Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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Praxen. Für unseren Standort
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01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
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oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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unsere 45min Taktung erm...
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So - und fertig. Verzichte auf den Text: gelesen und verstanden :)
Werden die Staatsanwälte mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein ?
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salvetto schrieb:
Ich mache es jetzt so: Patienteninformation liegt aus........ Patient wird gebeten diese zu lesen. Auf die Karteikarte kommt vorne ein Stempel drauf`: DGSVO gelesen: Patient unterschreibt genau an dieser Stelle auf seiner eigenen Karteikarte.
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salvetto schrieb:
Hm. Eigentlich sehr schade. Aber stimmt - gebe Euch recht. Ich könnte was verändern oder Hurra, wenn eine neue Fassung kommt. O.K. - Danke für Eure Antworten !!!
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Papa Alpaka schrieb:
"DSGVO gelesen" verfehlt das Ziel: es geht nicht darum, den Patienten die DSGVO vorzulegen sondern sie darüber aufzuklären was bei dir mit ihren Daten geschieht. Das weiß jemand der die DSGVO gelesen hat noch nicht ;)
Schließlich hast du die Möglichkeit das ausgelegte Formular zu verändern. Bzw. es wird möglicherweise mal eine neue Fassung geben, weil es am Tag xx.xx.xxxx eine Änderung gibt. Und dann?
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britta109 schrieb:
Ich würde es nicht unterschreiben.
Schließlich hast du die Möglichkeit das ausgelegte Formular zu verändern. Bzw. es wird möglicherweise mal eine neue Fassung geben, weil es am Tag xx.xx.xxxx eine Änderung gibt. Und dann?
Ich mache es jetzt so: Patienteninformation liegt aus........ Patient wird gebeten diese zu lesen. Auf die Karteikarte kommt vorne ein Stempel drauf`: DGSVO gelesen: Patient unterschreibt genau an dieser Stelle auf seiner eigenen Karteikarte.
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Werden die Staatsanwälte mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein ? [/
Werden Staatsanwälte damit einverstanden sein ?
Klare Antwort: nein
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a schubart schrieb:
salvetto schrieb am 20.5.18 14:16:
Ich mache es jetzt so: Patienteninformation liegt aus........ Patient wird gebeten diese zu lesen. Auf die Karteikarte kommt vorne ein Stempel drauf`: DGSVO gelesen: Patient unterschreibt genau an dieser Stelle auf seiner eigenen Karteikarte.
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Klare Antwort: nein
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