Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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trotz intensiver Suche finde ich zu diesem Thema nichts (oder bin zu doof?) und stelle deshalb hier meine Frage:
in der BW-Landesverordung vom 01.11.2020 unter §7, Abs.1, Satz 1 steht, das "personen, die nachweislich Kontakt zu einer Infizierten Person hatten" die Einrichtung nicht betreten dürfen, wenn "seit dem kontakt nicht mind. 14 Tage vergangen sind."
So, nun folgende Konstellatioent: Pat. meldet sich, ist erstkontakt einer nachweislich infizierten Person und nun in Quarantäne -> 14 Tage Verbot?Pat. mach Corona-Test, Ergebnis negativ -> Wie lange sollte er der Praxis dann noch fernbleiben?Pat. ist in Quarantäne, Testergebnis steht noch aus, ist aber Symptomlos -> Wie lange darf er die Praxis nicht betreten?
Eine Arzthelferin ist pat. bei uns und wir haben Sie gefragt, wie es Ihre Praxis damit hält:Pat. dürfen mind. 14 Tage nicht in die Praxis kommen. Corona-Testergebnisse werden erst anerkannt, wenn
2 Tests mit mind. 48 Stdb. abstand negativ waren. Nachweise sind vorzulegen.
Eine Anfrage beim örtlichen GA war katastrophal, die scheinen keien Plan zu haben.
Wir betreuen auch viele ältere, teils schwerkranke Patienten und denken dabei an erster Linie daran, keinen in gefahr zu bringen. Aber die Corona-landes-VO ist m.E. etwas schwammig dazu.....
Wie handhab Ihr es denn in solchen Fällen? ich tendiere dazu, die Termine des Pat. für 14 Tage abzusagen und hinten an zu hängen, sicher ist sicher. Aber manche Pat. sind damit nicht einverstanden oder wollen es nicht verstehen....
Für eure Antworten danke ich schonmal im voraus.
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„Das Testen asymptomatischer Kontaktpersonen ist eine Einzelfallentscheidung nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts. Ein negatives Testergebnis hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und ersetzt nicht eine Quarantäne."
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV
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PT-Morris schrieb:
Auch negative Tests während der Quarantäne befreien nicht von dieser:
„Das Testen asymptomatischer Kontaktpersonen ist eine Einzelfallentscheidung nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamts. Ein negatives Testergebnis hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und ersetzt nicht eine Quarantäne."
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV
Unser GA hat bei Anfragen auch keine Ahnung von Irgendwas. Ich halte mich an die Infos die ich auf staatlichen Seiten finde. Wir haben inzwischen 10 Fälle von Testpersonen gehabt und alle blieben mindestens 14 Tage zu Hause, von selbst.
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idefix- schrieb:
Er darf in die Praxis kommen, wenn er nachweisen kann, das er mindestens 14 Tage Quarantäne eingehalten hat und der Arzt ihn "frei gibt".
Unser GA hat bei Anfragen auch keine Ahnung von Irgendwas. Ich halte mich an die Infos die ich auf staatlichen Seiten finde. Wir haben inzwischen 10 Fälle von Testpersonen gehabt und alle blieben mindestens 14 Tage zu Hause, von selbst.
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PT-Morris schrieb:
Mein Nachbar ist Lehrer und Kontaktperson. Am Sonntag Morgen hat das Gesundheitsamt vor seiner Tür zur Kontrolle gestanden.
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Schippi schrieb:
Quarantäne bedeutet das man nicht sein grundstück/haus verlassen darf,egal ob positiv oder negativ getestet,also darf der oder die erst nach Ablauf der Quarantäne in der Praxis erscheinen, so ist die Regel ohne wenn und aber
Wie gesagt, ich tendiere ebenfalls dazu, aber die Pat. denken, nach einem negativen Testergebnis ist alles i.O.
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KGSchuller schrieb:
Ok, gibt es dafür Quellen, die ich hernehmen kann?
Wie gesagt, ich tendiere ebenfalls dazu, aber die Pat. denken, nach einem negativen Testergebnis ist alles i.O.
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Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Hallo und guten Morgen liebe Kollegen und Schwarmwissende
trotz intensiver Suche finde ich zu diesem Thema nichts (oder bin zu doof?) und stelle deshalb hier meine Frage:
in der BW-Landesverordung vom 01.11.2020 unter §7, Abs.1, Satz 1 steht, das "personen, die nachweislich Kontakt zu einer Infizierten Person hatten" die Einrichtung nicht betreten dürfen, wenn "seit dem kontakt nicht mind. 14 Tage vergangen sind."
So, nun folgende Konstellatioent: Pat. meldet sich, ist erstkontakt einer nachweislich infizierten Person und nun in Quarantäne -> 14 Tage Verbot?Pat. mach Corona-Test, Ergebnis negativ -> Wie lange sollte er der Praxis dann noch fernbleiben?Pat. ist in Quarantäne, Testergebnis steht noch aus, ist aber Symptomlos -> Wie lange darf er die Praxis nicht betreten?
Eine Arzthelferin ist pat. bei uns und wir haben Sie gefragt, wie es Ihre Praxis damit hält:Pat. dürfen mind. 14 Tage nicht in die Praxis kommen. Corona-Testergebnisse werden erst anerkannt, wenn
2 Tests mit mind. 48 Stdb. abstand negativ waren. Nachweise sind vorzulegen.
Eine Anfrage beim örtlichen GA war katastrophal, die scheinen keien Plan zu haben.
Wir betreuen auch viele ältere, teils schwerkranke Patienten und denken dabei an erster Linie daran, keinen in gefahr zu bringen. Aber die Corona-landes-VO ist m.E. etwas schwammig dazu.....
Wie handhab Ihr es denn in solchen Fällen? ich tendiere dazu, die Termine des Pat. für 14 Tage abzusagen und hinten an zu hängen, sicher ist sicher. Aber manche Pat. sind damit nicht einverstanden oder wollen es nicht verstehen....
Für eure Antworten danke ich schonmal im voraus.
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Patrick1008 schrieb:
Ich habe auch schon öfter von Kontrollen des Gesundheitsamtes gehört. Ich denke, dass ist auch von Ort zu Ort unterschiedlich.
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