Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren und in einem offenen
und familiären Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams suchen wir
für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
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der Begriff „ärztliches Attest“ ist nicht technisch gemeint, sondern darunter fallen alle ärztlichen Bestätigungen der Notwendigkeit der Behandlung (Rezepte, Anordnungen etc.). Hier ist eine großzügige Auslegung geboten, selbst Nachreichen wären möglich, wenn die Behandlung normalerwiese ärztlich verordnet ist und eine Nachfolgerezept nur wegen der aktuellen Situation bei den Ärzten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Wesentlich ist hierbei: Alle medizinisch erforderlichen Behandlungen müssen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralstelle Corona im MAGS NRW
In diesem Sinne fröhliches und gesundes Schaffen
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Simon Kelleter schrieb:
Guten,auf Grund der Pressemitteilung gestern habe ich heute morgen bei den verschiedenen Ministerien angerufen und Mails geschrieben.Das ist die Antwort auf die Frage ob die Patienten noch ein extra Attest benötigen:Sehr geehrter,
der Begriff „ärztliches Attest“ ist nicht technisch gemeint, sondern darunter fallen alle ärztlichen Bestätigungen der Notwendigkeit der Behandlung (Rezepte, Anordnungen etc.). Hier ist eine großzügige Auslegung geboten, selbst Nachreichen wären möglich, wenn die Behandlung normalerwiese ärztlich verordnet ist und eine Nachfolgerezept nur wegen der aktuellen Situation bei den Ärzten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Wesentlich ist hierbei: Alle medizinisch erforderlichen Behandlungen müssen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralstelle Corona im MAGS NRW
In diesem Sinne fröhliches und gesundes Schaffen
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Ringgeist schrieb:
Unfassbar, Freibrief für die Weiterbehandlung. Oder verstehe ich jetzt was verkehrt?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ja, danke dir
Gerade weil es uns erlaubt ist/verpflichtet sind, offen zu haben, dürfen wir nicht an den Sofortmassnahmen NRW teilhaben. Sie findet auch, dass dies nicht in Ordnung sei und bemüht sich um Nacbesserung. Ist allerdings Oposition.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ich habe gerade Antwort von der Landtagsabgeordneten meines Bezirks bekommen:
Gerade weil es uns erlaubt ist/verpflichtet sind, offen zu haben, dürfen wir nicht an den Sofortmassnahmen NRW teilhaben. Sie findet auch, dass dies nicht in Ordnung sei und bemüht sich um Nacbesserung. Ist allerdings Oposition.
Viele Grüße
Monika
Da benötigt man nun für jeden Pat. eine Bescheinigung vom Arzt das die Behandlung unaufschiebbar ist!
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Alimurat schrieb:
Für NIedersachsen scheint das so nicht zu gelten!
Da benötigt man nun für jeden Pat. eine Bescheinigung vom Arzt das die Behandlung unaufschiebbar ist!
"Auf Nachfrage bestätigte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass mit dem „Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest“ eine ärztliche Verordnung für Heilmittel gemeint ist.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) erlassen hat. Darin heißt es: „Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.“ Diese gilt vorerst für den Zeitraum vom 23. März 2020 bis zum 20. April 2020."
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Sonam schrieb:
Auf der IFK Seite steht folgendes:
"Auf Nachfrage bestätigte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass mit dem „Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest“ eine ärztliche Verordnung für Heilmittel gemeint ist.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) erlassen hat. Darin heißt es: „Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.“ Diese gilt vorerst für den Zeitraum vom 23. März 2020 bis zum 20. April 2020."
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