Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Thema: Datenschutz nach DSGVO.
Hand aufs Herz: Wer von Euch hat es schon fertig? Wer arbeitet dran? Hakt es irgendwo?
Ich möchte keine Diskussion um Sinn und Unsinn dieser Maßnahme lostreten. Fakt ist, dass es gesetzlich verpflichtend ist. Überprüfungen werden in jedem Fall kommen. Dazu ist die mediale Aufmerksamkeit z.Zt. auch zu groß.
Sehr gute Hilfestellungen gibt es übrigens durch die Auswahl an Mustern in diesem Forum. Großes Lob hierfür!
Lieben Gruß,
m.
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michael933 schrieb:
Liebe Kollegen,
Thema: Datenschutz nach DSGVO.
Hand aufs Herz: Wer von Euch hat es schon fertig? Wer arbeitet dran? Hakt es irgendwo?
Ich möchte keine Diskussion um Sinn und Unsinn dieser Maßnahme lostreten. Fakt ist, dass es gesetzlich verpflichtend ist. Überprüfungen werden in jedem Fall kommen. Dazu ist die mediale Aufmerksamkeit z.Zt. auch zu groß.
Sehr gute Hilfestellungen gibt es übrigens durch die Auswahl an Mustern in diesem Forum. Großes Lob hierfür!
Lieben Gruß,
m.
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a schubart schrieb:
Wir sind fast fertig. Mache zur Zeit die letzten Überprüfungen ob alle Patienten alles unterschrieben haben und dann kann der mai kommen. Ich arbeite aber schon seit November dran
Alles andere habe ich mit dem bayerischen Amt für Datenschutz abgeklärt und muss sonst nichts weiter machen. sind nur 5 Therpeuten und brauchen keinen Datenschutzbeauftragten.
Was wäre sonst noch zu tun?
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An was arbeitet ihr? Wir haben eine Anmeldung die ausgefüllt und unterschrieben werden muß, dort steht der Hinweis auf die rechtzeitge Terminabsage und der Hinweis, zum Datenschutzgesetz, das wir keine Rezepte mehr zum Arzt faxen dürfen, und ob uns dies der Patient weiterhin erlaubt.
Alles andere habe ich mit dem bayerischen Amt für Datenschutz abgeklärt und muss sonst nichts weiter machen. sind nur 5 Therpeuten und brauchen keinen Datenschutzbeauftragten.
Was wäre sonst noch zu tun?
Der DSB ist nur ein sehr kleiner Teil.
Es geht hier um die Einhaltung der DSGVO und die Dokumentation, sprich ein Datenschutzhandbuch zu erstellen. Wer, wie, was = Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, Datenschutzfolgeabschätzung mit Risikofolgeabschätzung erstellen, Maßnahmenplan Datenleck. Einwilligungen der Patienten zur Datenerhebung erstellen, Werbung und Homepage auf DSGVO prüfen. Information der Mitarbeiter über DS und die Doku darüber, Av-Verträge gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO von der Bank, Abrechnungsdienstleister, Steuerbüro, Softwareanbieter usw. usw.
mein Datenschutzhandbuch ist in den Entzügen :)
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Tempelritter schrieb:
idefix- schrieb am 9.4.18 07:41:
An was arbeitet ihr? Wir haben eine Anmeldung die ausgefüllt und unterschrieben werden muß, dort steht der Hinweis auf die rechtzeitge Terminabsage und der Hinweis, zum Datenschutzgesetz, das wir keine Rezepte mehr zum Arzt faxen dürfen, und ob uns dies der Patient weiterhin erlaubt.
Alles andere habe ich mit dem bayerischen Amt für Datenschutz abgeklärt und muss sonst nichts weiter machen. sind nur 5 Therpeuten und brauchen keinen Datenschutzbeauftragten.
Was wäre sonst noch zu tun?
Der DSB ist nur ein sehr kleiner Teil.
