In Voll- oder Teilzeit, als Minijob
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
einmalig: Bei uns lernen Sie
Krankheitsbilder kennen, ...
oder als Werkstudent (m/w/d)
Einfach schön: ein Kinderlachen
Langweile gibt’s in unserer
Rehaklinik für Kinder und
Jugendliche nicht. So gehören etwa
Einzel- und Gruppentherapie, ein
Gangroboter und Hilfsmittel zu
Ihrem Arbeitsalltag. Das Schöne
dabei: Auf unseren Fluren ist immer
ein Lachen. Ihre Patienten sind
vielleicht krank, aber bestimmt
nicht traurig. Und die
Diagnosevielfalt ist ebenfalls
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„Laut FAZ geht Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei dem Vorhaben jedoch auf die Barrikaden. Ein Kompromiss sehe vor, dass das Honorar zwar an die Zahnärzte gezahlt wird, schreibt das Blatt. Dies solle aber in Form eines Kredites geschehen, der bis 2022 zurückerstattet werden muss."
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tom1350 schrieb:
Nicht zu vergessen, dass das Finanzministerium auch ein gewichtiges Wort mit zu sprechen hat.
„Laut FAZ geht Finanzminister Olaf Scholz (SPD) bei dem Vorhaben jedoch auf die Barrikaden. Ein Kompromiss sehe vor, dass das Honorar zwar an die Zahnärzte gezahlt wird, schreibt das Blatt. Dies solle aber in Form eines Kredites geschehen, der bis 2022 zurückerstattet werden muss."
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Horatio72 schrieb:
Hab ich auch gelesen und bin aus allen Wolken gefallen. Ich bin seit Jahr und Tag im Verband aber wenn das ohne Proteste und einfach so durchgeht versauf ich die 360 Euro im Jahr lieber!
„Vertragsärzte können lediglich Einnahmeausfälle aus der PKV bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter geltend machen."
Grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen: zm-online
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tom1350 schrieb:
Das wäre ein Deal. Nur für die Ausfälle durch die PKV, BG oder andere außer GKV könnte über deren Höhe Kurzarbeitergeld beantragt werden.
„Vertragsärzte können lediglich Einnahmeausfälle aus der PKV bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter geltend machen."
Grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen: zm-online
KuG und Soforthilfe werden NICHT gesondert bei der Zuteilung im Rahmen des Rettungsschirms angerechnet.
Bitte hört auf, so einen Unsinn zu verbreiten oder anzudeuten, dass dies nicht so ist.
Macht das Spaß?
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tom1350 schrieb:
Derzeit ist die Politik doch groß darin Ansagen zu revidieren bzw. zu verändern. Was heißt denn der Schutzschirm ist mit den anderen Hilfen eingepreist im Klartext? Na, der Staat zahlt den Therapeuten weniger, was dann die Angestellten durch geringere Gehälter ausgleichen müssen! Ein schlechter Witz, oder was?
d.h. also 40% Rettungsschirm minus 9000 Euro Soforthilfe - minus KUG für meine MA = Endergebnis.
hab ich das so richtig verstanden.
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idefix- schrieb:
@ Matu
d.h. also 40% Rettungsschirm minus 9000 Euro Soforthilfe - minus KUG für meine MA = Endergebnis.
hab ich das so richtig verstanden.
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asima schrieb:
Nein, meines Wissens wird nur KAG angerechnet bei Soforthilfe, aber Soforthilfe nicht beim Rettungsschirm... wenn es wahr wird, wissen wir Montag mehr...
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Matu schrieb:
Für die HME ist die Soforthilfe und das KuG bereits in den 40% berücksichtigt.
KuG und Soforthilfe werden NICHT gesondert bei der Zuteilung im Rahmen des Rettungsschirms angerechnet.
Bitte hört auf, so einen Unsinn zu verbreiten oder anzudeuten, dass dies nicht so ist.
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