ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha
rechts der Isar, GESUND
Physiotherapie Nymphenburg und
GESUND Physiotherapie Bogenhausen.
Wir suchen ab dem 01.12.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Teil-/ oder Vollzeit (30-40
Std./Woche) an unserem Standort
Max-Weber Platz.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir habe...
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Das sind die GESUND Praxen,
Physiotherapie München, mit den
drei Standorten GESUND Reha
rechts der Isar, GESUND
Physiotherapie Nymphenburg und
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Wir suchen ab dem 01.12.2024
motivierte und ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Teil-/ oder Vollzeit (30-40
Std./Woche) an unserem Standort
Max-Weber Platz.
Wir legen Wert auf Qualität und
eine nachhaltige Physiotherapie.
Wir habe...
bis zum 1.1.23 soll eigentlich neu entschieden werden ob man eine/n ungeimpften Therapeut/in anstellen darf oder weiterhin nicht.
Hat jemand von euch zufällig schon etwas darüber gelesen??Gibt es Tendenzen??
Wir wollen weiterhin eine Therapeutin anstellen die kein Impfzertifikat hat, aber leider sind uns nach wie vor die Hände gebunden!!
Wird es tatsächlich erst zum 31.12. bekanntgegeben, was am nächsten Tag machbar ist??
Wenn man es schon vorher wüsste, könnte man ja wenigstens schonmal planen…
Wie macht ihr das??
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mona54 schrieb:
Also ich würde den- oder diejenige einfach einstellen ab 1.1….bisheriger Stand ist, dass diese ‚Auflage‘ Ende Dezember ausläuft…ihr müsst ja nun auch planen und da kann man nicht auf weitere dämliche Hin-&Herentscheidungen warten…wenn der Kollege/in gut ist, solltet ihr ihn/sie einstellen&fertig! Alles andere hat sich ja in der Praxis auch nicht bewährt (positiver Einfluss der I. auf Eigen- oder Fremdschutz..)
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kvet schrieb:
den aktuellen Stand haben wir für unsere Leser am 25.10. zusammengefasst. Seitdem ist uns kein neuer Fakt bekannt.
Sie finden den Beitrag hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10914
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte @tigerlilly ,
den aktuellen Stand haben wir für unsere Leser am 25.10. zusammengefasst. Seitdem ist uns kein neuer Fakt bekannt.
Sie finden den Beitrag hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10914
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Könnte seit 1.10 jemanden anstellen. Hatte einige Telefonate mit meinem zuständigen Amtsarzt der sich sogar beim Justizar für mich erkundigt hat. Sehen beide keinen Sinn mehr in der Regelung aber lässt sich nicht umgehen.
Also warten bis 1.1.23.
Die Frage die ich noch nicht gestellt habe ist: was würde schlimmstenfalls passieren wenn ich die betroffene Person zb am 1.12 anstelle und den Rest des Jahres vergesse beim Gesundheitsamt zu melden.
Ich werde es nicht machen da ich mit meinem Gesundheitsamt einen sehr guten Kontakt habe und aktuell 2 Mitarbeiter davon 1x die Woche bei mir in Behandlung sind. Einer davon meinte gestern lapidar: Wenn dann bis Ende des Jahres 2 Termine in der Woche für ihn möglich sind macht er die auch gerne beim Kollegen den ich eigentlich dieses Jahr noch nicht anstellen darf.
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Dway schrieb:
Selbes Problem bei mir.
Könnte seit 1.10 jemanden anstellen. Hatte einige Telefonate mit meinem zuständigen Amtsarzt der sich sogar beim Justizar für mich erkundigt hat. Sehen beide keinen Sinn mehr in der Regelung aber lässt sich nicht umgehen.
Also warten bis 1.1.23.
Die Frage die ich noch nicht gestellt habe ist: was würde schlimmstenfalls passieren wenn ich die betroffene Person zb am 1.12 anstelle und den Rest des Jahres vergesse beim Gesundheitsamt zu melden.
Ich werde es nicht machen da ich mit meinem Gesundheitsamt einen sehr guten Kontakt habe und aktuell 2 Mitarbeiter davon 1x die Woche bei mir in Behandlung sind. Einer davon meinte gestern lapidar: Wenn dann bis Ende des Jahres 2 Termine in der Woche für ihn möglich sind macht er die auch gerne beim Kollegen den ich eigentlich dieses Jahr noch nicht anstellen darf.
