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Solingen

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wernerk
29.04.2018 13:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Datenschutzbeauftragter (DSB) verneinen Sie die Bestellung eines solchen bei kleineren Praxen (< 9 MA) unter anderem, weil "die "Kerntätigkeit einer Physiotherapiepraxis aber ist die Behandlung von Patienten und nicht die Datenverwaltung. Zwar gehört die Dokumentation dazu, sie ist aber nicht der eigentliche Geschäftszweck."
Gemäß der WP243 FAQ ( Link) ist unter Punkt 2 die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten, wie etwa Patientenakten als eine Kerntätigkeit eines Krankenhauses anzusehen.
Praxen sind natürlich keine Krankenhäuser. Aber die gesundheitsbezognen Daten sind genauso schützenswert wie in einem Krankenhaus. Unabhägig von der Menge der Daten.
Daher bitte ich Sie Ihre Einschätzung noch einmal zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen

Werner Knoke
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Sehr geehrte Damen und Herren, unter Datenschutzbeauftragter (DSB) verneinen Sie die Bestellung eines solchen bei kleineren Praxen (< 9 MA) unter anderem, weil "die "Kerntätigkeit einer Physiotherapiepraxis aber ist die Behandlung von Patienten und nicht die Datenverwaltung. Zwar gehört die Dokumentation dazu, sie ist aber nicht der eigentliche Geschäftszweck." Gemäß der WP243 FAQ (https://www.lfd.niedersachsen.de/download/120085/WP_243_Anhang_Haeufig_gestellte_Fragen_FAQ_.pdf) ist unter Punkt 2 die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten, wie etwa Patientenakten als eine Kerntätigkeit eines Krankenhauses anzusehen. Praxen sind natürlich keine Krankenhäuser. Aber die gesundheitsbezognen Daten sind genauso schützenswert wie in einem Krankenhaus. Unabhägig von der Menge der Daten. Daher bitte ich Sie Ihre Einschätzung noch einmal zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Werner Knoke
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wernerk schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Datenschutzbeauftragter (DSB) verneinen Sie die Bestellung eines solchen bei kleineren Praxen (< 9 MA) unter anderem, weil "die "Kerntätigkeit einer Physiotherapiepraxis aber ist die Behandlung von Patienten und nicht die Datenverwaltung. Zwar gehört die Dokumentation dazu, sie ist aber nicht der eigentliche Geschäftszweck."
Gemäß der WP243 FAQ ( Link) ist unter Punkt 2 die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten, wie etwa Patientenakten als eine Kerntätigkeit eines Krankenhauses anzusehen.
Praxen sind natürlich keine Krankenhäuser. Aber die gesundheitsbezognen Daten sind genauso schützenswert wie in einem Krankenhaus. Unabhägig von der Menge der Daten.
Daher bitte ich Sie Ihre Einschätzung noch einmal zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen

Werner Knoke

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ali
29.04.2018 14:03
An wen geht denn dieser Brief ? An einen Datenschutzbeauftragten ? Klar sind die Daten schützenswert. Aber warum möchten Sie dafür auch in Kleinpraxen einen DSB zwingend installiert sehen... :kissing_closed_eyes:
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An wen geht denn dieser Brief ? An einen Datenschutzbeauftragten ? Klar sind die Daten schützenswert. Aber warum möchten Sie dafür auch in Kleinpraxen einen DSB zwingend installiert sehen... :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:

An wen geht denn dieser Brief ? An einen Datenschutzbeauftragten ? Klar sind die Daten schützenswert. Aber warum möchten Sie dafür auch in Kleinpraxen einen DSB zwingend installiert sehen... :kissing_closed_eyes:

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eschnellmann
29.04.2018 15:17
Die Frage ist, ob die Verarbeitung der sensiblen Daten das Kerngeschäft des Betriebes ist oder nicht. Das ist es bei der therapeutischen Praxis nicht.
Im Krankenhaus sind ganze Abteilungen (Patientenaufnahme, Controlling) rund um die Uhr nur mit der Be- und Verarbeitung von Daten beschäftigt.
In der therapeutischen Praxis werden 60 min behandelt und höchstens 5-10 min davon Daten bearbeitet. In einer Praxis mit bis 9 therapeutischen MA hat es auch höchstens 1 MA "extra" als Bürokraft, die auschließlich Daten bearbeitet.

