Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
Mein AG wusste gar nichts vom neuen Datenschutz.... Bis ich ihn vor wenigen Tagen danach fragte...
Nun meinte er, unser Abrechnungsbüro würde das übernehmen. Aha. Ob das ausreicht?
Wir sind eine Praxis unter 9 PT. Inwiefern muss ich als AN denn informiert sein?
Und sicher betrifft es doch auch den Schutz der Daten der AN, oder?
Danke für Antworten :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
Hallo in die Runde!
Mein AG wusste gar nichts vom neuen Datenschutz.... Bis ich ihn vor wenigen Tagen danach fragte...
Nun meinte er, unser Abrechnungsbüro würde das übernehmen. Aha. Ob das ausreicht?
Wir sind eine Praxis unter 9 PT. Inwiefern muss ich als AN denn informiert sein?
Und sicher betrifft es doch auch den Schutz der Daten der AN, oder?
Danke für Antworten :blush:
(ja, das betrifft auch eure Daten. Wenn du wissen willst was Sache ist liest du dich einfach in die Datenschutzgrundverordnung ein...)
Gefällt mir
Ich arbeite normalerweise nicht an unserem Computer.
Sollte ein Patient Fragen oder Anmerkungen zum Thema Datenschutz haben, darf ich ihn also getrost an Cheffe verweisen, solange ich von diesem keine anderen Infos erhalten habe. Richtig.
Noch eine Frage, die Karteikarten betrifft diese Verordnung nicht? Diese liegen oftmals in der Praxis frei rum und werden mit genommen zu HBs und nach Hause.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Skiurlaub schrieb:
Ja ich bin schon fleißig dabei, mich zu informieren. Auf meinen AG setze ich da leider nicht allzu große Hoffnungen.
Ich arbeite normalerweise nicht an unserem Computer.
Sollte ein Patient Fragen oder Anmerkungen zum Thema Datenschutz haben, darf ich ihn also getrost an Cheffe verweisen, solange ich von diesem keine anderen Infos erhalten habe. Richtig.
Noch eine Frage, die Karteikarten betrifft diese Verordnung nicht? Diese liegen oftmals in der Praxis frei rum und werden mit genommen zu HBs und nach Hause.
Wir werden nur daruaf angesprochen, da wir im Wartebereich keinen Patienten mehr mit Namen ansprechen, warum wir so unfreundlich geworden sind. dann erklären wir ihm was die DS-GVO ist und wir nur seine Persöhnichkeit schützen wollen. Die ANtwort war bisher immer ein lautstarkes Lachen und die Meinung, wir sollen doch wieder alles so machen wir früher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Es wird kaim ein PAtient nach dem Datenschutz fragen, das hat bisher bei uns keinen interssiert und wird es auch in Zukunft nicht. 98% der Patienten lesen nicht einmal das Anmeldeformular durch, sondern unterschreiben einfach.
Wir werden nur daruaf angesprochen, da wir im Wartebereich keinen Patienten mehr mit Namen ansprechen, warum wir so unfreundlich geworden sind. dann erklären wir ihm was die DS-GVO ist und wir nur seine Persöhnichkeit schützen wollen. Die ANtwort war bisher immer ein lautstarkes Lachen und die Meinung, wir sollen doch wieder alles so machen wir früher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Skiurlaub schrieb:
Doch, bei uns hat sich auch schon mal jemand beschwert, weil die Karteikarte offen rumlag.
Wir werden nur daruaf angesprochen, da wir im Wartebereich keinen Patienten mehr mit Namen ansprechen, warum wir so unfreundlich geworden sind. dann erklären wir ihm was die DS-GVO ist und wir nur seine Persöhnichkeit schützen wollen. .
Was auch total überzogen ist. Es gibt in unserem Wartezimmer nur 2 Arten Patienten. Die einen kennen sich und damit ihren Namen und den anderen ist der Name des Unbekanten egal. Es sei den du spricht deine Patienten mit voller Anschrift an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
idefix- schrieb am 25.4.18 14:06:
Wir werden nur daruaf angesprochen, da wir im Wartebereich keinen Patienten mehr mit Namen ansprechen, warum wir so unfreundlich geworden sind. dann erklären wir ihm was die DS-GVO ist und wir nur seine Persöhnichkeit schützen wollen. .
