PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Ich werde meine Praxis ab 1.1.23 an meine Mitarbeiterin abgeben und dann im Angestelltenverhältnis in der Praxis verbleiben.
Wir benutzen Theorg und wollen über eine Lizenzeinspielung eigentlich gerne das Programm weiterführen und nicht mit einer Kompletten Neuinstallation von vorne beginnen. Über den Jahreswechsel werden ja auch viele Langfristpat. weiter im Plan integriert.
Zur Zeit sind wir mit einem RA dabei den Praxisvertrag für das Inventar und den Datenschutz zu erarbeiten.
Nach seinem Willen, sollen alle Pat. der letzten 5 Jahre angeschrieben werden um sich die Erlaubnis zur Verwendung der Daten zu bekommen. Meiner Meinung nach ein hoffnungsloses Unterfangen. Viele werden umgezogen sein oder sonst nicht erreichbar sein.
Hat jemand vielleicht noch einen konstruktiven Vorschlag - wie das vertraglich geregelt werden kann? Ich werde in den nächsten Tagen mit der Theorg Hotline mal Kontakt aufnehmen - ob man innerhalb Theorg ggf. etwas sperren oder schützen kann...
Die Pat.dateien einfach zu löschen - würde ja auch den gesamten Therapieplan mit löschen. Daher nicht so optimal.
Wie handhabt ihr das bei einem Praxiswechsel? PC abstöpseln und 10 Jahre aufheben ist sicherlich die einfachste Lösung.
Das ganze System mit verschiedenen Druckern, Druckdatein etc. wieder von 0 an einzurichten ist allerdings einen ganz schöner Haufen Arbeit...
Da ich als Mitarbeiter in der Praxis verbleibe und mit "meinen alten" Daten arbeiten kann... gibt es da ggf. einen rechtlichen Lösungsweg?
Wie haben denn ehemalige PI den Datenschutz bei einer Praxisübergabe geregelt?
Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.
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Den Dreizeiler können Sie dann einscannen und in der Patientenakte hinterlegen.
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Olaf Seifert schrieb:
Der Anwalt handelt korrekt. Es gilt das 2 Schranksystem. Entwickeln Sie ein kleinen Dreizeiler, bei der Patient unterschreibt, dass er Sie von der Schweigepflicht entbindet und die Übernehmerin die Patientenakte analog und /oder digital übernehmen darf. Dies können Sie schon im Vorfeld, also vor Praxisübergang von den Patienten unterschreiben lassen und danach weiterführen. Das 2 Schranksystem bedeutet, dass analoge Dateien in einem Schrank so lange verschlossen bleiben, bis der Patient schriftlich erklärt hat, dass er mit der Weiterführung seiner Patientenakte einverstanden ist, erst dann darf die Patientenakte in die Patientenverwaltung der Übernehmerin überführt werden. Bei digitalen Akte ist es nicht anders. Die digitalen Daten werden in einen (digitalen) Container überführt. Wenn der Patient zugestimmt hat, wird die Akte aus dem Container in die Verwaltungssoftware der Übernehmerin überführt, dieser Vorgang wird dann automatisch von der Software dokumentiert. Damit sind Sie dem Datenschutz gerecht geworden.
Den Dreizeiler können Sie dann einscannen und in der Patientenakte hinterlegen.
.. siehe meine Antwort vor zwei Wochen, offensichtlich gilt: Lesen bildet! mfg hgbnerd_face
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hgb schrieb:
@Olaf Seifert
.. siehe meine Antwort vor zwei Wochen, offensichtlich gilt: Lesen bildet! mfg hgbnerd_face
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ellen4425 schrieb:
Ich danke euch für Eure Hilfe! Wie oben von euch beschrieben - wird es gemacht!
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ellen4425 schrieb:
Hallo zus.!
Ich werde meine Praxis ab 1.1.23 an meine Mitarbeiterin abgeben und dann im Angestelltenverhältnis in der Praxis verbleiben.
Wir benutzen Theorg und wollen über eine Lizenzeinspielung eigentlich gerne das Programm weiterführen und nicht mit einer Kompletten Neuinstallation von vorne beginnen. Über den Jahreswechsel werden ja auch viele Langfristpat. weiter im Plan integriert.
Zur Zeit sind wir mit einem RA dabei den Praxisvertrag für das Inventar und den Datenschutz zu erarbeiten.
Nach seinem Willen, sollen alle Pat. der letzten 5 Jahre angeschrieben werden um sich die Erlaubnis zur Verwendung der Daten zu bekommen. Meiner Meinung nach ein hoffnungsloses Unterfangen. Viele werden umgezogen sein oder sonst nicht erreichbar sein.
Hat jemand vielleicht noch einen konstruktiven Vorschlag - wie das vertraglich geregelt werden kann? Ich werde in den nächsten Tagen mit der Theorg Hotline mal Kontakt aufnehmen - ob man innerhalb Theorg ggf. etwas sperren oder schützen kann...
Die Pat.dateien einfach zu löschen - würde ja auch den gesamten Therapieplan mit löschen. Daher nicht so optimal.
Wie handhabt ihr das bei einem Praxiswechsel? PC abstöpseln und 10 Jahre aufheben ist sicherlich die einfachste Lösung.
Das ganze System mit verschiedenen Druckern, Druckdatein etc. wieder von 0 an einzurichten ist allerdings einen ganz schöner Haufen Arbeit...
Da ich als Mitarbeiter in der Praxis verbleibe und mit "meinen alten" Daten arbeiten kann... gibt es da ggf. einen rechtlichen Lösungsweg?
Wie haben denn ehemalige PI den Datenschutz bei einer Praxisübergabe geregelt?
Vielen Dank im voraus für eure Anregungen.
mfg hgb blush
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hgb schrieb:
.. es geht nicht darum, wer mit den Daten arbeiten kann, sondern wer für die Einhaltung der Regeln und Gesetze mit den Daten verantwortlich ist. Das einfachste ist, von jedem Pat. der jetzt in die Praxis kommt, egal ob neu oder alt, die Unterschrift zum Einverständnis der Weiterverwendung zu holen. Kommt jemand nach dem Wechsel, darf er (gn) auch unterschreiben. Solange bleiben die Daten im System und werden nicht genutzt, (sonst ja auch nicht). Übernehmer und Abgeber sind aus einer Praxis, also kommt nichts in neue, fremde Hände, das ist euer Vorteil!
mfg hgb blush
Als neuer oder alter Pat. gebe ich ab 1.1.23 mit der Abgabe des neuen Rez. ja eigentlich schon mein Einverständnis zur weiteten Datenverarbeitung. Aber so ein Zettel kann die rechtliche Sicherheit erhöhen.
Unklarheit bzw. Sorge habe ich bei Pat.daten von denen, die mal da waren und nun als Karteileiche in den Tiefen von Theorg liegen. Diese Daten sind ja weiterhin auch nach der Praxisübergabe vorhanden und ein Einverständnis kann nicht mehr eingeholt werden...
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ellen4425 schrieb:
Hallo und vielen Dank.
Als neuer oder alter Pat. gebe ich ab 1.1.23 mit der Abgabe des neuen Rez. ja eigentlich schon mein Einverständnis zur weiteten Datenverarbeitung. Aber so ein Zettel kann die rechtliche Sicherheit erhöhen.
Unklarheit bzw. Sorge habe ich bei Pat.daten von denen, die mal da waren und nun als Karteileiche in den Tiefen von Theorg liegen. Diese Daten sind ja weiterhin auch nach der Praxisübergabe vorhanden und ein Einverständnis kann nicht mehr eingeholt werden...
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