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Hamburg Winterhude

Unsere Praxis besteht aktuell aus
zwei erfahrenen Therapeuten und
einer Mitarbeiterin an der
Rezeption. Wir legen großen Wert
auf eine angenehme
Arbeitsatmosphäre, hochwertige
Behandlungen und ausreichend Zeit
für unsere Patient:innen mit einer
Behandlungsdauer von 25 Minuten.
Die Praxis bietet viel Raum und
zahlreiche Möglichkeiten zur
persönlichen und fachlichen
Entfaltung. Der Praxisschwerpunkt
liegt in der Behandlung
orthopädischer und chirurgischer
Krankheitsbilder.

Wir wünschen ...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Verpflichtungserklärung der Mitarbeiter

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Neues Thema
Verpflichtungserklärung der Mitarbeiter
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heike31
04.05.2018 13:28
Wenn aufgrund der Praxisgröße KEIN Datenschutzbeauftragter benannt muß, ist dann der Praxisinhaber derjenige, der bei "Unterschrift des Verantwortlichen" unterschreibt?
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Wenn aufgrund der Praxisgröße KEIN Datenschutzbeauftragter benannt muß, ist dann der Praxisinhaber derjenige, der bei "Unterschrift des Verantwortlichen" unterschreibt?
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heike31 schrieb:

Wenn aufgrund der Praxisgröße KEIN Datenschutzbeauftragter benannt muß, ist dann der Praxisinhaber derjenige, der bei "Unterschrift des Verantwortlichen" unterschreibt?

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ali
04.05.2018 13:38
Yep, wer sonst....
1

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• heike31
Yep, wer sonst....
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ali schrieb:

Yep, wer sonst....

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PM1401
22.05.2018 10:24
Was ist die Folge wenn der Mitarbeiter die Verpflichtung nicht unterschreiben will?
1

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Was ist die Folge wenn der Mitarbeiter die Verpflichtung nicht unterschreiben will?
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Papa Alpaka
22.05.2018 11:15
...dann kommt die Verpflichtungserklärung mit Vermerk "Unterschrift verweigert" in die Akte und er bekommt einen Hinweis auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ausgehändigt (Kopie davon ebenfalls in die Akte, "ausgehändigt am...");
dazu ist der Mitarbeiter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angezählt: Ein MA der seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht anerkennt ist, egal was er therapeutisch auf dem Kasten haben mag, eine tickende Zeitbombe.
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...dann kommt die Verpflichtungserklärung mit Vermerk "Unterschrift verweigert" in die Akte und er bekommt einen Hinweis auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ausgehändigt (Kopie davon ebenfalls in die Akte, "ausgehändigt am..."); dazu ist der Mitarbeiter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angezählt: Ein MA der seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht anerkennt ist, egal was er therapeutisch auf dem Kasten haben mag, eine tickende Zeitbombe.
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Papa Alpaka schrieb:

...dann kommt die Verpflichtungserklärung mit Vermerk "Unterschrift verweigert" in die Akte und er bekommt einen Hinweis auf seine gesetzlichen Verpflichtungen ausgehändigt (Kopie davon ebenfalls in die Akte, "ausgehändigt am...");
dazu ist der Mitarbeiter für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angezählt: Ein MA der seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht anerkennt ist, egal was er therapeutisch auf dem Kasten haben mag, eine tickende Zeitbombe.

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PM1401 schrieb:

Was ist die Folge wenn der Mitarbeiter die Verpflichtung nicht unterschreiben will?



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