Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
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Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
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computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
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Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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wie schreibt Ihr das mit dem Steuerberater in die Einwilligungserklärung für den Patienten?
Der bekommt ja durch die Rechnungen des Abrechnungszentrums auch Infos über patientenbezogene Daten...
Und wie schreibt Ihr die Einwilligungserklärung für die Mitarbeiterdaten zur Speicherung von Stammdaten und zur Lohnabrechnung?
Danke für die Hilfe, steh da grad ziemlich auf dem Schlauch und finde hierzu leider auch keine Muster
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PhysioA. schrieb:
Hallo,
wie schreibt Ihr das mit dem Steuerberater in die Einwilligungserklärung für den Patienten?
Der bekommt ja durch die Rechnungen des Abrechnungszentrums auch Infos über patientenbezogene Daten...
Und wie schreibt Ihr die Einwilligungserklärung für die Mitarbeiterdaten zur Speicherung von Stammdaten und zur Lohnabrechnung?
Danke für die Hilfe, steh da grad ziemlich auf dem Schlauch und finde hierzu leider auch keine Muster
Datenschutz MA regelt eigentlich das QM, außer, dass ich einen neuen Ordner für Datenschutz angelegt habe.
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RoFo schrieb:
Mein Steuerberater bekommt von mir keine Patientendaten per RG von mir.
Datenschutz MA regelt eigentlich das QM, außer, dass ich einen neuen Ordner für Datenschutz angelegt habe.
Patienten müssen nicht einwilligen. Nur Privatpatienten, wenn du diese nicht selbst abrechnest.
Mitarbeiter: Einfach ein paar Sätze, dass der Mitarbeiter einverstanden ist, dass Du seine Daten speicherst und diese auch an das Lohnbüro gehen zur Abwicklung der Gehaltsabrechnung.
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EG2014 schrieb:
Dürfte man in die Einwilligungserklärung für den Datenschutz den Steuerberater noch nach "Abrechnungsstelle" ergänzen?
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DiPi schrieb:
Steuerberater bekommt von mir die monatliche Abrechnung vom Abrechnunfszentrum. Da stehe keine patientenbezogene Daten drauf.
Patienten müssen nicht einwilligen. Nur Privatpatienten, wenn du diese nicht selbst abrechnest.
Mitarbeiter: Einfach ein paar Sätze, dass der Mitarbeiter einverstanden ist, dass Du seine Daten speicherst und diese auch an das Lohnbüro gehen zur Abwicklung der Gehaltsabrechnung.
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darf ich mich an das Thema anschließen? Ich stelle mir auch die Frage, wie eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Regeln der GoBD erstellt werden soll, ohne, dass der Name und die Anschrift des Patienten auf der Rechnung auftauchen. Zudem müssen ja Therapieleistungen und z.B. Präventionsleistungen unterschiedlich verbucht werden.
Kann mir einer, der es anders macht, erklären wie seine Rechnungen dann aussehen? Und wenn ihr die Namen schwärzt, wie bekommt ihr alles wieder zugeordnet? Das Finanzamt fordert ja eine eindeutig zuweisbare Rechnung.
Lange Geschichte, aber ein Richter hat mir gegenüber gesagt, dass das Finanzamt von jeglicher Schweigepflicht ausgenommen ist und ich musste alle Rechnungen inklusive der Einzelleistungen Patienten zuordnen und mit den dazugehörigen ärztlichen Anordnungen dort abgeben. Im Original. Die Schweigepflicht würde dem Finanzamt gegenüber nicht gelten.
Viele Grüße, Katja
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katja266 schrieb:
Hallo zusammen,
darf ich mich an das Thema anschließen? Ich stelle mir auch die Frage, wie eine ordnungsgemäße Rechnung nach den Regeln der GoBD erstellt werden soll, ohne, dass der Name und die Anschrift des Patienten auf der Rechnung auftauchen. Zudem müssen ja Therapieleistungen und z.B. Präventionsleistungen unterschiedlich verbucht werden.
Kann mir einer, der es anders macht, erklären wie seine Rechnungen dann aussehen? Und wenn ihr die Namen schwärzt, wie bekommt ihr alles wieder zugeordnet? Das Finanzamt fordert ja eine eindeutig zuweisbare Rechnung.
Lange Geschichte, aber ein Richter hat mir gegenüber gesagt, dass das Finanzamt von jeglicher Schweigepflicht ausgenommen ist und ich musste alle Rechnungen inklusive der Einzelleistungen Patienten zuordnen und mit den dazugehörigen ärztlichen Anordnungen dort abgeben. Im Original. Die Schweigepflicht würde dem Finanzamt gegenüber nicht gelten.
