Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Frag mich, wie es wirtschaftlich machbar ist?
Bei 18€ Brutto, 20Min. Takt! Nach drei Behandlungen 20Min. Pause! Sind ca. 50€ pro/h Umsatz! + kurzfristige Absagen oder Ausfälle!
Letztes Jahr war die Mitarbeiterin ca. 8Wochen krank oder in Quarantäne wg Kinder! 27Tage Urlaub!
Die BGW Wirtschaftlichkeit ist kein Argument!?
Ich bin kurz davor komplett zu schließen!
Wir haben bisher keine FFP2 getragen, ich bekomme darunter Panikattacken, wg Wechseljahre, Schweißausbrüche, offene Hautstellen im Mundbereich!
Wie kann ich jungen Menschen unseren Job noch anpreisen?
Sind aktuelle Gedanken, würde mich über Feedback freuen!
Wie ergeht es Euch?
Gefällt mir
Wenn mal ne Pause ist, sitz ich in der Teeküche ohne Maske und hab das Fenster auf.
Wenn du selber die Maske nicht verträgst, dann trage eben die normalen OP-Masken is doch in Ordnung. Evtl. würde ich dann bei bestimmten Behandlungen noch ein Face-Schuld tragen, z.B. bei Kopf- Nacken Behandlungen. So machen wir das auch. Manchmal auch nur ne Schutzbrille dazu, also dann ohne Schild.
Für das Gesicht und den Mund würde ich eine gute Hautcreme empfehlen die du am Morgen und auch sonst zwischendurch aufträgst.
Mein Kollege wäscht sich ca.alle 60 - 90 Minuten einfach den Mund und Wangenbereich mit kalten Wasser.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Trage die Maske 11 Stunden. Bei jedem Pat-Wechsel wird das Fenster aufgemacht und gelüftet. In der Zeit nehme ich die Maske ab und stell mich ans Fenster. Dauer 2-3 Minuten. Dies ist Behandlungszeit des Patienten. Jeder MA regelt es bei uns wie er es möchte. Es gibt keine Vorschriften für den Einzelnen. Wir sind alle erwachsen und über 50 Jahre alt.
Wenn mal ne Pause ist, sitz ich in der Teeküche ohne Maske und hab das Fenster auf.
Wenn du selber die Maske nicht verträgst, dann trage eben die normalen OP-Masken is doch in Ordnung. Evtl. würde ich dann bei bestimmten Behandlungen noch ein Face-Schuld tragen, z.B. bei Kopf- Nacken Behandlungen. So machen wir das auch. Manchmal auch nur ne Schutzbrille dazu, also dann ohne Schild.
Für das Gesicht und den Mund würde ich eine gute Hautcreme empfehlen die du am Morgen und auch sonst zwischendurch aufträgst.
Mein Kollege wäscht sich ca.alle 60 - 90 Minuten einfach den Mund und Wangenbereich mit kalten Wasser.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
@idefix- Man muss aber eine FFP2 Maske tragen. Allein aus rechtlichen Gründen.
aus welchen rechtlichen Gründen????? Es geht auch normale MEDIZINISCHE Maske !!! Auch OP Maske genannt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@kvet
aus welchen rechtlichen Gründen????? Es geht auch normale MEDIZINISCHE Maske !!! Auch OP Maske genannt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ios 33 schrieb:
@eim hallo, tatsächlich haben wir laut VPT FFP2-Pflicht! Gibt Bußgeld!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ios 33 schrieb:
@eim Die BG hat das, so bestimmt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ios 33 schrieb:
@idefix- OP- Masken sind ja leider nicht mehr OK! BG hat angeordnet Ffp2!
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin - Berlin
sowie die Änderung im Infektionsschutzgesetz:
§ 28b IfSG - Einzelnorm
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
@ios 33 Nicht nur die BG. In Berlin auch der Senat:
Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin - Berlin
sowie die Änderung im Infektionsschutzgesetz:
§ 28b IfSG - Einzelnorm
Gruß redvine
Wo steht da die Pflicht zu FFP2 generell? Oder hast du eine andere Quelle?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
@ios 33 15.Mund-Nasen-Schutzund persönliche SchutzausrüstungAufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres Folgendes umzusetzen:Beschäftigte tragen in den Räumen der Praxis mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patientinnen oder Patientenist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske –ohne Ausatemventil –zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdemSchutzkleidung und Augenschutz notwendig. Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes verpflichtend und ebenfalls von Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen umzusetzen.Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken sind nach Herstellerangaben zu verwenden und zu wechseln. Bei Durchfeuchtung sind sie sofort zu wechseln.Die Praxisleitung hat den Beschäftigten den Mund-Nasen-Schutz und die persönliche Schutzausrüstung wie etwa Atemschutzmasken, Schutzkittel und -handschuhe sowie Augenschutz in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind im Umgang damit zu unterweisen. Die Verwendung von Atemschutzmasken führt zu erhöhten Belastungen. Es wird empfohlen, die Tragezeiten/Belastungen durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen zu reduzieren. Quelle BG, 06.04.2021
Wo steht da die Pflicht zu FFP2 generell? Oder hast du eine andere Quelle?