Dass kein DSB benannt werden muss, heißt ja nicht im Umkehrschluss, dass die Patientendaten nicht ausreichend geschützt werden. Die DSGVO muss auch ohne DSB umgesetzt werden, dafür ist der Praxisinhaber dann selbst verantwortlich.
Im ergotherapeutischen Bereich überwiegen die Praxen mit 1-2 MA. Im Endeffekt (be-)handeln dort also 3 Menschen (bei der Größe ohne Bürokraft) - wie soll bei dem entsprechenden Umsatz noch Geld übrig sein, einen externen DSB zu beauftragen???
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Die Frage ist, ob die Verarbeitung der sensiblen Daten das Kerngeschäft des Betriebes ist oder nicht. Das ist es bei der therapeutischen Praxis nicht. Im Krankenhaus sind ganze Abteilungen (Patientenaufnahme, Controlling) rund um die Uhr nur mit der Be- und Verarbeitung von Daten beschäftigt. In der therapeutischen Praxis werden 60 min behandelt und höchstens 5-10 min davon Daten bearbeitet. In einer Praxis mit bis 9 therapeutischen MA hat es auch höchstens 1 MA "extra" als Bürokraft, die auschließlich Daten bearbeitet. Dass kein DSB benannt werden muss, heißt ja nicht im Umkehrschluss, dass die Patientendaten nicht ausreichend geschützt werden. Die DSGVO muss auch ohne DSB umgesetzt werden, dafür ist der Praxisinhaber dann selbst verantwortlich. Im ergotherapeutischen Bereich überwiegen die Praxen mit 1-2 MA. Im Endeffekt (be-)handeln dort also 3 Menschen (bei der Größe ohne Bürokraft) - wie soll bei dem entsprechenden Umsatz noch Geld übrig sein, einen externen DSB zu beauftragen???
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latinkabell1.0
15.05.2018 14:55
In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?
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In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?
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latinkabell1.0 schrieb:

In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?

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Tempelritter
15.05.2018 15:00
latinkabell1.0 schrieb am 15.5.18 14:55:
In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?


Jeder der mit Datenerfassung beschäftigt ist, elektronisch oder händisch zählt, Rezept prüfen, Befund Doku etc.
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[zitat]latinkabell1.0 schrieb am 15.5.18 14:55: In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB? [/zitat] Jeder der mit Datenerfassung beschäftigt ist, elektronisch oder händisch zählt, Rezept prüfen, Befund Doku etc.
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Tempelritter schrieb:

latinkabell1.0 schrieb am 15.5.18 14:55:
In unserer Praxis ist der PI, 5 physioTherapeuten, 2 Ergotherapeuten und 2 rezeptionskräfte, die Zugang zum Computer haben. Weiterhin wird eine Masseurin, eine Ergotherapeutin, eine 450 Kraft für Abrechnung und Wäsche und eine Reinigungskraft beschäftigt, die alle 4 keinen Zugang zum Computer haben, aber natürlich zu den handschriftlich geführten Karteikarten. Braucht man einen DSB?


Jeder der mit Datenerfassung beschäftigt ist, elektronisch oder händisch zählt, Rezept prüfen, Befund Doku etc.

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latinkabell1.0
15.05.2018 15:09
Also ist ein DSB bei der o.g. Praxisgrösse, bzw. Anzahl der Angestellten Pflicht?
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Also ist ein DSB bei der o.g. Praxisgrösse, bzw. Anzahl der Angestellten Pflicht?
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latinkabell1.0 schrieb:

Also ist ein DSB bei der o.g. Praxisgrösse, bzw. Anzahl der Angestellten Pflicht?

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Frieder Bothner
17.05.2018 14:01
Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.
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Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "[u]regelmäßig[/u]" mit [i]automatisierter[/i] Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.
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Frieder Bothner schrieb:

Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.

