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Kathi Grinse
21.11.2013 09:11
Hallo ihr Lieben,

ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage.
Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a
bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2
lauten sollte?

Gruß
Kathi
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Hallo ihr Lieben, ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage. Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2 lauten sollte? Gruß Kathi
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Kathi Grinse schrieb:

Hallo ihr Lieben,

ich habe leider eine abrechnungstechnische Frage.
Kann ich ein Rezept mit dem Indikationsschlüssel En2a
bedenkenlos abrechnen obwohl der Indikationsschlüssel nur EN2
lauten sollte?

Gruß
Kathi

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Kathi Grinse
21.11.2013 09:47
Ich habe mit der Abrechnungsstelle der AOK telefoniert.
Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.
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Ich habe mit der Abrechnungsstelle der AOK telefoniert. Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.
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saloia
21.11.2013 14:48
würde ich- grade bei der AOK- ohne schriftl. bestätigung NIE so machen.
nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert..

(offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern)

zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..

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würde ich- grade bei der AOK- ohne schriftl. bestätigung NIE so machen. nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert.. (offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern) zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..
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saloia schrieb:

würde ich- grade bei der AOK- ohne schriftl. bestätigung NIE so machen.
nachher heißt es, ihr habt am Diagnoseschlüssel rummanipuliert..

(offenbar wurde mal wieder ergo mit physio verwechselt. das formblatt ist richtig??- ich hatte oft genug ergoVO`s auf physioformblättern)

zum arzt, neu ausstellen lassen ist die sichere variante..

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Kathi Grinse schrieb:

Ich habe mit der Abrechnungsstelle der AOK telefoniert.
Wir sollen einfach das "a"streichen und dann können wir das Rezept regulär abrechnen.



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