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• Osteopathie (Erw. / Kind /
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• Behandlung stationärer
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Sportklinik
• Frührehabilit...
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Finde dort immer den Begriff "Abrechnung bis zur gestatteten Höchstmenge" ,finde aber keine Angaben zu dieser Zahl.
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, wer von Euch ist bei der KVBayern angemeldet um selber seine MA´s testen zu können und wie ist das mit der Abrechnung? Danke für Eure Antwort. Bin am überlegen dies zu machen.
Finde dort immer den Begriff "Abrechnung bis zur gestatteten Höchstmenge" ,finde aber keine Angaben zu dieser Zahl.
ja, bin angemeldet. Man kann einfach die Anzahl der beschafften Tests und die Kosten angeben. Keinerlei Abfrage zu Mitarbeiterzahl o.ä. Die Anzahl der zulässigen Tests ergibt sich ja schon aus dem Gesetz (2 je Mitarbeiter pro Woche).
Ob die Erstattung klappt, kann ich noch nicht beurteilen, da die immer bis zum 5. des Monats sammeln und dann 2 Wochen später auszahlen. Da ich erst kurz nach dem 5.4. einreichen konnte, ist meine erste Einreichung also noch nicht bearbeitet.
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idefix- schrieb:
Danke ALTAVIT
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ALTAVIT schrieb:
Hallo idefix,
ja, bin angemeldet. Man kann einfach die Anzahl der beschafften Tests und die Kosten angeben. Keinerlei Abfrage zu Mitarbeiterzahl o.ä. Die Anzahl der zulässigen Tests ergibt sich ja schon aus dem Gesetz (2 je Mitarbeiter pro Woche).
Ob die Erstattung klappt, kann ich noch nicht beurteilen, da die immer bis zum 5. des Monats sammeln und dann 2 Wochen später auszahlen. Da ich erst kurz nach dem 5.4. einreichen konnte, ist meine erste Einreichung also noch nicht bearbeitet.
Nun kann unter "Sachkosten POC-Test" eingegeben werden, für welchen Monat wie viele Testkits zu welchem Preis besorgt wurden. Alle Eingaben bis zum Dritten eines Monats werden innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Weitere Daten werden hier nicht abgefragt.
Die "gestattete Höchstmenge" hat nichts mit der seit zwei Tagen geltenden Arbeitsschutzverordnung und dem Testangebot an Mitarbeiter zu tun, sondern ergibt sich aus der "Coronavirus-Testverordnung" (Link), wo man am Ende des Paragraph 6 folgenden Satz findet:
"Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 sind berechtigt, bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen."
Erläuterung: in diesem Abschnitt des § 4 Abs. 2 Nr. 5, auf den verwiesen wird, findet man wiederum einen weiteren Verweis auf § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 bis 10 und 12 des Infektionsschutzgesetzes, wovon für uns die Nummer 9 für "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" zutrifft.
Gruß
Nora
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Danke dafür.
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kroetzi schrieb:
Nora du könntest mal ne Wunschliste oder sowas hier einstellen dass man sich mal bei dir bedanken kann für deine fundierten Antworten.
Danke dafür.
Nochmals Danke für Deine wirklich ausführlichen Beiträge und Ratschlägethumbsup
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idefix- schrieb:
Danke Nora habe mich inzwischen angemeldet und registriert. 100 Test bestellt. Mit der Höchstmenge war die Frage, da die Frau meines MA, im der Klinik wo sie arbeitet, jeden Tag getestet wird. Also mach ich dann 2 pro Woche.
Nochmals Danke für Deine wirklich ausführlichen Beiträge und Ratschlägethumbsup
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ALTAVIT schrieb:
Danke für die Korrektur, ich habe aus den 10 pro Monat in meinen Gedanken fälschlich 2 pro Woche gemacht. Die 10 pro Monat sind natürlich der richtige Wert.
ebenfalls vielen Dank für die verständliche Anleitung.
Hast Du evtl. auch Infos betreffend der Abrechnung von Tests als "Testzentrum".
Möchte so etwas in unserem Ort anbieten.
Herzlichen Dank schon mal!
Schöne Grüße
:)awid
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jeccy schrieb:
Hallo Nora,
ebenfalls vielen Dank für die verständliche Anleitung.
Hast Du evtl. auch Infos betreffend der Abrechnung von Tests als "Testzentrum".
Möchte so etwas in unserem Ort anbieten.
Herzlichen Dank schon mal!
Schöne Grüße
:)awid
ich muss doch noch einmal nachfragen. Nach der persönlichen Anmeldung habe ich meine Zugansdaten per Mail bekommen. Wo genau muss ich mich das erste Mal einloggen um die Praxis zu registrieren? Hast du für mich einen Link? Wahrscheinlich seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht..
