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Der Arzt will es nicht ändern, vom Verband und von der Krankenkasse kommen keine zuverlässigen Auskünfte.
Vielen Dank im vorhinein.
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dhammann1 schrieb:
Moin, wir haben von einem Neurologen 2 Ergoverordnungen mit vorrangigen Heilmitteln "Hirnleistungstraining" und "sensomotorisch perzeptiv" bekommen. Gleiches Verordnungsdatum, gleicher Patient, gleiche Diagnose, gleicher icd 10 und Indikationsschlüssel. Jeweils 10 x, 1x die Woche. Ist das in der Ergotherapie zulässig?
Der Arzt will es nicht ändern, vom Verband und von der Krankenkasse kommen keine zuverlässigen Auskünfte.
Vielen Dank im vorhinein.
gem. Rahmenvertrag darf pro Regelfall nur ein vorrangiges Heilmittel abgegeben werden. Dies scheint wohl der Fall zu sein, auch wenn zwei Verordnungen ausgestellt wurden. Ich handhabe es in zweifelhaften Fällen immer so, dass ich die Verordnungen scanne, der Krankenkasse sende und von da eine schriftliche Antwort mit Genehmigung oder Ablehnung erhalte.
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FFGG schrieb:
In der ergo nicht zulässig
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Ligamentum schrieb:
Hallo dhammann1,
gem. Rahmenvertrag darf pro Regelfall nur ein vorrangiges Heilmittel abgegeben werden. Dies scheint wohl der Fall zu sein, auch wenn zwei Verordnungen ausgestellt wurden. Ich handhabe es in zweifelhaften Fällen immer so, dass ich die Verordnungen scanne, der Krankenkasse sende und von da eine schriftliche Antwort mit Genehmigung oder Ablehnung erhalte.
Das was der Arzt dort macht ist so nicht richtig. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er etwas anderes gewollt hat.
Insofern der Heilmittelkatalog es vorsieht (kommt auf die Indikationsgruppe an), hätte er maximal auf ein Rezept mehrere vorrangige Heilmittel verordnen können.
§ 12 Abs. 7 Satz 2 und 3 (Heilmittelrichtlinie):
Bei Maßnahmen der Ergotherapie kann die Verordnungsmenge je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht. Die Aufteilung der Verordnungsmenge ist auf dem Verordnungsvordruck unter "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" zu spezifizieren (z. B. bei EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6x sensomotorisch perzeptive Behandlung und 4x Hirnleistungstraining).
Vll. hilft das ja in der Kommunikation mit dem Arzt weiter.
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
Da du den Beitrag 2x offen hast, antworte ich dir hier auch nochmal:
Das was der Arzt dort macht ist so nicht richtig. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er etwas anderes gewollt hat.
Insofern der Heilmittelkatalog es vorsieht (kommt auf die Indikationsgruppe an), hätte er maximal auf ein Rezept mehrere vorrangige Heilmittel verordnen können.
§ 12 Abs. 7 Satz 2 und 3 (Heilmittelrichtlinie):
Bei Maßnahmen der Ergotherapie kann die Verordnungsmenge je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht. Die Aufteilung der Verordnungsmenge ist auf dem Verordnungsvordruck unter "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" zu spezifizieren (z. B. bei EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6x sensomotorisch perzeptive Behandlung und 4x Hirnleistungstraining).
Vll. hilft das ja in der Kommunikation mit dem Arzt weiter.
lg Dún
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