Es geht hier um die Einhaltung der DSGVO und die Dokumentation, sprich ein Datenschutzhandbuch zu erstellen. Wer, wie, was = Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, Datenschutzfolgeabschätzung mit Risikofolgeabschätzung erstellen, Maßnahmenplan Datenleck. Einwilligungen der Patienten zur Datenerhebung erstellen, Werbung und Homepage auf DSGVO prüfen. Information der Mitarbeiter über DS und die Doku darüber, Av-Verträge gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO von der Bank, Abrechnungsdienstleister, Steuerbüro, Softwareanbieter usw. usw.
mein Datenschutzhandbuch ist in den Entzügen :)
jetzt wird es endlich zum Thema. Die Verbände, physio.de und aktuell die KBV (siehe Link) positionieren sich:
KBV - Datenschutz-Grundverordnung: KBV bietet Infopaket für Praxen
Wir hatten hier bereits Anfang Februar auf die Einlassung des hiesigen Landesdatenschutzbeauftragten hingewiesen:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/datenschutzbeauftragter-nrw/16/148009/148009#msg-148009
Seit Februar wenden wir die Richtlinie bei uns im Testlauf an.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
jetzt wird es endlich zum Thema. Die Verbände, physio.de und aktuell die KBV (siehe Link) positionieren sich:
KBV - Datenschutz-Grundverordnung: KBV bietet Infopaket für Praxen
Wir hatten hier bereits Anfang Februar auf die Einlassung des hiesigen Landesdatenschutzbeauftragten hingewiesen:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/datenschutzbeauftragter-nrw/16/148009/148009#msg-148009
Seit Februar wenden wir die Richtlinie bei uns im Testlauf an.
Mit kollegialen Grüßen
Entweder hier die Infothek oder auch über die KBV.
Checklisten mit erforderlichen Maßnahmen kann man dort finden.
Kann sonst wirklich teuer werden.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Unbedingt informieren!
Entweder hier die Infothek oder auch über die KBV.
Checklisten mit erforderlichen Maßnahmen kann man dort finden.
Kann sonst wirklich teuer werden.
LG,
m.
https://www.physio.de/datenschutzbr />
Übrigens, eine "Datenschutzfolgeabschätzung" ist in einer durchschnittlichen Praxis in der Regel nicht notwendig...
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Frieder Bothner schrieb:
Für die typische Physiopraxis haben wir alle relevanten Punkte mit den entsprechenden Schritten zusammen gefasst:
https://www.physio.de/datenschutzbr />
Übrigens, eine "Datenschutzfolgeabschätzung" ist in einer durchschnittlichen Praxis in der Regel nicht notwendig...
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idefix- schrieb:
An was arbeitet ihr? Wir haben eine Anmeldung die ausgefüllt und unterschrieben werden muß, dort steht der Hinweis auf die rechtzeitge Terminabsage und der Hinweis, zum Datenschutzgesetz, das wir keine Rezepte mehr zum Arzt faxen dürfen, und ob uns dies der Patient weiterhin erlaubt.
Alles andere habe ich mit dem bayerischen Amt für Datenschutz abgeklärt und muss sonst nichts weiter machen. sind nur 5 Therpeuten und brauchen keinen Datenschutzbeauftragten.
Was wäre sonst noch zu tun?
ich mal wieder :grin:
So langsam stelle ich mir die Frage, wie ich es hinbekommen habe, meine Praxis 15 Jahre zu führen.
Entweder ich bin zu blöd den ganzen Kram zu verstehen, oder ich bin dermaßen überarbeitet, das ich auf dem Schlauch stehe und da oben nichts mehr rein will.
- Muss ich jedem Patienten so ne Erklärung zur Unterschrift vorlegen, oder ist es ausreichend wenn der ganze M.... in der Praxis aushängt?
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit, muss das einmalig ausgefüllt werden?
- Wie habt ihr es, wenn ein Patient diese Erklärung nicht unterschreiben möchte?
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Erstellen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die in der Praxis anfallen.
? Zusammenstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Praxis zum Schutz
von personenbezogenen Daten ergreift.
? Bereitstellung einer Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis, zum Beispiel als Aushang
in den Praxisräumen und auf der Praxis-Website.
? Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Softwareanbietern und anderen Dienstleistern anpassen oder
neu abschließen. Solche Verträge sind notwendig, wenn Auftragnehmer auf Patienten- oder Mitarbeiterdaten
zugreifen können.
