Hallo alle zusammen,
habe ich das richtig verstanden, dass es ab 26.11.2022 keine Rückerstattung der in der Praxis durchgeführten Test für die Mitarbeiter durch die KVWL (NRW) mehr gibt?
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Nein, die Vergütung wird ab dem [b]01. Dezember[/b] nur gesenkt. Ab dem [b]01. März 2023 [/b]dürfen dann keine Testungen auf der Grundlage der Corona-Testverordnung mehr durchgeführt werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#:~:text=Deshalb%20wird%20ab%20dem%201,Euro%20auf%204%20Euro%20reduziert.
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Allerbesten Dank!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Allerbesten Dank!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, die Vergütung wird ab dem 01. Dezember nur gesenkt. Ab dem 01. März 2023 dürfen dann keine Testungen auf der Grundlage der Corona-Testverordnung mehr durchgeführt werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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