Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
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Shakespeare schrieb:
Aufgrund der Proteste seitens der Ärzteverbände bezüglich täglicher Testpflicht und Doku Aufwand, Testmangel etc. wurde in einem Update der KBV vermeldet, dass genannte Regelung des Bundesgesetzes in den Verordnungen einiger Bundesländern nicht mehr oder zunächst nicht umgesetzt wird. Da die Umsetzung der Gesundheitspolitik grundsätzlich Ländersache ist, müsste dieses aber geschehen damit die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch durchgesetzt (Strafen, Sanktionen etc.) werden können, was ja auch Ländersache ist. Welche Länder das sind und wie sicher dieses KBV Update ist wird man wohl erst in den nächsten Tagen erfahren... Bananenrepublik? Nee das wäre den Bananen gegenüber unfair...
Das erinnert mich so sehr an diese Sache wo es damals hieß der Gründonnerstag wäre Feiertag und am nächsten Tag dann April, April, nö ist doch keiner. Tärääää 🥳
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kroetzi schrieb:
@Shakespeare
Das erinnert mich so sehr an diese Sache wo es damals hieß der Gründonnerstag wäre Feiertag und am nächsten Tag dann April, April, nö ist doch keiner. Tärääää 🥳
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christos schrieb:
Hallo Saarländer bisher sehe ich bei KBV News noch nichts das es gekippt wurde.
Keine Testpflicht für genesene oder geimpfte Praxismitarbeiter
KVN setzt rechtliche Klarstellung für die niedersächsischen Praxen durch
Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter in den niedersächsischen Arztpraxen brauchen keinen täglichen negativen Corona-​Testnachweis zu erbringen. Das ist das Ergebnis einer sofortigen Intervention des KVN-​Vorstandes beim niedersächsischen Sozialministerium.
Das heute in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz sieht seinem Wortlaut nach tägliche Testungen des Praxispersonals unabhängig von ihrem persönlichen Status – geimpft oder genesen - vor. Bei den niedergelassenen Ärzten in Niedersachsen hat diese Forderung geradezu einen Aufschrei der Entrüstung hervorgerufen. Tägliche Testungen würden den Praxisbetrieb behindern, den Praxen nicht erstattungsfähige Kosten auferlegen und schlimmstenfalls, falls kein Testmaterial verfügbar sein sollte, auch zur Schließung von Praxen führen.
Die Tragweite dieser gesetzlichen Bestimmung hat der KVN-​Vorstand dem nds. Sozialministerium in einer Sofortkonferenz eindringlich vor Augen geführt. Nach einer ersten rechtlichen Prüfung wurde dort mittlerweile festgestellt, dass die Testverpflichtung des § 28 b IfSG in der aktuellen Fassung einen offensichtlichen Verweisungsfehler enthält. Daher könne bis auf Weiteres auf die tägliche Testung von geimpften oder genesenen Arbeitgebern und Beschäftigten in den niedergelassenen Arztpraxen verzichtet werden, ohne dass die Praxen damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, die zu horrenden Bußgeldzahlen führen könnte. Es müsse jedoch sichergestellt sei, dass bei den geimpften oder genesenen Arbeitgebern und Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Antigen-​Test zur Eigenanwendung ohne Überwachung (Selbsttest) erfolgt.
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Heribert Lang schrieb:
KVN schreibt:
Keine Testpflicht für genesene oder geimpfte Praxismitarbeiter
KVN setzt rechtliche Klarstellung für die niedersächsischen Praxen durch
Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter in den niedersächsischen Arztpraxen brauchen keinen täglichen negativen Corona-​Testnachweis zu erbringen. Das ist das Ergebnis einer sofortigen Intervention des KVN-​Vorstandes beim niedersächsischen Sozialministerium.
Das heute in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz sieht seinem Wortlaut nach tägliche Testungen des Praxispersonals unabhängig von ihrem persönlichen Status – geimpft oder genesen - vor. Bei den niedergelassenen Ärzten in Niedersachsen hat diese Forderung geradezu einen Aufschrei der Entrüstung hervorgerufen. Tägliche Testungen würden den Praxisbetrieb behindern, den Praxen nicht erstattungsfähige Kosten auferlegen und schlimmstenfalls, falls kein Testmaterial verfügbar sein sollte, auch zur Schließung von Praxen führen.
Die Tragweite dieser gesetzlichen Bestimmung hat der KVN-​Vorstand dem nds. Sozialministerium in einer Sofortkonferenz eindringlich vor Augen geführt. Nach einer ersten rechtlichen Prüfung wurde dort mittlerweile festgestellt, dass die Testverpflichtung des § 28 b IfSG in der aktuellen Fassung einen offensichtlichen Verweisungsfehler enthält. Daher könne bis auf Weiteres auf die tägliche Testung von geimpften oder genesenen Arbeitgebern und Beschäftigten in den niedergelassenen Arztpraxen verzichtet werden, ohne dass die Praxen damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, die zu horrenden Bußgeldzahlen führen könnte. Es müsse jedoch sichergestellt sei, dass bei den geimpften oder genesenen Arbeitgebern und Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Antigen-​Test zur Eigenanwendung ohne Überwachung (Selbsttest) erfolgt.
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"Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen,
dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen – eine Testung von zwei
Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung
ausreichend ist.
Bis zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer vereinbart, dass sich geimpfte
oder genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Diese Tests können auch
Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten
sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.
Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene bleibt es bei der täglichen Testpflicht"
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Stand 25.11.21 15.30 lt IFK:
"Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bundesgesetzgeber in einem Beschluss auf, klarzustellen,
dass für die immunisierten Beschäftigten – auch in Physiotherapiepraxen – eine Testung von zwei
Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung
ausreichend ist.
Bis zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben die Bundesländer vereinbart, dass sich geimpfte
oder genesene Praxisinhaber und Mitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Diese Tests können auch
Selbsttests in Eigenanwendung ohne Überwachung durch den Praxisinhaber oder einen anderen Beschäftigten
sein. Dieser Test kann auch zu Hause vor der Arbeit durchgeführt werden.
Für nicht Geimpfte oder nicht Genesene bleibt es bei der täglichen Testpflicht"
Viele Grüße
Monika
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pt ani schrieb:
Guck an. Mal sehen, wie es bei uns weitergeht..
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