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mark760 schrieb:
Das ist doch der vorgesehene Ablauf. Du hast ordnungsgemäß gemeldet. Jetzt muss man die nächsten Schritte des GA abwarten. Doof natürlich, weil damit eine Planungsunsicherheit entsteht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Frage ist für mich eigentlich nur ob ich den MA dann zum 16. freistellen muss oder das über das GA läuft?
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katrin52 schrieb:
Das GA gibt evt ein Betretungsverbot raus. Dann musst Du Ihn freistellen - vorher nicht.
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kvet schrieb:
@katrin52 Ja, genauso ist es. Das Gesundheitsamt entscheidet. Vielleicht passiert auch nichts.
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Schippi schrieb:
das GA wartet das Datum ab ob sich der/dieMA meldet,dann wird evtl. ein beschäftigungsverbot vom GA ausgesprochen(du nicht).aber richte dich mal darauf ein,je nach Bundesland!und nicht auf das GA schimpfen,dies war bekannt
Er testet sich und ist lt. Test okay. Geimpft braucht er keinen Test. Schutz vulnerabler Gruppen wo besser? Alles klar!
Mann oh Mann...
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christoph55 schrieb:
Mit Verlaub: nach allem was man über Fremdschutz durch die Impfung weiss und bei der aktuellen Lage obendrein ist das imho eine Sauerei vom GA. Weiss, hilft Dir jetzt nicht weiter, ist aber so.
Er testet sich und ist lt. Test okay. Geimpft braucht er keinen Test. Schutz vulnerabler Gruppen wo besser? Alles klar!
Mann oh Mann...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag. Mitarbeiter halbtags (20 std/wo) ist als ungeimpft gemeldet. Nun hat er vom GA ein Ultimatum bis 16.5. bekommen in dem er Nachweise etc. beibringen soll . Der MA weigert sich impfen zu lassen. (Gründe sind nun mal egal) kommt jeden Tag mit einem frischen Bürgertest etc an. Nun die Frage: Ich habe ihn normal gemeldet, würde ihn auch gern behalten. Was kann ich tun, bzw MUSS ich tun damit nicht ich als PI plötzlich noch Probleme bekomme. Der Anruf beim GA war (wie fast immer) fürn A.... , da mir da natürlich wieder keiner Auskunft geben kann. Im Internet finde ich dazu entweder nichts oder nur schwammige Sachen. Vielleicht hat ja jemand von euch da schon so was erlebt. Bevor es jetzt Ratschläge etc hagelt. : Ich würde ihn gern behalten weil er sehr gute Arbeit leistet, finde das Verhalten persönlich auch sehr unsolidarisch und habe auch wenig Probleme ihn dann freizustellen wenn es soweit kommen sollte. Vielen Dank schonmal im Vorraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hessen.. ich habe tatsächlich keine Infos bekommen. Die gab es von meinem MA.
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mimikri schrieb:
Och ja...da bin ich jetzt mal gespannt, was weiter passiert.
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Butterblume700 schrieb:
War bzw. ist bei uns in Bayern auch so. MA hat das Schreiben vom GA bekommen, PI weiß es nur vom MA. Keiner weiß, wie es weiter geht oder gehen soll. Wir warten jetzt einfach mal ab.
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mimikri schrieb:
Du kannst und musst gar nichts tun, außer abwarten. In Hessen soll es angeblich sogar so sein, dass nur der AN die Infos bekommt und der AG keine Auskunft bekommt, das ist aber bis dato nur ein Gerücht...in welchem BL bist du, wenn ich fragen darf?
Das hat mit Impfstatus nichts zu tun. Schade, dass Kompetenz mittlerweile ein Hinderungsgrund ist, in die Entscheidungsetagen zu kommen.
Das ein ungeimpfter MA eher eine Gefahr für die Planungssicherheit der Praxis ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Schippi schrieb:
Warum sind eigentlich alle anderen Deppen(bei uns in Norddeutschland eine beleidigungsform in geringem Ausmaß)nur weil sie andere Meinung sindoder regeln umsetzen die einem nicht passen
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karin-maria schrieb:
@Schippi geb Dir recht. Ich finde diese Verallgemeinerungen auch despektierlich
Das kann man natürlich so sehen, wenn man es so sehen möchte. Ich denke eher, der derzeitige Anstieg liegt am lausigen Umgang mit den Hygiene-Mindestmaßnahmen. Viele Leute tun gerade so, als hätte es Corona nie gegeben. Heute Mittag war ich beim Rewe, wo maximal 25% der Kunden und kaum ein Mitarbeiter eine Maske trugen und sich die Jugendlichen in dichten Trauben an der Kasse drängelten.
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MikeL schrieb:
Herbert schrieb am 22.04.2022 12:00 Uhr:Derzeit werden die Infektionen primär durch vollständig geboosterte Menschen wegen der lausigen Aussagekraft der Bürgertests in Einrichtungen geschleppt.
