Hallo ,
Wie handhabt ihr den Datenschutz bei Hausbesuchspatienten ,die aufgrund ihrer Erkrankung ( geistig und / oder körperlich )keine Unterschrift für die Einwilligung geben können .
Darf ich denn, ohne persönliche Einwilligung ,einem Angehörigen oder Betreuer Auskunft über den Stand der Therapie geben ?
Vielen Dank
Claudia
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Hallo ,
Wie handhabt ihr den Datenschutz bei Hausbesuchspatienten ,die aufgrund ihrer Erkrankung ( geistig und / oder körperlich )keine Unterschrift für die Einwilligung geben können .
Darf ich denn, ohne persönliche Einwilligung ,einem Angehörigen oder Betreuer Auskunft über den Stand der Therapie geben ?
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Praxis Schork schrieb:
Hallo ,
Wie handhabt ihr den Datenschutz bei Hausbesuchspatienten ,die aufgrund ihrer Erkrankung ( geistig und / oder körperlich )keine Unterschrift für die Einwilligung geben können .
Darf ich denn, ohne persönliche Einwilligung ,einem Angehörigen oder Betreuer Auskunft über den Stand der Therapie geben ?
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Wenn der Betroffene selbst unfähig ist seine Einwilligung zu erteilen gibt es ersatzweise den Betreuer für medizinische Angelegenheiten der für Entscheidungen dein Ansprechpartner ist -- das ist der Mensch, der entscheidet was du tun darfst, mit wem du reden darfst, und welche Menschen ebenfalls befugt sind mit dir gemeinsam Entscheidungen zu treffen wenn er gerade nicht erreichbar ist.
Pragmatischer Ansatz: Bei den meisten HB-Patienten der Kategorie "Demenz" gibt es Angehörige die in der gleichen Wohnung, im gleichen Haus wohnen und einen großen Teil der Pflege stemmen -- die binde ich meist in die Behandlung ein (Spitzfußprophylaxe, Sonderwünsche bei der Lagerung, Einweisung in Transfers, ...). Als ob die nicht ohnehin mitkriegen würden wie Oma Bertha sich entwickelt und daraus ihre Schlüsse ziehen ;)
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Wenn der Betroffene selbst unfähig ist seine Einwilligung zu erteilen gibt es ersatzweise den Betreuer für medizinische Angelegenheiten der für Entscheidungen dein Ansprechpartner ist -- das ist der Mensch, der entscheidet was du tun darfst, mit wem du reden darfst, und welche Menschen ebenfalls befugt sind mit dir gemeinsam Entscheidungen zu treffen wenn er gerade nicht erreichbar ist.
Pragmatischer Ansatz: Bei den meisten HB-Patienten der Kategorie "Demenz" gibt es Angehörige die in der gleichen Wohnung, im gleichen Haus wohnen und einen großen Teil der Pflege stemmen -- die binde ich meist in die Behandlung ein (Spitzfußprophylaxe, Sonderwünsche bei der Lagerung, Einweisung in Transfers, ...). Als ob die nicht ohnehin mitkriegen würden wie Oma Bertha sich entwickelt und daraus ihre Schlüsse ziehen ;)
kvet schrieb am 20.7.18 13:04:
Und wie ist das mit Karteikarten? Darf die ein Angestellter mit nach Hause nehmen?
Ja, wenn der Angestellte "mit aller nötigen Sicherheit" sicherstellen kann das kein unberechtigter Zugriff erfolgt und entsprechend ergangene Anweisungen berücksichtigt. Werden die Anweisungen aus Faulheit übergangen muss das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Um das Thema mit den Wegen aufzugreifen: Habe ich den Verdacht auf Missachtung meiner Anweisungen muss(!) ich die Anweisungen bzw Kontrollen entsprechend anpassen, in letzter Konsequenz die Rückkehr zur Praxis nach dem letzten HB anordnen, HB aus dem Leistungsbereich des ausführenden Therapeuten streichen oder, ultima ratio, das Arbeitsverhältnis beenden.
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[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 13:04:
Und wie ist das mit Karteikarten? Darf die ein Angestellter mit nach Hause nehmen? [/zitat]
Ja, wenn der Angestellte "mit aller nötigen Sicherheit" sicherstellen kann das kein unberechtigter Zugriff erfolgt und entsprechend ergangene Anweisungen berücksichtigt. Werden die Anweisungen aus Faulheit übergangen muss das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Um das Thema mit den Wegen aufzugreifen: Habe ich den Verdacht auf Missachtung meiner Anweisungen muss(!) ich die Anweisungen bzw Kontrollen entsprechend anpassen, in letzter Konsequenz die Rückkehr zur Praxis nach dem letzten HB anordnen, HB aus dem Leistungsbereich des ausführenden Therapeuten streichen oder, ultima ratio, das Arbeitsverhältnis beenden.
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 13:04:
Und wie ist das mit Karteikarten? Darf die ein Angestellter mit nach Hause nehmen?
