Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
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- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
unter Datenschutzbeauftragter (DSB) verneinen Sie die Bestellung eines solchen bei kleineren Praxen (< 9 MA) unter anderem, weil "die "Kerntätigkeit einer Physiotherapiepraxis aber ist die Behandlung von Patienten und nicht die Datenverwaltung. Zwar gehört die Dokumentation dazu, sie ist aber nicht der eigentliche Geschäftszweck."
Gemäß der WP243 FAQ ( Link) ist unter Punkt 2 die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten, wie etwa Patientenakten als eine Kerntätigkeit eines Krankenhauses anzusehen.
Praxen sind natürlich keine Krankenhäuser. Aber die gesundheitsbezognen Daten sind genauso schützenswert wie in einem Krankenhaus. Unabhägig von der Menge der Daten.
Daher bitte ich Sie Ihre Einschätzung noch einmal zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Knoke
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wernerk schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Datenschutzbeauftragter (DSB) verneinen Sie die Bestellung eines solchen bei kleineren Praxen (< 9 MA) unter anderem, weil "die "Kerntätigkeit einer Physiotherapiepraxis aber ist die Behandlung von Patienten und nicht die Datenverwaltung. Zwar gehört die Dokumentation dazu, sie ist aber nicht der eigentliche Geschäftszweck."
Gemäß der WP243 FAQ ( Link) ist unter Punkt 2 die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten, wie etwa Patientenakten als eine Kerntätigkeit eines Krankenhauses anzusehen.
Praxen sind natürlich keine Krankenhäuser. Aber die gesundheitsbezognen Daten sind genauso schützenswert wie in einem Krankenhaus. Unabhägig von der Menge der Daten.
Daher bitte ich Sie Ihre Einschätzung noch einmal zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Knoke
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ali schrieb:
An wen geht denn dieser Brief ? An einen Datenschutzbeauftragten ? Klar sind die Daten schützenswert. Aber warum möchten Sie dafür auch in Kleinpraxen einen DSB zwingend installiert sehen... :kissing_closed_eyes:
Im Krankenhaus sind ganze Abteilungen (Patientenaufnahme, Controlling) rund um die Uhr nur mit der Be- und Verarbeitung von Daten beschäftigt.
In der therapeutischen Praxis werden 60 min behandelt und höchstens 5-10 min davon Daten bearbeitet. In einer Praxis mit bis 9 therapeutischen MA hat es auch höchstens 1 MA "extra" als Bürokraft, die auschließlich Daten bearbeitet.
Dass kein DSB benannt werden muss, heißt ja nicht im Umkehrschluss, dass die Patientendaten nicht ausreichend geschützt werden. Die DSGVO muss auch ohne DSB umgesetzt werden, dafür ist der Praxisinhaber dann selbst verantwortlich.
Im ergotherapeutischen Bereich überwiegen die Praxen mit 1-2 MA. Im Endeffekt (be-)handeln dort also 3 Menschen (bei der Größe ohne Bürokraft) - wie soll bei dem entsprechenden Umsatz noch Geld übrig sein, einen externen DSB zu beauftragen???
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latinkabell1.0 schrieb:
In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?
In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?
Jeder der mit Datenerfassung beschäftigt ist, elektronisch oder händisch zählt, Rezept prüfen, Befund Doku etc.
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Tempelritter schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 15.5.18 14:55:
In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?
Jeder der mit Datenerfassung beschäftigt ist, elektronisch oder händisch zählt, Rezept prüfen, Befund Doku etc.
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latinkabell1.0 schrieb:
Also ist ein DSB bei der o.g. Praxisgrösse, bzw. Anzahl der Angestellten Pflicht?
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Frieder Bothner schrieb:
Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.
Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.
jepp, genau so ist es, auch wenn es immer wieder von Dritten anders kolportiert wird. Man sollte genau schauen, wer etwas sagt und welche monetären Interessen dahinter stecken.....
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kahma1 schrieb:
Frieder Bothner schrieb am 17.5.18 14:01:
Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.
jepp, genau so ist es, auch wenn es immer wieder von Dritten anders kolportiert wird. Man sollte genau schauen, wer etwas sagt und welche monetären Interessen dahinter stecken.....
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Klauslogo schrieb:
Genau so ist es...
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latinkabell1.0 schrieb:
Die Therapeuten haben ja auch regelmäßig Kontakt mit automatisierter Datenverarbeitung, da sie z.B. das Krankenkassenkärtchen einlesen oder Telefonnummern(...) am PC suchen. Die Frage ist ja wer alles mitzählt, dass man einen DSB braucht (nur die, die Kontakt zur automatisierten Datenverarbeitung, ob händisch oder elektronisch oder ALLE Angestellten einer Praxis inkl Reinigungskraft :blush:. )
Bis vor ein paar Tagen war mein Kenntnisstand auch der, dass nur die Mitarbeiter, die regelmäßig Daten verarbeiten, bzw. deren Kerntätigkeit es ist, darunter fallen. Sprich Bürokräfte, keine Therapeuten. Und dann müssen es mehr als 9 sein.