Das kann man natürlich so sehen, wenn man es so sehen möchte. Ich denke eher, der derzeitige Anstieg liegt am lausigen Umgang mit den Hygiene-Mindestmaßnahmen. Viele Leute tun gerade so, als hätte es Corona nie gegeben. Heute Mittag war ich beim Rewe, wo maximal 25% der Kunden und kaum ein Mitarbeiter eine Maske trugen und sich die Jugendlichen in dichten Trauben an der Kasse drängelten.
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Schippi schrieb:
@MikeL 👍👍
Pauschal sicher nicht richtig, aber bezogen auf die Entscheidungsträger in Sachen "Einrichtungsbezogene I'pflicht" sicher, wenn auch hart, nicht unrichtig.
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christoph55 schrieb:
@Schippi
Pauschal sicher nicht richtig, aber bezogen auf die Entscheidungsträger in Sachen "Einrichtungsbezogene I'pflicht" sicher, wenn auch hart, nicht unrichtig.
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mia73 schrieb:
Woher wollt ihr denn wissen, ob Delta im Herbst nicht wiederkommt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@mia73 Wissen tut das keiner, Ich bin in den letzten Jahren aber wieder zum Berufsoptimist geworden und ich geh immer davon aus das Corona bald weg ist, Der Ukraine Krieg bald endet, etc. alles andere macht mich krank wie ich leider feststellen musste. Jeden Morgen mit Sorgen aufwachen und abends damit ins Bett was werden könnte... Das kann ich nicht mehr.
Nene Mia, Delta ist definitiv Geschichte. Omikron hat v.a. infolge seines Vorbeiziehens am Impfschutz einfach zu grosse selektive Vorteile. Die Darwinschen Gesetze gelten ohne Wenn und Aber.
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ringo schrieb:
@mia73
Nene Mia, Delta ist definitiv Geschichte. Omikron hat v.a. infolge seines Vorbeiziehens am Impfschutz einfach zu grosse selektive Vorteile. Die Darwinschen Gesetze gelten ohne Wenn und Aber.
Ich schlackere immer wieder mit den Ohren, wenn mir die Patienten von ihren Aktivitäten in ihrer Freizeit berichten. Z.B. Konzertbesuch ohne Maske in einer Halle mit 800 Gästen….
Das steht alles nicht in Relation. Wenn die Patienten in ihrer Freizeit für sich entscheiden können, ob sie „vulnerabel“ und „schützenswert“ sind finde ich den Grenzen Heibei, dass sie in einer Praxis besonders schutzbedürftig sind nicht passend. Man sollte sich dem individuellen Schutzbedürfnis des Einzelnen anpassen und darauf Rücksicht nehmen, aber nicht wieder den deutschen Aktionismus vor die Tür kehren und alle über einen Kamm scheren.
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Karajan schrieb:
Ich finde es auch ein Witz, dass die Patienten per se, sobald sie durch die Zaubertür einer Praxis kommen zu vulnerable schützenswerten Individuen werden.
Ich schlackere immer wieder mit den Ohren, wenn mir die Patienten von ihren Aktivitäten in ihrer Freizeit berichten. Z.B. Konzertbesuch ohne Maske in einer Halle mit 800 Gästen….
Das steht alles nicht in Relation. Wenn die Patienten in ihrer Freizeit für sich entscheiden können, ob sie „vulnerabel“ und „schützenswert“ sind finde ich den Grenzen Heibei, dass sie in einer Praxis besonders schutzbedürftig sind nicht passend. Man sollte sich dem individuellen Schutzbedürfnis des Einzelnen anpassen und darauf Rücksicht nehmen, aber nicht wieder den deutschen Aktionismus vor die Tür kehren und alle über einen Kamm scheren.
Hier von "deutschen Aktionismus" zu schreiben ist dummes Zeug und passt von der Wortwahl wohl eher in die quere Schublade - aber gut - wenn du dich da wohlfühlst...
Zum Thema
In meiner Praxis sind Patienten die z.B. eine Krebserkrankung direkt hinter sich haben. Bekannterweise ist deren Immunsystem u.U. nicht vergleichbar leistungsfähig wie das eines 15jährigen.
Und ich will nicht, dass in meiner Praxis Ansteckung passiert, bzw. ein erhöhtes Risiko besteht. Diese Krebspatienten passen nämlich in ihrer Freizeit sonst auch auf - da möchte ich nicht, dass die in meiner Praxis ungeschützt neben anderen sitzen.
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mbone schrieb:
@Karajan
Hier von "deutschen Aktionismus" zu schreiben ist dummes Zeug und passt von der Wortwahl wohl eher in die quere Schublade - aber gut - wenn du dich da wohlfühlst...
Zum Thema
In meiner Praxis sind Patienten die z.B. eine Krebserkrankung direkt hinter sich haben. Bekannterweise ist deren Immunsystem u.U. nicht vergleichbar leistungsfähig wie das eines 15jährigen.
