Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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andrea292 schrieb:
Genau so geht es mir auch. Die Optica ist leider wenig hilfreich, vielleicht wechsle ich nach diesem Fiasko. Gibt es evtl eine Sammelklage,der ich mich anschliessen kann?
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paracelsus65 schrieb:
Es sollte eine Adresse für Widersprüche gegen den Rettungsschirm eingerichtet werden. Gibt es diese schon?Es geht um Differenzen bei der Auszahlung, mir fehlt ein grösserer vierstelliger Betrag.Hat schon jemand bei der ARGE Widerspruch eingelegt?
Wenn Sie Ihrer Meinung nach nicht genug bekommen haben, sollten Sie die ARGE zunächst als Antragsgegner ausmachen. Die Adresse steht jeweils im Internet. Dort werden Sie hören, dass man nur ausgezahlt hat, was per Gesetz übermittelt wurde und keine eigenen Zahlen hat. Denn die "Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlung die dem GKV-Spitzenverband gemäß § 84 Abs. 7 i.V.m. Abs. 5 SGB V (sind die - (Autor)) von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Abrechnungsdaten des IV. Quartal 2019".
Soll heißen, Sie müßten diese Zahlen bekommen, um eine konkrete Forderung zu stellen. Sie fangen also besser erstmal mit Feststellungsklage beim "GKV-Spitzenverband gemäß § 84 Abs. 7 i.V.m. Abs. 5 SGB V". Da werden Sie - falls Sie die Zahlen bekommen - irgendwann feststellen, dass sich der Gesetzgeber die Sache sehr einfach gemacht hat. Es ist nämlich keinen Deut schwieriger die tatsächlich erbrachten Leistungen im IV.Quartal zusammenzubringen, als die lächerliche und völlig ungerechte Form mit den "Rechnungseingängen" als Grundlage zu nehmen.
Ich habe an dieser Stelle aufgehört, mich mit dem Gesetzesschwachsinn zu ärgern. Es ist eine totalitäre Gesetzgebung, die hat mit den Ansprüchen unseres Parlamentarismus nichts mehr zu tun. Die Aussage des Bilderbergers Spahn " Man könne nicht alle Besonderheiten erfassen", ist eine glatte Lüge. Kurzum, ich würde mich bestenfalls einer Klage anschließen, bei der es um € 100.- geht, um die Kosten gering zu halten. Der Klageweg dauert Jahre und würde ansonsten vermutlich Unsummen verschlingen. Bei mir ist es deutlich mehr was "fehlt". Allein die erste Klage würde mich 5stellig kosten. Das tu ich mir nicht. Wünsche aber allen anderen viel Erfolg dabei, die Demokratie wieder auf die Füße zu stellen.
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Xela schrieb:
@ paracelsus65
Wenn Sie Ihrer Meinung nach nicht genug bekommen haben, sollten Sie die ARGE zunächst als Antragsgegner ausmachen. Die Adresse steht jeweils im Internet. Dort werden Sie hören, dass man nur ausgezahlt hat, was per Gesetz übermittelt wurde und keine eigenen Zahlen hat. Denn die "Grundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlung die dem GKV-Spitzenverband gemäß § 84 Abs. 7 i.V.m. Abs. 5 SGB V (sind die - (Autor)) von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Abrechnungsdaten des IV. Quartal 2019".
Soll heißen, Sie müßten diese Zahlen bekommen, um eine konkrete Forderung zu stellen. Sie fangen also besser erstmal mit Feststellungsklage beim "GKV-Spitzenverband gemäß § 84 Abs. 7 i.V.m. Abs. 5 SGB V". Da werden Sie - falls Sie die Zahlen bekommen - irgendwann feststellen, dass sich der Gesetzgeber die Sache sehr einfach gemacht hat. Es ist nämlich keinen Deut schwieriger die tatsächlich erbrachten Leistungen im IV.Quartal zusammenzubringen, als die lächerliche und völlig ungerechte Form mit den "Rechnungseingängen" als Grundlage zu nehmen.
Ich habe an dieser Stelle aufgehört, mich mit dem Gesetzesschwachsinn zu ärgern. Es ist eine totalitäre Gesetzgebung, die hat mit den Ansprüchen unseres Parlamentarismus nichts mehr zu tun. Die Aussage des Bilderbergers Spahn " Man könne nicht alle Besonderheiten erfassen", ist eine glatte Lüge. Kurzum, ich würde mich bestenfalls einer Klage anschließen, bei der es um € 100.- geht, um die Kosten gering zu halten. Der Klageweg dauert Jahre und würde ansonsten vermutlich Unsummen verschlingen. Bei mir ist es deutlich mehr was "fehlt". Allein die erste Klage würde mich 5stellig kosten. Das tu ich mir nicht. Wünsche aber allen anderen viel Erfolg dabei, die Demokratie wieder auf die Füße zu stellen.
