Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
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Dann bist Du hier genau richtig!
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später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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ospetrosa schrieb:
Da der Steuerberater auch Einsicht in Patientenstammdaten, Diagnose und angewendete Therapieformen hat, fällt er dann in der Patienteninformation zum Datenschutz unter "Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger" oder muss er extra erwähnt werden?
Danke!
:unamused:
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Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Weil Patienten Rechnungen und Quittungen erhalten, die der Steuerberater in Kopie erhält.
In unseren RE steht alles drin
Anschrift, Alter, Diagnose, Behandlung
In deinen nicht?
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denise2003 schrieb:
Angie D schrieb am 23.4.18 12:36:
Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Weil Patienten Rechnungen und Quittungen erhalten, die der Steuerberater in Kopie erhält.
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Anschrift, Alter, Diagnose, Behandlung
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Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Weil Patienten Rechnungen und Quittungen erhalten, die der Steuerberater in Kopie erhält.
In unseren RE steht alles drin
Anschrift, Alter, Diagnose, Behandlung
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Wofür braucht man auf der Rechnung die Diagnose? Das Alter meiner Rechnungsempfänger steht auch nicht in den Rechnungen; beides sehe ich als einen Fall von "Datensparsamkeit wäre angebracht" :)
(ansonsten: Steuerberater unter "Dienstleister Finanzwesen" einsortieren und per Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich darauf hinweisen das er Gesundheitsdaten so sie aus Versehen bei ihm landen nicht verwerten darf)
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Papa Alpaka schrieb:
denise2003 schrieb am 23.4.18 13:01:
Angie D schrieb am 23.4.18 12:36:
Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Weil Patienten Rechnungen und Quittungen erhalten, die der Steuerberater in Kopie erhält.
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Wofür braucht man auf der Rechnung die Diagnose? Das Alter meiner Rechnungsempfänger steht auch nicht in den Rechnungen; beides sehe ich als einen Fall von "Datensparsamkeit wäre angebracht" :)
(ansonsten: Steuerberater unter "Dienstleister Finanzwesen" einsortieren und per Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich darauf hinweisen das er Gesundheitsdaten so sie aus Versehen bei ihm landen nicht verwerten darf)
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Angie D schrieb:
Nö, mein STB erhält weder Rechnungen,noch Quittungen in Kopie in welchen Diagnosen von Patienten niedergeschrieben sind. :tired_face:
Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Weil Patienten Rechnungen und Quittungen erhalten, die der Steuerberater in Kopie erhält.
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Wofür braucht man auf der Rechnung die Diagnose? Das Alter meiner Rechnungsempfänger steht auch nicht in den Rechnungen; beides sehe ich als einen Fall von "Datensparsamkeit wäre angebracht" :)
(ansonsten: Steuerberater unter "Dienstleister Finanzwesen" einsortieren und per Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich darauf hinweisen das er Gesundheitsdaten so sie aus Versehen bei ihm landen nicht verwerten darf)
Dann würde mich mal interessieren, wie eure Rechnungen aussehen? 6 x KG ohne Diagnose, ohne Ausstellungsdatum, ohne Arzt, ohne Patientendaten? Zahlt die Beihilfe und auch andere Kassen, die Re anteilig ohne die für mich wesentlichen, da nur so zuordbaren Merkmale?
Wie schaut es bei den HP Rechnungen aus? Falls ihr diese habt, die einzelnen Gebührenordnungen.
Eurer STB bekommt nicht die Rechungen in Kopieform, es sind doch Zahlungseingänge im Konto, die müssen doch verbucht werden. Ich rede nicht von Kassenpatienten.
Zu Punkt 2: Absolut korrekt, das ist verpflichtend
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denise2003 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.4.18 16:06:
denise2003 schrieb am 23.4.18 13:01:
Angie D schrieb am 23.4.18 12:36:
Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Weil Patienten Rechnungen und Quittungen erhalten, die der Steuerberater in Kopie erhält.
