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später zwei bis drei
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Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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Wiederholend einmal im Jahr? Bei jeder Erstverordnung? Bei jedem Rezept?
Wie handhabt ihr das?
Danke für Antworten im Voraus.
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Wissen schrieb:
Wann bzw wie oft unterschreiben Patienten all unsere Formulare, bei der ersten Anmeldung ( ist klar ) und dann.....?
Wiederholend einmal im Jahr? Bei jeder Erstverordnung? Bei jedem Rezept?
Wie handhabt ihr das?
Danke für Antworten im Voraus.
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RoFo schrieb:
Spätestens bei gesetzlichen Änderungen
Du machst es dir komplizierter als nötig: gesetzlich vorgeschrieben ist die Informatione und ggf. Zustimmung, nicht die jährliche Erinnerung. Das kannst du machen wenn dir langweilig ist.
Meine Banken machen es sich ganz einfach: "Anbei erhalten Sie die Änderungen zu..., wenn Sie nicht binnen vier Wochen widersprechen haben Sie gemäß unseren AGB eingewilligt.l", wobei der Widerspruch nur die Sonderkündigung des Kontos zulässt...
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Papa Alpaka schrieb:
Einmal alles unterschreiben, danach bei allen Änderungen die Änderung aufzeigen und bestätigen lassen das ich meiner Informationspflicht nachgekommen bin.
Du machst es dir komplizierter als nötig: gesetzlich vorgeschrieben ist die Informatione und ggf. Zustimmung, nicht die jährliche Erinnerung. Das kannst du machen wenn dir langweilig ist.
Meine Banken machen es sich ganz einfach: "Anbei erhalten Sie die Änderungen zu..., wenn Sie nicht binnen vier Wochen widersprechen haben Sie gemäß unseren AGB eingewilligt.l", wobei der Widerspruch nur die Sonderkündigung des Kontos zulässt...
Wann bzw wie oft unterschreiben Patienten all unsere Formulare, bei der ersten Anmeldung ( ist klar ) und dann.....?
Wiederholend einmal im Jahr? Bei jeder Erstverordnung? Bei jedem Rezept?
Wie handhabt ihr das?
Danke für Antworten im Voraus.
Der Patientenrechtevertrag greift immer nur bei einer Diagnose, was ja selbstredend ist bei der Aufklärung (...jener Diagnose).
Also neue Diagnose, neue Unterschrift beim Formular Patientenrechtegesetz (incl. der üblichen weiteren Anhängesl im Vertrag...)
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stefan 302 schrieb:
Wissen schrieb am 20.4.18 14:11:
Wann bzw wie oft unterschreiben Patienten all unsere Formulare, bei der ersten Anmeldung ( ist klar ) und dann.....?
Wiederholend einmal im Jahr? Bei jeder Erstverordnung? Bei jedem Rezept?
Wie handhabt ihr das?
Danke für Antworten im Voraus.
Der Patientenrechtevertrag greift immer nur bei einer Diagnose, was ja selbstredend ist bei der Aufklärung (...jener Diagnose).
Also neue Diagnose, neue Unterschrift beim Formular Patientenrechtegesetz (incl. der üblichen weiteren Anhängesl im Vertrag...)
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Bestandteil ist dies vom ersten Link
Dann insbesondere:
Wie auch bisher gilt Folgendes (§ 630c Absatz 2 Satz 1):
"Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen."
Das bezieht sich auf die Diagnose > Verlauf > Behandlung, welche auf dem Rezept steht oder der sekt.HP PT dies diagnostiziert.
Ändert sich die Diagnose und / oder das HM, dann wird eine neue Vereinbarung / Aufklärung notwendig, ganz abgesehen von den anderen zu beachtenden Inhalten des Vertrages.
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stefan 302 schrieb:
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Dann insbesondere:
Wie auch bisher gilt Folgendes (§ 630c Absatz 2 Satz 1):
"Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen."
Das bezieht sich auf die Diagnose > Verlauf > Behandlung, welche auf dem Rezept steht oder der sekt.HP PT dies diagnostiziert.
Ändert sich die Diagnose und / oder das HM, dann wird eine neue Vereinbarung / Aufklärung notwendig, ganz abgesehen von den anderen zu beachtenden Inhalten des Vertrages.
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DiPi schrieb:
Patientenrechtevertrag? Meinst du damit die Aufklärung bezüglich des Datenschutzes bzw. die Einwilligungen? Wenn ja, warum sollte der nur für eine Diagnose gelten? Er hat doch mit der Diagnose ansich nichts zu tun. Es geht doch um die Behandlung in meiner Praxis und der Regelung des Umgangs mit den persönlichen bzw. den Gesundheitsdaten. Oder ist dem nicht so?
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DiPi: Wir haben eine Aufklärungspflicht und deshalb dokumentiere ich sie nicht nur, sondern lasse sie mir unterschreiben, bei jeder neuen Diagnose.
Was verstehst du unter gesamter Behandlungsdauer?
Allen einen schönen sonnigen Nachmittag.
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Wissen schrieb:
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten und Denkanstöße.
DiPi: Wir haben eine Aufklärungspflicht und deshalb dokumentiere ich sie nicht nur, sondern lasse sie mir unterschreiben, bei jeder neuen Diagnose.
Was verstehst du unter gesamter Behandlungsdauer?
Allen einen schönen sonnigen Nachmittag.
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DiPi schrieb:
Stefan: Der Behandlungsvertrag hat bei mir nichts mit der Diagnose zu tun. Ich kläre meine Patienten über die Diagnose und die Therapie mündlich auf. Der Vertrag regelt eher das oganisatorische (Absageregelung, Datenschutz...). Der Vertrag gilt über die gesamte Behandlungsdauer. Aber vielleicht regelst Du in Deinem Vertrag andere Dinge, die enger verknüpft sind mit der Diagnose?
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