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Ambulante Rehabilitation mit 5
Indikationen in Bonn- Alfter
zentral gelegen.
Indikationen Orthopädie,
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Psychosomatik, Pneumologie
Physiotherapie in Einzel- und auch
Gruppentherapie .
Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
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Für jeden Standort gilt:
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Neues Thema
Auftragsverarbeiter
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Jutta Anschütz
28.05.2018 12:03
Zuerst mal ganz vielen Dank an physio.de, es ist echt kaum zu glauben, dass es noch Menschen gibt, die sich so eine Riesenarbeit machen und das dann auch noch kostenlos für die Allgemeinheit zum Download bereitstellen! Ganz, ganz toll!

Jetzt hätte ich noch einige Fragen zum Auftragsverarbeiter;
Was genau ist das?
Warum sind beim Formular "Patientanstammdaten" der Steuerberater, die Abrechnungsgesellschaft und die Krankenkasse mit drinnen, aber andere nicht z. B. Arzt, Finanzamt, ... ?
Sind Bank, PC - Wartungsfirma, Finanzamt, Frühförderung, ... die ja theoretisch auch Einsicht in meine Patientendaten haben auch irgendwo als Auftragsverarbeiter zu erwähnen?
Brauche ich eine gesonderte Schweigepflichtentbindung mit diesen Einrichtungen/ Personen?

Ich hoffe, es kann mir jemand Antwort auf diese Fragen geben. Wenn ich das geklärt habe, kann ich die Sache dann hoffentlich zu einem guten Ende bringen.

Vielen Dank!
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Zuerst mal ganz vielen Dank an physio.de, es ist echt kaum zu glauben, dass es noch Menschen gibt, die sich so eine Riesenarbeit machen und das dann auch noch kostenlos für die Allgemeinheit zum Download bereitstellen! Ganz, ganz toll! Jetzt hätte ich noch einige Fragen zum Auftragsverarbeiter; Was genau ist das? Warum sind beim Formular "Patientanstammdaten" der Steuerberater, die Abrechnungsgesellschaft und die Krankenkasse mit drinnen, aber andere nicht z. B. Arzt, Finanzamt, ... ? Sind Bank, PC - Wartungsfirma, Finanzamt, Frühförderung, ... die ja theoretisch auch Einsicht in meine Patientendaten haben auch irgendwo als Auftragsverarbeiter zu erwähnen? Brauche ich eine gesonderte Schweigepflichtentbindung mit diesen Einrichtungen/ Personen? Ich hoffe, es kann mir jemand Antwort auf diese Fragen geben. Wenn ich das geklärt habe, kann ich die Sache dann hoffentlich zu einem guten Ende bringen. Vielen Dank!
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Jutta Anschütz schrieb:

Zuerst mal ganz vielen Dank an physio.de, es ist echt kaum zu glauben, dass es noch Menschen gibt, die sich so eine Riesenarbeit machen und das dann auch noch kostenlos für die Allgemeinheit zum Download bereitstellen! Ganz, ganz toll!

Jetzt hätte ich noch einige Fragen zum Auftragsverarbeiter;
Was genau ist das?
Warum sind beim Formular "Patientanstammdaten" der Steuerberater, die Abrechnungsgesellschaft und die Krankenkasse mit drinnen, aber andere nicht z. B. Arzt, Finanzamt, ... ?
Sind Bank, PC - Wartungsfirma, Finanzamt, Frühförderung, ... die ja theoretisch auch Einsicht in meine Patientendaten haben auch irgendwo als Auftragsverarbeiter zu erwähnen?
Brauche ich eine gesonderte Schweigepflichtentbindung mit diesen Einrichtungen/ Personen?

Ich hoffe, es kann mir jemand Antwort auf diese Fragen geben. Wenn ich das geklärt habe, kann ich die Sache dann hoffentlich zu einem guten Ende bringen.

Vielen Dank!

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Frieder Bothner
28.05.2018 21:33
Einfache Antwort: die meisten erwähnten (Arzt, Steuerberater, Finanzamt, ...) sind durch gesetzliche Regelungen zum Datenschutz verpflichtet. Bei allen anderen, wie z.B Abrechnungsstelle, werden diese (falls nötig) AV zur Unterschrift zusenden.
Schweigepflicht ist wie schon immer, da hat sich nichts geändert und hat auch nichts mit des DSGVO zu tun.
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Einfache Antwort: die meisten erwähnten (Arzt, Steuerberater, Finanzamt, ...) sind durch gesetzliche Regelungen zum Datenschutz verpflichtet. Bei allen anderen, wie z.B Abrechnungsstelle, werden diese (falls nötig) AV zur Unterschrift zusenden. Schweigepflicht ist wie schon immer, da hat sich nichts geändert und hat auch nichts mit des DSGVO zu tun.
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Frieder Bothner schrieb:

Einfache Antwort: die meisten erwähnten (Arzt, Steuerberater, Finanzamt, ...) sind durch gesetzliche Regelungen zum Datenschutz verpflichtet. Bei allen anderen, wie z.B Abrechnungsstelle, werden diese (falls nötig) AV zur Unterschrift zusenden.
Schweigepflicht ist wie schon immer, da hat sich nichts geändert und hat auch nichts mit des DSGVO zu tun.



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