Ich hatte hier nur gelesen das es mehrere PI betrifft und das eine Widerspruchstelle eingerichtet werden sollte.
Ich bin auch nicht bereit auf die "paar" Taler zu verzichten. Immerhin hat die Berechnung eine gesetzliche Grundlage also müsste ein Widerspruch möglich sein bzw. eine Klage. Dann sollte alles offen gelegt werden.
Mein Plan jetzt:
- ARGE MV anschreiben
- GKV Spitzenverband anschreiben
- Herr Spahn anschreiben
Dann mal weitersehen.
Ich habe gedacht das, da es ja mehrere PI betrifft, schon einer etwas unternommen hat. Bei mir stand momentan im Vordergrund die Abrechnung und Probleme mit azh (jetzt Noventi) lösen und evtl. neues Abrechnungszentrum suchen oder selbst abrechnen.
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Andreas216 schrieb:
Die azh (Noventi) hat ohne Mehraufwand die Berechnung geschickt. Habe mit denen noch nie Probleme gehabt
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paracelsus65 schrieb:
Habe von meinem Abrechnungszentrum ohne eigenes Zutun ein Schriftstück bekommen mit der abgerechneten Summe und der zu erwartenden Zahlung. Das stimmt exakt mit den Abrechnungsunterlagen die ich für das Quartal hatte überein. Nach jetzt zwei vergangenen Monaten hatte ich auf eine Korrektur gehofft, ohne etwas unternommen zu haben. Leider vergeblich.
Ich hatte hier nur gelesen das es mehrere PI betrifft und das eine Widerspruchstelle eingerichtet werden sollte.
Ich bin auch nicht bereit auf die "paar" Taler zu verzichten. Immerhin hat die Berechnung eine gesetzliche Grundlage also müsste ein Widerspruch möglich sein bzw. eine Klage. Dann sollte alles offen gelegt werden.
Mein Plan jetzt:
- ARGE MV anschreiben
- GKV Spitzenverband anschreiben
- Herr Spahn anschreiben
Dann mal weitersehen.
Ich habe gedacht das, da es ja mehrere PI betrifft, schon einer etwas unternommen hat. Bei mir stand momentan im Vordergrund die Abrechnung und Probleme mit azh (jetzt Noventi) lösen und evtl. neues Abrechnungszentrum suchen oder selbst abrechnen.
das Ergebnis ist ungerecht. Manche Praxen haben laut Anwalt mehr Leistungen zur Abrechnung im 4. Quartal zur Abrechnung eingereicht als sie erbracht haben. Die machen durch den Rettungsschirm das große Geschäft, andere gucken in die Röhre und gehen fast leer aus.
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Anwalt Alt: Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung des Verband Physikalische Therapie (VPT).
:joy:
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LeviathanPT schrieb:
gruenten: "Die Anwälte des Berufsverbandes halte ich für befangen"
Anwalt Alt: Justiziar und Leiter der Rechtsabteilung des Verband Physikalische Therapie (VPT).
:joy:
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gruenten08 schrieb:
Gut kann man sich über rechtliche Möglichkeiten bei dem Anwalt Dr. Alt informieren. Er ist Anwalt für Medizinrecht. Er hat über die Chancen einer Klage gegen den Rettungsschirm ein Gutachten verfasst. Er informiert einen gut über das Procedere und die Kosten. So teuer ist ein Einspruch nicht. Die Anwälte des Berufsverbandes halte ich für befangen, da die Verbände beleidigt sind, wenn ihr Verhandlungsergebnis des Schutzschirms angegangen wird.
das Ergebnis ist ungerecht. Manche Praxen haben laut Anwalt mehr Leistungen zur Abrechnung im 4. Quartal zur Abrechnung eingereicht als sie erbracht haben. Die machen durch den Rettungsschirm das große Geschäft, andere gucken in die Röhre und gehen fast leer aus.
Ziehe die Frage zurück,habe ihn gefunden.
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andrea292 schrieb:
Gibt es Kontaktdaten zu RA Dr. Alt?
Ziehe die Frage zurück,habe ihn gefunden.
Aber auch Herr Alt wird vom VPT gepimpt!
Grüße KaBa
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ich habe mich beim Namen in der Eile vertippt. Der Anwalt heißt Dr. Ruppel. Er ist ein Anwalt für Medizinrecht und von den Berufsverbänden unabhängig. Er hat ein Gutachten im Auftrag der Optica angefertigt, ob der Schutzschirm in seiner Ausführung angreifbar ist. Laut dem Gutachten ist er angreifbar, da der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde.