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kahma1
17.05.2018 14:13
Frieder Bothner schrieb am 17.5.18 14:01:
Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.


jepp, genau so ist es, auch wenn es immer wieder von Dritten anders kolportiert wird. Man sollte genau schauen, wer etwas sagt und welche monetären Interessen dahinter stecken.....
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[zitat]Frieder Bothner schrieb am 17.5.18 14:01: Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "[u]regelmäßig[/u]" mit [i]automatisierter[/i] Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall. [/zitat] jepp, genau so ist es, auch wenn es immer wieder von Dritten anders kolportiert wird. Man sollte genau schauen, wer etwas sagt und welche monetären Interessen dahinter stecken.....
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kahma1 schrieb:

Frieder Bothner schrieb am 17.5.18 14:01:
Es kommt nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die Zugang zum Computer haben - auch wenn viele das behaupten. Es kommt auf die Anzahl der Mitarbeiter an, die "regelmäßig" mit automatisierter Datenverarbeitung tätig sind. Wenn man 10 Rezeptionsfachkräfte beschäftigt ist das der Fall. Bei 1 oder 2 ist das nicht der Fall.


jepp, genau so ist es, auch wenn es immer wieder von Dritten anders kolportiert wird. Man sollte genau schauen, wer etwas sagt und welche monetären Interessen dahinter stecken.....

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Klauslogo
17.05.2018 18:50
Genau so ist es...
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Klauslogo schrieb:

Genau so ist es...

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latinkabell1.0
17.05.2018 19:11
Die Therapeuten haben ja auch regelmäßig Kontakt mit automatisierter Datenverarbeitung, da sie z.B. das Krankenkassenkärtchen einlesen oder Telefonnummern(...) am PC suchen. Die Frage ist ja wer alles mitzählt, dass man einen DSB braucht (nur die, die Kontakt zur automatisierten Datenverarbeitung, ob händisch oder elektronisch oder ALLE Angestellten einer Praxis inkl Reinigungskraft :blush:. )
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Die Therapeuten haben ja auch regelmäßig Kontakt mit automatisierter Datenverarbeitung, da sie z.B. das Krankenkassenkärtchen einlesen oder Telefonnummern(...) am PC suchen. Die Frage ist ja wer alles mitzählt, dass man einen DSB braucht (nur die, die Kontakt zur automatisierten Datenverarbeitung, ob händisch oder elektronisch oder ALLE Angestellten einer Praxis inkl Reinigungskraft :blush:. )
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latinkabell1.0 schrieb:

Die Therapeuten haben ja auch regelmäßig Kontakt mit automatisierter Datenverarbeitung, da sie z.B. das Krankenkassenkärtchen einlesen oder Telefonnummern(...) am PC suchen. Die Frage ist ja wer alles mitzählt, dass man einen DSB braucht (nur die, die Kontakt zur automatisierten Datenverarbeitung, ob händisch oder elektronisch oder ALLE Angestellten einer Praxis inkl Reinigungskraft :blush:. )

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marcy
09.06.2018 18:11
Ich werde gerade auch verrückt wegen des Themas DSB.
Bis vor ein paar Tagen war mein Kenntnisstand auch der, dass nur die Mitarbeiter, die regelmäßig Daten verarbeiten, bzw. deren Kerntätigkeit es ist, darunter fallen. Sprich Bürokräfte, keine Therapeuten. Und dann müssen es mehr als 9 sein.
An einer anderen Stelle wird aber nun darüber diskutiert, wo es jetzt den günstigsten DSB gibt, man bräuchte auf jeden Fall einen, daß Therapeuten doch dazu zählen.
Gibt es Neuigkeiten hierzu, habe ich etwas verpasst?
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Ich werde gerade auch verrückt wegen des Themas DSB. Bis vor ein paar Tagen war mein Kenntnisstand auch der, dass nur die Mitarbeiter, die regelmäßig Daten verarbeiten, bzw. deren Kerntätigkeit es ist, darunter fallen. Sprich Bürokräfte, keine Therapeuten. Und dann müssen es mehr als 9 sein. An einer anderen Stelle wird aber nun darüber diskutiert, wo es jetzt den günstigsten DSB gibt, man bräuchte auf jeden Fall einen, daß Therapeuten doch dazu zählen. Gibt es Neuigkeiten hierzu, habe ich etwas verpasst?
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marcy schrieb:

Ich werde gerade auch verrückt wegen des Themas DSB.
Bis vor ein paar Tagen war mein Kenntnisstand auch der, dass nur die Mitarbeiter, die regelmäßig Daten verarbeiten, bzw. deren Kerntätigkeit es ist, darunter fallen. Sprich Bürokräfte, keine Therapeuten. Und dann müssen es mehr als 9 sein.
An einer anderen Stelle wird aber nun darüber diskutiert, wo es jetzt den günstigsten DSB gibt, man bräuchte auf jeden Fall einen, daß Therapeuten doch dazu zählen.
Gibt es Neuigkeiten hierzu, habe ich etwas verpasst?

