für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Wie macht ihr das und wer zahlt das ?
Geht ja über die bisherige Bereitstellung von Test weit hinaus.
Folgende Einrichtungen fallen unter § 28b Abs. 2 IfSG
Krankenhäuser,
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wobei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen,
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen. Abweichend zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (die lediglich eine Gültigkeit für alle Tests von 24 Stunden festlegt) ist ebenso wie in § 28b Abs. 1 IfSG auch ein Testnachweis möglich, bei dem die zugrundeliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, und die Testung maximal 48 Stunden zurückliegt.
Für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte Personen oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, gelten folgende Sonderregelungen:
Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.
Eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR-Testung) muss höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden.
Zitiert aus :
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
Schönen Abend
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tinki schrieb:
In welchem Bundesland betreibst du deine Praxis?
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Tuxedo schrieb:
Aus welcher Quelle stammt dies?
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PG schrieb:
@AaronA BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
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PG schrieb:
@tinki NRW - ist aber egal da das Ifsg ein Bundesgesetz ist .
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idefix- schrieb:
Genau und deshalb reicht für PI und MA 2x die Woche testen.
Den PCR Test nur zweimal die Woche, richtig. Die Schnelltests täglich. Leider.
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pt ani schrieb:
@idefix-
Den PCR Test nur zweimal die Woche, richtig. Die Schnelltests täglich. Leider.
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pt ani schrieb:
Besonders schön ist auch, dass ich jetzt nicht mehr ins Heim kann. Dafür muss ich ja nun ins Testcenter und da sind überhaupt keine Termine zu bekommen. Da stehen ja nun täglich alle Ungeimpften.. Weder gestern noch morgen kann ich meine Patienten behandeln. Und 30 Km fahre ich für so`n Test auch nicht.
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Problem beschreiben
PG schrieb:
Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen.
Wie macht ihr das und wer zahlt das ?
Geht ja über die bisherige Bereitstellung von Test weit hinaus.
Folgende Einrichtungen fallen unter § 28b Abs. 2 IfSG
Krankenhäuser,
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, wobei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
Dialyseeinrichtungen,
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Entbindungseinrichtungen,
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den zuvor genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in diesen Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen Testnachweis mit sich führen. Abweichend zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (die lediglich eine Gültigkeit für alle Tests von 24 Stunden festlegt) ist ebenso wie in § 28b Abs. 1 IfSG auch ein Testnachweis möglich, bei dem die zugrundeliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, und die Testung maximal 48 Stunden zurückliegt.
Für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpfte Personen oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, gelten folgende Sonderregelungen:
Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.
Eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z. B. PCR-Testung) muss höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden.
Zitiert aus :
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
Schönen Abend
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schaumormal schrieb:
Ich teste seit zwei Wochen jeden Mitarbeiter täglich und bezahle die Tests. Hier in Sachsen ist die Lage schon eine Weile sehr angespannt und es ist einfach notwendig. Ja es kostet viel und ja es ist nervig. Aber was solls…
- der Geimpfte MA macht zhause nen schnelltest, bringt den Test mit bzw sagt mir das ergebniss und ich dokumentiere das in einer WORD.liste.
- das gleiche mache ich als ebenfalls geimpfter AG
- das ganze dann halt täglich
-die Kosten versuche ich mir wieder zu holen - weiß nur nicht wie...
- solange bis dieser Irrsinn wieder abgeblasen wird.
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Ab ca. die 7 Minute.
Die Tests müssen gelistet sein.
Der Test darf nicht alleine ausgeführt werden.
Es darf nur geschultes Personal sein.
Auf den Formularen ( VPT Download) steht wer bei dem Test dabei war.
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Hands22 schrieb:
YouTube Video VPT Die Bundesländer Beschlüsse und ihre Folgen.
Ab ca. die 7 Minute.
Die Tests müssen gelistet sein.
Der Test darf nicht alleine ausgeführt werden.
Es darf nur geschultes Personal sein.
Auf den Formularen ( VPT Download) steht wer bei dem Test dabei war.
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Klonkrieger schrieb:
@Hands22 Da kriegste was durcheinander. Es geht um GEIMPFTE Mitarbeiter. Da kommt in besagtem Video ab ca Min 3 das der Geimpfte zuhause einen Selbsttest ohne Aufsicht machen kann.
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Hands22 schrieb:
@Klonkrieger Danke für Korrektur! Also gilt was ich verstanden habe "nur" für ungeimpfte...?. Sonst könnte man ja auch schummeln.....
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Klonkrieger schrieb:
Ok. so wie ich das verstanden habe würde ich das so machen:
- der Geimpfte MA macht zhause nen schnelltest, bringt den Test mit bzw sagt mir das ergebniss und ich dokumentiere das in einer WORD.liste.
- das gleiche mache ich als ebenfalls geimpfter AG
- das ganze dann halt täglich
-die Kosten versuche ich mir wieder zu holen - weiß nur nicht wie...
