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  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Einwilligung Minderjähriger

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Neues Thema
Einwilligung Minderjähriger
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Alimurat
29.05.2018 22:02
Dürfen minderjährige Patienten die Einwilligungserklärung selbst unterschreiben?

Dazu habe ich irgendwie bisher noch keine Infos gefunden bzw überlesen.

Vielen Dank für konstruktive Antworten.
ALI
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Dürfen minderjährige Patienten die Einwilligungserklärung selbst unterschreiben? Dazu habe ich irgendwie bisher noch keine Infos gefunden bzw überlesen. Vielen Dank für konstruktive Antworten. ALI
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Alimurat schrieb:

Dürfen minderjährige Patienten die Einwilligungserklärung selbst unterschreiben?

Dazu habe ich irgendwie bisher noch keine Infos gefunden bzw überlesen.

Vielen Dank für konstruktive Antworten.
ALI

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Frank Wilms
30.05.2018 07:26
Also ich würde meinen, der gesetzliche Vertreter unterschreibt, da ein Minderjähriger wohl nicht als geschäftsfähig gilt.
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Also ich würde meinen, der gesetzliche Vertreter unterschreibt, da ein Minderjähriger wohl nicht als geschäftsfähig gilt.
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britta109
30.05.2018 08:23
Meines Wissens:

die Einwilligung in die Verarbeitung der betreffenden Daten bis zum 16. Lebensjahr der Träger der elterlichen Verantwortung.
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Meines Wissens: die Einwilligung in die Verarbeitung der betreffenden Daten bis zum 16. Lebensjahr der Träger der elterlichen Verantwortung.
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britta109 schrieb:

Meines Wissens:

die Einwilligung in die Verarbeitung der betreffenden Daten bis zum 16. Lebensjahr der Träger der elterlichen Verantwortung.

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Frank Wilms schrieb:

Also ich würde meinen, der gesetzliche Vertreter unterschreibt, da ein Minderjähriger wohl nicht als geschäftsfähig gilt.

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DiPi
30.05.2018 18:17
Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.
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Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.
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Papa Alpaka
31.05.2018 08:43
DiPi schrieb am 30.5.18 18:17:
Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.


...da hätte ich gerne das du mir diese Aussage in diesem Kontext ausführlicher erklärt. Meines Erachtens treffen hier mehrere besondere Schutzbedarf aufeinander: Personenbezogene Gesundheitsdaten und Minderjährigkeit die mit generell geringerem Risikobewusstsein im Datenschutz einhergeht...
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[zitat]DiPi schrieb am 30.5.18 18:17: Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes. [/zitat] ...da hätte ich gerne das du mir diese Aussage in diesem Kontext ausführlicher erklärt. Meines Erachtens treffen hier mehrere besondere Schutzbedarf aufeinander: Personenbezogene Gesundheitsdaten und Minderjährigkeit die mit generell geringerem Risikobewusstsein im Datenschutz einhergeht...
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Papa Alpaka schrieb:

DiPi schrieb am 30.5.18 18:17:
Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.


...da hätte ich gerne das du mir diese Aussage in diesem Kontext ausführlicher erklärt. Meines Erachtens treffen hier mehrere besondere Schutzbedarf aufeinander: Personenbezogene Gesundheitsdaten und Minderjährigkeit die mit generell geringerem Risikobewusstsein im Datenschutz einhergeht...

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DiPi
04.06.2018 16:55
@Papa Alpaka: Die Frage, ob Minderjährige eine Einwilligung zum Thema Datenschutz unterschreiben dürfen oder nicht, stellt sich gar nicht, da auch erwachsene Patienten dies nicht müssen, wenn sie gesetzlich versichert sind oder man die Privatpatienten selbst abrechnet.