Ja, wenn der Angestellte "mit aller nötigen Sicherheit" sicherstellen kann das kein unberechtigter Zugriff erfolgt und entsprechend ergangene Anweisungen berücksichtigt. Werden die Anweisungen aus Faulheit übergangen muss das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Um das Thema mit den Wegen aufzugreifen: Habe ich den Verdacht auf Missachtung meiner Anweisungen muss(!) ich die Anweisungen bzw Kontrollen entsprechend anpassen, in letzter Konsequenz die Rückkehr zur Praxis nach dem letzten HB anordnen, HB aus dem Leistungsbereich des ausführenden Therapeuten streichen oder, ultima ratio, das Arbeitsverhältnis beenden.
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kvet schrieb am 20.7.18 13:35:
Was die Sicherheit anbelangt. Kannst du das mit einem Paragraphen belegen?
StGB §203, die Verantwortung kannst du nicht auf deinen Arbeitgeber abwälzen; egal wie: du stehst als derjenige der nicht auf die Unterlagen aufgelöst hat automatisch mit in der Verantwortung, ohne entsprechende Anweisungen ist dein Chef erst in zweiter Reihe mit organisatorischem Versagen in der Mithaftung.
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[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 13:35:
Was die Sicherheit anbelangt. Kannst du das mit einem Paragraphen belegen? [/zitat]
StGB §203, die Verantwortung kannst du nicht auf deinen Arbeitgeber abwälzen; egal wie: du stehst als derjenige der nicht auf die Unterlagen aufgelöst hat automatisch mit in der Verantwortung, ohne entsprechende Anweisungen ist dein Chef erst in zweiter Reihe mit organisatorischem Versagen in der Mithaftung.
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 13:35:
Was die Sicherheit anbelangt. Kannst du das mit einem Paragraphen belegen?
StGB §203, die Verantwortung kannst du nicht auf deinen Arbeitgeber abwälzen; egal wie: du stehst als derjenige der nicht auf die Unterlagen aufgelöst hat automatisch mit in der Verantwortung, ohne entsprechende Anweisungen ist dein Chef erst in zweiter Reihe mit organisatorischem Versagen in der Mithaftung.
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Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
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kvet schrieb:
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
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kvet schrieb am 20.7.18 15:49:
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
Du wirst dafür keine ausdrückliche Erlaubnis finden. Zwei Dinge musst du beachten:
(1) Die Dokumentation muss so gelagert sein das du einem Patienten ggf. sein Recht auf unverzügliche vollständige Akteneinsicht gewähren kannst (BGB §630g; "Teile der Akte sind gerade mit ihrem Therapeuten auf dem Weg zu Ihnen" ist eine adäquate Begründung für Verzug).
(2) Du musst sicherstellen das du kein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis unbefugterweise offenbarst (StGB §203).
Abgesehen davon darfst du tun und lassen wie du lustig bist... :)
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[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 15:49:
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen. [/zitat]
Du wirst dafür keine ausdrückliche Erlaubnis finden. Zwei Dinge musst du beachten:
(1) Die Dokumentation muss so gelagert sein das du einem Patienten ggf. sein Recht auf unverzügliche vollständige Akteneinsicht gewähren kannst (BGB §630g; "Teile der Akte sind gerade mit ihrem Therapeuten auf dem Weg zu Ihnen" ist eine adäquate Begründung für Verzug).
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Abgesehen davon darfst du tun und lassen wie du lustig bist... :)
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 15:49:
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
Du wirst dafür keine ausdrückliche Erlaubnis finden. Zwei Dinge musst du beachten:
(1) Die Dokumentation muss so gelagert sein das du einem Patienten ggf. sein Recht auf unverzügliche vollständige Akteneinsicht gewähren kannst (BGB §630g; "Teile der Akte sind gerade mit ihrem Therapeuten auf dem Weg zu Ihnen" ist eine adäquate Begründung für Verzug).
(2) Du musst sicherstellen das du kein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis unbefugterweise offenbarst (StGB §203).
Abgesehen davon darfst du tun und lassen wie du lustig bist... :)
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kvet schrieb am 20.7.18 16:21:
Ich denke, dass wir Angestellten seit Jahren bewusst angelogen werden, und die Karteikarten müssen in der Praxis gelagert werden.
...so langsam sollt' ich kapieren das man dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen muss ;)
In dem Moment in dem du Patientenakten physikalisch aus der Praxis entfernst bist du dafür verantwortlich das es zu keinem unbefugten Zugriff kommt (analog dazu: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Personaler, Privatermittler). Es ist ein Gerücht das die Patientenakten zwingend in der Praxis bzw. im Archiv verbleiben müssen; nur solltest du bei Verlust der Akten einen passablen Grund haben warum sie nicht in der Praxis bzw. nicht im Archiv waren.
Du hast noch immer keine Ambitionen gegen all die vermeintlichen Missstände an deinem Arbeitsplatz vorzugehen und ziehst dich lieber auf einen vermuteten Befehlsnotstand zurück, oder?