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Frieder Bothner
09.06.2018 18:16
Nein, dazu gibt es nichts Neues: Nur wer mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Datenerfassung beschäftigt muss einen DSB beauftragen. Normale Therapeuten zählen nicht dazu.
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Nein, dazu gibt es nichts Neues: Nur wer mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Datenerfassung beschäftigt muss einen DSB beauftragen. Normale Therapeuten zählen nicht dazu.
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Frieder Bothner schrieb:

Nein, dazu gibt es nichts Neues: Nur wer mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Datenerfassung beschäftigt muss einen DSB beauftragen. Normale Therapeuten zählen nicht dazu.

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MeFe89
09.06.2018 22:40
Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.

Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?

Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?


Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
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Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren. Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen? Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt? Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)
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MeFe89 schrieb:

Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.

Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?

Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?


Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)

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Papa Alpaka
10.06.2018 00:44
MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40:
[...]
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
[...]


Wo ein Trog ist...
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[zitat]MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40: [...] Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt? [...] [/zitat] Wo ein Trog ist...
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Papa Alpaka schrieb:

MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40:
[...]
Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?
[...]


Wo ein Trog ist...

profilbild
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morpheus-06
10.06.2018 07:29
MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40:
Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.

Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?

Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?


Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)


Da blinken die Dollarzeichen in den Augen ???? Es wird viel verkauft .......
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[zitat]MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40: Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren. Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen? Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt? Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :) [/zitat] Da blinken die Dollarzeichen in den Augen ???? Es wird viel verkauft .......
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morpheus-06 schrieb:

MeFe89 schrieb am 9.6.18 22:40:
Da muss ich jetzt echt mal nachhaken, ich habe die Thematik hier länger verfolgt und auch die chefetage gebeten, sich hier zu informieren.

Woher kommen die Infos, dass eine Physio-Praxis mit <9 ständig verarbeitende Personen aber mehr Mitarbeitern keinen Beauftragen benötigen? Bzw dass wir normale Therapeuten nicht unter "ständig verarbeitend" fallen?

Wir haben nun einen externen Beauftragen aus der Kanzlei eines Verbandsanwaltes...ich frage mich wieso ein Verbandsanwalt so seine Mitglieder übern Tisch zieht wenn man tatsächlich keinen Benötigt?


Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins dunkle bringen :)


Da blinken die Dollarzeichen in den Augen ???? Es wird viel verkauft .......

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eschnellmann schrieb:

Die Frage ist, ob die Verarbeitung der sensiblen Daten das Kerngeschäft des Betriebes ist oder nicht. Das ist es bei der therapeutischen Praxis nicht.
Im Krankenhaus sind ganze Abteilungen (Patientenaufnahme, Controlling) rund um die Uhr nur mit der Be- und Verarbeitung von Daten beschäftigt.
In der therapeutischen Praxis werden 60 min behandelt und höchstens 5-10 min davon Daten bearbeitet. In einer Praxis mit bis 9 therapeutischen MA hat es auch höchstens 1 MA "extra" als Bürokraft, die auschließlich Daten bearbeitet.

Dass kein DSB benannt werden muss, heißt ja nicht im Umkehrschluss, dass die Patientendaten nicht ausreichend geschützt werden. Die DSGVO muss auch ohne DSB umgesetzt werden, dafür ist der Praxisinhaber dann selbst verantwortlich.
Im ergotherapeutischen Bereich überwiegen die Praxen mit 1-2 MA. Im Endeffekt (be-)handeln dort also 3 Menschen (bei der Größe ohne Bürokraft) - wie soll bei dem entsprechenden Umsatz noch Geld übrig sein, einen externen DSB zu beauftragen???