Und ich will nicht, dass in meiner Praxis Ansteckung passiert, bzw. ein erhöhtes Risiko besteht. Diese Krebspatienten passen nämlich in ihrer Freizeit sonst auch auf - da möchte ich nicht, dass die in meiner Praxis ungeschützt neben anderen sitzen.
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Karajan schrieb:
Lies doch meinen Text mal genau, ehe du hier wieder jemanden in Schubladen steckst
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Schokokecks schrieb:
@mbone Dann müsstest du nicht auf die Impfung achten, sondern darauf, das all deine Mitarbeiter täglich getestet sind!
Danke, Danke, Danke. Ob das jemals so verstanden und aus den Köpfen geht, das es nicht permanent als Argument gebraucht wird. Wobei ...das BVerfG hat es ja auch so gesehen, dann muss es ja stimmen. joy
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christoph55 schrieb:
@Schokokecks
Danke, Danke, Danke. Ob das jemals so verstanden und aus den Köpfen geht, das es nicht permanent als Argument gebraucht wird. Wobei ...das BVerfG hat es ja auch so gesehen, dann muss es ja stimmen. joy
Was irre ist: Wir müssen geimpft sein, um andere zu schützen. Bei meinem Gegenüber weiss ich es nicht und es besteht auch keine Testpflicht.
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christoph55 schrieb:
@mbone
Was irre ist: Wir müssen geimpft sein, um andere zu schützen. Bei meinem Gegenüber weiss ich es nicht und es besteht auch keine Testpflicht.
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Alo schrieb:
@mbone Entschuldigung, Daumen hoch war ein Versehen.
Das ist der effektivste Schutz gegen Ansteckung.
Leider kann die Impfung da nicht mithalten - das wissen wir alle inzwischen - das ist nichts Neues.
Nichtsdestotrotz gibt es nun aber auch neue Hinweise darauf, dass ein Impfung bzw. der Booster die Infektiösität deutlich senkt
Booster Impfung: Geboosterte weniger ansteckend bei Omikron Durchbruch | MDR.DE
Wer nicht geimpft ist bringt halt einen tagesaktuellen Test mit in die Praxis und dann ist gut.
Zum Thema wer hier wen in welcher Häufigkeit ansteckt kann man ja mal diesen Link lesen.
Link
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mbone schrieb:
In meiner Praxis tragen sowohl ich als auch meine Patienten FFP2 Masken.
Das ist der effektivste Schutz gegen Ansteckung.
Leider kann die Impfung da nicht mithalten - das wissen wir alle inzwischen - das ist nichts Neues.
Nichtsdestotrotz gibt es nun aber auch neue Hinweise darauf, dass ein Impfung bzw. der Booster die Infektiösität deutlich senkt
Booster Impfung: Geboosterte weniger ansteckend bei Omikron Durchbruch | MDR.DE
Wer nicht geimpft ist bringt halt einen tagesaktuellen Test mit in die Praxis und dann ist gut.
Zum Thema wer hier wen in welcher Häufigkeit ansteckt kann man ja mal diesen Link lesen.
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Problem beschreiben
Herbert schrieb:
Die Frage ist, wann die Deppen der Gesundheitspolitik endlich einsehen, dass der Schutz der vulnerablen Gruppen in keinster Weise durch eine Impfung gelingt. Das ist Musik aus der Delta-Zeit. Derzeit werden die Infektionen primär durch vollständig geboosterte Menschen wegen der lausigen Aussagekraft der Bürgertests in Einrichtungen geschleppt.
Das hat mit Impfstatus nichts zu tun. Schade, dass Kompetenz mittlerweile ein Hinderungsgrund ist, in die Entscheidungsetagen zu kommen.
Das ein ungeimpfter MA eher eine Gefahr für die Planungssicherheit der Praxis ist, steht auf einem anderen Blatt.
Demnach musste ich mich selber melden, was ich mit einer kurzen Begründung getan habe.
Habe Anfang der Woche ein Formschreiben bekommen mit Ultimatum bis zum 06.05.2022. Auf meine Begründung wurde nicht eingegangen.
Bin sehr gespannt wie es weiter geht.
Tatsächlich habe ich seit der chron. Neuroborreliose aber ein Immunssystem, welches so auf Hochtouren läuft, daß ich mir so gut wie nix einfange. Allerdings seitdem auch massive Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Da ich eh ME/CFS habe, weiß ich auch, was mich bei Long-Covid erwartet.
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pt ani schrieb:
Hast Du kein Attest vom Arzt? Eine Freundin von mir hat auch ME/CFS (zumindest kristallisiert sich das jetzt endlich heraus) und hat ein gutes Attest von ihrer Ärztin..
Vielleicht kommt auch deshalb keine Antwort, da sie den Verwaltungsaufwand sparen wollen, angesichts dessen, dass die e. Impfpflicht - hoffentlich - wackelt.
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christoph55 schrieb:
Vielleicht wird ja auch noch drauf eingegangen. Falls nicht, hat das per se möglicherweise nichts Negatives zu bedeuten.
