Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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die neue schrieb:
egal um welche Korrektur es sich handelt.... Du darfst sie nicht auf der Vorderseite vornehmen, sondern ausschließlich auf der Rückseite, mit Datum und Handzeichen
7. Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen können dieLeistungserbringer notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den vomVertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben (mit Ausnahme derAngaben „Art des Heilmittels“ und „Verordnungsmenge“) selbst vornehmen.Einer Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung durch die Vertragsärztin oderden Vertragsarzt bzw. einer Rücksprache mit der Vertragsärztin oder demVertragsarzt bedarf es hierzu nicht. Die Änderung bzw. Ergänzung ist auf derRückseite des Verordnungsblatts unten links kurz zu begründen und mit Datumund Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ich verstehe es so, dass die Begründung auf die Rückseite muss.
7. Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen können dieLeistungserbringer notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den vomVertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben (mit Ausnahme derAngaben „Art des Heilmittels“ und „Verordnungsmenge“) selbst vornehmen.Einer Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung durch die Vertragsärztin oderden Vertragsarzt bzw. einer Rücksprache mit der Vertragsärztin oder demVertragsarzt bedarf es hierzu nicht. Die Änderung bzw. Ergänzung ist auf derRückseite des Verordnungsblatts unten links kurz zu begründen und mit Datumund Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen
Vorne ändern, hinten begründen...
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Geronimo schrieb:
...so verstehe ich es auch....
Vorne ändern, hinten begründen...
Die Vorderseite ist eine Urkunde....
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die neue schrieb:
nein .... vorne drauf darfst Du NICHTS ändern .... Beispiel: Du willst WS1a in EX1a ändern, dann schreibst Du HINTEN DRAUF "Ind.-Schlüssel von WS1a in EX1a geändert" mit Datum und Handzeichen.
Die Vorderseite ist eine Urkunde....
wir haben in der Vergangenheit oft auf der Vorderseite Korrekturen vermerkt - hat sich keiner beschwert oder wurde beanstandet.
aber ab sofort korrigieren wir auch 'nach Vorschrift'
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rabiata17 schrieb:
soweit korrekt.
wir haben in der Vergangenheit oft auf der Vorderseite Korrekturen vermerkt - hat sich keiner beschwert oder wurde beanstandet.
aber ab sofort korrigieren wir auch 'nach Vorschrift'
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ronjane schrieb:
da ich bei Optica nicht durchkomme... Handzeichen von mir (Rezeption) oder von Therapeut oder Chef, da es ja heißt vom Leistungserbringer.
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Lamaca schrieb:
Im Moment dürfen wir falsch ausgestellte Rezepte selbst ändern ( bis auf Anzahl und Heilmittel)Habt ihr das schon gemacht und wenn wie ? Korrektur direkt auf dem Original und evtl mit einer anderen Farbe ?Oder eine Kopie machen und darauf ändern ? Und immer ein großes C dazu ! LG und bleibt gesund !!!
Ich soll auf der Vorderseite mit einem roten Kuli korrigieren. Auf die Rückseite kommt die Begründung mit Datum und Handzeichen.
Ob das allerdings allgemein gültig ist ..... ?
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ali schrieb:
Das ist zwar eigentlich nicht korrekt - wie neue schreibt - machen wir aber auch so, weil s “nur“ hinten gern mal übersehen wurde..
:innocent:
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die neue schrieb:
naja ... wenn es "übersehen" wurde und deswegen abgesetzt/zu spät bezahlt, gibt's 40 Ocken extra
:innocent:
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Lamaca schrieb:
Ich habe doch nochmal bei der Krankenkasse (AOK) des Patienten angerufen und nachgefragt.
Ich soll auf der Vorderseite mit einem roten Kuli korrigieren. Auf die Rückseite kommt die Begründung mit Datum und Handzeichen.
Ob das allerdings allgemein gültig ist ..... ?
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Macht auch Sinn, da die Arztpraxen (und wir auch) von der ganzen Bürokratie entlastet werde sollen.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Unserer Ansicht nach ist die Verordnung eindeutig so formuliert, dass nur nach hinten befristet wird, also alle aktuell vorliegenden Verordnungen korrigiert werden können.
Macht auch Sinn, da die Arztpraxen (und wir auch) von der ganzen Bürokratie entlastet werde sollen.
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Heuberger schrieb:
gilt das nur für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 11.03.20 ? oder auch für Rezepte mit Ausstellungsdatum vor dem 11.03.20, wenn eine oder mehr Behandlungen nach dem 11.03.20 waren?
wie lange gilt diese Regelung noch? Also wie lange dürfen wir die Verordnungen noch selbst korrigieren?
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Christine Bostelmann schrieb:
Hallo,
wie lange gilt diese Regelung noch? Also wie lange dürfen wir die Verordnungen noch selbst korrigieren?
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LeviathanPT schrieb:
Bis morgen.
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