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joergsc
29.04.2018 17:03
Die Einschätzung stammt von der Datenschutzkonferenz. Ausführlich hier: https://www.physio.de/forum5/read.php?27,153914,154146,page=2#msg-154146
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Die Einschätzung stammt von der Datenschutzkonferenz. Ausführlich hier: https://www.physio.de/forum5/read.php?27,153914,154146,page=2#msg-154146
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joergsc schrieb:

Die Einschätzung stammt von der Datenschutzkonferenz. Ausführlich hier: https://www.physio.de/forum5/read.php?27,153914,154146,page=2#msg-154146

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Tosca20040
02.05.2018 17:56
Der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes.
Zu erfahren unter [kaputter Link]
z.B.: Link
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Der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes. Zu erfahren unter www.datenschutz-(Bundesland).de z.B.: www.datenschutz-mv.de
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Tosca20040 schrieb:

Der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes.
Zu erfahren unter [kaputter Link]
z.B.: Link

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K3
18.05.2018 13:46
Hallo,
ich verstehe noch nicht ganz, warum immer auf diesen 9 Personen herumgeritten wird. In der DSGVO heißt es doch:
"Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn...

...die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht."

Somit ist es doch erst einmal unerheblich wie viele Personen das tun....die Frage ist doch die Kerntätigkeit.

Oder verstehe ich das falsch? Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.
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Hallo, ich verstehe noch nicht ganz, warum immer auf diesen 9 Personen herumgeritten wird. In der DSGVO heißt es doch: "Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn... ...die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht." Somit ist es doch erst einmal unerheblich wie viele Personen das tun....die Frage ist doch die Kerntätigkeit. Oder verstehe ich das falsch? Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.
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ali
18.05.2018 14:15
K3 schrieb am 18.5.18 13:46: Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.


Das wird sie nach derzeitiger Bewertung eben nicht....
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[zitat]K3 schrieb am 18.5.18 13:46: Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden. [/zitat] Das wird sie nach derzeitiger Bewertung eben nicht....
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ali schrieb:

K3 schrieb am 18.5.18 13:46: Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.


Das wird sie nach derzeitiger Bewertung eben nicht....

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a schubart
18.05.2018 15:33
Auf gut deutsch heißt es hat eine Praxis mehr als 9 Mitarbeiter die im Büro/backoffice oder sonst wie den ganzen Tag mit Patienten Daten hantieren brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Therapeuten die ab und an an den och müssen zählen nicht!
Es wäre mir auch neu wenn Datenverarbeitung meine neue kerntätigkeit ist. Meine ist Menschen zu quälen :innocent:
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Auf gut deutsch heißt es hat eine Praxis mehr als 9 Mitarbeiter die im Büro/backoffice oder sonst wie den ganzen Tag mit Patienten Daten hantieren brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Therapeuten die ab und an an den och müssen zählen nicht! Es wäre mir auch neu wenn Datenverarbeitung meine neue kerntätigkeit ist. Meine ist Menschen zu quälen :innocent:
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a schubart schrieb:

Auf gut deutsch heißt es hat eine Praxis mehr als 9 Mitarbeiter die im Büro/backoffice oder sonst wie den ganzen Tag mit Patienten Daten hantieren brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Therapeuten die ab und an an den och müssen zählen nicht!
Es wäre mir auch neu wenn Datenverarbeitung meine neue kerntätigkeit ist. Meine ist Menschen zu quälen :innocent:

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a schubart
18.05.2018 15:35
Trotzdem macht es Sinn jemanden im Team zu haben der sich um das Thema kümmert .
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Trotzdem macht es Sinn jemanden im Team zu haben der sich um das Thema kümmert .
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a schubart schrieb:

Trotzdem macht es Sinn jemanden im Team zu haben der sich um das Thema kümmert .

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K3 schrieb:

Hallo,
ich verstehe noch nicht ganz, warum immer auf diesen 9 Personen herumgeritten wird. In der DSGVO heißt es doch:
"Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn...

...die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht."

Somit ist es doch erst einmal unerheblich wie viele Personen das tun....die Frage ist doch die Kerntätigkeit.

Oder verstehe ich das falsch? Wenn also die Arbeit mit diesen Daten zur Kerntätigkeit der Therapie gezählt wird muss ein DSB gestellt werden.



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