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kinimod schrieb:
Hallo Nora,
ich muss doch noch einmal nachfragen. Nach der persönlichen Anmeldung habe ich meine Zugansdaten per Mail bekommen. Wo genau muss ich mich das erste Mal einloggen um die Praxis zu registrieren? Hast du für mich einen Link? Wahrscheinlich seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht..
... aber hier: Benutzeranmeldung
Dort kannst du dann die vergebene Benutzerkennung (z.B. XY12345) und das in der Email erhaltene Einmalkennwort, das du später ändern solltest, eingeben. Dann die Daten für die Registrierung der Praxis erfassen, zwei Seiten ausdrucken und an die KV senden.
@jeccy Leider kann ich da nicht helfen, da wir nur intern testen. Aber auf der Abrechnungsseite der KV, wo man die Sachkosten angeben kann, wird unter "Leistungen" die Anzahl erfolgten Abstriche für "nichtärztliche Leistungserbringer im ÖGD-Auftrag" angegeben. Hier sollte also zusätzlich zu den Sachkosten die Vergütung von 12,- Euro je Testung erfasst werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@kinimod Tatsächlich ist in der Email der KV der Link nicht angegeben... thinking_face
... aber hier: Benutzeranmeldung
Dort kannst du dann die vergebene Benutzerkennung (z.B. XY12345) und das in der Email erhaltene Einmalkennwort, das du später ändern solltest, eingeben. Dann die Daten für die Registrierung der Praxis erfassen, zwei Seiten ausdrucken und an die KV senden.
@jeccy Leider kann ich da nicht helfen, da wir nur intern testen. Aber auf der Abrechnungsseite der KV, wo man die Sachkosten angeben kann, wird unter "Leistungen" die Anzahl erfolgten Abstriche für "nichtärztliche Leistungserbringer im ÖGD-Auftrag" angegeben. Hier sollte also zusätzlich zu den Sachkosten die Vergütung von 12,- Euro je Testung erfasst werden.
Gruß
Nora
Dennoch vielen lieben Dank für Antwort!
Grüße
:)awid
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jeccy schrieb:
@Nora Weber
Dennoch vielen lieben Dank für Antwort!
Grüße
:)awid
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
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kinimod schrieb:
@Nora Weber
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
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Nora Weber schrieb:
Die Anmeldung bei der KV Bayern sollte selbsterklärend sein: zuerst persönlich für eine Benutzerkennung registrieren (Link), dann mit dieser Kennung die Einrichtung (Praxis) anmelden. Dann nach Eingabe der Registrierungsdaten den Ausdruck dieser Daten unterschrieben an die KV senden.
Nun kann unter "Sachkosten POC-Test" eingegeben werden, für welchen Monat wie viele Testkits zu welchem Preis besorgt wurden. Alle Eingaben bis zum Dritten eines Monats werden innerhalb von 14 Tagen ausbezahlt. Weitere Daten werden hier nicht abgefragt.
Die "gestattete Höchstmenge" hat nichts mit der seit zwei Tagen geltenden Arbeitsschutzverordnung und dem Testangebot an Mitarbeiter zu tun, sondern ergibt sich aus der "Coronavirus-Testverordnung" (Link), wo man am Ende des Paragraph 6 folgenden Satz findet:
"Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 sind berechtigt, bis zu 10 PoC-Antigen-Tests je in der Einrichtung tätiger Person pro Monat in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen."
Erläuterung: in diesem Abschnitt des § 4 Abs. 2 Nr. 5, auf den verwiesen wird, findet man wiederum einen weiteren Verweis auf § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 bis 10 und 12 des Infektionsschutzgesetzes, wovon für uns die Nummer 9 für "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" zutrifft.
Gruß
Nora
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Lamaca schrieb:
Bei mir hat’s geklappt 🤔 Wo ist denn das Problem bei dir ? Vielleicht kann ich helfen 🤷♀️🤔
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Horatio72 schrieb:
Ich bekomme kein Passwort erstellt..
Nach der Freischaltung durch die KV wird die Emailadresse zum Benutzernamen und das bei der Online-Registrierung angegebene Passwort sollte dann funktionieren.
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Lamaca schrieb:
@Horatio72 Das Passwort musste man doch schon bei der Online-Registrierung angeben.
Nach der Freischaltung durch die KV wird die Emailadresse zum Benutzernamen und das bei der Online-Registrierung angegebene Passwort sollte dann funktionieren.
