Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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Olaf Seifert schrieb:
Das sollten Sie nicht ohne Anwalt machen. In der Regel ist dies im Kaufvertrag fundamentiert. Es geht nicht nur um die Übernahme, sondern speziell um den Datenschutz und die Verwahrung / Zugriff auf die Patientenkartei. Hier gibt es vieles zu beachten und einiges falsch zu machen.
Hier geht es nur indirekt um Datenschutz.Es geht darum das ein Patient FREIE Therapeutenwahl hat und er gefragt werden muss ob er zu dem anderen Praxisinhaber wechseln möchte,dies schriftlich bestätigen muss und damit ist dann logischerweise auch eine Weitergabe seiner Daten verbunden.
Dieses Prozedere war aber auch schon vor dem Datenschutzgesetz der Fall.
Wurde nur meistens stillschweigend ignoriert.
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eim schrieb:
@Olaf Seifert
Hier geht es nur indirekt um Datenschutz.Es geht darum das ein Patient FREIE Therapeutenwahl hat und er gefragt werden muss ob er zu dem anderen Praxisinhaber wechseln möchte,dies schriftlich bestätigen muss und damit ist dann logischerweise auch eine Weitergabe seiner Daten verbunden.
Dieses Prozedere war aber auch schon vor dem Datenschutzgesetz der Fall.
Wurde nur meistens stillschweigend ignoriert.
Ich kann mich nicht daran erinnern , daß ich bei meinem Hausarzt bzw. seiner Nachfolgerin irgendetwas unterschreiben sollte wegen der Praxisübergabe . Sind ja wohl ähnliche Umstände .
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Leni C. schrieb:
@eim
Ich kann mich nicht daran erinnern , daß ich bei meinem Hausarzt bzw. seiner Nachfolgerin irgendetwas unterschreiben sollte wegen der Praxisübergabe . Sind ja wohl ähnliche Umstände .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Yep, eindeutig Verstoß gegen dem DSGVO. 🙈
Ja , hat mich aber ehrlich gesagt nicht tangiert . Wenn ich mit ihr nicht einverstanden gewesen wäre , wäre ich halt nicht mehr hingegangen wink .
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja , hat mich aber ehrlich gesagt nicht tangiert . Wenn ich mit ihr nicht einverstanden gewesen wäre , wäre ich halt nicht mehr hingegangen wink .
Ändert aber nichts an der Rechtslage !!!!
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eim schrieb:
@Leni C.
Ändert aber nichts an der Rechtslage !!!!
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Sandra Oerter schrieb:
Hallo zusammen, ich verkaufe meine Physiotherapiepraxis zum 1.12.24 - hat jemand eine Formulierungsvorlage für die Übernahme der Patientenkartei? Im Internet sind verschiedene Versionen. Vielen Dank für Erfahrungen, Sandra
Einfach alles an Unterlagen in den Schredder und die Praxis auf Null setzen!
Grüße...Gerry
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pt ani schrieb:
Die Aufbewahrungsfrist musst Du schon einhalten..
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Sandra Oerter schrieb:
Alles klar, vielen Dank für eure Antworten, ja klar, 10 Jahre aufbewahren.
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Gernot Wiedemann schrieb:
...die "Patientenkarteien" werden auch nicht mit weiter verkauft weil es den Patienten frei steht wieder oder auch nicht in die Praxis des neuen Betreibers zu gehen und dieser macht natürlich vor Behandlungsbeginn eine neue E-Akte!
Einfach alles an Unterlagen in den Schredder und die Praxis auf Null setzen!
Grüße...Gerry
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