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[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 16:21:
Ich denke, dass wir Angestellten seit Jahren bewusst angelogen werden, und die Karteikarten müssen in der Praxis gelagert werden. [/zitat]
...so langsam sollt' ich kapieren das man dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen muss ;)
In dem Moment in dem du Patientenakten physikalisch aus der Praxis entfernst bist du dafür verantwortlich das es zu keinem unbefugten Zugriff kommt (analog dazu: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Personaler, Privatermittler). Es ist ein Gerücht das die Patientenakten zwingend in der Praxis bzw. im Archiv verbleiben müssen; nur solltest du bei Verlust der Akten einen passablen Grund haben warum sie nicht in der Praxis bzw. nicht im Archiv waren.
Du hast noch immer keine Ambitionen gegen all die vermeintlichen Missstände an deinem Arbeitsplatz vorzugehen und ziehst dich lieber auf einen vermuteten Befehlsnotstand zurück, oder?
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 16:21:
Ich denke, dass wir Angestellten seit Jahren bewusst angelogen werden, und die Karteikarten müssen in der Praxis gelagert werden.
...so langsam sollt' ich kapieren das man dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen muss ;)
In dem Moment in dem du Patientenakten physikalisch aus der Praxis entfernst bist du dafür verantwortlich das es zu keinem unbefugten Zugriff kommt (analog dazu: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Personaler, Privatermittler). Es ist ein Gerücht das die Patientenakten zwingend in der Praxis bzw. im Archiv verbleiben müssen; nur solltest du bei Verlust der Akten einen passablen Grund haben warum sie nicht in der Praxis bzw. nicht im Archiv waren.
Du hast noch immer keine Ambitionen gegen all die vermeintlichen Missstände an deinem Arbeitsplatz vorzugehen und ziehst dich lieber auf einen vermuteten Befehlsnotstand zurück, oder?
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Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
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Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
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kvet schrieb:
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
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kvet schrieb am 20.7.18 16:43:
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
Du hast noch immer nicht benannt welchen Teil deiner Anweisungen du für illegal hältst (außer du möchtest nicht verstehen das Patientenakten außerhalb der Praxis sich befinden dürfen).
Zum Rückgrat eines Arbeitnehmers gehört es, seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen wenn er eine Anweisung für illegal hält; ggf. ist Rücksprache mit dem nächsten Vorgesetzten zu halten. Spätestens seit den Nürnberger Prozessen (...hättest du im Geschichtsunterricht aufgepasst...) sollte jedem Deutschen bekannt sein das Befehle nicht vor Strafe schützen.
..."Zwang " ist, leider, kein angemessenes Mittel mehr um Arbeitsanweisungen durchzusetzen (statt dessen muss ich erst ein paar Mal "bitte bitte lass das bleiben" und mitleidtriefende Gespräche führen bevor ich jemanden der nicht will rausschmeissen kann). Du kannst, absolut zwanglos, gegenüber deinem Arbeitgeber erklären das du die nötige Vertraulichkeit zu Hause nicht herstellen kannst, schriftlich mit Empfangsbestätigung, "ab da" hast du deinen Anweisungsgeber in der Pflicht.
"Die neuen Datenschutzbestimmungen" treffen hier herzlich wenig zu: Die Daten bleiben, sofern du deine Aufgabe adäquat erledigt, ausschließlich dem behandelnden Therapeuten zugänglich und der muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe ohnehin Zugriff erlangen.
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[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 16:30:
Aber wo ist der Gesetzestext? [/zitat]
BGB §630g: Führen einer Patientenakte, Einsichtnahmerecht des Patienten
StGB §203: Verschwiegenheits-/Geheimhaltungspflicht
[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 16:43:
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße. [/zitat]
Du hast noch immer nicht benannt welchen Teil deiner Anweisungen du für illegal hältst (außer du möchtest nicht verstehen das Patientenakten außerhalb der Praxis sich befinden dürfen).
Zum Rückgrat eines Arbeitnehmers gehört es, seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen wenn er eine Anweisung für illegal hält; ggf. ist Rücksprache mit dem nächsten Vorgesetzten zu halten. Spätestens seit den Nürnberger Prozessen (...hättest du im Geschichtsunterricht aufgepasst...) sollte jedem Deutschen bekannt sein das Befehle nicht vor Strafe schützen.
..."Zwang " ist, leider, kein angemessenes Mittel mehr um Arbeitsanweisungen durchzusetzen (statt dessen muss ich erst ein paar Mal "bitte bitte lass das bleiben" und mitleidtriefende Gespräche führen bevor ich jemanden der nicht will rausschmeissen kann). Du kannst, absolut zwanglos, gegenüber deinem Arbeitgeber erklären das du die nötige Vertraulichkeit zu Hause nicht herstellen kannst, schriftlich mit Empfangsbestätigung, "ab da" hast du deinen Anweisungsgeber in der Pflicht.
"Die neuen Datenschutzbestimmungen" treffen hier herzlich wenig zu: Die Daten bleiben, sofern du deine Aufgabe adäquat erledigt, ausschließlich dem behandelnden Therapeuten zugänglich und der muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe ohnehin Zugriff erlangen.
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 16:30:
Aber wo ist der Gesetzestext?
BGB §630g: Führen einer Patientenakte, Einsichtnahmerecht des Patienten
kvet schrieb am 20.7.18 16:43:
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
Du hast noch immer nicht benannt welchen Teil deiner Anweisungen du für illegal hältst (außer du möchtest nicht verstehen das Patientenakten außerhalb der Praxis sich befinden dürfen).