Fragen und Antworten zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz - Bundesgesundheitsministerium
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@viento Schau mal unter körpernaher Dienstleister im Link.
Fragen und Antworten zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz - Bundesgesundheitsministerium
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
siehe Mail
Stimmt: gesetzlich ausgelegt in der "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung" ( Link).
Dort findet unter § 9 Abs. 1: "Soweit es zur Bewältigung der [...] epidemischen Lage [...] erforderlich ist, dürfen persönliche Schutzausrüstungen [...], die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, auf dem deutschen Markt [...] bereitgestellt werden."
Für diese gilt also die Formulierung "FFP2 oder vergleichbar".
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
viento schrieb am 27.04.2021 11:11 Uhr:FFP2 oder vergleichbar, dies ist immer eine gesetzliche Auslegungssache. [...]
Stimmt: gesetzlich ausgelegt in der "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung" ( Link).
Dort findet unter § 9 Abs. 1: "Soweit es zur Bewältigung der [...] epidemischen Lage [...] erforderlich ist, dürfen persönliche Schutzausrüstungen [...], die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, auf dem deutschen Markt [...] bereitgestellt werden."
Für diese gilt also die Formulierung "FFP2 oder vergleichbar".
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
viento schrieb:
Es wird wieder eine Zeit kommen, an der man sich an die Masken erinnert, wie man sich an andere Dinge erinnert, die schon nebulös verschwunden sind. Meine Aufgabe ist es nicht, wie einige hier, rechtswissenschaftlich zu denken, Rechte sind immer Auslegungssache, dies sehen Polizisten und Anwälte bzw. Staatsanwälte so. Einen schönen Tag, werte Nora, irgendwann dürfen wir die Masken wieder ablegen, und wenn der Tage kommt, werden alle hier aufatmen ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ios 33 schrieb:
Hallo,mich würde interessieren, wie ihr die Atempausen eurer Mitarbeiter plant?
Frag mich, wie es wirtschaftlich machbar ist?
Bei 18€ Brutto, 20Min. Takt! Nach drei Behandlungen 20Min. Pause! Sind ca. 50€ pro/h Umsatz! + kurzfristige Absagen oder Ausfälle!
Letztes Jahr war die Mitarbeiterin ca. 8Wochen krank oder in Quarantäne wg Kinder! 27Tage Urlaub!
Die BGW Wirtschaftlichkeit ist kein Argument!?
Ich bin kurz davor komplett zu schließen!
Wir haben bisher keine FFP2 getragen, ich bekomme darunter Panikattacken, wg Wechseljahre, Schweißausbrüche, offene Hautstellen im Mundbereich!
Wie kann ich jungen Menschen unseren Job noch anpreisen?
Sind aktuelle Gedanken, würde mich über Feedback freuen!
Wie ergeht es Euch?
zum Thema Atmung/ Masken gibt es ein interessantes Buch : die Buteyko Methode.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ios 33 schrieb:
Ich bin 52 Jahre, stehe 11 Std an der Bank! Durch die Nase atmen, muss dicht anliegen, und den Atemwiederstand erhöhen, sonst nicht korrekt angelegt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a schubart schrieb:
Also ich arbeite 8-9 Stunden mit ffp2 kein Problem. Wichtig durch die Nase Atem und zwischen durch genug trinken. Fertig .
zum Thema Atmung/ Masken gibt es ein interessantes Buch : die Buteyko Methode.
Bei Amazon ist das Tragen von ffp2-Masken verboten.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Sie dürfen ffp2 tragen wenn sie sie selber kaufen und keine zusätzliche Pause machen
Exakt und es wird aber jedem Mitarbeiter tägl. kostenlos eine medizinische Maske gestellt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
chrischy21 schrieb:
@a schubart
Exakt und es wird aber jedem Mitarbeiter tägl. kostenlos eine medizinische Maske gestellt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ringgeist schrieb:
Bei uns gibt es überhaupt keine FFP2 Masken. Gar keine Diskussionen bis jetzt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
USpre schrieb:
Bei uns gibt es keine Pause wegen der ffp2-Maske. Das steht überhaupt nicht zur Diskussion.
