Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
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• Moderne Ausstattung und
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(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
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• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
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• Mit Profisportler/inn...
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was mir nicht ganz klar ist: Warum sollte die Einwilligungserklärung nur von Privatpatienten unterschrieben werden?
Danke jetzt schon für die Rückantworten.
VG Isi
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Problem beschreiben
isi.d schrieb:
Hallo,
was mir nicht ganz klar ist: Warum sollte die Einwilligungserklärung nur von Privatpatienten unterschrieben werden?
Danke jetzt schon für die Rückantworten.
VG Isi
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isi.d schrieb:
Super, danke für die schnelle Rückantwort.
... wenn man die Privatrechnungen selbst erstellt und die Abrechnung der Kassenpatienten über die Kassen direkt (bzw. deren Abrechnungszentren wie DAVASO etc.) durchführt, für KEINEN Patienten eine persönlich unterschriebene "Einwilligunserklärung zur Datenverarbeitung" braucht und ALLEIN ein Aushang "Patienteninformation zum Datenschutz" genügt, um die Informationspflicht (laut neuer Datenschutzverordnung) zu erfüllen ???
Herr Bothner hat ja in seinem übersichtlich aufgemachtem Thema "Datenschutz - leicht gemacht" zur Einwilligungserklärung geschrieben: "Damit holen Sie von Privatpatienten die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein. Passen Sie den Text an Ihre Praxis an und lassen Sie die Einwilligungserklärung künftig von allen Privatpatienten unterschreiben. Von gesetzlich Versicherten benötigen Sie keine gesonderte Einwilligung".
Ich will das ja glauben, verstehe die Unterscheidung aber zwischen Privat- und Kassenpatienten nicht ganz...
Lieben Dank im Voraus für eure Erklärungen
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Lexus schrieb:
Das heißt also, sorry wenn sich die Frage wiederholt,
... wenn man die Privatrechnungen selbst erstellt und die Abrechnung der Kassenpatienten über die Kassen direkt (bzw. deren Abrechnungszentren wie DAVASO etc.) durchführt, für KEINEN Patienten eine persönlich unterschriebene "Einwilligunserklärung zur Datenverarbeitung" braucht und ALLEIN ein Aushang "Patienteninformation zum Datenschutz" genügt, um die Informationspflicht (laut neuer Datenschutzverordnung) zu erfüllen ???
Herr Bothner hat ja in seinem übersichtlich aufgemachtem Thema "Datenschutz - leicht gemacht" zur Einwilligungserklärung geschrieben: "Damit holen Sie von Privatpatienten die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein. Passen Sie den Text an Ihre Praxis an und lassen Sie die Einwilligungserklärung künftig von allen Privatpatienten unterschreiben. Von gesetzlich Versicherten benötigen Sie keine gesonderte Einwilligung".
Ich will das ja glauben, verstehe die Unterscheidung aber zwischen Privat- und Kassenpatienten nicht ganz...
Lieben Dank im Voraus für eure Erklärungen
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a schubart schrieb:
Also wir gehen auf Nummer sicher . Jeder Patient hat bei uns einen snmeldebogen zu unterschreiben. Darauf ist Datenschutz Aufklärung, Absage Frist, Weitergabe der Daten an die Abrechnungsfirma etc . Machen wir seit Monaten so . Im och und auf der Karte kurzer Vermerk ob ausgefüllt fertig und sicher
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DiPi schrieb:
Bei GKV-Patienten auch nicht, wenn man über ein Abrechnungszentrum abrechnet!
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idefix- schrieb:
Unsere Patienten unterschreiben schon seit 15 Jahren, das sie mitder Speicherung ihrer Daten einverstanden sind und wo für wir diese benötigen. und so bleibt es auch
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therapiefuchs schrieb:
Nur wenn man über die Abrechnungsfirma Privatrezept abrechnet. Wenn Rezept und Rechnung direkt an Patient geht, dann müssen Privatpatiente nix unterschreiben
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Vielen Dank für eure Hilfe schon vorab!
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birgit660 schrieb:
Wer ist den bitteschön die zuständige Aufsichtsbehörde bei Beschwerden???
Vielen Dank für eure Hilfe schon vorab!
