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jamo
19.09.2018 08:08
Das Thema des DSB verfolgt mich die letzten Wochen und irgendwie bekommt man von überall wiedersprüchliche Angaben. Wir sind in unserer Praxis 16 Personen 8 Physios die die Stationen des Krankenhauses betreuen indem die Praxis eingemietet ist (die Physios haben einen extra PC verbunden mit dem Server des KH), 6 Physios die in der eigentlichen Physiopraxis arbeiten und 2 Rezeptionskräfte. Die Datenpflege und Abrechnung übernehmen komplett die Rezeptionskräfte, die Physios haben Karteikarten zu ihren Patienten in denen auch die Dokumentation durchgeführt wird. Brauchen wir eine DSB?
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Das Thema des DSB verfolgt mich die letzten Wochen und irgendwie bekommt man von überall wiedersprüchliche Angaben. Wir sind in unserer Praxis 16 Personen 8 Physios die die Stationen des Krankenhauses betreuen indem die Praxis eingemietet ist (die Physios haben einen extra PC verbunden mit dem Server des KH), 6 Physios die in der eigentlichen Physiopraxis arbeiten und 2 Rezeptionskräfte. Die Datenpflege und Abrechnung übernehmen komplett die Rezeptionskräfte, die Physios haben Karteikarten zu ihren Patienten in denen auch die Dokumentation durchgeführt wird. Brauchen wir eine DSB?
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jamo schrieb:

Das Thema des DSB verfolgt mich die letzten Wochen und irgendwie bekommt man von überall wiedersprüchliche Angaben. Wir sind in unserer Praxis 16 Personen 8 Physios die die Stationen des Krankenhauses betreuen indem die Praxis eingemietet ist (die Physios haben einen extra PC verbunden mit dem Server des KH), 6 Physios die in der eigentlichen Physiopraxis arbeiten und 2 Rezeptionskräfte. Die Datenpflege und Abrechnung übernehmen komplett die Rezeptionskräfte, die Physios haben Karteikarten zu ihren Patienten in denen auch die Dokumentation durchgeführt wird. Brauchen wir eine DSB?

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Papa Alpaka
19.09.2018 08:35
Nachtigall ick hör dir trappsen.

Die Physiotherapie als Funktionsabteilung ist vom Krankenhaus selbst vorzuhalten; es gibt nicht ohne Grund eine klare regulatorische Trennung von stationären und ambulanten Diensten. Die Kräfte eines ambulanten Dienstleisters stehen dem Krankenhaus regelmäßig nicht in dem Umfang organisatorisch gesichert zur Verfügung wie es notwendig ist; solche Konstrukte bringen alle anderen ambulanten Leistungserbringer in Bedrängnis da ihr von den Kassen als Beispiel herangezogen werdet das Kosteneffizienz im ambulanten Sektor möglich ist und die Vergütungen deswegen nicht erhöht werden müssen; ihr greift in die freie Wahl der ambulanten Leistungserbringer ein (oder können die Patienten des Krankenhauses wählen, von ihrem Vertrauenstherapeuten behandelt zu werden?)


Der eine Teil des Datenschutzes obliegt dem Krankenhaus als Auftraggeber, dazu gehören entsprechende Vereinbarungen und Kontrollmechanismen mit euch als Dienstleister.

Der andere Teil des Datenschutzes obliegt euch als ambulanter Dienstleister. Dazu könnte ich mehr schreiben, aber ich unterstütze keine Praxen die regelmäßig dafür sorgen das Therapeuten aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Werden die betroffenen acht Therapeuten nach dem für das Haus gültigen Tarifvertrag beschäftigt?

Nachtrag: acht regelmäßig angestellte Therapeuten fallen nicht mehr unter "notfallmäßig erbrachte Unterstützung wegen Zusammenfall von hohem Patientenaufkommen mit geringer Personalverfügbarkeit wegen Krankheitswelle in der Physiotherapieabteilung. Wenn die Geschäftsführung könnte, würde sie wohl auch die Pflege durch einen externen und jederzeit kündbaren Dienstleister erbringen lassen.
Klasse, ich habe mich gerade gefragt wo ich die nötige Grundaggression für ein Gespräch das ich nachher führen muss herbekomme. Da muss ich schon nicht mehr hoffen das mir jemand die Vorfahrt nimmt :)
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Nachtigall ick hör dir trappsen. Die Physiotherapie als Funktionsabteilung ist vom Krankenhaus selbst vorzuhalten; es gibt nicht ohne Grund eine klare regulatorische Trennung von stationären und ambulanten Diensten. Die Kräfte eines ambulanten Dienstleisters stehen dem Krankenhaus regelmäßig nicht in dem Umfang organisatorisch gesichert zur Verfügung wie es notwendig ist; solche Konstrukte bringen alle anderen ambulanten Leistungserbringer in Bedrängnis da ihr von den Kassen als Beispiel herangezogen werdet das Kosteneffizienz im ambulanten Sektor möglich ist und die Vergütungen deswegen nicht erhöht werden müssen; ihr greift in die freie Wahl der ambulanten Leistungserbringer ein (oder können die Patienten des Krankenhauses wählen, von ihrem Vertrauenstherapeuten behandelt zu werden?) Der eine Teil des Datenschutzes obliegt dem Krankenhaus als Auftraggeber, dazu gehören entsprechende Vereinbarungen und Kontrollmechanismen mit euch als Dienstleister. Der andere Teil des Datenschutzes obliegt euch als ambulanter Dienstleister. Dazu könnte ich mehr schreiben, aber ich unterstütze keine Praxen die regelmäßig dafür sorgen das Therapeuten aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Werden die betroffenen acht Therapeuten nach dem für das Haus gültigen Tarifvertrag beschäftigt? Nachtrag: acht regelmäßig angestellte Therapeuten fallen nicht mehr unter "notfallmäßig erbrachte Unterstützung wegen Zusammenfall von hohem Patientenaufkommen mit geringer Personalverfügbarkeit wegen Krankheitswelle in der Physiotherapieabteilung. Wenn die Geschäftsführung könnte, würde sie wohl auch die Pflege durch einen externen und jederzeit kündbaren Dienstleister erbringen lassen. Klasse, ich habe mich gerade gefragt wo ich die nötige Grundaggression für ein Gespräch das ich nachher führen muss herbekomme. Da muss ich schon nicht mehr hoffen das mir jemand die Vorfahrt nimmt :)
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Papa Alpaka schrieb:

Nachtigall ick hör dir trappsen.

Die Physiotherapie als Funktionsabteilung ist vom Krankenhaus selbst vorzuhalten; es gibt nicht ohne Grund eine klare regulatorische Trennung von stationären und ambulanten Diensten. Die Kräfte eines ambulanten Dienstleisters stehen dem Krankenhaus regelmäßig nicht in dem Umfang organisatorisch gesichert zur Verfügung wie es notwendig ist; solche Konstrukte bringen alle anderen ambulanten Leistungserbringer in Bedrängnis da ihr von den Kassen als Beispiel herangezogen werdet das Kosteneffizienz im ambulanten Sektor möglich ist und die Vergütungen deswegen nicht erhöht werden müssen; ihr greift in die freie Wahl der ambulanten Leistungserbringer ein (oder können die Patienten des Krankenhauses wählen, von ihrem Vertrauenstherapeuten behandelt zu werden?)


Der eine Teil des Datenschutzes obliegt dem Krankenhaus als Auftraggeber, dazu gehören entsprechende Vereinbarungen und Kontrollmechanismen mit euch als Dienstleister.

Der andere Teil des Datenschutzes obliegt euch als ambulanter Dienstleister. Dazu könnte ich mehr schreiben, aber ich unterstütze keine Praxen die regelmäßig dafür sorgen das Therapeuten aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Werden die betroffenen acht Therapeuten nach dem für das Haus gültigen Tarifvertrag beschäftigt?

Nachtrag: acht regelmäßig angestellte Therapeuten fallen nicht mehr unter "notfallmäßig erbrachte Unterstützung wegen Zusammenfall von hohem Patientenaufkommen mit geringer Personalverfügbarkeit wegen Krankheitswelle in der Physiotherapieabteilung. Wenn die Geschäftsführung könnte, würde sie wohl auch die Pflege durch einen externen und jederzeit kündbaren Dienstleister erbringen lassen.
Klasse, ich habe mich gerade gefragt wo ich die nötige Grundaggression für ein Gespräch das ich nachher führen muss herbekomme. Da muss ich schon nicht mehr hoffen das mir jemand die Vorfahrt nimmt :)

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Bianka Albers-Rosemann
20.09.2018 13:08
Ein DSB für die Praxis ist eindeutig notwendig, da in der Praxis „in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von pers.bez. Daten“ beschäftigt sind. Sie schildern, dass 16 Personen datenverarbeitende Tätigkeiten ausführen. Dass nicht alle am gleichen Ort tätig sind, ist nicht relevant.
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Ein DSB für die Praxis ist eindeutig notwendig, da in der Praxis „in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von pers.bez. Daten“ beschäftigt sind. Sie schildern, dass 16 Personen datenverarbeitende Tätigkeiten ausführen. Dass nicht alle am gleichen Ort tätig sind, ist nicht relevant.
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ali
20.09.2018 22:36
Bianka Albers-Rosemann schrieb am 20.9.18 13:08:
Ein DSB für die Praxis ist eindeutig notwendig, da in der Praxis „in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von pers.bez. Daten“ beschäftigt sind. Sie schildern, dass 16 Personen datenverarbeitende Tätigkeiten ausführen. Dass nicht alle am gleichen Ort tätig sind, ist nicht relevant.


Hmm, eindeutig....ja ?!

einmal schreiben Sie von (ständig) "automatisierter Verarbeitung" , dann zielen Sie auf "datenverabreitende Tätigkeiten" an....

Gibt´s auch fundierte Statements ?
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[zitat]Bianka Albers-Rosemann schrieb am 20.9.18 13:08: Ein DSB für die Praxis ist eindeutig notwendig, da in der Praxis „in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von pers.bez. Daten“ beschäftigt sind. Sie schildern, dass 16 Personen datenverarbeitende Tätigkeiten ausführen. Dass nicht alle am gleichen Ort tätig sind, ist nicht relevant. [/zitat] Hmm, eindeutig....ja ?! einmal schreiben Sie von (ständig) "automatisierter Verarbeitung" , dann zielen Sie auf "datenverabreitende Tätigkeiten" an.... Gibt´s auch fundierte Statements ?
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ali schrieb:

Bianka Albers-Rosemann schrieb am 20.9.18 13:08:
Ein DSB für die Praxis ist eindeutig notwendig, da in der Praxis „in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von pers.bez. Daten“ beschäftigt sind. Sie schildern, dass 16 Personen datenverarbeitende Tätigkeiten ausführen. Dass nicht alle am gleichen Ort tätig sind, ist nicht relevant.


Hmm, eindeutig....ja ?!

einmal schreiben Sie von (ständig) "automatisierter Verarbeitung" , dann zielen Sie auf "datenverabreitende Tätigkeiten" an....

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Bianka Albers-Rosemann schrieb:

Ein DSB für die Praxis ist eindeutig notwendig, da in der Praxis „in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von pers.bez. Daten“ beschäftigt sind. Sie schildern, dass 16 Personen datenverarbeitende Tätigkeiten ausführen. Dass nicht alle am gleichen Ort tätig sind, ist nicht relevant.



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