Hier das Inhaltsverzeichnis meines QM Ordners:
1. Verfahrensverzeichnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten
2. Checkliste Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
3. Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis
4. Bestätigung Einhaltung DSGVO von Dienstleistern, soweit die Auftragnehmer auf Patientendaten zugreifen
5. Datensichterheit am PC (Virenscanner, Firewall, Passwörter, )
6. Muster Datenschutzeinwilligung vom Patienten zu Zwecken der Abrechnung
7. Benennung innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter / Nachweis über nicht Notwendigkeit externen Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des Datenschutzministeriums.
Hilft das etwas?
Lieben Gruß,
m.
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michael933 schrieb:
Munter kopierte "Schnellcheckliste" von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Erstellen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die in der Praxis anfallen.
? Zusammenstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Praxis zum Schutz
von personenbezogenen Daten ergreift.
? Bereitstellung einer Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis, zum Beispiel als Aushang
in den Praxisräumen und auf der Praxis-Website.
? Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Softwareanbietern und anderen Dienstleistern anpassen oder
neu abschließen. Solche Verträge sind notwendig, wenn Auftragnehmer auf Patienten- oder Mitarbeiterdaten
zugreifen können.
Hier das Inhaltsverzeichnis meines QM Ordners:
1. Verfahrensverzeichnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten
2. Checkliste Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM)
3. Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis
4. Bestätigung Einhaltung DSGVO von Dienstleistern, soweit die Auftragnehmer auf Patientendaten zugreifen
5. Datensichterheit am PC (Virenscanner, Firewall, Passwörter, )
6. Muster Datenschutzeinwilligung vom Patienten zu Zwecken der Abrechnung
7. Benennung innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter / Nachweis über nicht Notwendigkeit externen Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des Datenschutzministeriums.
Hilft das etwas?
Lieben Gruß,
m.
Wenn ich nicht vor ein paar Monaten hier etwas über DSGVO gelesen hätte, dann wüsste ich überhaupt nicht, dass es so was gibt.
Habe heute im Laufe des Tage mit den anderen 5 Kollegen am Ort telefoniert, 4 wussten gar nicht von was ich rede und was ich will, der 5te meinte, was soll der Scheiß, sollen uns die Verbände mal informieren.
Ich bin seit 33 Jahren selbständig und seit 25 Jahren in keinem Verband mehr (warum wohl?). Meine Frau ist seit 28 Jahren beim ZVK, nur kam in den letzten 12 Monaten nichts bezüglich dieser DSGVO per Post und was uns da erwartet oder was wir evtl. tun sollen.
Also woher soll ich dann wissen was ich zu tun habe oder nicht? Wenn es keine öffentliche Info gibt???!!!
Ach ja in der Presse, Funk und Fernsehen kam auch nichts darüber.
Also woher soll ein PI wissen was diese DSGVO ist, wenn es keine Infos gibt, nicht jeder ist auf dieser Plattform hier zu Hause.
Ich finde es toll hier zu lesen, was der eine oder andere alles für einen Aufwand dafür betreibt, z.B. Handbücher erstellt usw.
Auch was Tempelritter schreibt, was alles gemacht werden soll, echt toll: nur ich habe keinen blassen Schimmer, was das überhaupt für Dinge sind ( Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, Datenschutzfolgeabschätzung mit Risikofolgeabschätzung erstellen, Maßnahmenplan Datenleck.) echt null Ahnung was das bedeuten soll.
Ich habe auch die DSVGO gelesen, soweit ich als Laie das überhaupt verstehe.
Werde mich am Wochenende hinsetzten und an den bayerischen Datenschutzverband oder wie das immer heißt eine E-Mail schicken, mit der Aufforderung mit genauestens mitzuteilen, was ich für meine kleine Praxis mit zwei Pt´s und einer Rezeptionskraft machen muss und was meine Frau, die eine PT angestellt hat.
Werde berichten was dabei rauskommt.
für alle anderen Antworten bin ich dankbar, aber Belehrungen könnt ich Euch bitte sparen, denn ich bin bestimmt nicht der einzige PI in Deutschland, der keine Info hierzu bekommen hat.
Vilen Dank und einen schönen Abend
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idefix- schrieb:
So nun mal Butter bei die Fische.