Bei Amazon ist das Tragen von ffp2-Masken verboten.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Ich mache das freiwillig zu meinem ! Gesundheits Schutz ! Und dem meiner Familie.
In einem anderen Thread hatte ich dazu bereits vor drei Monaten geschrieben:
Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz in § 4 lediglich als Mindest-Ruhepause definiert. Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes sind Ruhepausen keine Arbeitszeit und müssen deshalb nicht vergütet werden.
Zur Festlegung der Pausenzeiten hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09), dass der Arbeitgeber mit seinem Direktionsrecht auch längere Pausenzeiten anordnen darf. Dieses Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber den Arbeitsinhalt, den Arbeitsort und die Arbeitszeit "nach billigem Ermessen" unter Einhaltung der Grenzen des Arbeitsvertrags zu bestimmen.
Im zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird für die Festlegung der Pausenzeiten lediglich gefordert, dass die Einteilung der Pausen "unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers und des betrieblichen Interesses" erfolgen muss und der Arbeitnehmer im Voraus darüber informiert werden muss - am Beginn der täglichen Arbeitszeit ist dies rechtzeitig genug.
Wenn also der Arbeitgeber es in der vorstehenden FFP2-Pausen-Frage für erforderlich hält, wäre es auch "mit Wahrung des Interesses des Arbeitnehmers" sinnvoll, beispielsweise alle zwei Stunden eine halbstündige Pause einzulegen.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Rein arbeitsrechtlich wäre es möglich, als Arbeitgeber unter Berufung auf sein Direktionsrecht die Arbeitszeiten so anzupassen, dass mehrere - nicht zur Arbeitszeit zählende - Pausen über den Tag verteilt eingeplant werden.
In einem anderen Thread hatte ich dazu bereits vor drei Monaten geschrieben:
Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz in § 4 lediglich als Mindest-Ruhepause definiert. Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes sind Ruhepausen keine Arbeitszeit und müssen deshalb nicht vergütet werden.
Zur Festlegung der Pausenzeiten hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09), dass der Arbeitgeber mit seinem Direktionsrecht auch längere Pausenzeiten anordnen darf. Dieses Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber den Arbeitsinhalt, den Arbeitsort und die Arbeitszeit "nach billigem Ermessen" unter Einhaltung der Grenzen des Arbeitsvertrags zu bestimmen.
Im zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird für die Festlegung der Pausenzeiten lediglich gefordert, dass die Einteilung der Pausen "unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers und des betrieblichen Interesses" erfolgen muss und der Arbeitnehmer im Voraus darüber informiert werden muss - am Beginn der täglichen Arbeitszeit ist dies rechtzeitig genug.
Wenn also der Arbeitgeber es in der vorstehenden FFP2-Pausen-Frage für erforderlich hält, wäre es auch "mit Wahrung des Interesses des Arbeitnehmers" sinnvoll, beispielsweise alle zwei Stunden eine halbstündige Pause einzulegen.
Gruß
Nora
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
@Nora Weber Wenn es offensichtlich darum geht eine Maskenpause zu machen, dann ist Dein Vorschlag kaum rechtens.
Gruß redvine
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
@redvine Es ist zwar sicher nicht mein Vorschlag, das so zu handhaben, sondern nur das Aufzeigen einer Möglichkeit. Aber könntest du mir trotzdem eine rechtliche Grundlage oder ein anderslautendes Urteil nennen, das deine Sicht belegt?
Gruß
Nora
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
@Nora Weber Maskentragen ist Bestandteil der Arbeit, deshalb sind Maskenpausen auch ein Teil der Arbeit.
Gruß redvine
Wie bereits geschrieben wird im Arbeitszeitgesetz in § 2 Abs. 1 definiert: "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen [...]"
Somit ist eine Ruhepause per Definition keine Arbeitszeit - also auch nicht vergütungspflichtig. Nach § 4 des Arbeitszeitgesetzes können die Ruhepausen in Zeitabschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Der Arbeitgeber darf Pausen aufgrund seines Direktionsrechts frei festlegen, solange er nach "billigem Ermessen", also nicht willkürlich handelt. Er muss beispielsweise beiderseitige Interessen abwägen, aber auch insbesondere schutzwürdige Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen - beispielsweise eine höhere Pausendichte bei höheren Umgebungstemperaturen.
