physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Dormagen Neuss Düsseldorf

Liebe Kolleginnen,

- habt ihr Lust auf Veränderung?
- seid ihr genervt von ständiger
Mehrarbeit oder Überstunden?
- sucht ihr einen guten
Wiedereinstieg nach der Elternzeit?

Hier ist ein interessantes
Stellenangebot für euch:

Wir suchen zum 1.Quartal 2026 eine
Physiotherapeutin mit langjähriger
Berufserfahrung.

Die Zertifikatsfortbildungen MLD
und MT sind Vorraussetzungen um
selbstständig und
eigenverantwortlich am Patienten zu
arbeiten.
Hierbei legen wir besonders Wert
auf ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag getrennt

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag getrennt
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
DiPi
23.05.2018 10:22
Ich habe gehört, man darf den Behandlungsvertrag nicht mit der Datenschutzerklärung koppeln. D.h. es müssen getrennte Formulare sein. Heißt das auch, dass der Patient zwar den Behandlungsvertrag unterschreiben kann aber mit meiner Datenschutzerklärung nicht einverstanden sein kann und diese nicht unterschreibt, weil er keine Weitergabe der Daten möchte ggf.? Dann kommt aber ja auch kein Behandlungsvertrag zustande, weil gewisse Dinge Voraussetzung sind für die Abrechnung usw.

Wo packt ihr solche Dinge rein, ob man den Patienten per E-Mail kontaktieren darf usw.?
1

Gefällt mir

Ich habe gehört, man darf den Behandlungsvertrag nicht mit der Datenschutzerklärung koppeln. D.h. es müssen getrennte Formulare sein. Heißt das auch, dass der Patient zwar den Behandlungsvertrag unterschreiben kann aber mit meiner Datenschutzerklärung nicht einverstanden sein kann und diese nicht unterschreibt, weil er keine Weitergabe der Daten möchte ggf.? Dann kommt aber ja auch kein Behandlungsvertrag zustande, weil gewisse Dinge Voraussetzung sind für die Abrechnung usw. Wo packt ihr solche Dinge rein, ob man den Patienten per E-Mail kontaktieren darf usw.?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

DiPi schrieb:

Ich habe gehört, man darf den Behandlungsvertrag nicht mit der Datenschutzerklärung koppeln. D.h. es müssen getrennte Formulare sein. Heißt das auch, dass der Patient zwar den Behandlungsvertrag unterschreiben kann aber mit meiner Datenschutzerklärung nicht einverstanden sein kann und diese nicht unterschreibt, weil er keine Weitergabe der Daten möchte ggf.? Dann kommt aber ja auch kein Behandlungsvertrag zustande, weil gewisse Dinge Voraussetzung sind für die Abrechnung usw.

Wo packt ihr solche Dinge rein, ob man den Patienten per E-Mail kontaktieren darf usw.?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Frieder Bothner
23.05.2018 15:23
Die Einwilligung braucht man nur einmal, den Behandlungsvertrag bei jedem Rezept. In der Einwilligungserklärung steht ja, dass der Behandlungsvertrag nicht zustande kommt, wenn der Patient nicht einwilligt.
1

Gefällt mir

Die Einwilligung braucht man nur einmal, den Behandlungsvertrag bei jedem Rezept. In der Einwilligungserklärung steht ja, dass der Behandlungsvertrag nicht zustande kommt, wenn der Patient nicht einwilligt.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
DiPi
23.05.2018 16:16
Ich schließe einmal einen Behandlungsvertrag. Der gilt für die gesamte Behandlung und nicht nur für 1 Rezept. Aber das nur nebenbei. Ich habe von einigen Leuten gehört, dass Sie in Ihren Behandlungsvertrag solche Dinge reinschreiben wie E-Mail Kontakt, Terminkalender usw. Dies sollte dann aber lieber in die Einwilligung zum Datenschutz, oder?
1

Gefällt mir

• C. DBO
Ich schließe einmal einen Behandlungsvertrag. Der gilt für die gesamte Behandlung und nicht nur für 1 Rezept. Aber das nur nebenbei. Ich habe von einigen Leuten gehört, dass Sie in Ihren Behandlungsvertrag solche Dinge reinschreiben wie E-Mail Kontakt, Terminkalender usw. Dies sollte dann aber lieber in die Einwilligung zum Datenschutz, oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



DiPi schrieb:

Ich schließe einmal einen Behandlungsvertrag. Der gilt für die gesamte Behandlung und nicht nur für 1 Rezept. Aber das nur nebenbei. Ich habe von einigen Leuten gehört, dass Sie in Ihren Behandlungsvertrag solche Dinge reinschreiben wie E-Mail Kontakt, Terminkalender usw. Dies sollte dann aber lieber in die Einwilligung zum Datenschutz, oder?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
23.05.2018 21:50
Warum brauche ich einen Behandlungsvertrag? Dieser kommt zustande durch die Übergabe des Rezeptes vom Patienten an die Praxis (ich schließe ja auch keinen separaten Kaufvertrag bei Bäcker).
Einzig die Preise sollten einmal vereinbart werden...
1