- solange bis dieser Irrsinn wieder abgeblasen wird.
Und diese Regelungen gelten doch unabhängig vom Bundesland und von der Warnstufe überall?
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mark760 schrieb:
In NRW gilt 2 G bei körpernahen Dienstleistungen. Aber nicht für medizinisch notwendige. Ob dann 3 G oder gar kein G gilt verrät die Coronaschutzverordnung leider nicht. Vielleicht deshalb, weil mit Besuchern im IfSG auch Patienten gemeint sind?
Bis dato denke ich, dass z.B. für NRW folgendes gilt:
Maske Patient: Medizinische Maske
Maske Therapeut: Medizinische Maske
Testpflicht Mitarbeiter ungeimpft: Pflicht täglich
Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche
Testpflicht Patient bei verordneten Leistungen: Nein
Testpflicht Patient Selbstzahler bzw. Kurse: Ja, 2-G-Regel
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Blickt doch kein Schweinchen mehr durch.
Bis dato denke ich, dass z.B. für NRW folgendes gilt:
Maske Patient: Medizinische Maske
Maske Therapeut: Medizinische Maske
Testpflicht Mitarbeiter ungeimpft: Pflicht täglich
Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche
Testpflicht Patient bei verordneten Leistungen: Nein
Testpflicht Patient Selbstzahler bzw. Kurse: Ja, 2-G-Regel
So steht das nicht in der NRW-VO, es gilt: der AG muss 2x die Woche ein Test-Angebot machen, von Testpflicht ist nicht die Rede.kissing
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ruhrpottvelosoph
Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.11.2021 08:58 Uhr:Testpflicht Mitarbeiter geimpft bzw. genesen: Pflicht 2 x pro Woche
So steht das nicht in der NRW-VO, es gilt: der AG muss 2x die Woche ein Test-Angebot machen, von Testpflicht ist nicht die Rede.kissing
[mention]Lars van Ravenzwaaij">
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sandesh schrieb:
VPTlive (23.11.21) - Das neue Infektionsschutzgesetz – Das passiert jetzt! - YouTube
[mention]Lars van Ravenzwaaij">
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sandesh Sorry, aber der VPT ist dort falsch gewickelt. Das was in der CoronaschutzVO NRW steht ist für mich maßgeblich. face_with_rolling_eyes
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PG schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ifsg sticht Landesgesetze/-Verordnungen aus .
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majas schrieb:
Sind Patienten = Besucher? Gilt jetzt also auch für Patienten, dass sie unabhängig vom Impfstatus einen tagesaktuellen Testnachweis mitbringen müssen?
Und diese Regelungen gelten doch unabhängig vom Bundesland und von der Warnstufe überall?
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kroetzi schrieb:
Bei uns wird das auch so gesehen. Man kann den Test zu jeder Tageszeit machen. Hauptsache man bringt ihn dann mit zur Arbeit. Dort dann Kontrolle. Da die Gültigkeit 24 h beträgt ist das so auch praktikabler. Wo bitte gibt es so viele Teststationen dass sich 1000 de AN morgens noch schnell testen lassen können?
Ein Link hierzu wäre toll !
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stefomanski schrieb:
Weiss jemand von Euch, ob die Tests die wir für unsere Mitarbeiter durchführen dann auch anderswo, z. B. Friseur mit 2G+ anerkannt werden ?
Ein Link hierzu wäre toll !
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mark760 schrieb:
Die Gültigkeit der Tests ist anscheinend 24 Stunden. Man könnte also nach Feierabend einen machen. Oder doch tagesaktuell?
Und wo bekomme ich aktuell so viele Tests her???
Eine Kackidee
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Intermet? Lieferzeit 1-2 Werktage.
Gruß von Monique
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tinki schrieb:
Die Bezugsquelle hätte ich gern. Sämtliche Bestellungen seitens Lieferant für die nächsten 7 Tage abgesagt...
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Klonkrieger schrieb:
So. Und wo und wie kann ich die Kosten für die Tests geltend machen bzw zurückbekommen?
Und wo bekomme ich aktuell so viele Tests her???
Eine Kackidee
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mark760 schrieb:
Ich habe vor drei Wochen Tests für Stück 0.80€ gekauft. Jetzt liegen die bei 6€ pro Test open_mouth .
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keks-tuete schrieb:
In Sachsen können sich auch Nichtärzte bei der Kassenvereinigung Sachsen registrieren. Physiotherapien bekommen dann pro Woche 2 Test je Mitarbeiter von der KV pauschal mit aktuell 3,50EUR erstattet. Zwingend notwendig ist das Aufbewahren der Kaufbelege zu den Tests.
Dokumentieren, wenn keine Tests verfügbar sind
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Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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mark760 schrieb:
Und Physio Deutschland hat nicht mitbekommen, dass die Lage da draußen sehr ernst ist...