Wie gesagt ist dies nicht mein Handlungsvorschlag - aber es ist durchaus ein Lösungsweg, wenn man die üblicherweise empfohlenen maximal 75 Minuten Tragezeit umsetzen möchte.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
@redvine Eine praktische und angenehme Sichtweise - aber leider nicht aus arbeitsrechtlicher Sicht. Hier gibt es keine "Maskenpause", sondern lediglich eine Empfehlung zu Tragedauer und Erholungsdauer.
Wie bereits geschrieben wird im Arbeitszeitgesetz in § 2 Abs. 1 definiert: "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen [...]"
Somit ist eine Ruhepause per Definition keine Arbeitszeit - also auch nicht vergütungspflichtig. Nach § 4 des Arbeitszeitgesetzes können die Ruhepausen in Zeitabschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Der Arbeitgeber darf Pausen aufgrund seines Direktionsrechts frei festlegen, solange er nach "billigem Ermessen", also nicht willkürlich handelt. Er muss beispielsweise beiderseitige Interessen abwägen, aber auch insbesondere schutzwürdige Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen - beispielsweise eine höhere Pausendichte bei höheren Umgebungstemperaturen.
Wie gesagt ist dies nicht mein Handlungsvorschlag - aber es ist durchaus ein Lösungsweg, wenn man die üblicherweise empfohlenen maximal 75 Minuten Tragezeit umsetzen möchte.
Gruß
Nora
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
@Nora Weber In einigen Monaten bekommst Du ein anderslautendes Urteil.
Gruß redvine
Darauf hoffe ich auch. Immerhin werden wir jetzt per Gesetz zum Maske tragen verdonnert. Aber die Nebenwirkungen sind dann wieder unser Bier.
Erst müssen die Praxen die zusätzlichen Kosten für Desinfektion und Masken tragen und nun werden sie mit unklaren Regelungen und Vorschriften zu den Ruhezeiten sich selbst überlassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
@redvine
Darauf hoffe ich auch. Immerhin werden wir jetzt per Gesetz zum Maske tragen verdonnert. Aber die Nebenwirkungen sind dann wieder unser Bier.
Erst müssen die Praxen die zusätzlichen Kosten für Desinfektion und Masken tragen und nun werden sie mit unklaren Regelungen und Vorschriften zu den Ruhezeiten sich selbst überlassen.
Bezahlte Pausen: Gibt's die wirklich? - Arbeitsrecht 2021
„Maskenpausen“ sind eben noch Neuland.
Unsere Arbeit könnte auch umstrukturiert werden, so dass in den Maskenpausen Büroarbeiten gemacht werden, Terminvereinbarung zum Beispiel. Wodurch dann allerdings eine Bürokraft überflüssig wird.
Fakt wird aber sein, dass es nicht im Interesse eines AG ist, alle 75 Minuten eine bezahlte 30-minütige Pause anzubieten, UND dass es nicht im Interesse eines AN ist, alle 75 Minuten 30 Minuten unbezahlt Pause zu machen.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
@Nora Weber Hier ein interessanter Link zu dem Thema:
Bezahlte Pausen: Gibt's die wirklich? - Arbeitsrecht 2021
„Maskenpausen“ sind eben noch Neuland.
Unsere Arbeit könnte auch umstrukturiert werden, so dass in den Maskenpausen Büroarbeiten gemacht werden, Terminvereinbarung zum Beispiel. Wodurch dann allerdings eine Bürokraft überflüssig wird.
Fakt wird aber sein, dass es nicht im Interesse eines AG ist, alle 75 Minuten eine bezahlte 30-minütige Pause anzubieten, UND dass es nicht im Interesse eines AN ist, alle 75 Minuten 30 Minuten unbezahlt Pause zu machen.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
@redvine Das kann im Arbeitsvertrag durchaus anders geregelt werden :-) MikeS
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
@redvine Das wäre ich mir nicht so sicher :-)
ihr Seid alles Arbeitgeber oder???
Also mein Arbeitgeber Quatscht auch immer so nen Quatsch da her.
Leider ist die Realität, man kann keine Abstände einhalten, Pläne müssen voller und noch voller und noch mal voller und wenn du dich ans Fenster stellst und mal schnell beim Desinfizieren durchatmest, reicht das. Fehlt hier nur noch der Spruch Pausen sind Überbewertet, machst doch nur ne ü 40 Stunden Woche.
