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Wann tritt denn der o.g.Fall ein? Sicher, wenn der Praxisinhaber oder Mitarbeiter positiv getestet sind. Aber auch, wenn ein Patient die Praxis informiert hat, dass er positiv ist? Wenn ein Familienmitglied des Teams positiv ist? Wenn ein Familienmitglied mit jemand anderes zusammen war, dessen Vater z.B. in freiwilliger Quarantäne ist? Und... Und.... Und....
Ich steige da nicht mehr durch!!!
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Ann1 schrieb:
Praxisschließung nur wenn der Praxisinhaber positiv getestet ist.
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susanne846 schrieb:
Hallo zusammen.
Wann tritt denn der o.g.Fall ein? Sicher, wenn der Praxisinhaber oder Mitarbeiter positiv getestet sind. Aber auch, wenn ein Patient die Praxis informiert hat, dass er positiv ist? Wenn ein Familienmitglied des Teams positiv ist? Wenn ein Familienmitglied mit jemand anderes zusammen war, dessen Vater z.B. in freiwilliger Quarantäne ist? Und... Und.... Und....
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Coronavirus: Bund und Länder beschließen Kontaktverbote - Friseure zu - WELT
Wann wird endlich die Schließung der Physiopraxen von oberster Stelle angeordnet? Wie lange wollt Ihr noch Russisches Roulette spielen?
Leute, werdet jetzt alle aktiv, kontaktiert die Abgeordneten in Eurem Landkreis und die Presse/Medien. Alle auf das hohe Infektionsrisiko in Physiopraxen hinweisen und dass keine Schutzkleidung vorhanden ist!!!
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Horatio72 schrieb:
Ich hab auch kein Plan wie das gehen soll??? Keine Anmeldung mehr... keine 3 Leute im Flur oder Aufenthaltsraum.. Darf ich Pat. noch anfassen? Was ist mit Selbstzahlerleistung? Das meiste kann ich mir denken, aber es gibt halt null offizielles.
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ella426 schrieb:
Warte nicht auf offizielles, sondern werde bitte selbst aktiv - siehe oben.
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ella426 schrieb:
Friseure müßen bundesweit schließen:
Coronavirus: Bund und Länder beschließen Kontaktverbote - Friseure zu - WELT
Wann wird endlich die Schließung der Physiopraxen von oberster Stelle angeordnet? Wie lange wollt Ihr noch Russisches Roulette spielen?
Leute, werdet jetzt alle aktiv, kontaktiert die Abgeordneten in Eurem Landkreis und die Presse/Medien. Alle auf das hohe Infektionsrisiko in Physiopraxen hinweisen und dass keine Schutzkleidung vorhanden ist!!!
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Horatio72 schrieb:
Das ist schon passiert und läuft auch weiter...
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hier ist sicherlich die Wellness-Massage gemeint.
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birgit h. schrieb:
Hallo,
hier ist sicherlich die Wellness-Massage gemeint.
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Anja schrieb:
Massagepraxen schliessen und ein Patient mit Massagerezept muss ich als Physiotheraut massieren?
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Dina61 schrieb:
Die Massage Praxen dürfen schließen, wieso dann wir Physios nicht? Sonst interessiert sich kein Schwein für uns und plötzlich sind wir sooooo wichtig!!!! Ich versteh es nicht
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annette62 schrieb:
weil wir dann kein Geld mehr verdienen
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annette62 schrieb:
können
Was ist mit uns?????
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fey schrieb:
Jetzt also bundesweit Schließung von Friseuren, Masseuren, Kosmetik-und Tatoostudios..weil eine Ausübung nur mit nahen Körperkontakt möglich ist!
Was ist mit uns?????
Sei doch froh, das du arbeiten kannst oder bist du AN ?
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Dina61 schrieb:
Ich bin Arbeitnehmer und hab Risikoleute daheim. Aber egal ob AN oder AG, alle sollten die Infektionskette unterbrechen oder?
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Feline schrieb:
Genau !!
Sei doch froh, das du arbeiten kannst oder bist du AN ?
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Der Amtsarzt schließt dir den Laden, wenn die Infektionskette durch den Betroffenen zu dir führt!
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Feline schrieb:
Wenn der Kollege deines Schwagers corona hat, dann nicht .
Der Amtsarzt schließt dir den Laden, wenn die Infektionskette durch den Betroffenen zu dir führt!
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Ann1 schrieb:
Nein auch dann nicht, erst wenn Du als Praxisinhaber positiv getestet bist, wird die Praxis geschlossen.
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Geronimo schrieb:
...so sehe ich das auch...
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susanne846 schrieb:
Und NUR DANN würde man eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalles nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen?
§ 56 IfSG - Einzelnorm
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Ann1 schrieb:
Nein. Hier stehen weitere Infos
§ 56 IfSG - Einzelnorm
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susanne846 schrieb:
Vielen Dank an alle!
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susanne846 schrieb:
Kann denn jemand etwas zu meiner Ausgangsfrage sagen? Oder gibt es da auch keine eindeutige Aussage seitens der Regierung oder des Gesundheitsamtes?
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--> Auszug Punkt 5:
Ist der Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt, hat er gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) wie jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die Dauer von sechs Wochen. Teilweise sind diese Fristen arbeits- oder tarifvertraglich länger. Freie Mitarbeiter haben diesen Anspruch mangels Arbeitnehmereigenschaft nicht.
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bh schrieb:
gefunden:
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--> Auszug Punkt 5:
Ist der Arbeitnehmer am Corona-Virus erkrankt, hat er gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) wie jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Erkrankungen für die Dauer von sechs Wochen. Teilweise sind diese Fristen arbeits- oder tarifvertraglich länger. Freie Mitarbeiter haben diesen Anspruch mangels Arbeitnehmereigenschaft nicht.
Bei 14 Tage Quarantäne ohne Symptome halt nur 14 Tage...
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Geronimo schrieb:
....ja, aber auch nur , wenn man 6 Wochen krank ist...
Bei 14 Tage Quarantäne ohne Symptome halt nur 14 Tage...
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Geronimo schrieb:
...Geld gäbe es aber nur für zwei Wochen, dann musst Du oder deine Mitarbeiterin im Normalfall wieder an die Liege...
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