Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ein Pat, den wir schon mehrmals behandelt haben, möchte nun die Einwilligung bzgl Datenschutz u Verarbeitung nicht unterschreiben. Hattet Ihr den Fall auch schon und wie geht Ihr damit um? Abbruch des Rezeptes? Vielen Dank für Antworten!
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herwech schrieb:
Hallo!
Ein Pat, den wir schon mehrmals behandelt haben, möchte nun die Einwilligung bzgl Datenschutz u Verarbeitung nicht unterschreiben. Hattet Ihr den Fall auch schon und wie geht Ihr damit um? Abbruch des Rezeptes? Vielen Dank für Antworten!
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M0nique schrieb:
Und ich dachte, GKV-Patienten müssen das gar nicht unterschreiben...
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medaktiv77 schrieb:
Soviel ich weiß muss GKV Patient nix unterschreiben
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Norbert Meyer schrieb:
Nur der PKV , aber auch nur wenn seine Verordnung über ein Abrechnungszentrum geschickt wird .
Schon aus pädagogischen Gründen ABBRUCH.
Ernsthaft? Ich würde vorab doch erst einmal hinterfragen, ob der Patient entsprechend aufgeklärt wurde.
Ferner habe ich im Hinterkopf, dass nicht jeder Patient lesen und / oder schreiben kann. Leider.
Dann kommt es sicherlich auch darauf an, wie man selbst mit der DSGVO umgeht.
Bei uns wird die DSGVO mit Humor ge- und ertragen. Entsprechend reagieren die Patienten. Und gut ist es.
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britta109 schrieb:
ali schrieb am 19.6.18 14:58:
Schon aus pädagogischen Gründen ABBRUCH.
Ernsthaft? Ich würde vorab doch erst einmal hinterfragen, ob der Patient entsprechend aufgeklärt wurde.
Ferner habe ich im Hinterkopf, dass nicht jeder Patient lesen und / oder schreiben kann. Leider.
Dann kommt es sicherlich auch darauf an, wie man selbst mit der DSGVO umgeht.
Bei uns wird die DSGVO mit Humor ge- und ertragen. Entsprechend reagieren die Patienten. Und gut ist es.
Ernsthaft? Ich würde vorab doch erst einmal hinterfragen, ob der Patient entsprechend aufgeklärt wurde.
Ferner habe ich im Hinterkopf, dass nicht jeder Patient lesen und / oder schreiben kann. Leider.
Dann kommt es sicherlich auch darauf an, wie man selbst mit der DSGVO umgeht.
Bei uns wird die DSGVO mit Humor ge- und ertragen. Entsprechend reagieren die Patienten. Und gut ist es.
Allllso, auch bei uns wird das eher mit Humor genommen. Wobei auch einige, sich ein Exemplar erstmal zu Hause durchlesen wollen oder ne Kopie wollen - bitte Gerne...
Wenn aber jmd. nach unserer wunderbaren Aufklärung das Ding wirklich nicht unterschreiben will, dann macht er / sie sonst auch eher "Probleme". Von daher dürfte die Wahrscheinlichkeit bei 85 % liegen, dass ich Dich bei Nichtunterschreiben NICHT (weiter)behandeln würde.....
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ali schrieb:
britta109 schrieb am 19.6.18 17:25:
Ernsthaft? Ich würde vorab doch erst einmal hinterfragen, ob der Patient entsprechend aufgeklärt wurde.
Ferner habe ich im Hinterkopf, dass nicht jeder Patient lesen und / oder schreiben kann. Leider.
Dann kommt es sicherlich auch darauf an, wie man selbst mit der DSGVO umgeht.
Bei uns wird die DSGVO mit Humor ge- und ertragen. Entsprechend reagieren die Patienten. Und gut ist es.
Allllso, auch bei uns wird das eher mit Humor genommen. Wobei auch einige, sich ein Exemplar erstmal zu Hause durchlesen wollen oder ne Kopie wollen - bitte Gerne...
Wenn aber jmd. nach unserer wunderbaren Aufklärung das Ding wirklich nicht unterschreiben will, dann macht er / sie sonst auch eher "Probleme". Von daher dürfte die Wahrscheinlichkeit bei 85 % liegen, dass ich Dich bei Nichtunterschreiben NICHT (weiter)behandeln würde.....
Macht doch nicht mehr draus als es ist.
.Die Datenschutzverordnung ist schon länger als 2 Jahre in Kraft ,Schweigepflicht und auch das die Sachen mit Daten verschlossen bzw. Computer gesichert sein müssen und und und... .ist schon wesentlich länger in Kraft.
Das einzige was sich jetzt geändert hat ist : ""das bei Verstößen jetzt Strafen verhängt werden """
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eim schrieb:
Ist doch ganz einfach : Du schreibst drauf dass du Pat informiert hast ,dass er nicht unterschreiben will und dann Datum ,Uhrzeit und evtl Name eines Zeugen drauf und gut ist.