FFP2 Maske ist echt Okay Leute aber 8, 9 oder manchmal 10 Stunden am Stück, sind echt Hammer!!!
Dabei stehen uns Pausen am Tag zu.
Also ich als Arbeitnehmer würde mir wünschen das die BG mal klare ansagen macht und anfängt mit der Polizei zu kontrollieren und die ach so armen Chefs doch mal richtig zu Kasse bittet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MacAirBoy39 schrieb:
Moin,
ihr Seid alles Arbeitgeber oder???
Also mein Arbeitgeber Quatscht auch immer so nen Quatsch da her.
Leider ist die Realität, man kann keine Abstände einhalten, Pläne müssen voller und noch voller und noch mal voller und wenn du dich ans Fenster stellst und mal schnell beim Desinfizieren durchatmest, reicht das. Fehlt hier nur noch der Spruch Pausen sind Überbewertet, machst doch nur ne ü 40 Stunden Woche.
FFP2 Maske ist echt Okay Leute aber 8, 9 oder manchmal 10 Stunden am Stück, sind echt Hammer!!!
Dabei stehen uns Pausen am Tag zu.
Also ich als Arbeitnehmer würde mir wünschen das die BG mal klare ansagen macht und anfängt mit der Polizei zu kontrollieren und die ach so armen Chefs doch mal richtig zu Kasse bittet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@MacAirBoy39 deiner ärger ist berechtigt, aber was hat die Polizei damit zu tun?ordnungsamt oder gesundheitsamt wäre zuständig, haben aber sicherlich was anderes zu tun als die Pausen zu kontrollieren, warum bestehst du bei deinem Chef nicht auf die zustehenden Pausen, und wenn das Gespräch nicht reicht zieh die konsequenzen(Pause machen oder kündigen)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@MacAirBoy39 schön das es dich gibt, solange Arbeitnehmer darauf hoffen das eine übergeordnete, quasi gottgleiche Instanz, eingreift und Missstände behebt die nichtmal an einer zentralen Stelle erfasst werden - gibt es zum Regelverstoß nicht nur jemanden der ihn anregt sondern auch jemanden der es mit sich machen lässt...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ios 33 schrieb:
Ja, so läuft es wohl aktuell in den meisten Praxen ab. Keine Atempausen! Wie ist es da mit der Gefahrenanalyse für Mitarbeiter!? Liebe BGW? Scheissegal, Hauptsache FFP2! ?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Weil wir 1, Noch kein Überwachungsstaat sind und 2. der BG ebenso wie dem GA das Personal dafür fehlt. Ausserdem kann man wohl von einem AG ebenso wie einem AN eine gewisse Selbstständige Handlungsweise erwarten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Dazu braucht man keine Kontrolle!Ein guter PI/bzw AG weiss wie man zum wohle seiner AN handelt
Ich bin bisher kein bisschen schlauer geworden und hätte jetzt gerne einen Tipp, wie es denn nun bei dir/euch gehandhabt wird. Ich als AG habe tatsächlich noch keine Lösung gefunden.
Ich merke auf jeden Fall, dass es meine Mannschaft mitnimmt und ich selbst (trag das Ding nur 5 Stunden) deutlich seit Wochen in meiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt bin.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@Schippi Wie machst du es? Es ging ja um eine ganz konkrete Frage bezüglich der Tragepause bei FFP2 die ja per Empfehlung vorgegeben ist. Bisher hab ich nur Statements gelesen, dass das alle abkönnen eine FFP2 Maske ganztägig zu tragen oder eher schwammige arbeitsrechtliche Vorschläge.
Ich bin bisher kein bisschen schlauer geworden und hätte jetzt gerne einen Tipp, wie es denn nun bei dir/euch gehandhabt wird. Ich als AG habe tatsächlich noch keine Lösung gefunden.
Ich merke auf jeden Fall, dass es meine Mannschaft mitnimmt und ich selbst (trag das Ding nur 5 Stunden) deutlich seit Wochen in meiner Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt bin.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
USpre schrieb:
Wir tragen schon immer Op-Masken. Im OP. In jedem OP. Jetzt tragen wir ffp2-Masken, nicht nur im OP , sondern vom Betreten des Klinikums bis zum Verlassen. Ausnahme: während der Mahlzeit. Es gibt keine Pause wegen des Tragens der ffp2-Maske und es hat noch niemand eine derartige Pause gefordert. Wir sind dankbar, dass wir die Masken bekommen und dass wir alle frühzeitig ein Impfangebot hatten. Ich war völlig verblüfft, dass es in anderen Berufen Pausen als Ausgleich für das Masketragen gibt.