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Wofür braucht man auf der Rechnung die Diagnose? Das Alter meiner Rechnungsempfänger steht auch nicht in den Rechnungen; beides sehe ich als einen Fall von "Datensparsamkeit wäre angebracht" :)
(ansonsten: Steuerberater unter "Dienstleister Finanzwesen" einsortieren und per Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich darauf hinweisen das er Gesundheitsdaten so sie aus Versehen bei ihm landen nicht verwerten darf)
Dann würde mich mal interessieren, wie eure Rechnungen aussehen? 6 x KG ohne Diagnose, ohne Ausstellungsdatum, ohne Arzt, ohne Patientendaten? Zahlt die Beihilfe und auch andere Kassen, die Re anteilig ohne die für mich wesentlichen, da nur so zuordbaren Merkmale?
Wie schaut es bei den HP Rechnungen aus? Falls ihr diese habt, die einzelnen Gebührenordnungen.
Eurer STB bekommt nicht die Rechungen in Kopieform, es sind doch Zahlungseingänge im Konto, die müssen doch verbucht werden. Ich rede nicht von Kassenpatienten.
Zu Punkt 2: Absolut korrekt, das ist verpflichtend
Analog die Eigenanteilsrechnung: " 1x gesetzlicher Eigenanteil zu VO vom 30.02.2018"; in Verbindung mit dem Rechnungsempfänger reicht das um die VO im Bedarfsfall ausfindig zu machen (und jetzt erzählt mir bitte nichts von Verwechslungsgefahr wenn für den Versicherten zwei VOs an einem Tag ausgestellt wurden).
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Papa Alpaka schrieb:
...auf meinen Rechnungen steht "6x KG gem. VO vom 30.02.2018". Wenn die PKV die VO will kann sie die anfordern.
Analog die Eigenanteilsrechnung: " 1x gesetzlicher Eigenanteil zu VO vom 30.02.2018"; in Verbindung mit dem Rechnungsempfänger reicht das um die VO im Bedarfsfall ausfindig zu machen (und jetzt erzählt mir bitte nichts von Verwechslungsgefahr wenn für den Versicherten zwei VOs an einem Tag ausgestellt wurden).
...auf meinen Rechnungen steht "6x KG gem. VO vom 30.02.2018". Wenn die PKV die VO will kann sie die anfordern.
Analog die Eigenanteilsrechnung: " 1x gesetzlicher Eigenanteil zu VO vom 30.02.2018"; in Verbindung mit dem Rechnungsempfänger reicht das um die VO im Bedarfsfall ausfindig zu machen (und jetzt erzählt mir bitte nichts von Verwechslungsgefahr wenn für den Versicherten zwei VOs an einem Tag ausgestellt wurden).
Ne mach ich nicht. :innocent:
Deine Physio-Patienten bekommen ihre VO nicht automatisch mit? Und die Patientendaten schreibst du aber schon und diese geht an deinen Steuerberater, damit fällt doch auch dein STB in den Datenschutz, wie du oben geschrieben hast.
Denke HP-Rechnungen hast du keine, da sieht die Sache ohne Diagnose anders aus. Auch müssen die einzelnen Gebührenpunkten aufgeschrieben werden. Denke kann man nicht vergleichen.
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denise2003 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.4.18 14:05:
...auf meinen Rechnungen steht "6x KG gem. VO vom 30.02.2018". Wenn die PKV die VO will kann sie die anfordern.
Analog die Eigenanteilsrechnung: " 1x gesetzlicher Eigenanteil zu VO vom 30.02.2018"; in Verbindung mit dem Rechnungsempfänger reicht das um die VO im Bedarfsfall ausfindig zu machen (und jetzt erzählt mir bitte nichts von Verwechslungsgefahr wenn für den Versicherten zwei VOs an einem Tag ausgestellt wurden).
Ne mach ich nicht. :innocent:
Deine Physio-Patienten bekommen ihre VO nicht automatisch mit? Und die Patientendaten schreibst du aber schon und diese geht an deinen Steuerberater, damit fällt doch auch dein STB in den Datenschutz, wie du oben geschrieben hast.
Denke HP-Rechnungen hast du keine, da sieht die Sache ohne Diagnose anders aus. Auch müssen die einzelnen Gebührenpunkten aufgeschrieben werden. Denke kann man nicht vergleichen.
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Angie D schrieb:
Wieso erhält der Steuerberater Einsicht in oben erwähnte Dateien??????