Vielleicht kommt auch deshalb keine Antwort, da sie den Verwaltungsaufwand sparen wollen, angesichts dessen, dass die e. Impfpflicht - hoffentlich - wackelt.
Wenn damit irgendwelche echten Konsequenzen (also nicht "wir schreiben dir nochmal einen bösen Brief") verbunden sind muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein ("Gegen diesen Bescheid können Sie [Fristangabe] Widerspruch einlegen").
Ohne tiefer drinzustecken: du klingst wie der eine von 100.000 Fällen die bei der Amtsärztin landen, welche die medizinische Historie als plausibel durchwinkt...
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Papa Alpaka schrieb:
Was war der Inhalt des "Ultimatums"?
Wenn damit irgendwelche echten Konsequenzen (also nicht "wir schreiben dir nochmal einen bösen Brief") verbunden sind muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein ("Gegen diesen Bescheid können Sie [Fristangabe] Widerspruch einlegen").
Ohne tiefer drinzustecken: du klingst wie der eine von 100.000 Fällen die bei der Amtsärztin landen, welche die medizinische Historie als plausibel durchwinkt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Papa Alpaka Rechtsbelehrung war dabei und mit dem MA wurde ein Auflösungsvertrag gemacht. Alle Einwände und Einsprüche die wir versucht haben wurden abgelehnt. Dem MA wurde eine Zutrittsverbot im Falle einer weiterbeschäftigung angekündigt mit einer Geldstrafe (ich glaube sogar 2500 Euro) hab es aber grad nicht mehr im Kopf. Schöner Scheiss.. Vor einem Jahr hätte ich es ja noch verstanden aber jetzt ist es der absolute Mumpitz. Ist der einzige Mensch den ich kenne der sich JEDEN Tag testen lässt und das seit fast einem Jahr.
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mark760 schrieb:
Dann wurde der vom Gesetzgeber vorgesehene Ablauf angewendet. Ich schätze, das wird bis zu 5% der Therapeuten betreffen. So ist das bei einer Impfpflicht.
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mimikri schrieb:
@Anonymer Teilnehmer darf ich fragen, wie lange das Procedere jetzt insgesamt gedauert hat von Erstkontakt bis Betretungsverbot?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@mimikri mit erstkontakt ist die Meldung zum Arbeitsamt gemeint? 6 Wochen..von dem Ultimatum bis jetzt ca 3 Wochen (plus minus eine Woche beides, will dajetzt nichts falsches sagen.)
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mimikri schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Danke
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katrin52 schrieb:
Und welches Bundesland?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@katrin52 Hessen
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katrin52 schrieb:
OK, mal schauen was BaWü macht
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Spock schrieb:
Lass dir doch bitte vom Arzt ein Attest ausstellen, dass du bei diesen Diagnosen nicht geimpft werden kannst. Ich bin geimpft und geboostert, aber es gibt auch Ausnahmen, Menschen, bei denen eine Impfung alleine ein extrem hohes Risiko ist, dazu gehörst du. Wir lassen uns impfen um dich zu schützen! Pass auf dich auf.... Da hilft nur FFP2 😷💁♀️
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Problem beschreiben
santica schrieb:
Ich bin als PI nicht geimpft. Hatte/ habe ME/CFS und multiple Allergien infolge einer Neuroborroliose mit Reaktivierung nach Tetanusimpfung.
Demnach musste ich mich selber melden, was ich mit einer kurzen Begründung getan habe.
Habe Anfang der Woche ein Formschreiben bekommen mit Ultimatum bis zum 06.05.2022. Auf meine Begründung wurde nicht eingegangen.
Bin sehr gespannt wie es weiter geht.
Tatsächlich habe ich seit der chron. Neuroborreliose aber ein Immunssystem, welches so auf Hochtouren läuft, daß ich mir so gut wie nix einfange. Allerdings seitdem auch massive Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Da ich eh ME/CFS habe, weiß ich auch, was mich bei Long-Covid erwartet.
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Schippi schrieb:
So ist aber der Ablauf!dein MA ist verpflichtet dich in Kenntnis zu setzen und du darfst den MA wenn du Kenntnis vom beschäftigungsverbot hast auch nicht mehr einsetzen.du erhältst vermutlich in absehbarer Zeit kein offizielles Schreiben,aber vermutlich einen Kontrollbesuch!
Das ich meinen ungeimpften AN an das GA melde ist klar geregelt. Damit bin ich meiner Verpflichtung nachgekommen. Wenn ich den AN ab wann auch immer nicht mehr einsetzen darf, wird man mir wohl auch formal mitteilen müssen. Ich überweise ja auch nicht blind ohne Bescheid Steuern an das Finanzamt, weil ich glaube, dass ich zuviel verdient habe.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Schippi Wo soll denn dieser Ablauf geregelt sein?
Das ich meinen ungeimpften AN an das GA melde ist klar geregelt. Damit bin ich meiner Verpflichtung nachgekommen. Wenn ich den AN ab wann auch immer nicht mehr einsetzen darf, wird man mir wohl auch formal mitteilen müssen. Ich überweise ja auch nicht blind ohne Bescheid Steuern an das Finanzamt, weil ich glaube, dass ich zuviel verdient habe.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
so sehe ich das auch.. Hab dem GA jetzt mehrmals versucht mitzuteilen das ich gern was schriftliches hätte. Ich bekomme immer nur Auto Mails, das zur zeit alles überlastet ist und leider keine Antwort auf Mails gegeben werden kann. Telefonisch seit Wochen keiner ereeichbar. Daraufhin einschreiben geschickt,, immer noch keine Antwort. Ich habe jetzt also einen MA der laut eigener Aussage nicht mehr arbeiten kann , ich muss seine Pat. absagen und hab null schriftliche Handhabe..
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Schippi schrieb:
@Ingo Friedrich ist aber so,der Ablauf ist seid 15.März bekannt,somit sollten. AG einen Plan B in der Tasche haben.über dein Beispiel kann ich nur schmunzeln,toller Vergleich👍
Ein Einschreiben (selbst mit Übergabe) reicht in der Regel nicht. Die Post hatte mir bestätigt, dass die Übergabe nur an irgendeine Person in der Firma erfolgen muss, kann selbst die Putzfrau sein. das wusste ich auch so nicht.
Du solltest bei wichtigen Dingen immer Übergabe mit Rückantwort machen, dann hast du schriftlich, wer es entgegen genommen hat.
Und ein RA hatte mir vor Jahren mal gesagt, dass man als letzten Satz unten immer schreiben sollte, "Ich erwarte Ihre Antwort/ Stellungnahme bis zum......(wichtig genaues Datum im angemessenen Zeitraum). Dann sind die verpflichtet, dir zu antworten (theoretisch).
Das funktioniert bei mir seit Jahren, allerdings habe ich das noch nicht mit dem Gesundheitsamt durch.face_with_rolling_eyes Das ist so ein Thema für sich.
Ein Versuch ist es aber wert, denke ich. Viel Glück!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Ein Einschreiben (selbst mit Übergabe) reicht in der Regel nicht. Die Post hatte mir bestätigt, dass die Übergabe nur an irgendeine Person in der Firma erfolgen muss, kann selbst die Putzfrau sein. das wusste ich auch so nicht.
Du solltest bei wichtigen Dingen immer Übergabe mit Rückantwort machen, dann hast du schriftlich, wer es entgegen genommen hat.
Und ein RA hatte mir vor Jahren mal gesagt, dass man als letzten Satz unten immer schreiben sollte, "Ich erwarte Ihre Antwort/ Stellungnahme bis zum......(wichtig genaues Datum im angemessenen Zeitraum). Dann sind die verpflichtet, dir zu antworten (theoretisch).
Das funktioniert bei mir seit Jahren, allerdings habe ich das noch nicht mit dem Gesundheitsamt durch.face_with_rolling_eyes Das ist so ein Thema für sich.
Ein Versuch ist es aber wert, denke ich. Viel Glück!
Gruß Britt
Vielleicht hab ich ja was verpasst, aber ein Tätigkeitverbot wird sicherlich mit Bescheid und Rechtsbehelfsfrist vergeben werden. Aufgrund Wischiwaschihörensagen setze ich doch keinen AN vor die Tür, wenn das nicht klar per Bescheid angeordnet wurde.
Aber vielleicht gibt's ja hier im Forum auch Erfahrungsberichte, dass tatsächlich der Staat durchgegriffen hat und nicht nur der AG die Nerven verloren hat.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Schippi OK, mein Vergleich mit dem FA ist nicht der Beste. Aber nochmal meine Frage: Wo sollte denn nun der Ablauf (außer die Meldung an das GA) geregelt sein?
Vielleicht hab ich ja was verpasst, aber ein Tätigkeitverbot wird sicherlich mit Bescheid und Rechtsbehelfsfrist vergeben werden. Aufgrund Wischiwaschihörensagen setze ich doch keinen AN vor die Tür, wenn das nicht klar per Bescheid angeordnet wurde.
Aber vielleicht gibt's ja hier im Forum auch Erfahrungsberichte, dass tatsächlich der Staat durchgegriffen hat und nicht nur der AG die Nerven verloren hat.
MfG :)
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Schippi schrieb:
@Ingo Friedrich 👍,klar muss etwas schriftlich kommen,aber der AN wird vermutlich ein Schriftstück bekommen haben,denn sonst braucht man ja nicht reagieren!Aber mit Maßnahmen musste man doch rechnen als AG!Stichtag war 15.März!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi Es geht doch nicht darum das ich damit rechnen musste!!!!!!!!! Klar musste ich das und bei dem heutigen Arbeitsmarkt heisst das für mich: Voll Scheisse!! Aber es kann doch nicht angehen das ich einen MA verliere aufgrund von dubiosen Gesetzen und nicht einmal EIN offizielles Schriftstück in der Hand habe!!!!!! Das beste an der ganzen Sache: Ich habe gute Kontakte zu 4 Kliniken bei uns in der Nähe, kenne persönlich 8 Mitarbeiter dort ohne Impfung und KEINER von denen hat auch nur ansatzweise so ein schreiben bekommen. In den Praxen in meiner nähe ähnlich.. Mich kotzt das einfach nur noch an diese willkür!
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massu schrieb:
… vielleicht bist du der einzige in deiner Gegend, der sein MA am Gesundheitsamt angemeldet hat?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu das kann natürlich sein, aber ich kann mir nicht vorstellen das die Kollegen so unverantwortlich (dämlich) sind. Das ist bei einer Kontrolle ja sehr leicht und schnell überprüfbar.
Wenn der PI selber ungeimpft ist und ungeimpfte MA hat, verliert er doch mehr wenn er alle ungeimpfte am GA anmeldet. Er wird es absitzen und die Lage beobachten. Was kann er verlieren? Seine Existenz steht sowieso auf wackligen Beinen, aber die Coronavorschriften ändern sich ständig, das GA ist völlig überfordert und die Digitalisierung in Deutschland läuft auch nicht so…
wer soll wann kontrollieren?
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massu schrieb:
Du würdest dich wundern was alles geht…
Wenn der PI selber ungeimpft ist und ungeimpfte MA hat, verliert er doch mehr wenn er alle ungeimpfte am GA anmeldet. Er wird es absitzen und die Lage beobachten. Was kann er verlieren? Seine Existenz steht sowieso auf wackligen Beinen, aber die Coronavorschriften ändern sich ständig, das GA ist völlig überfordert und die Digitalisierung in Deutschland läuft auch nicht so…
wer soll wann kontrollieren?
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Leni C. schrieb:
@ AT : hat es dein MA schriftlich bekommen : Kopie , damit du was in Händen hast . Je nachdem ob du ihn entlassen mußt .
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Heute hat sich das erste mal das GA bei MIR gemeldet, aber auch nur auf Anfrage von ca. 15 Mails und unzähligen Telefonversuchen. Bis jetzt habe ich immer noch kein offizielles Schreiben vom GA bekommen das mein MA nicht mehr arbeiten darf. Ihm wiederum wurde es jetzt mehrmals unter Bußgeldandrohung mitgeteilt..
Soweit ich es verstanden habe, muss das GA auch einbeziehen, ob ein Betretungsverbot eine ungerechtfertigte Härte für den Betrieb darstellt und so hört es sich ja nicht an.
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Problem beschreiben
Andrea Platzer schrieb:
Wenn sich der Mitarbeiter nicht missionarisch bei Patienten gegen impfen äußert, Maske trägt und testet (auch wenn die Tests naja sind) und seine Arbeit geschätzt wird, würde ich auf gar keinen Fall kündigen.
Soweit ich es verstanden habe, muss das GA auch einbeziehen, ob ein Betretungsverbot eine ungerechtfertigte Härte für den Betrieb darstellt und so hört es sich ja nicht an.
Corona-Impfung: Geschädigte berichten von mangelnder Unterstützung | DW Nachtichten - YouTube
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ohne jetzt sarkastisch wirken zu wollen... wo ist denn der Link zu den Hunderttausenden denen die Impfung evtl. das Leben gerettet hat oder vor schweren Verläufen verschont hat?
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Ni Ku schrieb:
@Anonymer Teilnehmer sorry, aber sobald auch nur ein Mensch an einer „Impfung“ stirbt, müssen wir nicht über „Gerettete“ sprechen. 🤷🏼♀️
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Lucien schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Mit so einem Link kann ich Dir nicht dienen. ich kann Dir aber die Wegbeschreibung zum Grab eines Kollegen mailen, der sich nicht impfen lassen wollte. Ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, dass er verstorben ist. Damals nach 6 Wochen Intensiv.
Muss am Ende jeder selber entscheiden dürfen. Aber die Entscheidung sollte nicht auf Lügen oder Unwahrheiten zur Wirkung beruhen!
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Ni Ku schrieb:
Ich könnte die Telefonnummer besorgen von dem 40-jährigen, der seit der Boosterung sabbernd im Rollstuhl sitzt. Zu dumm, dass er nicht mehr sprechen kann, geschweige denn sein Neugeborenes küssen!
Muss am Ende jeder selber entscheiden dürfen. Aber die Entscheidung sollte nicht auf Lügen oder Unwahrheiten zur Wirkung beruhen!
MfG :
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Ingo Friedrich schrieb:
@Ni Ku Und mal abseits von Lügen und Unwahrheiten - was fängt man mit Wissen und Wahrheiten an? Etwa ein Drittel der jährlich Verstorbenen verstarb an Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit steigender Tendenz. Wir wissen genug drüber und trotzdem ist Rauchen, Saufen und ungesunde Ernährung alles andere als verpöhnt. Im Gegenteil: Letztes Jahr brachten mir meine Kinder aus der Kita das selbstgebastelte Vatertagsgeschenk mit: eine schöne dekorierte Flasche Bier.
MfG :
@Anonymer Teilnehmer was ist jetzt bei deinem MA Problem rausgekommen?
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massu schrieb:
@Ingo Friedrich vor 50 Jahren gab‘s zum Vatertag vom Kindergarten selbstgebastelte Aschenbecher….
@Anonymer Teilnehmer was ist jetzt bei deinem MA Problem rausgekommen?
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Lucien schrieb:
@Ni Ku
Ni Ku schrieb am 30.05.2022 20:36 Uhr:Aber die Entscheidung sollte nicht auf Lügen oder Unwahrheiten zur Wirkung beruhen! Hast Du keinen Anstand? Ich spreche von einem Kollegen der verstorben ist. Was soll diese haltlose Unterstellung? An die Adresse der Unsäglichen: "An" nicht "mit" verstorben.
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Ni Ku schrieb:
@Ingo Friedrich 🙈
Es diskutieren sich viele Menschen seit Jahren darüber die Köpfe heiß. Ich kenne selber auch Verstorbene! Das Grundproblem dieser Diskussionen liegt aber ganz woanders. Nämlich darin, dass Menschen gezwungen werden, sich gegen ihren Willen eine Spritze zu holen, sonst verlieren sie ihre Existenz. Das ist barbarisch!
Und dass man sich persönlich angreift und nicht akzeptieren kann, was andere denken, ist schlichtweg zum kotzen…
🤷🏼♀️
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Ni Ku schrieb:
@Lucien das ist dramatisch! Keiner leugnet hier, dass es Corona gibt und dass es für manche gefährlich oder sogar tötlich ist!
Es diskutieren sich viele Menschen seit Jahren darüber die Köpfe heiß. Ich kenne selber auch Verstorbene! Das Grundproblem dieser Diskussionen liegt aber ganz woanders. Nämlich darin, dass Menschen gezwungen werden, sich gegen ihren Willen eine Spritze zu holen, sonst verlieren sie ihre Existenz. Das ist barbarisch!
Und dass man sich persönlich angreift und nicht akzeptieren kann, was andere denken, ist schlichtweg zum kotzen…
🤷🏼♀️
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mbone schrieb:
Scheinbar ist es einigen queren Denkern so langsam langweilig geworden....
🤷🏼♀️
Man darf in Deutschlandvieles sagen, man hat aber nicht das Recht erworben, keine Widerworte zu erhalten.
Und genau da liegt das Problem, Menschen wie Sie, ertragen es nicht, wenn sie Fakten zur Antwort bekommen.
Genau das ist schlichtweg zum kotzen
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Shia schrieb:
@Ni Ku
Ni Ku schrieb am 31.05.2022 14:49 Uhr: und nicht akzeptieren kann, was andere denken, ist schlichtweg zum kotzen…
🤷🏼♀️
Man darf in Deutschlandvieles sagen, man hat aber nicht das Recht erworben, keine Widerworte zu erhalten.
Und genau da liegt das Problem, Menschen wie Sie, ertragen es nicht, wenn sie Fakten zur Antwort bekommen.
Genau das ist schlichtweg zum kotzen
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massu schrieb:
@Shia dein Chef war doch gegen das Impfen. Was ist daraus geworden? Und aus deinen nicht geimpften Kollegen?
Ja genau,das ist so.
Meine Impfgegnerkollegen sind alle rechtzeitig geimpft.
Mein Querdenkerchef ist 2x genesen, einmal im Februar, schon recht heftig
4 Wochen krank, das zweite mal im April mit nem Schnupfen.
Durch seine Erkrankung konnten wir dem Gesundheitsamt mitteilen, dass wir alle gesetzlichen Vorschriften durchführen.
So die Textvorlage in den QD Chats.
Ob da noch was kommt? Keine Ahnung.
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Shia schrieb:
@massu
Ja genau,das ist so.
Meine Impfgegnerkollegen sind alle rechtzeitig geimpft.
Mein Querdenkerchef ist 2x genesen, einmal im Februar, schon recht heftig
4 Wochen krank, das zweite mal im April mit nem Schnupfen.
Durch seine Erkrankung konnten wir dem Gesundheitsamt mitteilen, dass wir alle gesetzlichen Vorschriften durchführen.
So die Textvorlage in den QD Chats.
Ob da noch was kommt? Keine Ahnung.
Heute erfahre ich, dass meine heftigste Querdenker Patientin ( sie arbeitet beim Testzentrum 😆) schon 3fach geimpft ist. „Glaub mir, ich mach das nicht aus Überzeugung! Ohne bekomme ich keine Arbeit.“ Der Mann war bis Dato arbeitslos, weil er sich geweigert hat eine Maske beim Hausbesuch zu tragen und die Kundschaft sich beschwert hat, die wollen einen anderen Handwerker im Haus haben.
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massu schrieb:
@Shia super spannend wie sich manche Dinge so entwickeln….