Das mit den Pausen haben wir uns ja nicht ausgedacht oder erfunden.
Das sind die Vorgaben der BGW auch nachzulesen auf der entsprechenden Seite.
Wenn ihr keine Pausen macht ( machen dürft, ???Ausbeuterladen???) heißt ja nicht automatisch dass das auch so richtig ist.
"In der Gefährdungsbeurteilung müssen für das Tragen von FFP-Masken sowohl die Tragezeiten als auch Erholungszeiten geplant werden. Empfehlungen dazu werden in der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" gegeben.
Für das bestimmungsgemäße Tragen von medizinischen Gesichtsmasken im Gesundheitsdienst gibt es keine Empfehlungen zu Trage- und Erholungszeiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch Maßnahmen zur Vorbeugung von Hautbeschwerden im Gesicht zu berücksichtigen.
Erholungsdauer ist dabei der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Gebrauchsintervallen eines Atemschutzgerätes, der zur Erholung dient. Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus. Erholungszeiten können auch dadurch erreicht werden, dass Tätigkeiten mit Maske und Tätigkeiten ohne Maske im Wechsel geplant werden. Unabhängig davon sind die Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten.
Im Klinikalltag und in Arztpraxen ist die Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken nach EN 14683:2019-10 für viele Anwendungen eine etablierte Routine. Medizinische Gesichtsmasken werden oft auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken genannt. Zum Schutz der Patienten und Patientinnen sind medizinische Gesichtsmasken in diversen Hygienevorgaben wie z. B. den Empfehlungen für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) als Fremdschutz verbindlich festgelegt.
Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte und schützen das Gegenüber vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Trägers. Der Dichtsitz von medizinischen Gesichtsmasken am Gesicht des Trägers ist keine Anforderung der europäischen Norm EN 14683:2019-10, ebenso sind keine Anforderungen bezüglich des Atemwiderstandes festgelegt. Bedingt durch Form und Sitz strömt ein Teil der Atemluft an den Maskenrändern vorbei. Bei der Einatmung kann durch diese offenen Bereiche ungefilterte Atemluft angesogen werden. Medizinische Gesichtsmasken gelten nicht wie FFP-Masken als „belastend“ im Sinne der AMR 14.2, Tragezeitbegrenzungen werden deshalb im Arbeitsschutz-Regelwerk nicht festgelegt.
Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) stellen als Atemschutzgeräte eine Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) dar und unterliegen bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung. Die Empfehlungen zu den Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruhen auf der Eingruppierung der Atemschutzgeräte in Gruppen gemäß AMR 14.2. In der DGUV Regel 112–190 wird für FFP-Masken mit Ausatemventil eine maximale Tragezeit von zwei Stunden mit anschließender Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittlerer Arbeitsschwere und normalen Umgebungsbedingungen empfohlen. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil wird als maximale Tragezeit 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten empfohlen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß DGUV Regel 112–190 zu berücksichtigen, ob aufgrund der Arbeitsschwere, durch Umgebungseinflüsse (wie z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wärmestrahlung) sowie aufgrund der Bekleidungseigenschaften (wie beispielsweise schwere Schutzkleidung) eine geänderte maximale Tragedauer angezeigt ist. Möglich ist natürlich auch nach kürzerer Tragezeit entsprechend eine kürzere Erholungsdauer einzuplanen. Bei der Festlegung sollte der arbeitsmedizinische Sachverstand des Betriebsarztes bzw. der Betriebsärztin hinzugezogen werden.
Mögliche Alternativen zur Verwendung von Partikelfiltrierenden Halbmasken generell sowie auch bei Überschreitung der Tragedauerempfehlung sind in der TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potential im Gesundheitsdienst“ aufgeführt.
Die BGW empfiehlt dies nicht nur für den Gesundheitsdienst, sondern für alle Mitgliedsbetriebe.
(abgestimmt zwischen dem Koordinierungskreis für biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) und dem Sachgebiet Atemschutz der DGUV)
Aktualisiert: 16.02.2021"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
@USpre
Das mit den Pausen haben wir uns ja nicht ausgedacht oder erfunden.
Das sind die Vorgaben der BGW auch nachzulesen auf der entsprechenden Seite.
Wenn ihr keine Pausen macht ( machen dürft, ???Ausbeuterladen???) heißt ja nicht automatisch dass das auch so richtig ist.