Bayern ist dies die Stelle in 91522 Ansbach; Promenade 27
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idefix- schrieb:
Die Datenschutzaufsichtsbehörde in deinem Bundesland einfach mal googeln
Bayern ist dies die Stelle in 91522 Ansbach; Promenade 27
Also was ist der Unterschied zwischen den Daten von GKV-Versicherten und Privatversicherten? Der ganze Datenschutz ist doch Schwachsinn, wenn GKV nicht einwilligen müssen. Also wozu soll ich mir dann die ganze Arbeit der Formularausfüllung machen, die eh keiner kontrollieren wird.
Für die einen besteht eine gesetzliche Grundlage der Datenverarbeitung in die nicht eingewilligt werden braucht da zwingend vorgeschrieben, für die anderen besteht keine gesetzliche Grundlage also muss eingewilligt werden. Soweit eine VO vorliegt kann jeder Privatpatient jede Behandlung in Cash gegen Quittung zahlen und wird damit nicht von der systematischen Datenverarbeitung ohne gesetzliche Grundlage erfasst...
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Papa Alpaka schrieb:
idefix- schrieb am 22.5.18 07:40:
Also was ist der Unterschied zwischen den Daten von GKV-Versicherten und Privatversicherten? Der ganze Datenschutz ist doch Schwachsinn, wenn GKV nicht einwilligen müssen. Also wozu soll ich mir dann die ganze Arbeit der Formularausfüllung machen, die eh keiner kontrollieren wird.
Für die einen besteht eine gesetzliche Grundlage der Datenverarbeitung in die nicht eingewilligt werden braucht da zwingend vorgeschrieben, für die anderen besteht keine gesetzliche Grundlage also muss eingewilligt werden. Soweit eine VO vorliegt kann jeder Privatpatient jede Behandlung in Cash gegen Quittung zahlen und wird damit nicht von der systematischen Datenverarbeitung ohne gesetzliche Grundlage erfasst...
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idefix- schrieb:
Also was ist der Unterschied zwischen den Daten von GKV-Versicherten und Privatversicherten? Der ganze Datenschutz ist doch Schwachsinn, wenn GKV nicht einwilligen müssen. Also wozu soll ich mir dann die ganze Arbeit der Formularausfüllung machen, die eh keiner kontrollieren wird.
Die gesetzliche Grundlage betrifft in diesem Fall aber ausschließlich den Kontakt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse, bzw. von den Kassen ausgewiesene Abrechnungszentren.
Es betrifft nicht den Kontakt zu dem Abrechnungszentrum, das sich der Leistungserbringer ausgesucht hat.
ALLE unterschreiben eine Schweigepflichtsentbindung. Außerdem wird die Entbindung auch für viele andere Kontakte genutzt, wie zum Beispiel Angehörige, Pflegepersonal (sonst darf im Heim auch kein Wort mit den Pflegenden gesprochen werden), Ärzten (wenn VO durch Hausarzt, aber mitbehandelnder Neurologe eine wichtige Info erhalten soll), sowie Lehrer und Erzieher bei der Behandlung von Kindern (zumindest in der Ergotherapie unabdingbar).
Wenn also sowieso eine Entbindung unterschrieben wid, kann auch bei allen das Abrechnungszentrum des Leistungserbringer rein.
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DiPi schrieb:
Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist aber etwas anderes als die Einwilligung zur Datenverarbeitung.
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eschnellmann schrieb:
"Für die einen besteht eine gesetzliche Grundlage der Datenverarbeitung in die nicht eingewilligt werden braucht da zwingend vorgeschrieben, für die anderen besteht keine gesetzliche Grundlage also muss eingewilligt werden"
Die gesetzliche Grundlage betrifft in diesem Fall aber ausschließlich den Kontakt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse, bzw. von den Kassen ausgewiesene Abrechnungszentren.
Es betrifft nicht den Kontakt zu dem Abrechnungszentrum, das sich der Leistungserbringer ausgesucht hat.
ALLE unterschreiben eine Schweigepflichtsentbindung. Außerdem wird die Entbindung auch für viele andere Kontakte genutzt, wie zum Beispiel Angehörige, Pflegepersonal (sonst darf im Heim auch kein Wort mit den Pflegenden gesprochen werden), Ärzten (wenn VO durch Hausarzt, aber mitbehandelnder Neurologe eine wichtige Info erhalten soll), sowie Lehrer und Erzieher bei der Behandlung von Kindern (zumindest in der Ergotherapie unabdingbar).
Wenn also sowieso eine Entbindung unterschrieben wid, kann auch bei allen das Abrechnungszentrum des Leistungserbringer rein.
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