Macht doch nicht mehr draus als es ist.
.Die Datenschutzverordnung ist schon länger als 2 Jahre in Kraft ,Schweigepflicht und auch das die Sachen mit Daten verschlossen bzw. Computer gesichert sein müssen und und und... .ist schon wesentlich länger in Kraft.
Das einzige was sich jetzt geändert hat ist : ""das bei Verstößen jetzt Strafen verhängt werden """
Gerade ältere Menschen blicken nicht so ganz durch und fühlen sich von einem 1 Seitigen Bogen worin beschrieben ist, was ich alles mit deren Daten mache und wie lange diese aufbewahrt werden bla bla bla total erst mal überfordert.
Sonst die jungen und mittleren Alter alles was so unter 60 Jahren ist, die lesen sich das ganze nicht mal durch und unterschreiben einfach. Denen könntest du sonnst was vor die Nase knallen und die würden dir das einfach blind unterschreiben und welche die überfliegen das einfach.
Ich komme immer so. Sie haben sicherlich schon von diesem neuem Gesetzt gehört, was jetzt seit 25 Mai in Kraft getreten ist. Laut Gesetz muss ich Sie informieren, was ich alles mit ihren Daten mache. Hier ist ein Merkblatt, da seht alles drinnen, was Sie sich durchlesen können und ich bräuchte dann hier noch eine Unterschrift.
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Kukdiehe schrieb:
Also bei mir muss auch jeder diesen Bogen unterschreiben, dass er diesbezüglich aufgeklärt worden ist. Bei Patienten die erst mal nicht unterschreiben wollen, erkläre ich es denen warum diese unterschreiben müssen und dann unterschreiben die das dann auch. Gerade ältere Patienten wollen dann noch eine Kopie für sich und nehmen sich wirklich die Zeit sich das ganze durchzulesen. Bei einen meiner Patienten habe ich das so gemacht, dass wir das gemeinsam durchgelesen haben, das kann schon mal 10 Min in Anspruch nehmen und das geht bei mir auch von der Therapiezeit ab, aber manche Menschen brauchen einfach diese Zeit und danach als ich ihr dann noch das Blatt da gelassen habe, dann hat sie dies auch beim nächsten mal unterschrieben.
Gerade ältere Menschen blicken nicht so ganz durch und fühlen sich von einem 1 Seitigen Bogen worin beschrieben ist, was ich alles mit deren Daten mache und wie lange diese aufbewahrt werden bla bla bla total erst mal überfordert.
Sonst die jungen und mittleren Alter alles was so unter 60 Jahren ist, die lesen sich das ganze nicht mal durch und unterschreiben einfach. Denen könntest du sonnst was vor die Nase knallen und die würden dir das einfach blind unterschreiben und welche die überfliegen das einfach.
Ich komme immer so. Sie haben sicherlich schon von diesem neuem Gesetzt gehört, was jetzt seit 25 Mai in Kraft getreten ist. Laut Gesetz muss ich Sie informieren, was ich alles mit ihren Daten mache. Hier ist ein Merkblatt, da seht alles drinnen, was Sie sich durchlesen können und ich bräuchte dann hier noch eine Unterschrift.
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ali schrieb:
nee, noch nicht. Schon aus pädagogischen Gründen ABBRUCH. Egal, wie man das bei GKV Patienten rechtlich interpretiert.
Darüber hinaus: Wer keine Daten zur einfacheren Behandlungsabwicklung bereitstellen möchte muss halt zur Terminabsprache persönlich vorbeikommen bzw. bekommt ein Terminzuweisung über die AOK.
Darüber hinaus ist die DSGVO samt BDSG-neu handwerklich dermaßen schlecht gemacht das es deswegen zu Behandlungsausfällen kommen darf. Wer aus übersorgfältiger Interpretation seiner rechtlichen Vorgaben zu dem Schluss kommt das manche Menschen nicht behandelt werden dürfen bewegt sich auf der sicheren Seite; deutlich teurer wäre es einen Verstoß gegen das BDSG zu begehen und dann mit einem vielfachen des rechtswidrig generierten Umsatzes zu büßen...
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Papa Alpaka schrieb:
Für den GKV-Leistungsempfänger besteht eine gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung; erst über die gesetzliche Grundlage hinausgehend (eMail) muss in die Verarbeitung eingewilligt werden; eine rein analoge Notiz der Telefonnummer zur alleinigen Kontaktaufnahme mit dem Versicherten ist nicht hinweis- oder genehmigungspflichtig (du musst nur irgendwo in's Verfahrensverzeichnis aufgenommen haben das eine Notifikation der Betroffenen unverhältnismäßig aufwändig wäre und deshalb auf die Benachrichtigung verzichtet wird).