"In der Gefährdungsbeurteilung müssen für das Tragen von FFP-Masken sowohl die Tragezeiten als auch Erholungszeiten geplant werden. Empfehlungen dazu werden in der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" gegeben.
Für das bestimmungsgemäße Tragen von medizinischen Gesichtsmasken im Gesundheitsdienst gibt es keine Empfehlungen zu Trage- und Erholungszeiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch Maßnahmen zur Vorbeugung von Hautbeschwerden im Gesicht zu berücksichtigen.
Erholungsdauer ist dabei der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Gebrauchsintervallen eines Atemschutzgerätes, der zur Erholung dient. Die Erholungszeit schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus. Erholungszeiten können auch dadurch erreicht werden, dass Tätigkeiten mit Maske und Tätigkeiten ohne Maske im Wechsel geplant werden. Unabhängig davon sind die Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten.
Im Klinikalltag und in Arztpraxen ist die Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken nach EN 14683:2019-10 für viele Anwendungen eine etablierte Routine. Medizinische Gesichtsmasken werden oft auch Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder OP-Masken genannt. Zum Schutz der Patienten und Patientinnen sind medizinische Gesichtsmasken in diversen Hygienevorgaben wie z. B. den Empfehlungen für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) als Fremdschutz verbindlich festgelegt.
Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte und schützen das Gegenüber vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Trägers. Der Dichtsitz von medizinischen Gesichtsmasken am Gesicht des Trägers ist keine Anforderung der europäischen Norm EN 14683:2019-10, ebenso sind keine Anforderungen bezüglich des Atemwiderstandes festgelegt. Bedingt durch Form und Sitz strömt ein Teil der Atemluft an den Maskenrändern vorbei. Bei der Einatmung kann durch diese offenen Bereiche ungefilterte Atemluft angesogen werden. Medizinische Gesichtsmasken gelten nicht wie FFP-Masken als „belastend“ im Sinne der AMR 14.2, Tragezeitbegrenzungen werden deshalb im Arbeitsschutz-Regelwerk nicht festgelegt.
Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) stellen als Atemschutzgeräte eine Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) dar und unterliegen bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung. Die Empfehlungen zu den Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von FFP2/FFP3-Masken beruhen auf der Eingruppierung der Atemschutzgeräte in Gruppen gemäß AMR 14.2. In der DGUV Regel 112–190 wird für FFP-Masken mit Ausatemventil eine maximale Tragezeit von zwei Stunden mit anschließender Erholungsdauer von 30 Minuten bei mittlerer Arbeitsschwere und normalen Umgebungsbedingungen empfohlen. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil wird als maximale Tragezeit 75 Minuten mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten empfohlen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß DGUV Regel 112–190 zu berücksichtigen, ob aufgrund der Arbeitsschwere, durch Umgebungseinflüsse (wie z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wärmestrahlung) sowie aufgrund der Bekleidungseigenschaften (wie beispielsweise schwere Schutzkleidung) eine geänderte maximale Tragedauer angezeigt ist. Möglich ist natürlich auch nach kürzerer Tragezeit entsprechend eine kürzere Erholungsdauer einzuplanen. Bei der Festlegung sollte der arbeitsmedizinische Sachverstand des Betriebsarztes bzw. der Betriebsärztin hinzugezogen werden.
Mögliche Alternativen zur Verwendung von Partikelfiltrierenden Halbmasken generell sowie auch bei Überschreitung der Tragedauerempfehlung sind in der TRBA 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potential im Gesundheitsdienst“ aufgeführt.
Die BGW empfiehlt dies nicht nur für den Gesundheitsdienst, sondern für alle Mitgliedsbetriebe.
(abgestimmt zwischen dem Koordinierungskreis für biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) und dem Sachgebiet Atemschutz der DGUV)
Aktualisiert: 16.02.2021"
Nein, ein Ausbeuterladen ist das wohl wirklich nicht. Ich arbeite da fast drei Jahrzehnte. Viele andere auch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
USpre schrieb:
Es sind nur Empfehlungen.
Nein, ein Ausbeuterladen ist das wohl wirklich nicht. Ich arbeite da fast drei Jahrzehnte. Viele andere auch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Ingo Friedrich da ich eh einen anderen arbeitsrythmus habe wie die meisten(alle 30min neuer pat bei 20 min behandlung)fällt es mir leicht(10 min pause zum trinken und sonstige Tätigkeiten),wenn ich angestellte hätte würde ich das genauso handhaben
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ringgeist schrieb:
@SchippiLeider gibt es auch die anderen AG.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kvet schrieb:
Bei uns gibt es auch keine Atempause! Ich habe große Probleme, obwohl ich keine Probleme mit der Atmung. Warum wird so etwas durch die Berufsgenossenschaft nicht kontrolliert?