Zum Rückgrat eines Arbeitnehmers gehört es, seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen wenn er eine Anweisung für illegal hält; ggf. ist Rücksprache mit dem nächsten Vorgesetzten zu halten. Spätestens seit den Nürnberger Prozessen (...hättest du im Geschichtsunterricht aufgepasst...) sollte jedem Deutschen bekannt sein das Befehle nicht vor Strafe schützen.
..."Zwang " ist, leider, kein angemessenes Mittel mehr um Arbeitsanweisungen durchzusetzen (statt dessen muss ich erst ein paar Mal "bitte bitte lass das bleiben" und mitleidtriefende Gespräche führen bevor ich jemanden der nicht will rausschmeissen kann). Du kannst, absolut zwanglos, gegenüber deinem Arbeitgeber erklären das du die nötige Vertraulichkeit zu Hause nicht herstellen kannst, schriftlich mit Empfangsbestätigung, "ab da" hast du deinen Anweisungsgeber in der Pflicht.
"Die neuen Datenschutzbestimmungen" treffen hier herzlich wenig zu: Die Daten bleiben, sofern du deine Aufgabe adäquat erledigt, ausschließlich dem behandelnden Therapeuten zugänglich und der muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe ohnehin Zugriff erlangen.
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...nee, ernst: Klasse! Freut mich das du Eigeninitiative ergreifst und eine Aufsichtsbehörde fragst ob eine Patientenakte zu führen und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren ist :)
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buhuhu ... Papa hat Nein gesagt, ich frag Mama...
...nee, ernst: Klasse! Freut mich das du Eigeninitiative ergreifst und eine Aufsichtsbehörde fragst ob eine Patientenakte zu führen und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren ist :)
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Papa Alpaka schrieb:
buhuhu ... Papa hat Nein gesagt, ich frag Mama...
...nee, ernst: Klasse! Freut mich das du Eigeninitiative ergreifst und eine Aufsichtsbehörde fragst ob eine Patientenakte zu führen und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren ist :)
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kvet schrieb am 20.7.18 18:42:
Deine Ausführungen können mich nicht ansatzweise überzeugen. Ich werde die Datenschutzbehoerde in Hamburg fragen.
Könntest du dieses Vorgehen zum Prinzip erheben?
Also, da du hier eh nichts glaubst, sofort und ohne unsinnige Umwegefragerei dort anrufen bzw. recherchieren wo du kompetente Hilfe vermutest.
Wenn nicht, freu ich mich gerne über deine Fragen, Fragen, Fragen....seit Loriot nicht mehr unter uns weilt fehlt uns doch manchmal der vorgehaltene Spiegel über den täglichen Wahnsinn.... :smile:
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[zitat]kvet schrieb am 20.7.18 18:42:
Deine Ausführungen können mich nicht ansatzweise überzeugen. Ich werde die Datenschutzbehoerde in Hamburg fragen. [/zitat]
Könntest du dieses Vorgehen zum Prinzip erheben?
Also, da du hier eh nichts glaubst, sofort und ohne unsinnige Umwegefragerei dort anrufen bzw. recherchieren wo du kompetente Hilfe vermutest.
Wenn nicht, freu ich mich gerne über deine Fragen, Fragen, Fragen....seit Loriot nicht mehr unter uns weilt fehlt uns doch manchmal der vorgehaltene Spiegel über den täglichen Wahnsinn.... :smile:
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mbone schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 18:42:
Deine Ausführungen können mich nicht ansatzweise überzeugen. Ich werde die Datenschutzbehoerde in Hamburg fragen.
Könntest du dieses Vorgehen zum Prinzip erheben?
Also, da du hier eh nichts glaubst, sofort und ohne unsinnige Umwegefragerei dort anrufen bzw. recherchieren wo du kompetente Hilfe vermutest.
Wenn nicht, freu ich mich gerne über deine Fragen, Fragen, Fragen....seit Loriot nicht mehr unter uns weilt fehlt uns doch manchmal der vorgehaltene Spiegel über den täglichen Wahnsinn.... :smile:
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Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
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Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
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kvet schrieb:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
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kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Und?
Hast du eine befriedigende Antwort in dir gefunden?
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[zitat]kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf. [/zitat]
Und?
Hast du eine befriedigende Antwort in dir gefunden?
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mbone schrieb:
kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Und?
Hast du eine befriedigende Antwort in dir gefunden?
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kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Ich beantworte jedem meiner Leute jede Frage gerne.
(1) manche Fragen verschiebe ich auf komm um 18 Uhr nochmal vorbei. Ich nehn mir Zeit für dich und deine Fragen aber nicht diese Frage nicht jetzt.
(2) wenn ich eine Frage umfassend beantworte ("wir müssen eine Doku haben wegen §630a-g BGB und wir müssen sie sicher verwahren wegen §203 StGB; ob du dir Doku-Notizen auf Schmierzetteln machst oder einen laufenden Dokuzettel im HB mitführst nimmt sich nicht viel. Hauptsache du verlierst sie nicht aus Versehen oder lässt sie in der Kneipe liegen. Den Ärger kriegt derjenige der dir Doku verloren hat") und als Antwort kommt "ich glaub dir nicht ich frag den Landesdatenschutzbeauftragten" geht mir das auf den Sack (nicht die Eigeninitiative sondern die mangelnde Beschäftigung mit der Antwort die gegeben wurde).
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[zitat]kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf. [/zitat]
Ich beantworte jedem meiner Leute jede Frage gerne.
(1) manche Fragen verschiebe ich auf komm um 18 Uhr nochmal vorbei. Ich nehn mir Zeit für dich und deine Fragen aber nicht diese Frage nicht jetzt.
(2) wenn ich eine Frage umfassend beantworte ("wir müssen eine Doku haben wegen §630a-g BGB und wir müssen sie sicher verwahren wegen §203 StGB; ob du dir Doku-Notizen auf Schmierzetteln machst oder einen laufenden Dokuzettel im HB mitführst nimmt sich nicht viel. Hauptsache du verlierst sie nicht aus Versehen oder lässt sie in der Kneipe liegen. Den Ärger kriegt derjenige der dir Doku verloren hat") und als Antwort kommt "ich glaub dir nicht ich frag den Landesdatenschutzbeauftragten" geht mir das auf den Sack (nicht die Eigeninitiative sondern die mangelnde Beschäftigung mit der Antwort die gegeben wurde).
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Ich beantworte jedem meiner Leute jede Frage gerne.
(1) manche Fragen verschiebe ich auf komm um 18 Uhr nochmal vorbei. Ich nehn mir Zeit für dich und deine Fragen aber nicht diese Frage nicht jetzt.
(2) wenn ich eine Frage umfassend beantworte ("wir müssen eine Doku haben wegen §630a-g BGB und wir müssen sie sicher verwahren wegen §203 StGB; ob du dir Doku-Notizen auf Schmierzetteln machst oder einen laufenden Dokuzettel im HB mitführst nimmt sich nicht viel. Hauptsache du verlierst sie nicht aus Versehen oder lässt sie in der Kneipe liegen. Den Ärger kriegt derjenige der dir Doku verloren hat") und als Antwort kommt "ich glaub dir nicht ich frag den Landesdatenschutzbeauftragten" geht mir das auf den Sack (nicht die Eigeninitiative sondern die mangelnde Beschäftigung mit der Antwort die gegeben wurde).
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn der Betroffene selbst unfähig ist seine Einwilligung zu erteilen gibt es ersatzweise den Betreuer für medizinische Angelegenheiten der für Entscheidungen dein Ansprechpartner ist -- das ist der Mensch, der entscheidet was du tun darfst, mit wem du reden darfst, und welche Menschen ebenfalls befugt sind mit dir gemeinsam Entscheidungen zu treffen wenn er gerade nicht erreichbar ist.
Pragmatischer Ansatz: Bei den meisten HB-Patienten der Kategorie "Demenz" gibt es Angehörige die in der gleichen Wohnung, im gleichen Haus wohnen und einen großen Teil der Pflege stemmen -- die binde ich meist in die Behandlung ein (Spitzfußprophylaxe, Sonderwünsche bei der Lagerung, Einweisung in Transfers, ...). Als ob die nicht ohnehin mitkriegen würden wie Oma Bertha sich entwickelt und daraus ihre Schlüsse ziehen ;)
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Darf ich denn, ohne persönliche Einwilligung ,einem Angehörigen oder Betreuer Auskunft über den Stand der Therapie geben ?
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Hallo ,
Wie handhabt ihr den Datenschutz bei Hausbesuchspatienten ,die aufgrund ihrer Erkrankung ( geistig und / oder körperlich )keine Unterschrift für die Einwilligung geben können .
Darf ich denn, ohne persönliche Einwilligung ,einem Angehörigen oder Betreuer Auskunft über den Stand der Therapie geben ?
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Pragmatischer Ansatz: Bei den meisten HB-Patienten der Kategorie "Demenz" gibt es Angehörige die in der gleichen Wohnung, im gleichen Haus wohnen und einen großen Teil der Pflege stemmen -- die binde ich meist in die Behandlung ein (Spitzfußprophylaxe, Sonderwünsche bei der Lagerung, Einweisung in Transfers, ...). Als ob die nicht ohnehin mitkriegen würden wie Oma Bertha sich entwickelt und daraus ihre Schlüsse ziehen ;)
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kvet schrieb:
Und wie ist das mit Karteikarten? Darf die ein Angestellter mit nach Hause nehmen?
Und wie ist das mit Karteikarten? Darf die ein Angestellter mit nach Hause nehmen?
Ja, wenn der Angestellte "mit aller nötigen Sicherheit" sicherstellen kann das kein unberechtigter Zugriff erfolgt und entsprechend ergangene Anweisungen berücksichtigt. Werden die Anweisungen aus Faulheit übergangen muss das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Um das Thema mit den Wegen aufzugreifen: Habe ich den Verdacht auf Missachtung meiner Anweisungen muss(!) ich die Anweisungen bzw Kontrollen entsprechend anpassen, in letzter Konsequenz die Rückkehr zur Praxis nach dem letzten HB anordnen, HB aus dem Leistungsbereich des ausführenden Therapeuten streichen oder, ultima ratio, das Arbeitsverhältnis beenden.
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 13:04:
Und wie ist das mit Karteikarten? Darf die ein Angestellter mit nach Hause nehmen?
Ja, wenn der Angestellte "mit aller nötigen Sicherheit" sicherstellen kann das kein unberechtigter Zugriff erfolgt und entsprechend ergangene Anweisungen berücksichtigt. Werden die Anweisungen aus Faulheit übergangen muss das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Um das Thema mit den Wegen aufzugreifen: Habe ich den Verdacht auf Missachtung meiner Anweisungen muss(!) ich die Anweisungen bzw Kontrollen entsprechend anpassen, in letzter Konsequenz die Rückkehr zur Praxis nach dem letzten HB anordnen, HB aus dem Leistungsbereich des ausführenden Therapeuten streichen oder, ultima ratio, das Arbeitsverhältnis beenden.
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kvet schrieb:
Was die Sicherheit anbelangt. Kannst du das mit einem Paragraphen belegen?
Was die Sicherheit anbelangt. Kannst du das mit einem Paragraphen belegen?
StGB §203, die Verantwortung kannst du nicht auf deinen Arbeitgeber abwälzen; egal wie: du stehst als derjenige der nicht auf die Unterlagen aufgelöst hat automatisch mit in der Verantwortung, ohne entsprechende Anweisungen ist dein Chef erst in zweiter Reihe mit organisatorischem Versagen in der Mithaftung.
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 13:35:
Was die Sicherheit anbelangt. Kannst du das mit einem Paragraphen belegen?
StGB §203, die Verantwortung kannst du nicht auf deinen Arbeitgeber abwälzen; egal wie: du stehst als derjenige der nicht auf die Unterlagen aufgelöst hat automatisch mit in der Verantwortung, ohne entsprechende Anweisungen ist dein Chef erst in zweiter Reihe mit organisatorischem Versagen in der Mithaftung.
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kvet schrieb:
Welches Gesetzbuch? BGB?
Welches Gesetzbuch? BGB?
StGB
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 13:59:
Papa Alpaka schrieb am 20.7.18 13:47:
Welches Gesetzbuch? BGB?
StGB
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kvet schrieb:
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
Du wirst dafür keine ausdrückliche Erlaubnis finden. Zwei Dinge musst du beachten:
(1) Die Dokumentation muss so gelagert sein das du einem Patienten ggf. sein Recht auf unverzügliche vollständige Akteneinsicht gewähren kannst (BGB §630g; "Teile der Akte sind gerade mit ihrem Therapeuten auf dem Weg zu Ihnen" ist eine adäquate Begründung für Verzug).
(2) Du musst sicherstellen das du kein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis unbefugterweise offenbarst (StGB §203).
Abgesehen davon darfst du tun und lassen wie du lustig bist... :)
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 15:49:
Ich meine nicht das StGB, sondern einen Paragraphen in der Physiotherapie, der besagt, dass Karteikarten zu Hause beim Angestellten gelagert werden dürfen.
Du wirst dafür keine ausdrückliche Erlaubnis finden. Zwei Dinge musst du beachten:
(1) Die Dokumentation muss so gelagert sein das du einem Patienten ggf. sein Recht auf unverzügliche vollständige Akteneinsicht gewähren kannst (BGB §630g; "Teile der Akte sind gerade mit ihrem Therapeuten auf dem Weg zu Ihnen" ist eine adäquate Begründung für Verzug).
(2) Du musst sicherstellen das du kein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis unbefugterweise offenbarst (StGB §203).
Abgesehen davon darfst du tun und lassen wie du lustig bist... :)
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kvet schrieb:
Ich denke, dass wir Angestellten seit Jahren bewusst angelogen werden, und die Karteikarten müssen in der Praxis gelagert werden.
Ich denke, dass wir Angestellten seit Jahren bewusst angelogen werden, und die Karteikarten müssen in der Praxis gelagert werden.
...so langsam sollt' ich kapieren das man dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen muss ;)
In dem Moment in dem du Patientenakten physikalisch aus der Praxis entfernst bist du dafür verantwortlich das es zu keinem unbefugten Zugriff kommt (analog dazu: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Personaler, Privatermittler). Es ist ein Gerücht das die Patientenakten zwingend in der Praxis bzw. im Archiv verbleiben müssen; nur solltest du bei Verlust der Akten einen passablen Grund haben warum sie nicht in der Praxis bzw. nicht im Archiv waren.
Du hast noch immer keine Ambitionen gegen all die vermeintlichen Missstände an deinem Arbeitsplatz vorzugehen und ziehst dich lieber auf einen vermuteten Befehlsnotstand zurück, oder?
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 16:21:
Ich denke, dass wir Angestellten seit Jahren bewusst angelogen werden, und die Karteikarten müssen in der Praxis gelagert werden.
...so langsam sollt' ich kapieren das man dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen muss ;)
In dem Moment in dem du Patientenakten physikalisch aus der Praxis entfernst bist du dafür verantwortlich das es zu keinem unbefugten Zugriff kommt (analog dazu: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Personaler, Privatermittler). Es ist ein Gerücht das die Patientenakten zwingend in der Praxis bzw. im Archiv verbleiben müssen; nur solltest du bei Verlust der Akten einen passablen Grund haben warum sie nicht in der Praxis bzw. nicht im Archiv waren.
Du hast noch immer keine Ambitionen gegen all die vermeintlichen Missstände an deinem Arbeitsplatz vorzugehen und ziehst dich lieber auf einen vermuteten Befehlsnotstand zurück, oder?
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kvet schrieb:
Aber wo ist der Gesetzestext?
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kvet schrieb:
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
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kvet schrieb:
Alleine wegen der neuen Datenschutzbestimmungen müssen die Karteikarten doch in der Praxis gelagert werden.
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RoFo schrieb:
Lernresistent?
Aber wo ist der Gesetzestext?
BGB §630g: Führen einer Patientenakte, Einsichtnahmerecht des Patienten
StGB §203: Verschwiegenheits-/Geheimhaltungspflicht
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
Du hast noch immer nicht benannt welchen Teil deiner Anweisungen du für illegal hältst (außer du möchtest nicht verstehen das Patientenakten außerhalb der Praxis sich befinden dürfen).
Zum Rückgrat eines Arbeitnehmers gehört es, seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen wenn er eine Anweisung für illegal hält; ggf. ist Rücksprache mit dem nächsten Vorgesetzten zu halten. Spätestens seit den Nürnberger Prozessen (...hättest du im Geschichtsunterricht aufgepasst...) sollte jedem Deutschen bekannt sein das Befehle nicht vor Strafe schützen.
..."Zwang " ist, leider, kein angemessenes Mittel mehr um Arbeitsanweisungen durchzusetzen (statt dessen muss ich erst ein paar Mal "bitte bitte lass das bleiben" und mitleidtriefende Gespräche führen bevor ich jemanden der nicht will rausschmeissen kann). Du kannst, absolut zwanglos, gegenüber deinem Arbeitgeber erklären das du die nötige Vertraulichkeit zu Hause nicht herstellen kannst, schriftlich mit Empfangsbestätigung, "ab da" hast du deinen Anweisungsgeber in der Pflicht.
"Die neuen Datenschutzbestimmungen" treffen hier herzlich wenig zu: Die Daten bleiben, sofern du deine Aufgabe adäquat erledigt, ausschließlich dem behandelnden Therapeuten zugänglich und der muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe ohnehin Zugriff erlangen.
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 16:30:
kvet schrieb am 20.7.18 16:43:
Aber wo ist der Gesetzestext?
BGB §630g: Führen einer Patientenakte, Einsichtnahmerecht des Patienten
StGB §203: Verschwiegenheits-/Geheimhaltungspflicht
Es kann doch nicht sein, dass ich zu einer Sache gezwungen werde, die ich nicht will und illegal ist, und ich außerdem zu Hause nicht erfüllen kann. Und dann werde ich auch noch bestraft, wenn ich dagegen verstoße.
Du hast noch immer nicht benannt welchen Teil deiner Anweisungen du für illegal hältst (außer du möchtest nicht verstehen das Patientenakten außerhalb der Praxis sich befinden dürfen).
Zum Rückgrat eines Arbeitnehmers gehört es, seinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen wenn er eine Anweisung für illegal hält; ggf. ist Rücksprache mit dem nächsten Vorgesetzten zu halten. Spätestens seit den Nürnberger Prozessen (...hättest du im Geschichtsunterricht aufgepasst...) sollte jedem Deutschen bekannt sein das Befehle nicht vor Strafe schützen.
..."Zwang " ist, leider, kein angemessenes Mittel mehr um Arbeitsanweisungen durchzusetzen (statt dessen muss ich erst ein paar Mal "bitte bitte lass das bleiben" und mitleidtriefende Gespräche führen bevor ich jemanden der nicht will rausschmeissen kann). Du kannst, absolut zwanglos, gegenüber deinem Arbeitgeber erklären das du die nötige Vertraulichkeit zu Hause nicht herstellen kannst, schriftlich mit Empfangsbestätigung, "ab da" hast du deinen Anweisungsgeber in der Pflicht.
"Die neuen Datenschutzbestimmungen" treffen hier herzlich wenig zu: Die Daten bleiben, sofern du deine Aufgabe adäquat erledigt, ausschließlich dem behandelnden Therapeuten zugänglich und der muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe ohnehin Zugriff erlangen.
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kvet schrieb:
Deine Ausführungen können mich nicht ansatzweise überzeugen. Ich werde die Datenschutzbehoerde in Hamburg fragen.
...nee, ernst: Klasse! Freut mich das du Eigeninitiative ergreifst und eine Aufsichtsbehörde fragst ob eine Patientenakte zu führen und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren ist :)
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Papa Alpaka schrieb:
buhuhu ... Papa hat Nein gesagt, ich frag Mama...