Wenn ich nicht vor ein paar Monaten hier etwas über DSGVO gelesen hätte, dann wüsste ich überhaupt nicht, dass es so was gibt.
Habe heute im Laufe des Tage mit den anderen 5 Kollegen am Ort telefoniert, 4 wussten gar nicht von was ich rede und was ich will, der 5te meinte, was soll der Scheiß, sollen uns die Verbände mal informieren.
Ich bin seit 33 Jahren selbständig und seit 25 Jahren in keinem Verband mehr (warum wohl?). Meine Frau ist seit 28 Jahren beim ZVK, nur kam in den letzten 12 Monaten nichts bezüglich dieser DSGVO per Post und was uns da erwartet oder was wir evtl. tun sollen.
Also woher soll ich dann wissen was ich zu tun habe oder nicht? Wenn es keine öffentliche Info gibt???!!!
Ach ja in der Presse, Funk und Fernsehen kam auch nichts darüber.
Also woher soll ein PI wissen was diese DSGVO ist, wenn es keine Infos gibt, nicht jeder ist auf dieser Plattform hier zu Hause.
Ich finde es toll hier zu lesen, was der eine oder andere alles für einen Aufwand dafür betreibt, z.B. Handbücher erstellt usw.
Auch was Tempelritter schreibt, was alles gemacht werden soll, echt toll: nur ich habe keinen blassen Schimmer, was das überhaupt für Dinge sind ( Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, Datenschutzfolgeabschätzung mit Risikofolgeabschätzung erstellen, Maßnahmenplan Datenleck.) echt null Ahnung was das bedeuten soll.
Ich habe auch die DSVGO gelesen, soweit ich als Laie das überhaupt verstehe.
Werde mich am Wochenende hinsetzten und an den bayerischen Datenschutzverband oder wie das immer heißt eine E-Mail schicken, mit der Aufforderung mit genauestens mitzuteilen, was ich für meine kleine Praxis mit zwei Pt´s und einer Rezeptionskraft machen muss und was meine Frau, die eine PT angestellt hat.
Werde berichten was dabei rauskommt.
für alle anderen Antworten bin ich dankbar, aber Belehrungen könnt ich Euch bitte sparen, denn ich bin bestimmt nicht der einzige PI in Deutschland, der keine Info hierzu bekommen hat.
Vilen Dank und einen schönen Abend
ich kann das verstehen und empfinde z.T. genau so.
Nur: es spielt keine Rolle, ob Sie informiert worden sind. Ich bin mir sicher, dass auch keine GKV anruft, um Sie über Erhöhungen der Vergütung zu informieren.
Dennoch sind wir alle dazu verpflichtet uns zu kümmern und gesetzeskonform zu arbeiten.
Oder, wie es ein netter Kollege ausdrückte: "Ich hab mir diesen Scheiß nicht ausgedacht, muss aber damit rumschlagen."
"Augen zu" hilft bei Gesetzen nicht.
Nicht meine Idee.
Lieben Gruß,
m.
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michael933 schrieb:
Sehr geehrter idefix,
ich kann das verstehen und empfinde z.T. genau so.
Nur: es spielt keine Rolle, ob Sie informiert worden sind. Ich bin mir sicher, dass auch keine GKV anruft, um Sie über Erhöhungen der Vergütung zu informieren.
Dennoch sind wir alle dazu verpflichtet uns zu kümmern und gesetzeskonform zu arbeiten.
Oder, wie es ein netter Kollege ausdrückte: "Ich hab mir diesen Scheiß nicht ausgedacht, muss aber damit rumschlagen."
"Augen zu" hilft bei Gesetzen nicht.
Nicht meine Idee.
Lieben Gruß,
m.
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mbone schrieb:
Der ZVK bzw. Physio Deutschland informiert dazu auf der HP
Bin mal auf die Reaktion auf deine Mail gespannt.
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Tempelritter schrieb:
In BaWü haben die Verbände informiert. Es kamen Info von Theorg und anderen, Buchner, Facebook usw.
Bin mal auf die Reaktion auf deine Mail gespannt.
Und jetzt kurz vor Abschluss fangen viele erst an sich damit zu befassen.
Die Auslegung ist auch von Behörde zu Behörde verschieden . Und das jetzt Firmen Geld damit verdienen wollen ist doch logisch.
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a schubart schrieb:
Ich verstehe das alles nicht. Seit mindestens einem halben Jahr wird das Thema hier und in der pressse Verbände jmd. Abrechnungsfirma etc . Informiert
Und jetzt kurz vor Abschluss fangen viele erst an sich damit zu befassen.
Die Auslegung ist auch von Behörde zu Behörde verschieden . Und das jetzt Firmen Geld damit verdienen wollen ist doch logisch.
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Haro schrieb:
Hallo zusammen,
ich mal wieder :grin:
So langsam stelle ich mir die Frage, wie ich es hinbekommen habe, meine Praxis 15 Jahre zu führen.
Entweder ich bin zu blöd den ganzen Kram zu verstehen, oder ich bin dermaßen überarbeitet, das ich auf dem Schlauch stehe und da oben nichts mehr rein will.
- Muss ich jedem Patienten so ne Erklärung zur Unterschrift vorlegen, oder ist es ausreichend wenn der ganze M.... in der Praxis aushängt?
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit, muss das einmalig ausgefüllt werden?
- Wie habt ihr es, wenn ein Patient diese Erklärung nicht unterschreiben möchte?
Ich war auf dem Datenschutzseminar. Dort wurde uns suggeriert, jede Panne zu melden, Jede Panne würde mit einer horenden Strafe belegt und die Post gibt für CDU/CSU und FDP peronenbezogene Daten weiter.
Jeder Verstoß soll mit 4% des Jahresumsatz belangt werden. Die Post hat ca 500.000 verstöße (laut Medien) begangen.
Würde bedeuten, dass Sie also 2,4 Milliarden mal 500.000 Fälle an Strafe zahlen soll.
Über Facebook will ich gar nicht reden. Ich glaube keiner hier, kann sich von Datenschutz frei sprechen. Wie wollt ihr in Zukunft die Patienten in den Behandlungsraum schicken, "eh du, komm in den Raum wo ich bin"
Auf dem Rezept steht das Geburtsdatum des Patienten. Dies ist eine nicht benötigtes Kriterium und darf gar nicht gespeichert werden. Wer also seine Rezepte einscannt, sammelt unweigerlich Daten von Patienten, die er nicht haben darf!!!
Klar man muss auflagen erfüllen, aber man sollte immer auch ein Maß im Auge behalten. Zumal die Strafen nicht der jeweiligen Person zu gute kommen, sondern Vater Staat.
Es ist zwar keine Panik mache, aber vieles ist in der gelebten Praxis niemals umsetzbar!!!!
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Was ich nicht versteh:
Ich war auf dem Datenschutzseminar. Dort wurde uns suggeriert, jede Panne zu melden, Jede Panne würde mit einer horenden Strafe belegt und die Post gibt für CDU/CSU und FDP peronenbezogene Daten weiter.
Jeder Verstoß soll mit 4% des Jahresumsatz belangt werden. Die Post hat ca 500.000 verstöße (laut Medien) begangen.
Würde bedeuten, dass Sie also 2,4 Milliarden mal 500.000 Fälle an Strafe zahlen soll.
Über Facebook will ich gar nicht reden. Ich glaube keiner hier, kann sich von Datenschutz frei sprechen. Wie wollt ihr in Zukunft die Patienten in den Behandlungsraum schicken, "eh du, komm in den Raum wo ich bin"
Auf dem Rezept steht das Geburtsdatum des Patienten. Dies ist eine nicht benötigtes Kriterium und darf gar nicht gespeichert werden. Wer also seine Rezepte einscannt, sammelt unweigerlich Daten von Patienten, die er nicht haben darf!!!
Klar man muss auflagen erfüllen, aber man sollte immer auch ein Maß im Auge behalten. Zumal die Strafen nicht der jeweiligen Person zu gute kommen, sondern Vater Staat.
Es ist zwar keine Panik mache, aber vieles ist in der gelebten Praxis niemals umsetzbar!!!!
Auf was für einem Seminar warst du ?
Zum Thema Geburtsdatum. Das ist natürlich Speicher relevant für uns da wir sonst nicht ersehen können ob der Patient Zuzahlung leisten muss oder nicht . Wichtig ist das man von jedem Patienten eine schriftliche Einwilligung zur Speicherung der Daten hat .
Das ist machbar . Schöner dicker Ordner. Das wichtigste ist das wenn man eine Überprüfung bekommt man glaubhaft darstellen kann sich gekümmert zu haben . Die landesdatenschutzbeauftragten und deren Behörden sind angewiesen erst mal zu helfen um den Datenschutz zu verbessern.wichtig ist die Homepage um sich vor Abmahnungen zu schützen
Lg
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a schubart schrieb:
Andreas Bock schrieb am 11.4.18 06:57:
Was ich nicht versteh:
Ich war auf dem Datenschutzseminar. Dort wurde uns suggeriert, jede Panne zu melden, Jede Panne würde mit einer horenden Strafe belegt und die Post gibt für CDU/CSU und FDP peronenbezogene Daten weiter.
Jeder Verstoß soll mit 4% des Jahresumsatz belangt werden. Die Post hat ca 500.000 verstöße (laut Medien) begangen.
Würde bedeuten, dass Sie also 2,4 Milliarden mal 500.000 Fälle an Strafe zahlen soll.
Über Facebook will ich gar nicht reden. Ich glaube keiner hier, kann sich von Datenschutz frei sprechen. Wie wollt ihr in Zukunft die Patienten in den Behandlungsraum schicken, "eh du, komm in den Raum wo ich bin"
Auf dem Rezept steht das Geburtsdatum des Patienten. Dies ist eine nicht benötigtes Kriterium und darf gar nicht gespeichert werden. Wer also seine Rezepte einscannt, sammelt unweigerlich Daten von Patienten, die er nicht haben darf!!!
Klar man muss auflagen erfüllen, aber man sollte immer auch ein Maß im Auge behalten. Zumal die Strafen nicht der jeweiligen Person zu gute kommen, sondern Vater Staat.
Es ist zwar keine Panik mache, aber vieles ist in der gelebten Praxis niemals umsetzbar!!!!
Auf was für einem Seminar warst du ?
Zum Thema Geburtsdatum. Das ist natürlich Speicher relevant für uns da wir sonst nicht ersehen können ob der Patient Zuzahlung leisten muss oder nicht . Wichtig ist das man von jedem Patienten eine schriftliche Einwilligung zur Speicherung der Daten hat .
Das ist machbar . Schöner dicker Ordner. Das wichtigste ist das wenn man eine Überprüfung bekommt man glaubhaft darstellen kann sich gekümmert zu haben . Die landesdatenschutzbeauftragten und deren Behörden sind angewiesen erst mal zu helfen um den Datenschutz zu verbessern.wichtig ist die Homepage um sich vor Abmahnungen zu schützen
Lg
Ich glaube es sind für die Behandlung nicht relevante Daten. Aber ich will mich nicht streiten.
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Andreas Bock schrieb:
Ok, hab am 26 August Geburtstag. Muss ich jetzt Zuzahlung zahlen.
Ich glaube es sind für die Behandlung nicht relevante Daten. Aber ich will mich nicht streiten.
Ok, hab am 26 August Geburtstag. Muss ich jetzt Zuzahlung zahlen.
Ich glaube es sind für die Behandlung nicht relevante Daten. Aber ich will mich nicht streiten.
Natürlich nicht wenn du dann erst 18 wirst!
Ist doch logisch.
Sieht man doch auf den ersten Blick.
Dafür braucht man doch dein Geburtsdatum nicht zu wissen! :confused: :smile:
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mbone schrieb:
Andreas Bock schrieb am 11.4.18 11:37:
Ok, hab am 26 August Geburtstag. Muss ich jetzt Zuzahlung zahlen.
Ich glaube es sind für die Behandlung nicht relevante Daten. Aber ich will mich nicht streiten.
Natürlich nicht wenn du dann erst 18 wirst!
Ist doch logisch.
Sieht man doch auf den ersten Blick.
Dafür braucht man doch dein Geburtsdatum nicht zu wissen! :confused: :smile:
Das Geburtsdatum ist eine unrelevante Komponente. Somit darf diese nicht gespeichert werden.
Selbst für die Abrechnung ist sie nicht relevant, weil man nach der KV Nummer abrechnet.
Manchmal wird wohl heißer gegessen, als man kocht!!!
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Andreas Bock schrieb:
Sag ich doch!!!
Das Geburtsdatum ist eine unrelevante Komponente. Somit darf diese nicht gespeichert werden.
Selbst für die Abrechnung ist sie nicht relevant, weil man nach der KV Nummer abrechnet.
Manchmal wird wohl heißer gegessen, als man kocht!!!
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Frieder Bothner schrieb:
Das Geburtsdatum des Patienten wird z.B. benötigt, um den einen Hans Müller von dem anderen Hans Müller zu unterscheiden - nicht dass auf einmal das Knie statt der Schulter behandelt wird... Im Zweifelsfall unterschreibt der Patient die Einwilligung, dann ist das Thema auch erledigt.
Das Geburtsdatum des Patienten wird z.B. benötigt, um den einen Hans Müller von dem anderen Hans Müller zu unterscheiden - nicht dass auf einmal das Knie statt der Schulter behandelt wird... Im Zweifelsfall unterschreibt der Patient die Einwilligung, dann ist das Thema auch erledigt.
Danke :thumbsdown:
Sag ich doch Zetteln unterschreiben fertig
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a schubart schrieb:
Frieder Bothner schrieb am 11.4.18 14:41:
Das Geburtsdatum des Patienten wird z.B. benötigt, um den einen Hans Müller von dem anderen Hans Müller zu unterscheiden - nicht dass auf einmal das Knie statt der Schulter behandelt wird... Im Zweifelsfall unterschreibt der Patient die Einwilligung, dann ist das Thema auch erledigt.
Danke :thumbsdown:
Sag ich doch Zetteln unterschreiben fertig
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limone schrieb:
@Andreas Bock: Ich glaube du hast die leichte Ironie in obigem Post (von mbone) nicht verstanden :confused: :kissing_closed_eyes:
Sag ich doch!!!
Das Geburtsdatum ist eine unrelevante Komponente. Somit darf diese nicht gespeichert werden.
Selbst für die Abrechnung ist sie nicht relevant, weil man nach der KV Nummer abrechnet.
Manchmal wird wohl heißer gegessen, als man kocht!!!
Wer seine zur Abrechnung anstehenden "fertige" Rezepte einscannt, was wohl der Regelfall sein dürfte, wird automatisch das Geburtsdatum des Patienten erfassen, egal ob dieses für uns relevant ist oder nicht. Oder deckst du beim einscannen alle "unrelevanten" Daten ab?
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Andreas Bock schrieb am 11.4.18 14:14:
Sag ich doch!!!
Das Geburtsdatum ist eine unrelevante Komponente. Somit darf diese nicht gespeichert werden.
Selbst für die Abrechnung ist sie nicht relevant, weil man nach der KV Nummer abrechnet.
Manchmal wird wohl heißer gegessen, als man kocht!!!
Wer seine zur Abrechnung anstehenden "fertige" Rezepte einscannt, was wohl der Regelfall sein dürfte, wird automatisch das Geburtsdatum des Patienten erfassen, egal ob dieses für uns relevant ist oder nicht. Oder deckst du beim einscannen alle "unrelevanten" Daten ab?
Walli :hushed:
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mia 554 schrieb:
Gibt es auch einen Mustertext für die Webseite oder hab ich den hier noch nicht gefunden....? :confused:
MikeS
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MikeS schrieb:
Es ist verständlich, dass sich jeder seine Gedanken macht, was die DSGVO mit sich bringt, auch wenn die meisten Regelungen darin auch bisher schon galten. Aber was hier passiert ... ist bemerkenswert ... sich darüber Gedanken zu machen ob das Geburtsdatum eines Patienten für die Speicherung notwendig und damit zulässig ist - sorry, habt ihr verdammt nochmal nichts Besseres zu tun ?