So zumindest mein Kenntnisstand.
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@Papa Alpaka: Die Frage, ob Minderjährige eine Einwilligung zum Thema Datenschutz unterschreiben dürfen oder nicht, stellt sich gar nicht, da auch erwachsene Patienten dies nicht müssen, wenn sie gesetzlich versichert sind oder man die Privatpatienten selbst abrechnet. So zumindest mein Kenntnisstand.
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DiPi schrieb:

@Papa Alpaka: Die Frage, ob Minderjährige eine Einwilligung zum Thema Datenschutz unterschreiben dürfen oder nicht, stellt sich gar nicht, da auch erwachsene Patienten dies nicht müssen, wenn sie gesetzlich versichert sind oder man die Privatpatienten selbst abrechnet.

So zumindest mein Kenntnisstand.

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DiPi schrieb:

Es muss keine Vereinbarung unterschrieben werden hinsichtlich des Datenschutzes.

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eschnellmann
31.05.2018 10:25
Bis zum 18. Lebensjahr unterschreiben die Erziehungsberechtigten die Verträge.
Eine 17jährige ist auch noch nicht berechtigt, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben..
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Bis zum 18. Lebensjahr unterschreiben die Erziehungsberechtigten die Verträge. Eine 17jährige ist auch noch nicht berechtigt, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben..
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eschnellmann schrieb:

Bis zum 18. Lebensjahr unterschreiben die Erziehungsberechtigten die Verträge.
Eine 17jährige ist auch noch nicht berechtigt, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben..

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heikenordgauer
04.06.2018 14:49
Ich habe viele minderjährige in der Praxis, die ab dem 8. LJ die Verordungen selber unterschreiben müssen, das dürfen nicht mehr die Erziehungsberechtigten, so ist das im Geschrieben vorgeschrieben. das zum Thema geschäftsfähig.
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Ich habe viele minderjährige in der Praxis, die ab dem 8. LJ die Verordungen selber unterschreiben müssen, das dürfen nicht mehr die Erziehungsberechtigten, so ist das im Geschrieben vorgeschrieben. das zum Thema geschäftsfähig.
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Tempelritter
04.06.2018 17:11
Ab 12 Jahre können RZ unterschrieben werden, steht irgendwo im SGB.
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Ab 12 Jahre können RZ unterschrieben werden, steht irgendwo im SGB.
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Tempelritter schrieb:

Ab 12 Jahre können RZ unterschrieben werden, steht irgendwo im SGB.

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eschnellmann
05.06.2018 06:47
Die Bestätigung für den Erhalt einer Leistung ist etwas völlig anderes, als der Abschluss eines Vertrages!
Die Unterschrift auf der VO durch Minderjährige ist in der Regel in den Rahmenverträgen geregelt, also zwischen Leistungserbringer und Kostenträger.
Die Rahmenverträge haben aber nichts mit dem Abschluss von Verträgen in der Praxis zwischen Patient und Praxis zu tun.
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• Bernie
Die Bestätigung für den Erhalt einer Leistung ist etwas völlig anderes, als der Abschluss eines Vertrages! Die Unterschrift auf der VO durch Minderjährige ist in der Regel in den Rahmenverträgen geregelt, also zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Die Rahmenverträge haben aber nichts mit dem Abschluss von Verträgen in der Praxis zwischen Patient und Praxis zu tun.
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eschnellmann schrieb:

Die Bestätigung für den Erhalt einer Leistung ist etwas völlig anderes, als der Abschluss eines Vertrages!
Die Unterschrift auf der VO durch Minderjährige ist in der Regel in den Rahmenverträgen geregelt, also zwischen Leistungserbringer und Kostenträger.
Die Rahmenverträge haben aber nichts mit dem Abschluss von Verträgen in der Praxis zwischen Patient und Praxis zu tun.

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heikenordgauer schrieb:

Ich habe viele minderjährige in der Praxis, die ab dem 8. LJ die Verordungen selber unterschreiben müssen, das dürfen nicht mehr die Erziehungsberechtigten, so ist das im Geschrieben vorgeschrieben. das zum Thema geschäftsfähig.



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