An einer anderen Stelle wird aber nun darüber diskutiert, wo es jetzt den günstigsten DSB gibt, man bräuchte auf jeden Fall einen, daß Therapeuten doch dazu zählen.
Gibt es Neuigkeiten hierzu, habe ich etwas verpasst?
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marcy schrieb:
Ich werde gerade auch verrückt wegen des Themas DSB.
Bis vor ein paar Tagen war mein Kenntnisstand auch der, dass nur die Mitarbeiter, die regelmäßig Daten verarbeiten, bzw. deren Kerntätigkeit es ist, darunter fallen. Sprich Bürokräfte, keine Therapeuten. Und dann müssen es mehr als 9 sein.
An einer anderen Stelle wird aber nun darüber diskutiert, wo es jetzt den günstigsten DSB gibt, man bräuchte auf jeden Fall einen, daß Therapeuten doch dazu zählen.
Gibt es Neuigkeiten hierzu, habe ich etwas verpasst?
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Frieder Bothner schrieb:
Nein, dazu gibt es nichts Neues: Nur wer mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Datenerfassung beschäftigt muss einen DSB beauftragen. Normale Therapeuten zählen nicht dazu.
Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
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MeFe89 schrieb:
Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.
Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
[...]
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
[...]
Wo ein Trog ist...
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Papa Alpaka schrieb:
MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40:
[...]
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
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Wo ein Trog ist...
Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.
Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
Da blinken die Dollarzeichen in den Augen ???? Es wird viel verkauft .......
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morpheus-06 schrieb:
MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40:
Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.
Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
Da blinken die Dollarzeichen in den Augen ???? Es wird viel verkauft .......
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eschnellmann schrieb:
Die Frage ist, ob die Verarbeitung der sensiblen Daten das Kerngeschäft des Betriebes ist oder nicht. Das ist es bei der therapeutischen Praxis nicht.
Im Krankenhaus sind ganze Abteilungen (Patientenaufnahme, Controlling) rund um die Uhr nur mit der Be- und Verarbeitung von Daten beschäftigt.
In der therapeutischen Praxis werden 60 min behandelt und höchstens 5-10 min davon Daten bearbeitet. In einer Praxis mit bis 9 therapeutischen MA hat es auch höchstens 1 MA "extra" als Bürokraft, die auschließlich Daten bearbeitet.
Dass kein DSB benannt werden muss, heißt ja nicht im Umkehrschluss, dass die Patientendaten nicht ausreichend geschützt werden. Die DSGVO muss auch ohne DSB umgesetzt werden, dafür ist der Praxisinhaber dann selbst verantwortlich.
Im ergotherapeutischen Bereich überwiegen die Praxen mit 1-2 MA. Im Endeffekt (be-)handeln dort also 3 Menschen (bei der Größe ohne Bürokraft) - wie soll bei dem entsprechenden Umsatz noch Geld übrig sein, einen externen DSB zu beauftragen???
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joergsc schrieb:
Die Einschätzung stammt von der Datenschutzkonferenz. Ausführlich hier: https://www.physio.de/forum5/read.php?27,153914,154146,page=2#msg-154146
Zu erfahren unter [kaputter Link]
z.B.: Link
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Tosca20040 schrieb:
Der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes.
Zu erfahren unter [kaputter Link]
z.B.: Link
ich verstehe noch nicht ganz, warum immer auf diesen 9 Personen herumgeritten wird. In der DSGVO heißt es doch:
"Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn...
...die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht."
Somit ist es doch erst einmal unerheblich wie viele Personen das tun....die Frage ist doch die Kerntätigkeit.
Oder verstehe ich das falsch? Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.
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Das wird sie nach derzeitiger Bewertung eben nicht....
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ali schrieb:
K3 schrieb am 18.5.18 13:46: Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.
Das wird sie nach derzeitiger Bewertung eben nicht....
Es wäre mir auch neu wenn Datenverarbeitung meine neue kerntätigkeit ist. Meine ist Menschen zu quälen :innocent:
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a schubart schrieb:
Auf gut deutsch heißt es hat eine Praxis mehr als 9 Mitarbeiter die im Büro/backoffice oder sonst wie den ganzen Tag mit Patienten Daten hantieren brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Therapeuten die ab und an an den och müssen zählen nicht!
Es wäre mir auch neu wenn Datenverarbeitung meine neue kerntätigkeit ist. Meine ist Menschen zu quälen :innocent:
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a schubart schrieb:
Trotzdem macht es Sinn jemanden im Team zu haben der sich um das Thema kümmert .
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K3 schrieb:
Hallo,
ich verstehe noch nicht ganz, warum immer auf diesen 9 Personen herumgeritten wird. In der DSGVO heißt es doch:
"Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn...
...die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht."
Somit ist es doch erst einmal unerheblich wie viele Personen das tun....die Frage ist doch die Kerntätigkeit.
Oder verstehe ich das falsch? Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.
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