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Terminauskunft an dritte?
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Nici16
26.10.2018 10:48
`Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wir streng man es nehmen muss.
Kann ich Frau Müller den Termin von Herrn Müller mitteilen, wenn dieser keine Personen in der Schweigepflichtentbindung eingetragen hat?

Freu mich auf Antworten.
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`Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, wir streng man es nehmen muss. Kann ich Frau Müller den Termin von Herrn Müller mitteilen, wenn dieser keine Personen in der Schweigepflichtentbindung eingetragen hat? Freu mich auf Antworten.
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Nici16 schrieb:

`Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wir streng man es nehmen muss.
Kann ich Frau Müller den Termin von Herrn Müller mitteilen, wenn dieser keine Personen in der Schweigepflichtentbindung eingetragen hat?

Freu mich auf Antworten.

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ali
26.10.2018 11:24
Genaugenommen oder auch besser nicht...

Immer lustig, wenn Herr Müller Dich als Alibi für andere Treffen nutzt...und es so rauskommt...

In der Praxis lass ich Kirche im Dorf und entscheide im Einzelfall..
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Genaugenommen oder auch besser nicht... Immer lustig, wenn Herr Müller Dich als Alibi für andere Treffen nutzt...und es so rauskommt... In der Praxis lass ich Kirche im Dorf und entscheide im Einzelfall..
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morpheus-06
26.10.2018 12:55
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morpheus-06 schrieb:

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ali schrieb:

Genaugenommen oder auch besser nicht...

Immer lustig, wenn Herr Müller Dich als Alibi für andere Treffen nutzt...und es so rauskommt...

In der Praxis lass ich Kirche im Dorf und entscheide im Einzelfall..

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Papa Alpaka
26.10.2018 14:16
Nici16 schrieb am 26.10.18 10:48:
`Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wir streng man es nehmen muss.
Kann ich Frau Müller den Termin von Herrn Müller mitteilen, wenn dieser keine Personen in der Schweigepflichtentbindung eingetragen hat?

Freu mich auf Antworten.


Ob du das kannst musst du für dich entscheiden: Schlüsselqualifikationen sind der Umgang mit einem Terminkalender und das Artikulieren von Worten, idealerweise sinnvoll zusammenhängend (ob nun in Laut-, Gebärden- oder Schriftsprache sei dir überlassen) sowie eine der Artikulation entsprechende Kontaktaufnahme zu Frau Müller. Scheitert es an einem dieser drei Punkte kannst du Frau Müller den Termin von Herr Müller nicht mitteilen.

Dürfen tust du es nicht, es wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Ordnungswidrigkeit) oder, Worst Case, auch eine Straftat (StGB §203: Verrat von Geheimnissen).

Möglicher Umweg: Du darfst Frau Müller einen an Herrn Müller adressierten Brief übergeben; Frau Müller muss dann in eigener Verantwortung entscheiden ob sie gegen das Briefgeheimnis verstoßen kann/darf. Du darfst Frau Müller nicht dazu anstiften, diesen Brief zu öffnen; darfst aber mit relativer Sicherheit über den Inhalt des Briefes Auskunft geben ("Ich habe Ihrem Mann den Termin notiert, würden Sie diesen Brief bitte aushändigen?").

Bei nächster Gelegenheit würde ich das Gespräch mit Herr Müller suchen und ggf. die Einwilligung in die Datenweitergabe ergänzen lassen (nicht jeder hat auf dem Schirm das die eigene Frau ausdrücklich zum Informationserhalt ermächtigt werden muss) :)
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[zitat]Nici16 schrieb am 26.10.18 10:48: `Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, wir streng man es nehmen muss. Kann ich Frau Müller den Termin von Herrn Müller mitteilen, wenn dieser keine Personen in der Schweigepflichtentbindung eingetragen hat? Freu mich auf Antworten. [/zitat] Ob du das kannst musst du für dich entscheiden: Schlüsselqualifikationen sind der Umgang mit einem Terminkalender und das Artikulieren von Worten, idealerweise sinnvoll zusammenhängend (ob nun in Laut-, Gebärden- oder Schriftsprache sei dir überlassen) sowie eine der Artikulation entsprechende Kontaktaufnahme zu Frau Müller. Scheitert es an einem dieser drei Punkte kannst du Frau Müller den Termin von Herr Müller nicht mitteilen. Dürfen tust du es nicht, es wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Ordnungswidrigkeit) oder, Worst Case, auch eine Straftat (StGB §203: Verrat von Geheimnissen). Möglicher Umweg: Du darfst Frau Müller einen an Herrn Müller adressierten Brief übergeben; Frau Müller muss dann in eigener Verantwortung entscheiden ob sie gegen das Briefgeheimnis verstoßen kann/darf. Du darfst Frau Müller nicht dazu anstiften, diesen Brief zu öffnen; darfst aber mit relativer Sicherheit über den Inhalt des Briefes Auskunft geben ("Ich habe Ihrem Mann den Termin notiert, würden Sie diesen Brief bitte aushändigen?"). Bei nächster Gelegenheit würde ich das Gespräch mit Herr Müller suchen und ggf. die Einwilligung in die Datenweitergabe ergänzen lassen (nicht jeder hat auf dem Schirm das die eigene Frau ausdrücklich zum Informationserhalt ermächtigt werden muss) :)
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ali
26.10.2018 15:29
Das hast Du aber wieder herzallerliebst formuliert Papa...
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ali schrieb:

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Papa Alpaka
26.10.2018 16:17
...da verzichte ich einmal auf den kotzenden Smiley (den selbst Whatsapp implementiert hat) und was passiert? Ich kann dir nicht mal ein Küsschen zuwerfen :anguished:

:smile:
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...da verzichte ich einmal auf den kotzenden Smiley (den selbst Whatsapp implementiert hat) und was passiert? Ich kann dir nicht mal ein Küsschen zuwerfen :anguished: :smile:
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Papa Alpaka schrieb:

...da verzichte ich einmal auf den kotzenden Smiley (den selbst Whatsapp implementiert hat) und was passiert? Ich kann dir nicht mal ein Küsschen zuwerfen :anguished:

:smile:

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Bernie
26.10.2018 16:39
Da ein Physiotherapeut nach § 203 StGB ein Berufsgeheimnisträger ist, wäre es strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt. (Vorausgesetzt Du bist PT. Wenn es ein HP Termin wäre und Du HP bist ist es nicht strafbar, da HPs keine Berufsgeheimnisträger nach dem StGB sind. Da greift "nur" der allgemeine Datenschutz - beim HPPT wäre es aber wieder strafbar :confused:). :confused: :confused:
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Da ein Physiotherapeut nach § 203 StGB ein Berufsgeheimnisträger ist, wäre es strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt. (Vorausgesetzt Du bist PT. Wenn es ein HP Termin wäre und Du HP bist ist es nicht strafbar, da HPs keine Berufsgeheimnisträger nach dem StGB sind. Da greift "nur" der allgemeine Datenschutz - beim HPPT wäre es aber wieder strafbar :confused:). :confused: :confused:
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Bernie schrieb:

Da ein Physiotherapeut nach § 203 StGB ein Berufsgeheimnisträger ist, wäre es strafbar, wenn keine Einwilligung vorliegt. (Vorausgesetzt Du bist PT. Wenn es ein HP Termin wäre und Du HP bist ist es nicht strafbar, da HPs keine Berufsgeheimnisträger nach dem StGB sind. Da greift "nur" der allgemeine Datenschutz - beim HPPT wäre es aber wieder strafbar :confused:). :confused: :confused:

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Papa Alpaka schrieb:

Nici16 schrieb am 26.10.18 10:48:
`Hallo zusammen,

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Dürfen tust du es nicht, es wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Ordnungswidrigkeit) oder, Worst Case, auch eine Straftat (StGB §203: Verrat von Geheimnissen).

Möglicher Umweg: Du darfst Frau Müller einen an Herrn Müller adressierten Brief übergeben; Frau Müller muss dann in eigener Verantwortung entscheiden ob sie gegen das Briefgeheimnis verstoßen kann/darf. Du darfst Frau Müller nicht dazu anstiften, diesen Brief zu öffnen; darfst aber mit relativer Sicherheit über den Inhalt des Briefes Auskunft geben ("Ich habe Ihrem Mann den Termin notiert, würden Sie diesen Brief bitte aushändigen?").

Bei nächster Gelegenheit würde ich das Gespräch mit Herr Müller suchen und ggf. die Einwilligung in die Datenweitergabe ergänzen lassen (nicht jeder hat auf dem Schirm das die eigene Frau ausdrücklich zum Informationserhalt ermächtigt werden muss) :)



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