MikeS
Auf unserer Seite zum Datenschutz gibt es den Bereich "Downloads": https://www.physio.de/datenschutz/dsgvo_mat.php
Dort ist der Link "Muster Datenschutzerklärung". Ich muss den wohl mal umbenennen... :unamused:
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Frieder Bothner schrieb:
Für Mia 554 wegen des Mustertexts für die Webseite
Auf unserer Seite zum Datenschutz gibt es den Bereich "Downloads": https://www.physio.de/datenschutz/dsgvo_mat.php
Dort ist der Link "Muster Datenschutzerklärung". Ich muss den wohl mal umbenennen... :unamused:
Für Mia 554 wegen des Mustertexts für die Webseite
Auf unserer Seite zum Datenschutz gibt es den Bereich "Downloads": https://www.physio.de/datenschutz/dsgvo_mat.php
Dort ist der Link "Muster Datenschutzerklärung". Ich muss den wohl mal umbenennen... :unamused:
Danke für die Info :blush: meine Webseite ist nun mit der Datenschutzerklärung ausgestattet :sunglasses:
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mia 554 schrieb:
Frieder Bothner schrieb am 20.4.18 20:36:
Für Mia 554 wegen des Mustertexts für die Webseite
Auf unserer Seite zum Datenschutz gibt es den Bereich "Downloads": https://www.physio.de/datenschutz/dsgvo_mat.php
Dort ist der Link "Muster Datenschutzerklärung". Ich muss den wohl mal umbenennen... :unamused:
Danke für die Info :blush: meine Webseite ist nun mit der Datenschutzerklärung ausgestattet :sunglasses:
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Andreas Bock schrieb:
Was ich nicht versteh:
Ich war auf dem Datenschutzseminar. Dort wurde uns suggeriert, jede Panne zu melden, Jede Panne würde mit einer horenden Strafe belegt und die Post gibt für CDU/CSU und FDP peronenbezogene Daten weiter.
Jeder Verstoß soll mit 4% des Jahresumsatz belangt werden. Die Post hat ca 500.000 verstöße (laut Medien) begangen.
Würde bedeuten, dass Sie also 2,4 Milliarden mal 500.000 Fälle an Strafe zahlen soll.
Über Facebook will ich gar nicht reden. Ich glaube keiner hier, kann sich von Datenschutz frei sprechen. Wie wollt ihr in Zukunft die Patienten in den Behandlungsraum schicken, "eh du, komm in den Raum wo ich bin"
Auf dem Rezept steht das Geburtsdatum des Patienten. Dies ist eine nicht benötigtes Kriterium und darf gar nicht gespeichert werden. Wer also seine Rezepte einscannt, sammelt unweigerlich Daten von Patienten, die er nicht haben darf!!!
Klar man muss auflagen erfüllen, aber man sollte immer auch ein Maß im Auge behalten. Zumal die Strafen nicht der jeweiligen Person zu gute kommen, sondern Vater Staat.
Es ist zwar keine Panik mache, aber vieles ist in der gelebten Praxis niemals umsetzbar!!!!
Ich gehe davon aus, dass Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen (m/w) davon genau so betroffen sind wie die Physiotherapeuten (dito).
Ich habe den Eindruck, dass dies in den jeweiligen Foren bisher nie so deutlich benannt wurde.
Viele der benannten Abläufe, Vorgaben kenne ich schon aus dem Praxisgründungsseminar vor über 20 Jahren, manches gebot die Logik. Wurde damals empfohlen, obwohl noch nicht Vorschrift und ging in die Alltagsgeschäfte ein. (Angestellte hab ich nicht.)
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Logo1983 schrieb:
Ergänzungsanmerkung:
Ich gehe davon aus, dass Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen (m/w) davon genau so betroffen sind wie die Physiotherapeuten (dito).
Ich habe den Eindruck, dass dies in den jeweiligen Foren bisher nie so deutlich benannt wurde.
Viele der benannten Abläufe, Vorgaben kenne ich schon aus dem Praxisgründungsseminar vor über 20 Jahren, manches gebot die Logik. Wurde damals empfohlen, obwohl noch nicht Vorschrift und ging in die Alltagsgeschäfte ein. (Angestellte hab ich nicht.)
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Erna schrieb:
Ich möchte schon wissen wie alt mein Patient ist. Finde ich für die Therapie wichtig - steht ja auch irgendwie oft im Zusammenhang mit der Diagnose.
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