Aufgrund gründlicher Studien zum Phänomen der Schlafapnoe weiß man um die Gefährlichkeit von Atempausen.
Sollten AG willentlich ihre AN zu Atempausen drängen/zwingen, sollten die AN sich entschieden dagegen zur Wehr setzen!
Lasst euch das Atmen nicht verbieten!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
news-for-me schrieb:
joy ... hatte etwas gedauert, aber gut ok_hand
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Vorsicht bei Atempausen!
Aufgrund gründlicher Studien zum Phänomen der Schlafapnoe weiß man um die Gefährlichkeit von Atempausen.
Sollten AG willentlich ihre AN zu Atempausen drängen/zwingen, sollten die AN sich entschieden dagegen zur Wehr setzen!
Lasst euch das Atmen nicht verbieten!
Tumor ist wenn man trotzdem lacht ... und jeden Tag geht die Sonne auf ... und irgendwann ist diese Affentheater mit dem Zick-Zack-Kurs auch rum ... aber wer mehr trinkt hat mehr vom Weg ;-)
schönen Abend noch
PS: "Keine Atempause. Geschichte wird gemacht. Es geht voran." Das war ein Titel aus den NDW-Zeiten von Fehlfarben ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
uhu-schuhu schrieb:
Wir arbeiten im 30-Minuten-Takt, da bleibt jedem genug Luft zum Atmen ohne FFP2 - reine Behandlungszeit beträgt dann 20 Minuten. Damit sind alle zufrieden und können gut leben. Klar bleibt mir als PI weniger übrig, aber so isses halt - Praxis zu wäre schlimmer.
Tumor ist wenn man trotzdem lacht ... und jeden Tag geht die Sonne auf ... und irgendwann ist diese Affentheater mit dem Zick-Zack-Kurs auch rum ... aber wer mehr trinkt hat mehr vom Weg ;-)
schönen Abend noch
PS: "Keine Atempause. Geschichte wird gemacht. Es geht voran." Das war ein Titel aus den NDW-Zeiten von Fehlfarben ...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
USpre schrieb:
Wenn die Patienten auf dem Rücken (Rücken oder meinst du Bauch??) liegen, machst du die Maske unter die Nase? Und deine Kollegen auch? 484? Ist das so? Weisst du, welche Assoziation ich dabei habe?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ringgeist schrieb:
@USpre Komm mal runter. 484 hat bestimmt über die Nase gemeint.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
Ich glaube wir werden immer mit der Maske arbeiten müssen. Ich denke die wird so schnell nicht weg fallen. Wenn die Patienten auf dem Rücken liegen mache ich dir auch unter die Nase. Macht jeder bei uns. Wir tragen die dämlichen Masken 100 Prozent. Beim Sport müssen die Patienten jetzt seit paar Wochen auch auf haben. So ist es halt eben jetzt. At auch mit Maske . Ganz toll für den Patienten. Mir ist es egal. Ich arbeite keine 8 h aber meine lieben Kollegen tun mir schon leid.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mia73 schrieb:
Ich trag seit meiner 2. Impfung chirurgischen Mundschutz und bei Kopfnahen Arbeiten FFP2. Bei uns sind keine Maskenpausen vorgesehen.
und Patienten müssen jetzt immer und über alle Maske tragen. Auch in der Gruppen Sitzung das seit 3 Wochen. Sie sind auch genervt davon was ich total verstehen kann .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
Habe jetzt auch meine zweite Impfung bekommen. Hab mich eine Woche krank gemeldet. Bin jetzt mit allem durch . Brauche Gottseidank keine Tests mehr . Bin zwei mal insgesamt getestet wurden. Zum Glück! Bin gespannt wann wir jetzt endlich mal mehr Rechte bekommen als nicht geimpfte . Ich trage die ffp2 Maske immer sehr weit dann geht es sehr gut . Müssen zum Glück nur ffp2 tragen . Wenn es uns zu viel wird können wir die op Maske nehmen.
und Patienten müssen jetzt immer und über alle Maske tragen. Auch in der Gruppen Sitzung das seit 3 Wochen. Sie sind auch genervt davon was ich total verstehen kann .
Mein Profilbild bearbeiten