• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
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Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
Müssen dann alle Besucher und jedes Familienmitglied die Verpflichtung zur Schweigepflicht bezüglich Datenschutz unterschreiben.....?
Muss ich ein abschließbares Büro zu Hause haben - oder was könnte es da noch für Grusligkeiten geben?
Gibt es inzwischen spezielle Hosen mit besonders stabilen und großen Hosentaschen,
damit der kiloschwere Bund für die Schließanlagen körpernah getragen werden kann?
Nervensache - knurr -
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anne 415 schrieb:
darf ich weiterhin zu Hause mein Büro haben und meiner Praxisverwaltung nachgehen?
Müssen dann alle Besucher und jedes Familienmitglied die Verpflichtung zur Schweigepflicht bezüglich Datenschutz unterschreiben.....?
Muss ich ein abschließbares Büro zu Hause haben - oder was könnte es da noch für Grusligkeiten geben?
Gibt es inzwischen spezielle Hosen mit besonders stabilen und großen Hosentaschen,
damit der kiloschwere Bund für die Schließanlagen körpernah getragen werden kann?
Nervensache - knurr -
Sinnvoll wäre es, zumindest einen abschließbaren Schrank zu haben in dem die sensiblen Unterlagen regelmäßig aufbewahrt werden (wenn du keinen Besuch hast kannst du die Sachen wie gewohnt auf dem Schreibtisch liegen lassen und deinen Familienmitgliedern bläust du ein für alle Mal ein das die Dokumentation von Frau Meier von nebenan nichts für ihre Augen ist. Sie haben schließlich einen Mund mit dem sie Frau Meier selbst fragen können ;)).
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Papa Alpaka schrieb:
...na klar darfst du weiterhin dein Büro zu Hause haben; es gelten die gleichen Bedingungen wie sonst auch: Die Geheimnisse deiner Patienten sind vor Dritten zu schützen.
Sinnvoll wäre es, zumindest einen abschließbaren Schrank zu haben in dem die sensiblen Unterlagen regelmäßig aufbewahrt werden (wenn du keinen Besuch hast kannst du die Sachen wie gewohnt auf dem Schreibtisch liegen lassen und deinen Familienmitgliedern bläust du ein für alle Mal ein das die Dokumentation von Frau Meier von nebenan nichts für ihre Augen ist. Sie haben schließlich einen Mund mit dem sie Frau Meier selbst fragen können ;)).
von wegen burn out -
ahne ich richtig, dass ich für jedes Rezept Diagn, Ausstellgsdatum, evtl. den neuen Arztnamen, Behandlungsdaten in so ein VVV eintragen soll? Also 2 x: in die Karteikarte und in so ein VVV?
Wer bezahlt den enormen Zeitaufwand dafür?
Wohin mit den unendlich vielen Ordnern, weil man das ja auf Papier machen soll?
Es kann einfach nicht sein. Ich bin Physio und kein Büromensch.
Grüße! Anne
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Du musst nicht für jede Verordnung ein eigens Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen.
(1) Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
b) die Zwecke der Verarbeitung;
c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen;
e) gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen die Dokumentierung geeigneter Garantien;
f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1.
Das heißt nicht das du für jede neue VO ein eigenes Verzeichnis anlegst.
Du schreibst einmal in's Verzeichnis "ICH notiere ZU KONTROLLZWECKEN, davon ist JEDER GESETZLICH VERSICHERTE betroffen die DATEN DER VERORDNUNG (Name, Ausstellungsdatum, Behandlungsdaten, Diagnose) um sie ggf. GEGENÜBER DEM VERORDNENDEN ARZT ODER DEM MDK ODER MEINEM ANWALT offenzulegen und vernichte die Karteikarte NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN AUFBEWAHRUNGSFRIST (zehn Jahre für Steuerrelevantes, wenn die Möglichkeit der Körperverletzung Minderjähriger besteht bis zu dreißig Jahren). Die Karteikarten lagern im laufenden Gebrauch im Schrank X und werden bei längerem Nichtgebrauch ins Archiv transferiert; beide sind regelmäßig verschlossen und so vor unbefugtem Zugriff gesichert."
