Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
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wie verhält sich geplanter und genommener Urlaub während des Kurzarbeitergeldes? Werden da auch nur die 60/67% gezahlt? Erworben wurde er (was mich betrifft) in Zeiten mit 100% Auslastung/Arbeit.Bitte keine wertenden Kommentare, nur Fakten - wenn möglich auch QuellenDanke!
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Neuling schrieb:
Hallo zusammen,
wie verhält sich geplanter und genommener Urlaub während des Kurzarbeitergeldes? Werden da auch nur die 60/67% gezahlt? Erworben wurde er (was mich betrifft) in Zeiten mit 100% Auslastung/Arbeit.Bitte keine wertenden Kommentare, nur Fakten - wenn möglich auch QuellenDanke!
Beispiel:
Genau halber Monat Urlaub, den Rest zu 50% gearbeitet.AG zahlt 75 %, KUG übernimmt die 25% und zahlt davon 60%/67% des Nettos und zur Zeit die sozialen Nebenkosten des MA.
Ganzer Monat Urlaub: volles Gehalt durch den AG
Halber Monat krank und halber Monat Urlaub: volles Gehalt durch den AG
zwei Wochen Urlaub, den Rest über 80% gearbeitet: volle Auszahlung durch den AG, da die Auslastung in Summe über 90% liegt und der AN dadurch kein KUG erhält.
Soweit ich es verstanden habe.
Viele Grüße
Monika
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Leidiglich beim letzten Punkt sehe ich es anders. Die Formulierung, auf die sich die Aussage Monikas "über 80% gearbeitet" wohl bezieht, lautet:
Da steht nicht, dass jeder betreffende Mitarbeiter mindestens Engeltausfall von 10 Prozent haben muss, sondern dass dies die Ausgangsvoraussetzung für KuG ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zunächst zur Ausgangsfrage: die Antwort von Monika ist korrekt, die Urlaubstage werden normal vom Arbeitgeber bezahlt.
Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Leidiglich beim letzten Punkt sehe ich es anders. Die Formulierung, auf die sich die Aussage Monikas "über 80% gearbeitet" wohl bezieht, lautet:
Da steht nicht, dass jeder betreffende Mitarbeiter mindestens Engeltausfall von 10 Prozent haben muss, sondern dass dies die Ausgangsvoraussetzung für KuG ist.
Gruß
Nora
addierst Du nun aber 2 Wochen Urlaub und den Rest mit einer Auslastung von 80% zusammen sind das auf den Monat betracht mehr als 90%. Damit entfällt die Vorraussetzung für KUG für diesen MA und damit zahlt der AG diesen MA voll.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die Eingangsvorraussetzung für die Beantragung des KUG sehe ich genauso,
addierst Du nun aber 2 Wochen Urlaub und den Rest mit einer Auslastung von 80% zusammen sind das auf den Monat betracht mehr als 90%. Damit entfällt die Vorraussetzung für KUG für diesen MA und damit zahlt der AG diesen MA voll.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Urlaub wird normal 100% berechnet und ausgezahlt durch den AG
Beispiel:
Genau halber Monat Urlaub, den Rest zu 50% gearbeitet.AG zahlt 75 %, KUG übernimmt die 25% und zahlt davon 60%/67% des Nettos und zur Zeit die sozialen Nebenkosten des MA.
Ganzer Monat Urlaub: volles Gehalt durch den AG
Halber Monat krank und halber Monat Urlaub: volles Gehalt durch den AG
zwei Wochen Urlaub, den Rest über 80% gearbeitet: volle Auszahlung durch den AG, da die Auslastung in Summe über 90% liegt und der AN dadurch kein KUG erhält.
Soweit ich es verstanden habe.
Viele Grüße
Monika
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Plexxus73 schrieb:
Sobald die sogenannte Erheblichkeitsschwelle erreicht ist (derzeit ist das der Fall, wenn mindestens jeder zehnte Angestellte einen Arbeitsausfall von über 10 Prozent hat), gilt das auch für die Arbeitnehmer, deren Gehaltsausfall 10 Prozent oder weniger beträgt.
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