lauten sollte?
Gruß
Kathi
Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.
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nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert..
(offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern)
zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..
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saloia schrieb:
würde ich- grade bei der AOK- ohne schriftl. bestätigung NIE so machen.
nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert..
(offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern)
zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..
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Kathi Grinse schrieb:
Ich habe mit der Abrechnungsstelle der AOK telefoniert.
Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.
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