...und damit ist der Keks gegessen. Du musst das nicht für jede einzelne Verordnung mit den fallspezifischen Daten extra notieren!
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Papa Alpaka schrieb:
Neineineinein, Anne, du machst es dir zu kompliziert.
DSGVO Art. 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Du musst nicht für jede Verordnung ein eigens Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen.
(1) Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
b) die Zwecke der Verarbeitung;
c) eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
d) die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen;
e) gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen die Dokumentierung geeigneter Garantien;
f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1.
Das heißt nicht das du für jede neue VO ein eigenes Verzeichnis anlegst.
Du schreibst einmal in's Verzeichnis "ICH notiere ZU KONTROLLZWECKEN, davon ist JEDER GESETZLICH VERSICHERTE betroffen die DATEN DER VERORDNUNG (Name, Ausstellungsdatum, Behandlungsdaten, Diagnose) um sie ggf. GEGENÜBER DEM VERORDNENDEN ARZT ODER DEM MDK ODER MEINEM ANWALT offenzulegen und vernichte die Karteikarte NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN AUFBEWAHRUNGSFRIST (zehn Jahre für Steuerrelevantes, wenn die Möglichkeit der Körperverletzung Minderjähriger besteht bis zu dreißig Jahren). Die Karteikarten lagern im laufenden Gebrauch im Schrank X und werden bei längerem Nichtgebrauch ins Archiv transferiert; beide sind regelmäßig verschlossen und so vor unbefugtem Zugriff gesichert."
...und damit ist der Keks gegessen. Du musst das nicht für jede einzelne Verordnung mit den fallspezifischen Daten extra notieren!
woher weißt Du, dass man so schreiben muss? ist mir ein Rätsel -
vielen Dank!!
Anne
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anne 415 schrieb:
Du bist ja einer: nachts um 2 Uhr antwortest Du klapprigen Gestellen wie mir!
woher weißt Du, dass man so schreiben muss? ist mir ein Rätsel -
vielen Dank!!
Anne
Wie man erfährt wie man's schreiben muss? Man nimmt sich den Paragraphen zu Hand auf dessen Grundlage man schreibt und hangelt sich daran entlang (gell, FFGG, Paragraphenkenntnis ist 'ne feine Sache ;)) -- dort steht schon was man schreiben muss, man muss nur noch abschreiben.
Effektiver ist es, wenn du das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Tabelle führst:
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
|.Wer?.|.Wozu?.....|..Wessen?.....|..Welche?...|.Wohin?.|.Wielang?..........|.Wie?...................|
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
|.Ich....|.Kontrolle...|.Versicherte...|.VO-Daten..|.Mich....|.bis zu 30 Jahre.|.Papier-in-Karton..|
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
|.Ich....|.Marketing.|.Kunden, MA.|.Geburtstag.|.Mich....|.10 Jahre...........|.Geburtstagsliste..|
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
...entsprechend fügst du für alle weiteren Datenverarbeitungsvorgänge eine weitere Zeile hinzu. Entsprechend kannst du deinen Abrechnungsdienstleister als Verantwortlichen für die zur Abrechnung nötige Datenverarbeitung benennen (Welche Daten? Verordnungsoriginale, beide Blätter).
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn ich tagsüber meinen Bauch in die Sonne halte muss ich halt nachts die Arbeit erledigen. Das Geniale am Internet-Schriftverkehr: ich kann meine Gedanken des nächtens zu Papier bringen und sie bleiben der Mitwelt für das Lesen am Tage erhalten :D
Wie man erfährt wie man's schreiben muss? Man nimmt sich den Paragraphen zu Hand auf dessen Grundlage man schreibt und hangelt sich daran entlang (gell, FFGG, Paragraphenkenntnis ist 'ne feine Sache ;)) -- dort steht schon was man schreiben muss, man muss nur noch abschreiben.