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idefix- schrieb:
So gestern angemeldet. Passwort bekommen - dann registriert. Anschließend ein 1stündiges OnlineSeminar gemacht und Zertifikat bekommen. Morgen kommen die Teste und am Montag geht´s los. Alle MA´wollen sich 10 mal im Monat testen lassen.
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ergo19 schrieb:
@Lamaca wie lange hat es gedauert bis die Freischaltung kam. Hab es unterschrieben per Post weg und warte jetzt.
Die Freischaltung kam bei mit innerhalb 20 Minuten per Mail. Abrechnen mit der KV kannst du erst wenn ihnen die schriftliche Bestätigung per Post vorliegt. Also spätestens dann im Mai wenn die erste Rechnung rausgeht.
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idefix- schrieb:
@ergo19
Die Freischaltung kam bei mit innerhalb 20 Minuten per Mail. Abrechnen mit der KV kannst du erst wenn ihnen die schriftliche Bestätigung per Post vorliegt. Also spätestens dann im Mai wenn die erste Rechnung rausgeht.
Hast du noch ein extra Bescheid vom HSMI? Trifft doch eigentlich nicht auf uns zu. Wie lange hat es postalisch gedauert mit der Freischaltung.
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ergo19 schrieb:
@idefix- ja die Freischaltung kam per Mail um die Selbsterklärenung runterzuladen, das dann per Post weg muss. Da warte ich noch auf die Freischaltung.
Hast du noch ein extra Bescheid vom HSMI? Trifft doch eigentlich nicht auf uns zu. Wie lange hat es postalisch gedauert mit der Freischaltung.
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idefix- schrieb:
@ergo19 Was ist HSMI ??
HMSI: "Hessisches Ministerium für Soziales und Integration"
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@idefix- Du bist im "Hessen-Strang" gelandet...
HMSI: "Hessisches Ministerium für Soziales und Integration"
Gruß
Nora
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ergo19 schrieb:
Genau. Ist von Hessen HSMI. Danke Nora Weber
Dienstag früh hab ich den Brief eingeworfen , Donnerstag Abend kam die Freischaltung per Mail .
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Lamaca schrieb:
@ergo19 hallo 😊
Dienstag früh hab ich den Brief eingeworfen , Donnerstag Abend kam die Freischaltung per Mail .
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ergo19 schrieb:
@Lamaca dann muss ich glaube mal nachhaken, über eine Woche her. Danke
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Daniela schrieb:
@ergo19 ich warte seit über 5 Wochen - Berlin
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ergo19 schrieb:
@Daniela ja dauert alles. Hab heute nachgefragt, ca. 3 Wochen und mehr.
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martini23 schrieb:
Wir warten seit 4 Wochen - Bayern
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Horatio72 schrieb:
Also in Hessen bekomm ich das mit der Registrierung nicht hin. Zum Verzweifeln grad.
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Tatsächlich können auch noch die Einkäufe, die seitdem getätigt wurden, komplett und rückwirkend angegeben werden.
Festgesetzt wird die Erstattung in der Testverordnung in § 7 Abs. 2 unter Bezugnahme auf § 4 Absatz 2 Nummer 5 und mit Verweis auf § 7 Abs. 4, wo man dann folgende Aussage findet: "Die [...] berechtigten Leistungserbringer sind verpflichtet, die [...] Abrechnungsunterlagen [...] quartalsweise oder monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übermitteln."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Dodo Die Regelung, wonach wir die Sachkosten für die Tests erstattet bekommen, wird in der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 definiert. Das heißt, dass wir die Anschaffungen ab diesem Zeitpunkt erstattet bekommen können.
Tatsächlich können auch noch die Einkäufe, die seitdem getätigt wurden, komplett und rückwirkend angegeben werden.
Festgesetzt wird die Erstattung in der Testverordnung in § 7 Abs. 2 unter Bezugnahme auf § 4 Absatz 2 Nummer 5 und mit Verweis auf § 7 Abs. 4, wo man dann folgende Aussage findet: "Die [...] berechtigten Leistungserbringer sind verpflichtet, die [...] Abrechnungsunterlagen [...] quartalsweise oder monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu übermitteln."
Gruß
Nora
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Dodo schrieb:
Hallo, kann man eigentlich für März oder auch schon für die Monate JAN/FEB die Kosten geltend machen. Weiß dies jemand??
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N Jung schrieb:
Du musst eine formlose Anfrage per Mail an die Adresse [E-Mail] schicken. Daraufhin werden dir sämtliche Registrierungsunterlagen zugeschickt.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
irgendwie finde ich bei der KVWL nichts, wo ich mich angemeldet bekomme. Hat sich hier aus dem Sektor schon jemand erfolgreich registrieren können und kann berichten?
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