Gefällt mir

Warum brauche ich einen Behandlungsvertrag? Dieser kommt zustande durch die Übergabe des Rezeptes vom Patienten an die Praxis (ich schließe ja auch keinen separaten Kaufvertrag bei Bäcker). Einzig die Preise sollten einmal vereinbart werden...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Warum brauche ich einen Behandlungsvertrag? Dieser kommt zustande durch die Übergabe des Rezeptes vom Patienten an die Praxis (ich schließe ja auch keinen separaten Kaufvertrag bei Bäcker).
Einzig die Preise sollten einmal vereinbart werden...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
24.05.2018 07:53
Das finde ich auch so.
1

Gefällt mir

Das finde ich auch so.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

Das finde ich auch so.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Frieder Bothner schrieb:

Die Einwilligung braucht man nur einmal, den Behandlungsvertrag bei jedem Rezept. In der Einwilligungserklärung steht ja, dass der Behandlungsvertrag nicht zustande kommt, wenn der Patient nicht einwilligt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eschnellmann
27.05.2018 09:47
Weil der Behandlungsvertrag laut dem Patientenrechtegesetz schon länger PFLICHT ist.
Hat nix mit der DSGVO zu tun..
1

Gefällt mir

Weil der Behandlungsvertrag laut dem Patientenrechtegesetz schon länger PFLICHT ist. Hat nix mit der DSGVO zu tun..
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
27.05.2018 10:21
...die Form des Behandlungsvertrages ist im Patientenrechtegesetz nicht geregelt (ergibt sich ggf aus Nachweispflichten); es ist also legitim den Behandlungsvertrag durch Terminabsprache und Verordnungsannahme zu schließen. Weder Schrift-, noch Textform sind explizit vorgeschrieben.

Vertragsangebot: Versicherter meldet Behandlungsbedarf an Leistungserbringer, z.B. auf Grundlage einer vertragsärztlichen Verordnung.
Vertragsannahme: Leistungserbringer vergibt Termine und erbringt die Leistung entsprechend der Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger.
1

Gefällt mir

...die Form des Behandlungsvertrages ist im Patientenrechtegesetz nicht geregelt (ergibt sich ggf aus Nachweispflichten); es ist also legitim den Behandlungsvertrag durch Terminabsprache und Verordnungsannahme zu schließen. Weder Schrift-, noch Textform sind explizit vorgeschrieben. Vertragsangebot: Versicherter meldet Behandlungsbedarf an Leistungserbringer, z.B. auf Grundlage einer vertragsärztlichen Verordnung. Vertragsannahme: Leistungserbringer vergibt Termine und erbringt die Leistung entsprechend der Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

...die Form des Behandlungsvertrages ist im Patientenrechtegesetz nicht geregelt (ergibt sich ggf aus Nachweispflichten); es ist also legitim den Behandlungsvertrag durch Terminabsprache und Verordnungsannahme zu schließen. Weder Schrift-, noch Textform sind explizit vorgeschrieben.

Vertragsangebot: Versicherter meldet Behandlungsbedarf an Leistungserbringer, z.B. auf Grundlage einer vertragsärztlichen Verordnung.
Vertragsannahme: Leistungserbringer vergibt Termine und erbringt die Leistung entsprechend der Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eschnellmann
01.06.2018 14:46
Die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt ist über das SGB V (bei gesetzlich Versicherten) gesichert. Dafür wird keine Einwilligung gebraucht. Im Gegenteil wird in den Rahmenverträgen mit den GKV die Kommunikation mit dem Arzt für die Therapie sogar vorausgesetzt.
1

Gefällt mir

Die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt ist über das SGB V (bei gesetzlich Versicherten) gesichert. Dafür wird keine Einwilligung gebraucht. Im Gegenteil wird in den Rahmenverträgen mit den GKV die Kommunikation mit dem Arzt für die Therapie sogar vorausgesetzt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eschnellmann schrieb:

Die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt ist über das SGB V (bei gesetzlich Versicherten) gesichert. Dafür wird keine Einwilligung gebraucht. Im Gegenteil wird in den Rahmenverträgen mit den GKV die Kommunikation mit dem Arzt für die Therapie sogar vorausgesetzt.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

eschnellmann schrieb:

Weil der Behandlungsvertrag laut dem Patientenrechtegesetz schon länger PFLICHT ist.
Hat nix mit der DSGVO zu tun..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Rügenmasseur
29.05.2018 21:44
Hallo Liebe Kollegen,

kann mir jemand erklären, wie es jetzt mit dem Therapiebericht aussieht.
Muss ich erst eine Einwilligung des Patieten haben oder darf ich gleich einen Therapiebericht (vom Arzt angefordert/auf Rezept gekennzeichnet) schreiben.

vielen Dank für die Hilfe.

MfG
Jörg
1

Gefällt mir

Hallo Liebe Kollegen, kann mir jemand erklären, wie es jetzt mit dem Therapiebericht aussieht. Muss ich erst eine Einwilligung des Patieten haben oder darf ich gleich einen Therapiebericht (vom Arzt angefordert/auf Rezept gekennzeichnet) schreiben. vielen Dank für die Hilfe. MfG Jörg
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Rügenmasseur schrieb:

Hallo Liebe Kollegen,

kann mir jemand erklären, wie es jetzt mit dem Therapiebericht aussieht.
Muss ich erst eine Einwilligung des Patieten haben oder darf ich gleich einen Therapiebericht (vom Arzt angefordert/auf Rezept gekennzeichnet) schreiben.

vielen Dank für die Hilfe.

MfG
Jörg



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag getrennt

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns