Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Mir fällt spontan dazu nur ein: ich handle in meiner Praxis mit allen dazugehörigen Tätigkeiten gesetzeskonform - bezogen auf bestehende Gesetzte, Gesetzesänderungen und neue Gesetze. Nach meinem Wissen bin ich dazu verpflichtet, und das bezieht sich natürlich auch auf Gesetze zum Datenschutz.
Einen Aushang dazu mit entsprechendem Quellennachweis finde ich ja noch ok. Und der mündige Bürger bzw ggf dessen Stellvertreter sollte durchaus in der Lage sein, sich dann mit den einzelnen Paragraphen selbst auseinander zu setzen, sofern er das Bedürfnis hat.
Warum dann nun dieser bürokratische Zwergenaufstand? Zuwiderhandlungen können so oder so geahndet werden.
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WinnieE schrieb:
während ich mir die Texte der für uns relevanten Mustervordrucke durchlese, komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Mir fällt spontan dazu nur ein: ich handle in meiner Praxis mit allen dazugehörigen Tätigkeiten gesetzeskonform - bezogen auf bestehende Gesetzte, Gesetzesänderungen und neue Gesetze. Nach meinem Wissen bin ich dazu verpflichtet, und das bezieht sich natürlich auch auf Gesetze zum Datenschutz.
Einen Aushang dazu mit entsprechendem Quellennachweis finde ich ja noch ok. Und der mündige Bürger bzw ggf dessen Stellvertreter sollte durchaus in der Lage sein, sich dann mit den einzelnen Paragraphen selbst auseinander zu setzen, sofern er das Bedürfnis hat.
Warum dann nun dieser bürokratische Zwergenaufstand? Zuwiderhandlungen können so oder so geahndet werden.
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