Viele Grüße, Katja
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idefix- schrieb:
Es kommen keine Rechnungen, ob KK der Privat in meinen Steuerordner. Auf dem Kontoauszug ist die Kasse / PP angegeben, die Re-Nummer und der Betrag, das reicht.Mehr bekommt das FA seit 32 Jahren nicht und auch nicht in der Zukunft
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eschnellmann schrieb:
Es gibt keinen sachlichen Grund, dass der Steuerberater Patientendaten zu sehen bekommt!
Welche Konsequenzen sollte ich daraus ziehen. Ich habe gerade die "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung" https://www.physio.de/datenschutz/dokument.php?id_dokument=3 durchgelesen. Da sieht es mir nicht so aus, als wenn der Patient der Übermittlung an Steuerberater zustimmt. Allerdings in dem "Aushang Patienteninformation" schon.
Sind die Einwilligungserklärungen dahingehend ausreichend?
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Es liegt am Praxisinhaber, WELCHE Daten er/sie dem Steuerberater übergibt.
In den Kontoauszügen der Bank stehen keine GKV-Patienten drin. Zuzahlungen werden monatlich gesammelt als Summe angegeben.
Rechnungen von Privatpatienten und entsprechende Kontoauszüge werden nur mit geschwärzten Namen weitergegeben.
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eschnellmann schrieb:
Es gibt immer noch keinen sachlichen Grund, dass der Steuerberater Patientendaten zu sehen bekommt!
Es liegt am Praxisinhaber, WELCHE Daten er/sie dem Steuerberater übergibt.
In den Kontoauszügen der Bank stehen keine GKV-Patienten drin. Zuzahlungen werden monatlich gesammelt als Summe angegeben.
Rechnungen von Privatpatienten und entsprechende Kontoauszüge werden nur mit geschwärzten Namen weitergegeben.
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a.sch. schrieb:
Mein Steuerberater bekommt auch keine Patientendaten, ich wüßte auch nicht, warum.
Wie sehr ihr das? Ich lasse mich gerne auf nette Art und Weise belehren.
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lars 446 schrieb:
Zu den Unterlagen, die ich dem Steuerberater übergebe, gehören meine Kontoauszüge und die Rechnungen an die Privatpatienten. Diese habe ich bislang nie geschwärzt. War mir zum einen nie in den Sinn gekommen, zum anderen zuviel Arbeit und zum dritten bin ich persönlich gar nicht sicher, ob eine geschwärzte Rechnung letztlich beim Finanzamt (und einer Prüfung) Bestand hat.
Wie sehr ihr das? Ich lasse mich gerne auf nette Art und Weise belehren.
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alobar schrieb:
Zudem, war da nicht mal was, mit der Rezeptkopie zu jeder Rechnung, für den Nachweis , dass diese Rechnung auf Anweisung dea Arzres gewesen ist?
Und die Mehrarbeit fürs Schwärzen ist eben der Preis für den Datenschutz.
Wie heilig sind Euch Eure eigenen Gesundheitsdaten??
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eschnellmann schrieb:
Der Steuerberater ist Euer Dienstleister und nicht Euer Prüfer! Sollte das Finanzamt jemals eine Steuerprüfung durchführen, muss DANN rechtlich geklärt werden, welche Daten offen gelegt werden müssen bzw. jeweils die Patienten ihre Einwilligung dafür geben.
Und die Mehrarbeit fürs Schwärzen ist eben der Preis für den Datenschutz.
Wie heilig sind Euch Eure eigenen Gesundheitsdaten??
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idefix- schrieb:
Wenn der Privatpatient bei der Überweisung seinen Namen angibt und dieser auf dem Kontoauszug erscheint, ist das sein Problem, er muss ja nur die Rechungsnummer eintragen und fertig. Wenn der Name Pflicht ist, dann muss er dafür auch nichts unteschreiben. Genauso wie eine Kassenpatient, solange du keine Telefonnummer von ihm haben willst, denn dann muss auch der Kassenpatient eine Einwilligung unterschreiben
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eschnellmann schrieb:
Einwilligung kenne ich nicht. Wo kommt dieses Wort her? Ich kenne nur Schweigepflichtentbindung und Datenschutzerklärung.
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lars 446 schrieb:
Mein Steuerberater bekommt zur Buchhaltung die Kontenblätter aus Theorg der Einnahmen und Ausgaben von dem Jahr und dazu die Kontoauszüge der Bank. Da stehen ja überall die Namen der Privatpatienten drin.
Welche Konsequenzen sollte ich daraus ziehen. Ich habe gerade die "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung" https://www.physio.de/datenschutz/dokument.php?id_dokument=3 durchgelesen. Da sieht es mir nicht so aus, als wenn der Patient der Übermittlung an Steuerberater zustimmt. Allerdings in dem "Aushang Patienteninformation" schon.
Sind die Einwilligungserklärungen dahingehend ausreichend?
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