...nee, ernst: Klasse! Freut mich das du Eigeninitiative ergreifst und eine Aufsichtsbehörde fragst ob eine Patientenakte zu führen und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren ist :)
Deine Ausführungen können mich nicht ansatzweise überzeugen. Ich werde die Datenschutzbehoerde in Hamburg fragen.
Könntest du dieses Vorgehen zum Prinzip erheben?
Also, da du hier eh nichts glaubst, sofort und ohne unsinnige Umwegefragerei dort anrufen bzw. recherchieren wo du kompetente Hilfe vermutest.
Wenn nicht, freu ich mich gerne über deine Fragen, Fragen, Fragen....seit Loriot nicht mehr unter uns weilt fehlt uns doch manchmal der vorgehaltene Spiegel über den täglichen Wahnsinn.... :smile:
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mbone schrieb:
kvet schrieb am 20.7.18 18:42:
Deine Ausführungen können mich nicht ansatzweise überzeugen. Ich werde die Datenschutzbehoerde in Hamburg fragen.
Könntest du dieses Vorgehen zum Prinzip erheben?
Also, da du hier eh nichts glaubst, sofort und ohne unsinnige Umwegefragerei dort anrufen bzw. recherchieren wo du kompetente Hilfe vermutest.
Wenn nicht, freu ich mich gerne über deine Fragen, Fragen, Fragen....seit Loriot nicht mehr unter uns weilt fehlt uns doch manchmal der vorgehaltene Spiegel über den täglichen Wahnsinn.... :smile:
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kvet schrieb:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Und?
Hast du eine befriedigende Antwort in dir gefunden?
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mbone schrieb:
kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Und?
Hast du eine befriedigende Antwort in dir gefunden?
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Ich beantworte jedem meiner Leute jede Frage gerne.
(1) manche Fragen verschiebe ich auf komm um 18 Uhr nochmal vorbei. Ich nehn mir Zeit für dich und deine Fragen aber nicht diese Frage nicht jetzt.
(2) wenn ich eine Frage umfassend beantworte ("wir müssen eine Doku haben wegen §630a-g BGB und wir müssen sie sicher verwahren wegen §203 StGB; ob du dir Doku-Notizen auf Schmierzetteln machst oder einen laufenden Dokuzettel im HB mitführst nimmt sich nicht viel. Hauptsache du verlierst sie nicht aus Versehen oder lässt sie in der Kneipe liegen. Den Ärger kriegt derjenige der dir Doku verloren hat") und als Antwort kommt "ich glaub dir nicht ich frag den Landesdatenschutzbeauftragten" geht mir das auf den Sack (nicht die Eigeninitiative sondern die mangelnde Beschäftigung mit der Antwort die gegeben wurde).
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 26.7.18 17:48:
Was stört euch PIs daran, wenn wir AN Fragen stellen? Möchtet ihr keine engagierten, wissbegierigen Mitarbeiter haben? Oft drängt sich mir genau diese Frage auf.
Ich beantworte jedem meiner Leute jede Frage gerne.
(1) manche Fragen verschiebe ich auf komm um 18 Uhr nochmal vorbei. Ich nehn mir Zeit für dich und deine Fragen aber nicht diese Frage nicht jetzt.
(2) wenn ich eine Frage umfassend beantworte ("wir müssen eine Doku haben wegen §630a-g BGB und wir müssen sie sicher verwahren wegen §203 StGB; ob du dir Doku-Notizen auf Schmierzetteln machst oder einen laufenden Dokuzettel im HB mitführst nimmt sich nicht viel. Hauptsache du verlierst sie nicht aus Versehen oder lässt sie in der Kneipe liegen. Den Ärger kriegt derjenige der dir Doku verloren hat") und als Antwort kommt "ich glaub dir nicht ich frag den Landesdatenschutzbeauftragten" geht mir das auf den Sack (nicht die Eigeninitiative sondern die mangelnde Beschäftigung mit der Antwort die gegeben wurde).
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Wenn der Betroffene selbst unfähig ist seine Einwilligung zu erteilen gibt es ersatzweise den Betreuer für medizinische Angelegenheiten der für Entscheidungen dein Ansprechpartner ist -- das ist der Mensch, der entscheidet was du tun darfst, mit wem du reden darfst, und welche Menschen ebenfalls befugt sind mit dir gemeinsam Entscheidungen zu treffen wenn er gerade nicht erreichbar ist.
Pragmatischer Ansatz: Bei den meisten HB-Patienten der Kategorie "Demenz" gibt es Angehörige die in der gleichen Wohnung, im gleichen Haus wohnen und einen großen Teil der Pflege stemmen -- die binde ich meist in die Behandlung ein (Spitzfußprophylaxe, Sonderwünsche bei der Lagerung, Einweisung in Transfers, ...). Als ob die nicht ohnehin mitkriegen würden wie Oma Bertha sich entwickelt und daraus ihre Schlüsse ziehen ;)
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michael933 schrieb:
Was hat Dir denn die Datenschutzbehörde mitgeteilt, die Du am 20.06.2018 angerufen hast? Bin da sehr wissbegierig...
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