Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht
– willkommen in unserem Team!
Für unsere familiär geführte
Physiotherapiepraxis suchen wir ab
sofort oder zu einem späteren
Zeitpunkt eine/n Physiotherapeut/in
(m/w/d) zur Verstärkung unseres
Teams.
Bei uns stehen Menschlichkeit,
Teamgeist und Freude an der Arbeit
im Mittelpunkt. Wir wünschen uns
Therapeutinnen und Therapeuten mit
etwas Berufserfahrung – gerne
auch nach einer Elternzeit oder
beruflichen Pause. Ein
wertschätzendes Miteinander is...
– willkommen in unserem Team!
Für unsere familiär geführte
Physiotherapiepraxis suchen wir ab
sofort oder zu einem späteren
Zeitpunkt eine/n Physiotherapeut/in
(m/w/d) zur Verstärkung unseres
Teams.
Bei uns stehen Menschlichkeit,
Teamgeist und Freude an der Arbeit
im Mittelpunkt. Wir wünschen uns
Therapeutinnen und Therapeuten mit
etwas Berufserfahrung – gerne
auch nach einer Elternzeit oder
beruflichen Pause. Ein
wertschätzendes Miteinander is...
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
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ali schrieb:
Was spricht eigentlich dagegen, Pat. nur mündlich auf den Praxisaushang und die 43 laminierten Patienteninfos im Wartezimmer aufmerksam zu machen ?
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
Was spricht eigentlich dagegen, Pat. nur mündlich auf den Praxisaushang und die 43 laminierten Patienteninfos im Wartezimmer aufmerksam zu machen ?
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
Es spricht dagegen das wenn du ne überprüfung kriegst nur Papier zählt ( oder wie auch immer schriftlich ) . Patienten die sich eventuell beschweren erinnern sich im Zweifel dann auch nicht ob sie gesagt haben das das ok ist
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a schubart schrieb:
ali schrieb am 18.5.18 10:14:
Was spricht eigentlich dagegen, Pat. nur mündlich auf den Praxisaushang und die 43 laminierten Patienteninfos im Wartezimmer aufmerksam zu machen ?
Bezüglich PatRG lass ich mir das auch nur bei spezial VIP Patienten :wink: unterschreiben....
Es spricht dagegen das wenn du ne überprüfung kriegst nur Papier zählt ( oder wie auch immer schriftlich ) . Patienten die sich eventuell beschweren erinnern sich im Zweifel dann auch nicht ob sie gesagt haben das das ok ist
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eschnellmann schrieb:
.. weil Du im Klagefall durch einen Patienten in der Beweispflicht bist, dass Du alle vorgeschriebenen Infos genau an DEN Patienten auch ordnungsgemäß abgeliefert hast.
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