Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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wir betreuen zwei Pflegeheime und haben aus diversen Gründen bisher als Service für die Patienten die Rezepte zur Genehmigung an die Kraneknkassen gesendet. Überwiegend die mit en drei großen grünen Buchstaben in den Freiumschlägen, die uns hierzu zur Verfügung standen. Auf dem Rezept wurde das IK eingetragen und so wusste die Kasse, dass es auch wieder in die Praxis zurück musste. Hat prima geklappt. Über die Angehörigen ist der Weg zu kompliziert und dauert zu lange.
Nun zu meiner Frage: der normale Postweg ist ja nicht sicher und im Falle eines Datenverlustes haftet der Absender sofern nicht per Einschreiben versendet wurde (dann haftet die Post). Ich kann und will allerdings nicht die Briefe per Einschreiben versenden - zu teuer.
Wäre es möglich und für uns rechtssicher, wenn der Patient und/oder die Angehörigen uns schriftlich von der Haftung entbinden. Ich würde hierzu ein Anschreiben formulieren mit einer Erklärung warum, wieso und weshalb. Ein Formular mit der Entlassung aus der Haftung und schon kann ich den Service weiter anbieten und Briefe in den Freiumschlägen oder per 0,70€ versenden. Wer nicht unterschreibt muss dann zukünftig eben selbst die Genehmigungen einholen...mit dem Ärger, dass Rezepte ungültig werden, weil sie zu lange rumliegen.
Danke für eure Hilfe und Einschätzung.
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teuflchen83 schrieb:
Hallo liebes Forum,
wir betreuen zwei Pflegeheime und haben aus diversen Gründen bisher als Service für die Patienten die Rezepte zur Genehmigung an die Kraneknkassen gesendet. Überwiegend die mit en drei großen grünen Buchstaben in den Freiumschlägen, die uns hierzu zur Verfügung standen. Auf dem Rezept wurde das IK eingetragen und so wusste die Kasse, dass es auch wieder in die Praxis zurück musste. Hat prima geklappt. Über die Angehörigen ist der Weg zu kompliziert und dauert zu lange.
Nun zu meiner Frage: der normale Postweg ist ja nicht sicher und im Falle eines Datenverlustes haftet der Absender sofern nicht per Einschreiben versendet wurde (dann haftet die Post). Ich kann und will allerdings nicht die Briefe per Einschreiben versenden - zu teuer.
Wäre es möglich und für uns rechtssicher, wenn der Patient und/oder die Angehörigen uns schriftlich von der Haftung entbinden. Ich würde hierzu ein Anschreiben formulieren mit einer Erklärung warum, wieso und weshalb. Ein Formular mit der Entlassung aus der Haftung und schon kann ich den Service weiter anbieten und Briefe in den Freiumschlägen oder per 0,70€ versenden. Wer nicht unterschreibt muss dann zukünftig eben selbst die Genehmigungen einholen...mit dem Ärger, dass Rezepte ungültig werden, weil sie zu lange rumliegen.
Danke für eure Hilfe und Einschätzung.
Die Kosten für das sichere Einschreiben tragen die Patienten/Angehörigen. Schließlich erhalten Sie hier bereits eine KOSTENLOSE Serviceleistung!
Wer nicht bereit ist die paar Euro zu investieren, darf gern selbst zur Krankenkasse laufen.
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eschnellmann schrieb:
Das ist doch viel zu kompliziert und so nicht rechtssicher (es sei denn ein RA hat das überprüft).
Die Kosten für das sichere Einschreiben tragen die Patienten/Angehörigen. Schließlich erhalten Sie hier bereits eine KOSTENLOSE Serviceleistung!
Wer nicht bereit ist die paar Euro zu investieren, darf gern selbst zur Krankenkasse laufen.
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