Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
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ali schrieb:
Was spricht eigentlich dagegen, Pat. nur mündlich auf den Praxisaushang und die 43 laminierten Patienteninfos im Wartezimmer aufmerksam zu machen ?
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
Was spricht eigentlich dagegen, Pat. nur mündlich auf den Praxisaushang und die 43 laminierten Patienteninfos im Wartezimmer aufmerksam zu machen ?
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
Es spricht dagegen das wenn du ne überprüfung kriegst nur Papier zählt ( oder wie auch immer schriftlich ) . Patienten die sich eventuell beschweren erinnern sich im Zweifel dann auch nicht ob sie gesagt haben das das ok ist
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a schubart schrieb:
ali schrieb am 18.5.18 10:14:
Was spricht eigentlich dagegen, Pat. nur mündlich auf den Praxisaushang und die 43 laminierten Patienteninfos im Wartezimmer aufmerksam zu machen ?
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
Es spricht dagegen das wenn du ne überprüfung kriegst nur Papier zählt ( oder wie auch immer schriftlich ) . Patienten die sich eventuell beschweren erinnern sich im Zweifel dann auch nicht ob sie gesagt haben das das ok ist
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eschnellmann schrieb:
.. weil Du im Klagefall durch einen Patienten in der Beweispflicht bist, dass Du alle vorgeschriebenen Infos genau an DEN Patienten auch ordnungsgemäß abgeliefert hast.
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