Effektiver ist es, wenn du das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Tabelle führst:
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
|.Wer?.|.Wozu?.....|..Wessen?.....|..Welche?...|.Wohin?.|.Wielang?..........|.Wie?...................|
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
|.Ich....|.Kontrolle...|.Versicherte...|.VO-Daten..|.Mich....|.bis zu 30 Jahre.|.Papier-in-Karton..|
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
|.Ich....|.Marketing.|.Kunden, MA.|.Geburtstag.|.Mich....|.10 Jahre...........|.Geburtstagsliste..|
+-------+--------------+-----------------+---------------+----------+---------------------+-----------------------+
...entsprechend fügst du für alle weiteren Datenverarbeitungsvorgänge eine weitere Zeile hinzu. Entsprechend kannst du deinen Abrechnungsdienstleister als Verantwortlichen für die zur Abrechnung nötige Datenverarbeitung benennen (Welche Daten? Verordnungsoriginale, beide Blätter).
werde guten Willen zeigen - dann werden wir sehen, wer mich wie und ob verdonnert.
Ich danke Dir sehr für die obigen Hinweise!!
Bin erstmal mit abschließbaren Schränken beschäftigt, weil sich Wartebereich und Anmeldung in einem gr. Raum befinden. Da gibt es welche mit Zahlenschloß - müsste gehen - oder was meinste?
ein Bösewicht kann natürlich immer versuchen was zu erkennen, wenn er vor dem Schreibtisch steht.
Magst und kannst Du noch auf Folgendes antworten?
die Laken mit Namensschildern + Kürzel für den Behandler sind bei uns in einem Nebenraum - Tür immer angelehnt.
Müssen wir dort auch auf Nummern umwechseln?
besten Gruß,
Anne
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anne 415 schrieb:
Ich werde vermutlich bei all dem ziemlich auf der Strecke bleiben.
werde guten Willen zeigen - dann werden wir sehen, wer mich wie und ob verdonnert.
Ich danke Dir sehr für die obigen Hinweise!!
Bin erstmal mit abschließbaren Schränken beschäftigt, weil sich Wartebereich und Anmeldung in einem gr. Raum befinden. Da gibt es welche mit Zahlenschloß - müsste gehen - oder was meinste?
ein Bösewicht kann natürlich immer versuchen was zu erkennen, wenn er vor dem Schreibtisch steht.
Magst und kannst Du noch auf Folgendes antworten?
die Laken mit Namensschildern + Kürzel für den Behandler sind bei uns in einem Nebenraum - Tür immer angelehnt.
Müssen wir dort auch auf Nummern umwechseln?
besten Gruß,
Anne
Magst und kannst Du noch auf Folgendes antworten?
die Laken mit Namensschildern + Kürzel für den Behandler sind bei uns in einem Nebenraum - Tür immer angelehnt.
Müssen wir dort auch auf Nummern umwechseln?
besten Gruß,
Anne
Haben die Patienten Zugang zu dem Raum? Wenn nicht dann nicht ;)
Aus hygienischen Gründen vertrete ich die Meinung das die Laken nach Gebrauch in die Waschmaschine gehören, damit erübrigt sich dann auch die Frage ob Namensschilder zulässig sind oder nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
anne 415 schrieb am 24.5.18 01:25:
Magst und kannst Du noch auf Folgendes antworten?
die Laken mit Namensschildern + Kürzel für den Behandler sind bei uns in einem Nebenraum - Tür immer angelehnt.
Müssen wir dort auch auf Nummern umwechseln?
besten Gruß,
Anne
Haben die Patienten Zugang zu dem Raum? Wenn nicht dann nicht ;)
Aus hygienischen Gründen vertrete ich die Meinung das die Laken nach Gebrauch in die Waschmaschine gehören, damit erübrigt sich dann auch die Frage ob Namensschilder zulässig sind oder nicht.
Anne
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anne 415 schrieb:
vielen Dahank!!
Anne
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anne 415 schrieb:
Danke, Papa Alpaka!
von wegen burn out -
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