Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
- Fragen zur Musterbeispiel-Liste Verarbeitungstätigkeit:
1. Da ich alleine arbeite, benötige ich meinen Mann als Zugriffsberechtigten, für Notfälle. Er war in meiner alten großen Praxis als Aushilfe eingestellt mit Vertrag, nun ist es ein "familiärer Vertrag" ohne Lohn. - Muss ich ihn nennen unter Punkt 5 Eurer Liste?
2. ZU Punkt 5 - Kategorie von Empfängern: Ich rechne mit IZettle ab, einer EC-Cash-Gesellschaft. Der Patient gibt ganz normal - wie bei jeder Kartenzahlung - seine Karte rein und Geheimzahl, ich sende ihm eine E-Mail über IZettle als Quittung der Zahlung. Bei der Rechnung gebe ich nur den Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag ein. Dies erscheint dann in meiner monatlichen Abrechnung bei IZettle.
Was ist mit dem Steuerberater, der auch die Buchhaltung macht? Auf meinen HP-Rechnungen steht auch die Diagnose für die Krankenkasse.
3. zu Punkt 4: Muss ich jede Verarbeitungstätigkeit, wie z.B. ein mail an den Arzt, dokumentieren? Auch Mails an den Patienten selbst?4. zu Punkt 8: was ist TOM??? und wo s.o.?
Danke vielmals! Vor allem an physio.de, wie immer klasse Eure Arbeit!!!
Eure Powerphysio
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Powerphysio schrieb:
Folgende Fragen habe ich zu meiner kleinen Privatpraxis als Physio und HP-PT, ich habe weder Kassenpatienten, diese nur als Selbstzahler, noch habe ich ein Abrechnungszentrum beauftragt, keinerlei Mitarbeiter mehr
- Fragen zur Musterbeispiel-Liste Verarbeitungstätigkeit:
1. Da ich alleine arbeite, benötige ich meinen Mann als Zugriffsberechtigten, für Notfälle. Er war in meiner alten großen Praxis als Aushilfe eingestellt mit Vertrag, nun ist es ein "familiärer Vertrag" ohne Lohn. - Muss ich ihn nennen unter Punkt 5 Eurer Liste?
2. ZU Punkt 5 - Kategorie von Empfängern: Ich rechne mit IZettle ab, einer EC-Cash-Gesellschaft. Der Patient gibt ganz normal - wie bei jeder Kartenzahlung - seine Karte rein und Geheimzahl, ich sende ihm eine E-Mail über IZettle als Quittung der Zahlung. Bei der Rechnung gebe ich nur den Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag ein. Dies erscheint dann in meiner monatlichen Abrechnung bei IZettle.
Was ist mit dem Steuerberater, der auch die Buchhaltung macht? Auf meinen HP-Rechnungen steht auch die Diagnose für die Krankenkasse.
3. zu Punkt 4: Muss ich jede Verarbeitungstätigkeit, wie z.B. ein mail an den Arzt, dokumentieren? Auch Mails an den Patienten selbst?4. zu Punkt 8: was ist TOM??? und wo s.o.?
Danke vielmals! Vor allem an physio.de, wie immer klasse Eure Arbeit!!!
Eure Powerphysio
die Muster-VVV ist eigentlich nur für Erfassung der Stammdaten eines Patienten, also Name, Anschrift, usw...
Wir werden noch weitere VVV zur Verfügung stellen, z.B. für die Abrechnung eines Rezepts.
Aber nochmal vorweg: Diese VVV sind für die Datenschutzbehörde "vorzuhalten", z.B. in einer "Schublade" falls die Behörde diese mal sehen möchte. Ansonsten gehen die niemanden etwas an und bis die Datenschutzbehörde diese einsehen will, weiß auch niemand, ob es sie gibt und wie sie im Einzelnen aussehen.
Zu Deinen Fragen
1:Unter Punkt 5 der Patientenstammdaten-VVV sind externe Dienstleister gemeint. Interne Mitarbeiter (wie z.B. Dein Mann) werden unter Punkt 6 aufgeführt.
2: Unter Punkt 5 nennst Du IZettle. Wichtiger als die Erwähnung im VVV ist, dass Du Dir das in der Einwilligungserklärung (z.B. im Behandlungsvertrag) unterschreiben lässt und im Aushang Patienteninformation aufführst. Allerdings müsste Dir eigentlich IZettle entsprechende Formulare bereit stellen.
Dem Steuerberater übergibst Du normalerweise keine persönlichen Daten von Patienten, deshalb sollte das kein Problem sein.
Deine HP-Rechnungen erhält nur der Patient selber, insofern sollte auch das kein Problem sein, da Du keine persönlichen Patientendaten an externe Dienstleister gibst.
