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Tübingen

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Datenschutz Aktenschrank

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Neues Thema
Aktenschrank
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Ines Z.
02.05.2018 12:38
Gibt es eigentlich eine Regelung für die Art des Aktenschrankes zum Datenschutz? Reicht einer mit Zahlenschloss oder muss ein Schlüssel dran oder müssen noch andere Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden? Müssen die Karteikarten der in Behandlung befindlichen Patienten bei nicht besetzter Anmeldung und nachts auch weggeschlossen sein?
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Gibt es eigentlich eine Regelung für die Art des Aktenschrankes zum Datenschutz? Reicht einer mit Zahlenschloss oder muss ein Schlüssel dran oder müssen noch andere Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden? Müssen die Karteikarten der in Behandlung befindlichen Patienten bei nicht besetzter Anmeldung und nachts auch weggeschlossen sein?
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Ines Z. schrieb:

Gibt es eigentlich eine Regelung für die Art des Aktenschrankes zum Datenschutz? Reicht einer mit Zahlenschloss oder muss ein Schlüssel dran oder müssen noch andere Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden? Müssen die Karteikarten der in Behandlung befindlichen Patienten bei nicht besetzter Anmeldung und nachts auch weggeschlossen sein?

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eschnellmann
13.05.2018 18:46
Nein, dazu gibt es keine nähere Regelung. Die Akten müssen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.
Ist doch eindeutig, oder?
"Müssen die Karteikarten der in Behandlung befindlichen Patienten bei nicht besetzter Anmeldung und nachts auch weggeschlossen sein?"
Wie sollen wir das beantworten`? Wir kennen die Örtlichkeiten nicht!
Kann jeder die Praxis betreten, wenn die Anmeldung unbesetzt ist? Akten wegschließen.
Kommen "fertige" Patienten beim Verlassen der Praxis an der unbesetzten Anmeldung vorbei? Akten wegschließen.
Kommt nach Dienstschluss eine Reinigungsfirma in die Praxis? Akten wegschließen.

Gesunder Menschenverstand hilft.
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Nein, dazu gibt es keine nähere Regelung. Die Akten müssen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. Ist doch eindeutig, oder? "Müssen die Karteikarten der in Behandlung befindlichen Patienten bei nicht besetzter Anmeldung und nachts auch weggeschlossen sein?" Wie sollen wir das beantworten`? Wir kennen die Örtlichkeiten nicht! Kann jeder die Praxis betreten, wenn die Anmeldung unbesetzt ist? Akten wegschließen. Kommen "fertige" Patienten beim Verlassen der Praxis an der unbesetzten Anmeldung vorbei? Akten wegschließen. Kommt nach Dienstschluss eine Reinigungsfirma in die Praxis? Akten wegschließen. Gesunder Menschenverstand hilft.
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latinkabell1.0
16.05.2018 11:08
Also, wenn die Patienten an der unbesetzten Anmeldung vorbeikommen, schließt ihr die für den Tag zuvor herausgesuchten Karten alle weg und geht zwischen jedem Patienten die Karte für den nächsten holen bzw schließt auf und wieder zu?
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Also, wenn die Patienten an der unbesetzten Anmeldung vorbeikommen, schließt ihr die für den Tag zuvor herausgesuchten Karten alle weg und geht zwischen jedem Patienten die Karte für den nächsten holen bzw schließt auf und wieder zu?
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latinkabell1.0 schrieb:

Also, wenn die Patienten an der unbesetzten Anmeldung vorbeikommen, schließt ihr die für den Tag zuvor herausgesuchten Karten alle weg und geht zwischen jedem Patienten die Karte für den nächsten holen bzw schließt auf und wieder zu?

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PTP
17.05.2018 19:28
Ja, „vorne“ ist garnix mehr wenn die Anmeldung nicht besetzt ist. Jeder MA hat eine Kiste mit den Tageskarten die er bei Raumwechsel mitnimmt. Der Pat unterschreibt in der Kabine (Klemmbrett), so das die Karteikarten immer am „Mann / Therapeuten“ sind. Hilfreich ist in jedem Raum eine Ablage oder Tischchen, hat sich bei uns bewährt (auch als Schreibpult für die Doku).
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Ja, „vorne“ ist garnix mehr wenn die Anmeldung nicht besetzt ist. Jeder MA hat eine Kiste mit den Tageskarten die er bei Raumwechsel mitnimmt. Der Pat unterschreibt in der Kabine (Klemmbrett), so das die Karteikarten immer am „Mann / Therapeuten“ sind. Hilfreich ist in jedem Raum eine Ablage oder Tischchen, hat sich bei uns bewährt (auch als Schreibpult für die Doku).
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PTP schrieb:

Ja, „vorne“ ist garnix mehr wenn die Anmeldung nicht besetzt ist. Jeder MA hat eine Kiste mit den Tageskarten die er bei Raumwechsel mitnimmt. Der Pat unterschreibt in der Kabine (Klemmbrett), so das die Karteikarten immer am „Mann / Therapeuten“ sind. Hilfreich ist in jedem Raum eine Ablage oder Tischchen, hat sich bei uns bewährt (auch als Schreibpult für die Doku).

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eschnellmann schrieb:

Nein, dazu gibt es keine nähere Regelung. Die Akten müssen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.
Ist doch eindeutig, oder?
"Müssen die Karteikarten der in Behandlung befindlichen Patienten bei nicht besetzter Anmeldung und nachts auch weggeschlossen sein?"
Wie sollen wir das beantworten`? Wir kennen die Örtlichkeiten nicht!
Kann jeder die Praxis betreten, wenn die Anmeldung unbesetzt ist? Akten wegschließen.
Kommen "fertige" Patienten beim Verlassen der Praxis an der unbesetzten Anmeldung vorbei? Akten wegschließen.
Kommt nach Dienstschluss eine Reinigungsfirma in die Praxis? Akten wegschließen.

Gesunder Menschenverstand hilft.

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karin398
11.12.2018 23:41
Hallo ihr Lieben,

muss der Aktenschrank nach einer Vorschrift "Feuersicher" sein???
Vielen Dank für Eure Antwort.

Hg Karin
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Hallo ihr Lieben, muss der Aktenschrank nach einer Vorschrift "Feuersicher" sein??? Vielen Dank für Eure Antwort. Hg Karin
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Papa Alpaka
11.12.2018 23:44
karin398 schrieb am 11.12.18 23:41:
Hallo ihr Lieben,

muss der Aktenschrank nach einer Vorschrift "Feuersicher" sein???
Vielen Dank für Eure Antwort.

Hg Karin


Nein. Du bist einzig dafür verantwortlich, das deine Akten ein Feuer überstehen. Wie lange das Feuer dort möglicherweise brennt beantwortet dir deine lokale Feuerwehr ;)
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[zitat]karin398 schrieb am 11.12.18 23:41: Hallo ihr Lieben, muss der Aktenschrank nach einer Vorschrift "Feuersicher" sein??? Vielen Dank für Eure Antwort. Hg Karin [/zitat] Nein. Du bist einzig dafür verantwortlich, das deine Akten ein Feuer überstehen. Wie lange das Feuer dort möglicherweise brennt beantwortet dir deine lokale Feuerwehr ;)
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Papa Alpaka schrieb:

karin398 schrieb am 11.12.18 23:41:
Hallo ihr Lieben,

muss der Aktenschrank nach einer Vorschrift "Feuersicher" sein???
Vielen Dank für Eure Antwort.

Hg Karin


Nein. Du bist einzig dafür verantwortlich, das deine Akten ein Feuer überstehen. Wie lange das Feuer dort möglicherweise brennt beantwortet dir deine lokale Feuerwehr ;)

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hgb
12.12.2018 00:33
na @Papa, wenn die Akte ein Feuer überstehen sollen, muß das schon eine feuersichere Aufbewahrung sein. Da ist das Kriterium Feuerwehr vor Ort wenig hilfreich. Wenn die wegen zweier Brände später kommen?
mfg hgb :unamused:
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na @Papa, wenn die Akte ein Feuer überstehen sollen, muß das schon eine feuersichere Aufbewahrung sein. Da ist das Kriterium Feuerwehr vor Ort wenig hilfreich. Wenn die wegen zweier Brände später kommen? mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:

na @Papa, wenn die Akte ein Feuer überstehen sollen, muß das schon eine feuersichere Aufbewahrung sein. Da ist das Kriterium Feuerwehr vor Ort wenig hilfreich. Wenn die wegen zweier Brände später kommen?
mfg hgb :unamused:

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karin398 schrieb:

Hallo ihr Lieben,

muss der Aktenschrank nach einer Vorschrift "Feuersicher" sein???
Vielen Dank für Eure Antwort.

Hg Karin



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