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mona54 schrieb:
@Dway der ‚Status‘ dürfte ja ab 1.1. spätestens keine Rolle mehr spielen…im Dezember wird ganz sicher sich niemand drum kümmern.(wie auch euer Patient vom GA angedeutet hat..)
Den Beitrag hatte ich tatsächlich noch nicht gesehen!!
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tigerlilly schrieb:
@Friedrich Merz herzlichen Dank!
Den Beitrag hatte ich tatsächlich noch nicht gesehen!!
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tigerlilly schrieb:
@mona54 danke für die Antwort!Ich denke wir werden tatsächlich die Therapeutin einfach zum 1.1. einstellen!Punkt!
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tigerlilly schrieb:
@kvet mich interessiert momentan nur wie es mit Therapeuten ist, die man neu anstellen will!
wir wollten die Therapeutin tatsächlich auch schon seit September einstellen!!
Werden jetzt auf jedefall für den 1.1. einen Vertrag machen!
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tigerlilly schrieb:
@Dway danke für die Antwort!
wir wollten die Therapeutin tatsächlich auch schon seit September einstellen!!
Werden jetzt auf jedefall für den 1.1. einen Vertrag machen!
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Dway schrieb:
@mona54 Problem ist das es ein festgeschriebenes Gesetz ist an das niemand mehr rangeht weil die Änderung länger dauern würde als die Restlaufzeit beträgt. Den Ärger bekommt immer der Praxisinhaber. Wenn man wüsste wie die Konsequenzen wären könnte man es sicherlich machen. Auf die paar Arbeitstage die im Dezember verbleiben bis Weihnachtsurlaub losgeht kommt's auch nicht mehr darauf an. Bzw ist es mir nicht wert was zu riskieren.
eine kleine Neu-Entwicklung gibt es in dieser Sache - zumindest für Nordrhein-Westfalen. Der dort zuständige Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird in der Ärztezeitung mit folgenden Worten zitiert: "Ich würde sagen: Ein kluges Gesundheitsamt wird im November nicht mehr so genau hinschauen."
Unseren Beitrag haben wir diesbezüglich ergänzt.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Guten Morgen @tigerlilly ,
eine kleine Neu-Entwicklung gibt es in dieser Sache - zumindest für Nordrhein-Westfalen. Der dort zuständige Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird in der Ärztezeitung mit folgenden Worten zitiert: "Ich würde sagen: Ein kluges Gesundheitsamt wird im November nicht mehr so genau hinschauen."
Unseren Beitrag haben wir diesbezüglich ergänzt.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Problem beschreiben
tigerlilly schrieb:
Hallo,
bis zum 1.1.23 soll eigentlich neu entschieden werden ob man eine/n ungeimpften Therapeut/in anstellen darf oder weiterhin nicht.
Hat jemand von euch zufällig schon etwas darüber gelesen??Gibt es Tendenzen??
Wir wollen weiterhin eine Therapeutin anstellen die kein Impfzertifikat hat, aber leider sind uns nach wie vor die Hände gebunden!!
Wird es tatsächlich erst zum 31.12. bekanntgegeben, was am nächsten Tag machbar ist??
Wenn man es schon vorher wüsste, könnte man ja wenigstens schonmal planen…
Wie macht ihr das??
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Geronimo schrieb:
...das was Du zitierst ist der Bestandsschutz gewesen, dem Fragesteller ging es um die Neueinstellung eines ungeimpften Kollegen....
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mona54 schrieb:
@Geronimo aber auch für Neueinstellungen von Menschen läuft die Auflage erstmal aus…
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Problem beschreiben
kvet schrieb:
Es wurde in 8 Monaten nicht ein einziges Betretungs,- b.z.w. Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Also, was soll das Ganze?
Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
nach zwei Einzelimpfungen:
PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein
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Margarit Ionov schrieb:
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Margarit Ionov schrieb:
thumbsup
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Problem beschreiben
Dolto schrieb:
Habt ihr zum 1.10. eigentlich nochmal überprüft bezüglich der neu definierten vollständigen Immunität? Musstet ihr Angestellte melden?
Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:
nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
nach zwei Einzelimpfungen:
PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein
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