Darüber hinaus: Wer keine Daten zur einfacheren Behandlungsabwicklung bereitstellen möchte muss halt zur Terminabsprache persönlich vorbeikommen bzw. bekommt ein Terminzuweisung über die AOK.
Darüber hinaus ist die DSGVO samt BDSG-neu handwerklich dermaßen schlecht gemacht das es deswegen zu Behandlungsausfällen kommen darf. Wer aus übersorgfältiger Interpretation seiner rechtlichen Vorgaben zu dem Schluss kommt das manche Menschen nicht behandelt werden dürfen bewegt sich auf der sicheren Seite; deutlich teurer wäre es einen Verstoß gegen das BDSG zu begehen und dann mit einem vielfachen des rechtswidrig generierten Umsatzes zu büßen...
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Xela schrieb:
Einfach mal cool bleiben. Die Leute werden von allen Seiten genervt mit der Datenschutzchaise. Da kann man auch mal nachsichtig sein. Krönchen zurechtgerückt und zweite Chance mit einem Lächeln im Gesicht .... Datt wird schon!
Das alles wird ihm natürlich eingehenst erklärt und dokumentiert, wenn er nicht unterschreiben möchte.
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Na ihr müsst ja Zeit ( und somit Geld ) haben.
Weder beim teurer gewordenen Bäcker noch bei sonstigem würden solche Gedanken gewagt. Beim Arzt, bei der Krankenkasse usw. usw.- nicht einmal erwogen dort irgendetwas anzutasten . Bei der Therapiepraxis gewinnen und haben die Bürger schlagartig auf einmal ein ganz anderes daherkommen. Denn der Berufsstand scheint seit Jahren schon längst auch bei Patienten genau der richtige Ort um los zu zicken.
Schließlich ist bekannt, dass Therapeuten dem beruflichem Rundumduckmäusertum unterliegen und einem gar nichts können. Schon gar nicht tatsächlich irgendetwas festlegen, was normalerweise sonnensonnenklar sei.
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webpt schrieb:
....Das alles wird ihm natürlich eingehenst erklärt und dokumentiert, wenn er nicht unterschreiben möchte. ....
Na ihr müsst ja Zeit ( und somit Geld ) haben.
Weder beim teurer gewordenen Bäcker noch bei sonstigem würden solche Gedanken gewagt. Beim Arzt, bei der Krankenkasse usw. usw.- nicht einmal erwogen dort irgendetwas anzutasten . Bei der Therapiepraxis gewinnen und haben die Bürger schlagartig auf einmal ein ganz anderes daherkommen. Denn der Berufsstand scheint seit Jahren schon längst auch bei Patienten genau der richtige Ort um los zu zicken.
Schließlich ist bekannt, dass Therapeuten dem beruflichem Rundumduckmäusertum unterliegen und einem gar nichts können. Schon gar nicht tatsächlich irgendetwas festlegen, was normalerweise sonnensonnenklar sei.
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idefix- schrieb:
Bei uns ist die Anmeldung mit dem Hinweis was bei Terminabsage passiert, auf dem gleichen Blatt wie die Datenschutzerklärung, wenn ein Pat. also nicht unterschreibt, dann erkennt er auch unsere anderen Hinweise nicht an, was dann zu einem Nichtbehandeln führen könnte, bzw. wir ihn auch nicht benachrichtigen könnten wenn eine Terminänderung nötig ist (Sonst verstoßen wir gegen seine Rechte). Also kann es passieren, dass der Patient kommt und gar keinen Termin hat. Ja dann dumm gelaufen für Ihn.
Das alles wird ihm natürlich eingehenst erklärt und dokumentiert, wenn er nicht unterschreiben möchte.
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VAUPE schrieb:
Ich lese hier immer wieder was von Datenschutzgedöns - hab ich etwa was verpasst.....??
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eim schrieb:
Du hast vollkommen recht.Man sollte die Kirche im Dorf lassen Aber es sind halt Physios und die lassen sich halt gerne gängeln und haben das eigenständige Denken und Handeln schon lange verlernt!!!!! :yum: :yum: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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DiPi schrieb:
Die Datenschutzerklärung lasse ich mir nicht unterschreiben. Das ist auch gar nicht nötig. Und ich verstehe es auch, dass die Patienten oft keine Lust haben eine ellenlange, oft nicht schnell erfassbare Erklärung zu unterschreiben. Viele haben auch eher das Gefühl, da wird nicht was für sie getan hinsichtlich des Datenschutzes sondern sie unterschreiben etwas und dann darf mit ihren Daten dies oder jenes angestellt werden. Ich habe einen Anmeldebogen, dort lasse ich mir am Ende unterschreiben, dass alle Angaben richtig sind und dass die Datenschutzerklärung ausgehändigt wurde und weise auch auf den Datenschutzaushang im Wartezimmer hin. Das wird dann auch viel entspannter unterschrieben als eine Datenschutzerklärung, die von den Patienten eher negativ als positiv verstanden wird.
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