Die Kosten für ein Verfahren sind nicht so hoch.
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gruenten08 schrieb:
Sorry,
ich habe mich beim Namen in der Eile vertippt. Der Anwalt heißt Dr. Ruppel. Er ist ein Anwalt für Medizinrecht und von den Berufsverbänden unabhängig. Er hat ein Gutachten im Auftrag der Optica angefertigt, ob der Schutzschirm in seiner Ausführung angreifbar ist. Laut dem Gutachten ist er angreifbar, da der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde.
Die Kosten für ein Verfahren sind nicht so hoch.
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KaBa schrieb:
Hallo;
Aber auch Herr Alt wird vom VPT gepimpt!
Grüße KaBa
- GKV Spitzenverband anschreiben
- Herr Spahn anschreiben
So haben wir das auch gemacht - und so sollten wir das alle machen. Kostet auch nicht viel (Porto&Zeit)
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Bei uns stimmt es bis auf den letzten cent.
Und wer hat diese Ausgleichszahlungen denn wirklich gebraucht, um eine Insolvenz abwenden zu können?
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LeviathanPT schrieb:
Wieso sollten wir das alle machen?
Bei uns stimmt es bis auf den letzten cent.
Und wer hat diese Ausgleichszahlungen denn wirklich gebraucht, um eine Insolvenz abwenden zu können?
Die Ausgleichzahlung hat bei uns die Insolvenz abgewendet. Das kann ich so bestätigen.
Und 40% sind 40% und nicht weniger.
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302er schrieb:
Prima, dann hat das bei Euch geklappt - bei uns fehlen 1000€ und die brauchen wir schon.
Die Ausgleichzahlung hat bei uns die Insolvenz abgewendet. Das kann ich so bestätigen.
Und 40% sind 40% und nicht weniger.
vlt nicht im März und April, da kamen noch die Rechnungen von vorher rein, aber momentan schaut es bei meiner Frau mit 70% Rückgang schon hart aus. Bei mir sind es momentan 50%.
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idefix- schrieb:
@ LeviathanPT
vlt nicht im März und April, da kamen noch die Rechnungen von vorher rein, aber momentan schaut es bei meiner Frau mit 70% Rückgang schon hart aus. Bei mir sind es momentan 50%.
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tom1350 schrieb:
Rückgang zu was? Das dritte Quartal ist doch immer schwach. Also Rückgang zum vierten Quartal 19 ist absolut normal, denn dieses Quartal war extrem gut.
Durch den immensen Aufwand an Desimassnahmen kann man nur noch 2 Patienten in der Stunde behandeln.
Dann hatten wir 5 Wochen geschlossen, da wir die PSE nicht so schnell beschaffen konnten.Und als wir diese dann hatten, waren da massive Ausgaben mit verbunden. Auch die Kosten laufen weiter...
Und ja, auch bei uns wurde ein höherer 3 Stelliger Betrag an Differenz festgestellt bei der Auszahlung des Rettungsschirmes. Begründung der ARGE:
Es wären auch Verordnungen von Krankenhausärzten nicht mit berücksichtigt worden. Komisch nur; dass davon in den Durchführungsbestimmungen, welche ausgehandelt wurden NIE die Rede war.
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Andreas216 schrieb:
Wieso ist das 3. Quartal "immer schlecht" ? Das ist Unsinn...bei uns sind die Quartale regelmässig in etwa gleich stark. Und ja Umsatzrückgang haben wir momentan auch um etwa 50 %...
Durch den immensen Aufwand an Desimassnahmen kann man nur noch 2 Patienten in der Stunde behandeln.
Dann hatten wir 5 Wochen geschlossen, da wir die PSE nicht so schnell beschaffen konnten.Und als wir diese dann hatten, waren da massive Ausgaben mit verbunden. Auch die Kosten laufen weiter...
Und ja, auch bei uns wurde ein höherer 3 Stelliger Betrag an Differenz festgestellt bei der Auszahlung des Rettungsschirmes. Begründung der ARGE:
Es wären auch Verordnungen von Krankenhausärzten nicht mit berücksichtigt worden. Komisch nur; dass davon in den Durchführungsbestimmungen, welche ausgehandelt wurden NIE die Rede war.
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Andreas216 schrieb:
So ist es bei uns auch...
Bitte, Andreas, nicht immer wieder diesen Unsinn erzählen. Das wurde schon x-Mal hier diskutiert.
Die Verordnung sagte von Anfang an ganz eindeutig, wie die Ausgleichszahlungen berechnet werden.
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LeviathanPT schrieb:
In der Verordnung stand genau drin, was enthalten ist in den Ausgleichszahlungen.