Was auch total überzogen ist. Es gibt in unserem Wartezimmer nur 2 Arten Patienten. Die einen kennen sich und damit ihren Namen und den anderen ist der Name des Unbekanten egal. Es sei den du spricht deine Patienten mit voller Anschrift an.
Kann ich schon irgendwie nachvollziehen.
Wenn ich Patienten bei meinem privaten Arztbesuch treffe, sage ich denen auch nicht, warum ich da bin. Obwohl ihnen die Frage so dermaßen aus den Augen Springt :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Skiurlaub schrieb:
In unserem Fall ging es nicht um den Namen denke ich. Zu uns kommt viel Nachbarschaft, die Person ist im Bezirk bekannt, und da die Karteien bei uns unbeaufsichtigt rumliegen, war die Sorge wohl eher, dass jemand drin liest, um zu Erfahren, warum Frau Soundso zur PT muss.
Kann ich schon irgendwie nachvollziehen.
Wenn ich Patienten bei meinem privaten Arztbesuch treffe, sage ich denen auch nicht, warum ich da bin. Obwohl ihnen die Frage so dermaßen aus den Augen Springt :yum:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Udo schrieb:
Meine Anwort war ja auch an Idefix und seinen Post gerichtet. Daher auch kein Bezug auf deinen Post
Laut Datenschutzaufsichtsbehörde wäre es aber die richtige Lösung. Verstehe dies wer will.
Inzwischen reden wir unsere Patienten auch wieder mit Namen an.
War aber ein lustiger Tag es mal so zu machen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Hallo Udo, wir meinen es auch nicht ernst, sondern finden mit diesem DSGVO alles etwas überzogen.
Laut Datenschutzaufsichtsbehörde wäre es aber die richtige Lösung. Verstehe dies wer will.
Inzwischen reden wir unsere Patienten auch wieder mit Namen an.
War aber ein lustiger Tag es mal so zu machen :)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Als AN hältst du dich an die Weisungen deines Chefs und brauchst nichts weiter unternehmen :)
(ja, das betrifft auch eure Daten. Wenn du wissen willst was Sache ist liest du dich einfach in die Datenschutzgrundverordnung ein...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Also wir müssen die Leute mit Namen ansprechen, da immer mehrere im Wartebereich sitzen und einige neu oder nur einmal da sind zur Massage oder Wellnessanwendung. Man kann sonst ja kaum zuordnen wer was bei wem bekommt. Sind ja auch mehrere Mitarbeiter.
Aber noch mal zurück zu meiner Frage: die Karteikarten betrifft diese Verordnung nicht? Diese liegen oftmals in der Praxis frei rum und werden mit genommen zu HBs und nach Hause.
Wäre nett, wenn dazu noch jemand eine Antwort hätte!
Gefällt mir
Aber noch mal zurück zu meiner Frage: die Karteikarten betrifft diese Verordnung nicht? Diese liegen oftmals in der Praxis frei rum und werden mit genommen zu HBs und nach Hause.
Wäre nett, wenn dazu noch jemand eine Antwort hätte!
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
[...]
Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; [...]
2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten [...]
6. „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, [...]
Alles klar soweit? Die Karteikarten fallen unter die Bestimmungen der DSGVO. Du bist als weisungsgebunder AN nicht verpflichtet und auch nicht befugt, eigenmächtig Betriebsabläufe zu verändern. :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Skiurlaub schrieb am 25.4.18 22:51:
Aber noch mal zurück zu meiner Frage: die Karteikarten betrifft diese Verordnung nicht? Diese liegen oftmals in der Praxis frei rum und werden mit genommen zu HBs und nach Hause.
Wäre nett, wenn dazu noch jemand eine Antwort hätte!
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
[...]
Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; [...]
2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten [...]
6. „Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, [...]
Alles klar soweit? Die Karteikarten fallen unter die Bestimmungen der DSGVO. Du bist als weisungsgebunder AN nicht verpflichtet und auch nicht befugt, eigenmächtig Betriebsabläufe zu verändern. :)
Vielen Dank für eure Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Skiurlaub schrieb:
Klingt sehr logisch :thumbsdown:
Vielen Dank für eure Antworten!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
OK, alles klar .