Heute erfahre ich, dass meine heftigste Querdenker Patientin ( sie arbeitet beim Testzentrum 😆) schon 3fach geimpft ist. „Glaub mir, ich mach das nicht aus Überzeugung! Ohne bekomme ich keine Arbeit.“ Der Mann war bis Dato arbeitslos, weil er sich geweigert hat eine Maske beim Hausbesuch zu tragen und die Kundschaft sich beschwert hat, die wollen einen anderen Handwerker im Haus haben.
gibt es Beweise?
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Margarit Ionov schrieb:
@Lucien
gibt es Beweise?
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canna41 schrieb:
Ich hoffe der Link funktioniert richtig. Hier einmal eine Kollegin, die durch eine Impfung schwere Nebenwirkungen erlitten hat und bis jetzt im Regen stehen gelassen wird.
Corona-Impfung: Geschädigte berichten von mangelnder Unterstützung | DW Nachtichten - YouTube
Impfpflicht für Personal wird offenbar kaum durchgesetzt
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kvet schrieb:
Warum liest man diese Meldungen nicht auf den Webseiten der Verbände?
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mark760 schrieb:
„Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus 12 der 16 Bundesländer wurden mehr als 190.000 ungeimpfte Mitarbeitende im Gesundheitswesen identifiziert, aber gerade einmal 70 Betretungsverbote ausgesprochen - und zwar in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg."
Impfpflicht für Personal wird offenbar kaum durchgesetzt
„Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) spricht sich gegenüber dem RND für eine Aussetzung der Teilimpfpflicht bereits zum 30. September aus. Denn ab dem 1. Oktober gilt man nur mit einem Nachweis über die Booster-Impfung oder mit zwei Impfungen und einer Genesung als vollständig geimpft. Bis dahin reichen zwei Impfungen aus.
Das habe Holetschek zufolge weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. „Damit stehen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter erneut vor großen Herausforderungen. Denn der ganze Prüfprozess fängt dann wieder von vorne an.“
Corona-Teilimpfpflicht in der Pflege: Gesundheitsverbände für Aufhebung
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mark760 schrieb:
Krass.
„Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) spricht sich gegenüber dem RND für eine Aussetzung der Teilimpfpflicht bereits zum 30. September aus. Denn ab dem 1. Oktober gilt man nur mit einem Nachweis über die Booster-Impfung oder mit zwei Impfungen und einer Genesung als vollständig geimpft. Bis dahin reichen zwei Impfungen aus.
Das habe Holetschek zufolge weitreichende Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. „Damit stehen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter erneut vor großen Herausforderungen. Denn der ganze Prüfprozess fängt dann wieder von vorne an.“
Corona-Teilimpfpflicht in der Pflege: Gesundheitsverbände für Aufhebung
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Wer keine Impfung mit einem zugelassenen Impftstoff gegen Corona hat, ist lediglich mit einem 90-Tage-Zertifikat ausgestattet.
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PT-Surferin schrieb:
Die Kombination aus 2-fach- Impfung und Genesung beinhaltet eine 6-monatige Gültigkeitsdauer des Genesenenzertifikates. Dies wurde nach Protesten gegen die Über-Nacht-Verkürzung durch das RKI im Frühjahr verfügt.
Wer keine Impfung mit einem zugelassenen Impftstoff gegen Corona hat, ist lediglich mit einem 90-Tage-Zertifikat ausgestattet.
Wie lange gilt man als genesen und wer bekommt den Genesenennachweis? | Das Erste
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mark760 schrieb:
@PT-Surferin „Wie lange gilt der Genesenenstatus? Mal war er sechs Monate gültig, dann drei - aber nicht für alle. Nach dem Hin und Her der vergangenen Monate, gibt es jetzt überraschend eine einheitliche Regelung: Der Status gilt drei Monate."
Wie lange gilt man als genesen und wer bekommt den Genesenennachweis? | Das Erste
Genesenennachweis: Für alle 90 Tage | APOTHEKE ADHOC
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mark760 schrieb:
„Durch das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind nun alle Genesenennachweise nur noch 90 Tage lang gültig – unabhängig vom Impfstatus."
Genesenennachweis: Für alle 90 Tage | APOTHEKE ADHOC
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Bojo schrieb:
Der Genesenenstatus gilt zwar nur 90 Tage, aber die Erkrankung gilt trotzdem unbegrenzt als Ersatz für eine Impfung. Mit 2 Impfungen und einer Erkrankung gilt man auch ab Oktober als volllständig geimpft und das vorerst zeitlich unbegrenzt
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mark760 schrieb:
@Bojo Tatsächlich. Na immerhin.
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mark760 schrieb:
Alle nur zweifach Geimpften gelten ab 1.10. als ungeimpft und erfüllen nicht mehr die einrichtungsbezogene Impfpflicht! Auch eine zusätzliche Genesung hilft da nicht lange weiter, da diese in Deutschland nur maximal drei Monate gültig ist. Die Bundesregierung setzt im Herbst großflächig mit dann sehr wahrscheinlich wieder gekommenen G-Regeln auf die dritte bzw. vierte Impfung.
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