Bitte, Andreas, nicht immer wieder diesen Unsinn erzählen. Das wurde schon x-Mal hier diskutiert.
Die Verordnung sagte von Anfang an ganz eindeutig, wie die Ausgleichszahlungen berechnet werden.
Und wieso erzähle ich "immer" diesen Unsinn???? Es wurde mir so schriftlich von der Arge mitgeteilt.
Wann hab ich also "immer" diesen Unsinn erzählt? Ist schon komisch, dass die Berechnungen bei vielen nicht zu stimmen scheinen. Umsonst richtet keiner eine Clearingstelle ein.
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Andreas216 schrieb:
Wieso Unsinn...es wurde gesagt: Zahnärzte nicht..ok..aber KH Ärzte war beispielsweise dem VPT nicht bekannt...also wer saß dann am Verhandlungstisch?
Und wieso erzähle ich "immer" diesen Unsinn???? Es wurde mir so schriftlich von der Arge mitgeteilt.
Wann hab ich also "immer" diesen Unsinn erzählt? Ist schon komisch, dass die Berechnungen bei vielen nicht zu stimmen scheinen. Umsonst richtet keiner eine Clearingstelle ein.
"(4) Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sind die dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 84 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegenden Daten für das vierte Quartal 2019 zugrunde zu legen."
-> Also nur niedergelassene GKV-Ärzte! Die einschlägigen Regelungen des SGB sollte jeder PI kennen. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass der VPT das nicht wusste.
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LeviathanPT schrieb:
Andreas, also nochmal: Zum Einen gab es keinen Verhandlungstisch. Wie kommst Du darauf? Zum Anderen stand alles in der Verordnung drin. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der VPT das nicht wusste bezüglich der KH-Ärzte. Davon abgesehen, brauchtest Du nur den Verordnungstext zu lesen. Dort stand alles genau drin:
"(4) Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sind die dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 84 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorliegenden Daten für das vierte Quartal 2019 zugrunde zu legen."
-> Also nur niedergelassene GKV-Ärzte! Die einschlägigen Regelungen des SGB sollte jeder PI kennen. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass der VPT das nicht wusste.
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Thunra schrieb:
Ganz so passt das nicht zusammen
Und so, wie sich die Verbände gefeiert haben, muss es ja doch Verhandlungen/ Gespräche gegeben haben.
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Thunra schrieb:
Ob sie sich das vorstellen können oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle ... es war genau die Aussage, welche ich vom VPT erhalten habe, dass es unbekannt wäre, das die Verordnungen der KH -Ärzte( welche wir eben zur Nähe zum großen Klinikum über Gebühr haben),welche u.a. Schmerzsprechstunden ect betreiben, nicht in die Berechnung einfließen..Die azh hat die Zahlen genau berechnet .. und trotzdem gibt es Differenzen ... wieso dann diese?
Und so, wie sich die Verbände gefeiert haben, muss es ja doch Verhandlungen/ Gespräche gegeben haben.
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302er schrieb:
- ARGE MV anschreiben
- GKV Spitzenverband anschreiben
- Herr Spahn anschreiben
So haben wir das auch gemacht - und so sollten wir das alle machen. Kostet auch nicht viel (Porto&Zeit)
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hamburg schrieb:
bei uns auch
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Thunra schrieb:
Bei uns fehlen auch ca 1000 Euro . Die azh hat die Berechnungsgrundlage zugeschickt und diese stimmt mit unserer Berechnung überein. Dennoch gibt es diese Differenz. Auf Nachfrage bei der zuständigen Arge gab es keine Lösung bezüglich des Widerspruches.
Refernt beim GKV-SV:
"Ja, es kann vorkommen, dass Kassen nicht rechtzeitig in das GKV-His melden, das träfe am ehesten auf kleine Kassen zu"
Das sehe ich als Erklärung an - habe daher für alle Rechnungen Anfragen gestellt, wann in welcher Höhe ins GKV-HIS gemeldet wurde. Bisher liegt noch kein Ergebnis vor.
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Thunra schrieb:
Klingt schlüssig
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302er schrieb:
Wir haben keine Zahnärzte, kein Krankenhausärzte, keine sonstigen Ausklammerungen und trotzdem 1000€ Differenz.
Refernt beim GKV-SV:
"Ja, es kann vorkommen, dass Kassen nicht rechtzeitig in das GKV-His melden, das träfe am ehesten auf kleine Kassen zu"
Das sehe ich als Erklärung an - habe daher für alle Rechnungen Anfragen gestellt, wann in welcher Höhe ins GKV-HIS gemeldet wurde. Bisher liegt noch kein Ergebnis vor.
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