Aber noch mal zurück zu meiner Frage: die Karteikarten betrifft diese Verordnung nicht? Diese liegen oftmals in der Praxis frei rum und werden mit genommen zu HBs und nach Hause.
Wäre nett, wenn dazu noch jemand eine Antwort hätte!
Andererseits bekommen alle Heilmittelerbringer in der Ausbildung die Basics zu Datenschutz und Schweigepflicht beigebracht. Und ich persönlich will ganz sicher nicht, dass unbefugte Personen Zugang zu meinen Gesundheitsdaten haben!
Skiurlaub kann nicht eigenmächtig Betriebsabläufe ändern, stimmt - aber ich sehe es als seine Pflicht an, deshalb das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn auf den Datenschutz aufmerksam zu machen.
Gefällt mir
Es ist schon richtig, dass Angestellte dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen. Und wenn "Cheffe" das so will, die Patientenakten auf dem Tisch im Wartebereich liegen.
Skiurlaub kann nicht eigenmächtig Betriebsabläufe ändern, stimmt - aber ich sehe es als seine Pflicht an, deshalb das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn auf den Datenschutz aufmerksam zu machen.
Guter Punkt! Aufmerksam gemacht habe ich meinen AG ja bereits, sonst wüßter er ja nicht mal von der Erneuerung des Gesetzes...
Die Antwort kenne ich schon: Da guckt doch keiner rein......
Alles sehr zähflüssig mit ihm. Darum ist es MIR besonders wichtig, gut informiert zu sein. Ich werde gelegentlich mal wieder nachhaken, aber ich sehe mich nicht als Datenschutzbeauftragte für unsere Praxis.
Trotzdem danke dir für deine Anmerkung!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Skiurlaub schrieb:
eschnellmann schrieb am 26.4.18 15:01:
Es ist schon richtig, dass Angestellte dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen. Und wenn "Cheffe" das so will, die Patientenakten auf dem Tisch im Wartebereich liegen.
Skiurlaub kann nicht eigenmächtig Betriebsabläufe ändern, stimmt - aber ich sehe es als seine Pflicht an, deshalb das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn auf den Datenschutz aufmerksam zu machen.
Guter Punkt! Aufmerksam gemacht habe ich meinen AG ja bereits, sonst wüßter er ja nicht mal von der Erneuerung des Gesetzes...
Die Antwort kenne ich schon: Da guckt doch keiner rein......
Alles sehr zähflüssig mit ihm. Darum ist es MIR besonders wichtig, gut informiert zu sein. Ich werde gelegentlich mal wieder nachhaken, aber ich sehe mich nicht als Datenschutzbeauftragte für unsere Praxis.
Trotzdem danke dir für deine Anmerkung!
eschnellmann schrieb am 26.4.18 15:01:
...
Die Antwort kenne ich schon: Da guckt doch keiner rein......
...
Darauf würde ich nicht wetten:
Art. 82 DSGVO
Haftung und Recht auf Schadenersatz
Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
Es wird sehr schnell Leute geben, die mit dem "immateriellen Schaden" Geld verdienen wollen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
joergsc schrieb:
Skiurlaub schrieb am 26.4.18 15:16:
eschnellmann schrieb am 26.4.18 15:01:
...
Die Antwort kenne ich schon: Da guckt doch keiner rein......
...
Darauf würde ich nicht wetten:
Art. 82 DSGVO
Haftung und Recht auf Schadenersatz
Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
Es wird sehr schnell Leute geben, die mit dem "immateriellen Schaden" Geld verdienen wollen...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eschnellmann schrieb:
Es ist schon richtig, dass Angestellte dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen. Und wenn "Cheffe" das so will, die Patientenakten auf dem Tisch im Wartebereich liegen.
Andererseits bekommen alle Heilmittelerbringer in der Ausbildung die Basics zu Datenschutz und Schweigepflicht beigebracht. Und ich persönlich will ganz sicher nicht, dass unbefugte Personen Zugang zu meinen Gesundheitsdaten haben!
Skiurlaub kann nicht eigenmächtig Betriebsabläufe ändern, stimmt - aber ich sehe es als seine Pflicht an, deshalb das Gespräch mit dem AG zu suchen und ihn auf den Datenschutz aufmerksam zu machen.
Wer ist denn Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
Interessant!
Wer ist denn Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter?
Mein Profilbild bearbeiten