3. TOM ist die Abkürzung für "technische und organisatorische Maßnahmen", also die internen Maßnahmen in der Praxis für den Datenschutz. Dafür gibt es eine eigene Muster-Checkliste zum Download.
Kommunikation mit dem Patienten selber ist außerhalb dieser Regelungen.
Ob E-Mails an Ärzte (oder Arztbriefe) zu den relevanten personenbezogenen Daten gehören, dazu gibt es viele verschiedene Meinungen. Da es andere Institutionen (Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen,...) gibt, die das sicherlich noch in den nächsten Monaten und Jahren gerichtlich klären werden, würde ich an dieser Stelle einfach mal den Ball flach halten...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Frieder Bothner schrieb:
Hallo Powerphysio,
die Muster-VVV ist eigentlich nur für Erfassung der Stammdaten eines Patienten, also Name, Anschrift, usw...
Wir werden noch weitere VVV zur Verfügung stellen, z.B. für die Abrechnung eines Rezepts.
Aber nochmal vorweg: Diese VVV sind für die Datenschutzbehörde "vorzuhalten", z.B. in einer "Schublade" falls die Behörde diese mal sehen möchte. Ansonsten gehen die niemanden etwas an und bis die Datenschutzbehörde diese einsehen will, weiß auch niemand, ob es sie gibt und wie sie im Einzelnen aussehen.
Zu Deinen Fragen
1:Unter Punkt 5 der Patientenstammdaten-VVV sind externe Dienstleister gemeint. Interne Mitarbeiter (wie z.B. Dein Mann) werden unter Punkt 6 aufgeführt.
2: Unter Punkt 5 nennst Du IZettle. Wichtiger als die Erwähnung im VVV ist, dass Du Dir das in der Einwilligungserklärung (z.B. im Behandlungsvertrag) unterschreiben lässt und im Aushang Patienteninformation aufführst. Allerdings müsste Dir eigentlich IZettle entsprechende Formulare bereit stellen.
Dem Steuerberater übergibst Du normalerweise keine persönlichen Daten von Patienten, deshalb sollte das kein Problem sein.
Deine HP-Rechnungen erhält nur der Patient selber, insofern sollte auch das kein Problem sein, da Du keine persönlichen Patientendaten an externe Dienstleister gibst.
3. TOM ist die Abkürzung für "technische und organisatorische Maßnahmen", also die internen Maßnahmen in der Praxis für den Datenschutz. Dafür gibt es eine eigene Muster-Checkliste zum Download.
Kommunikation mit dem Patienten selber ist außerhalb dieser Regelungen.
Ob E-Mails an Ärzte (oder Arztbriefe) zu den relevanten personenbezogenen Daten gehören, dazu gibt es viele verschiedene Meinungen. Da es andere Institutionen (Krankenkassen, Krankenhäuser, Arztpraxen,...) gibt, die das sicherlich noch in den nächsten Monaten und Jahren gerichtlich klären werden, würde ich an dieser Stelle einfach mal den Ball flach halten...
Noch eine Frage zu Deiner Antwort bezüglich der Patienten-Rechnungen:
für die Buchhaltung und als Beleg werden sie ja in den Unterlagen der Buchhaltung gefordert. Somit sind diese bei den Zahlungseingängen bei Direktüberweisungen wie auch bei IZettle hinter dem jeweiligen Kontoauszug abgeheftet...
Wie sollte das anders gehen? Habe ich da etwas falsch gemacht??? Oder hat mich mein Steuerberater falsch informiert?
Viele Grüße
Powerphysio
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Powerphysio schrieb:
Danke, lieber Frieder Bothner!
Noch eine Frage zu Deiner Antwort bezüglich der Patienten-Rechnungen:
für die Buchhaltung und als Beleg werden sie ja in den Unterlagen der Buchhaltung gefordert. Somit sind diese bei den Zahlungseingängen bei Direktüberweisungen wie auch bei IZettle hinter dem jeweiligen Kontoauszug abgeheftet...
Wie sollte das anders gehen? Habe ich da etwas falsch gemacht??? Oder hat mich mein Steuerberater falsch informiert?
Viele Grüße
Powerphysio
Also auch der Steuerberater (wenn man einen hat) und das Finanzamt (da es ja prinzipiell das Recht hat, Rechnungen anzufordern).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nicole Eder schrieb:
Mir wurde auf einer Schulung beim Bund der Selbstständig gesagt, dass alle Stellen aufgelistet werden müssen, die mit den Patientendaten zu tun haben.
Also auch der Steuerberater (wenn man einen hat) und das Finanzamt (da es ja prinzipiell das Recht hat, Rechnungen anzufordern).
Mein Profilbild bearbeiten