:unamused:
Da der Steuerberater auch Einsicht in Patientenstammdaten, Diagnose und angewendete Therapieformen hat, fällt er dann in der Patienteninformation zum Datenschutz unter "Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger" oder muss er extra erwähnt werden?
Danke!
Um zur eigentlichen Frage zurück zu kommen: Ja. Er muss extra erwähnt werden.
Der Satz "Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger" genügt der Informationspflichten nach Art. 13 e) nicht (..gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten...).
Es ist also mindestens die Kategorie - also Steuerberater - zu nennen, nicht der Steuerberater selbst. Der kann sich ja auch ändern.
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joergsc schrieb:
ospetrosa schrieb am 23.4.18 12:19:
Da der Steuerberater auch Einsicht in Patientenstammdaten, Diagnose und angewendete Therapieformen hat, fällt er dann in der Patienteninformation zum Datenschutz unter "Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger" oder muss er extra erwähnt werden?
Danke!
Um zur eigentlichen Frage zurück zu kommen: Ja. Er muss extra erwähnt werden.
Der Satz "Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger" genügt der Informationspflichten nach Art. 13 e) nicht (..gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten...).
Es ist also mindestens die Kategorie - also Steuerberater - zu nennen, nicht der Steuerberater selbst. Der kann sich ja auch ändern.
natürlich erhält mein Steuerberater meine HP-Pt-Rechnungen wie auch Privatrechungen vollständig - jeweils hinter dem Geldeingang abgeheftet.
Übrigens erhielt ich eben noch eine ganz andere Nachricht bezüglich Mailverkehr der Praxis und Finanzamt...:
"Wichtiges zum Thema GoBD (nicht mit der im Mai anstehenden neuen Datenschutzverordnung DSGVO verwechseln, ist eine andere Baustelle!): Wir sind u.a. dazu verpflichtet, sämtliche praxisbezogene Mails mit einem Spezialprogramm zu archivieren, damit das Finanzamt bei einer Prüfung nachvollziehen kann, dass wir keine Mails löschen oder nachträglich verändern können. Die Speicherung dieses Archives muss für 10 Jahre, sicher erfolgen. Es gibt Cloudlösungen von denen aber abgeraten wird, da keiner weiß, ob es den Server in 10 Jahren noch geben wird bzw. ob es nicht mal zu einem Datenverlust kommt (alles schon mehrfach passiert).
Das Programm Mailstore, ist speziell nach GoBD zertifiziert und kostet ca. 350 Eur. Billigere Lösungen gibt es nicht... "
Von wegen Datenschutz der Patienten beim Finanzamt...
LG und Kopf hoch
Eure PowerPhysio
Gerne Kommentar von Frieder Bothner zu diesem Thema GoBD...!!!
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Powerphysio schrieb:
Hallo zusammen,
natürlich erhält mein Steuerberater meine HP-Pt-Rechnungen wie auch Privatrechungen vollständig - jeweils hinter dem Geldeingang abgeheftet.
Übrigens erhielt ich eben noch eine ganz andere Nachricht bezüglich Mailverkehr der Praxis und Finanzamt...:
"Wichtiges zum Thema GoBD (nicht mit der im Mai anstehenden neuen Datenschutzverordnung DSGVO verwechseln, ist eine andere Baustelle!): Wir sind u.a. dazu verpflichtet, sämtliche praxisbezogene Mails mit einem Spezialprogramm zu archivieren, damit das Finanzamt bei einer Prüfung nachvollziehen kann, dass wir keine Mails löschen oder nachträglich verändern können. Die Speicherung dieses Archives muss für 10 Jahre, sicher erfolgen. Es gibt Cloudlösungen von denen aber abgeraten wird, da keiner weiß, ob es den Server in 10 Jahren noch geben wird bzw. ob es nicht mal zu einem Datenverlust kommt (alles schon mehrfach passiert).
Das Programm Mailstore, ist speziell nach GoBD zertifiziert und kostet ca. 350 Eur. Billigere Lösungen gibt es nicht... "
Von wegen Datenschutz der Patienten beim Finanzamt...
LG und Kopf hoch
Eure PowerPhysio
Gerne Kommentar von Frieder Bothner zu diesem Thema GoBD...!!!
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