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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mark760 schrieb:
Hier die brennensten Fragen zusammengefasst.
Dokumentieren, wenn keine Tests verfügbar sind
Die Tests für Ungeimpfte kann man doch auch komplett vom Testzentrum machen lassen, wobei das glaub als Arbeitszeit gilt, wenn man keinen fachkundigen in der Praxis hat um dieses Tests unter Aufsicht durchzuführen (Also keines der Onlineseminare absolviert wurde).
Der IFK sieht die Sache in seinem Merkblatt aber scheinbar völlig anders.
Da müssen Geimpfte und Genesene wohl nur 2 Mal je Woche Selbsttests machen und Begleitpersonen werden mit Patienten gleichgesetzt, also frei von 3G.
Also was Nu?
Danke an die Politik für Ihre schnelle Reaktionsfreudigkeit.
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pt ani schrieb:
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Rechtmäßigkeit umstritten ist, aber der neue Text ist eigentlich eindeutig. Und so gilt es dann ja erst einmal.
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wellengaenger schrieb:
In NRW konnte man doch zumindest du beiden Tests pro Woche bei der KV abrechnen. Laut VPT im Video und VDB ( Testpflicht für Beschäftigte in Physiopraxen – ) man die übrigen 3 Selbsttests ohne Erstattung anbieten. Wobei man darüber wohl nochmal verhandelt.
Die Tests für Ungeimpfte kann man doch auch komplett vom Testzentrum machen lassen, wobei das glaub als Arbeitszeit gilt, wenn man keinen fachkundigen in der Praxis hat um dieses Tests unter Aufsicht durchzuführen (Also keines der Onlineseminare absolviert wurde).
Der IFK sieht die Sache in seinem Merkblatt aber scheinbar völlig anders.
Da müssen Geimpfte und Genesene wohl nur 2 Mal je Woche Selbsttests machen und Begleitpersonen werden mit Patienten gleichgesetzt, also frei von 3G.
Also was Nu?
Danke an die Politik für Ihre schnelle Reaktionsfreudigkeit.
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Ahn schrieb:
Wo hast du das gelesen, ich find nix unter KBV???
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SiegesgöttinXX schrieb:
..und bei mir ploppte in der KBV App irgendetwas mit "ausgesetzt" auf, App lässt sich auch öffnen, aber leider ohne Text unter dem "Corona" Reiter
24.11.2021 - Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden.
In einem heute versandten Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker hat der Vorstand der KBV mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten.
Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben.
Angesichts dessen hätten nunmehr bereits einige Bundesländer dem dringenden Hilferuf der Ärzteschaft Folge geleistet und kurzfristig Moratorien zu der neu eingeführten täglichen Testverpflichtung verhängt. Die KBV gehe jetzt davon aus, „dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten nunmehr kurzfristig bundesweit auszusetzen und einer sachgerechten Neuregelung zuzuführen sind“.
Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten, heißt es weiter in dem Schreiben. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“
Hofmeister: Die Testpflicht muss weg
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies gegenüber den „PraxisNachrichten“ nochmals darauf hin, dass diese „irrsinnige Regelung“ ohne jegliche Vorabinformation oder Rücksprache mit der KBV ins Infektionsschutzgesetz „gemogelt“ wurde. Hofmeister: „Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene gefährdet die Versorgung und muss weg!“
Die Ärztinnen und Ärzte hätten alle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und Patienten so gering wie möglich zu halten, betonte er und fügte hinzu: „Dies werden sie weiterhin mit aller Sorgfalt machen.“
KBV - KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
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Veronika K schrieb:
KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
24.11.2021 - Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden.
In einem heute versandten Schreiben an mehrere Spitzenpolitiker hat der Vorstand der KBV mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten.
Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von COVID-19-Patienten und von Patienten mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben.
Angesichts dessen hätten nunmehr bereits einige Bundesländer dem dringenden Hilferuf der Ärzteschaft Folge geleistet und kurzfristig Moratorien zu der neu eingeführten täglichen Testverpflichtung verhängt. Die KBV gehe jetzt davon aus, „dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten nunmehr kurzfristig bundesweit auszusetzen und einer sachgerechten Neuregelung zuzuführen sind“.
Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten, heißt es weiter in dem Schreiben. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“
Hofmeister: Die Testpflicht muss weg
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, wies gegenüber den „PraxisNachrichten“ nochmals darauf hin, dass diese „irrsinnige Regelung“ ohne jegliche Vorabinformation oder Rücksprache mit der KBV ins Infektionsschutzgesetz „gemogelt“ wurde. Hofmeister: „Die Testpflicht für Geimpfte und Genesene gefährdet die Versorgung und muss weg!“
Die Ärztinnen und Ärzte hätten alle Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für Mitarbeitende und Patienten so gering wie möglich zu halten, betonte er und fügte hinzu: „Dies werden sie weiterhin mit aller Sorgfalt machen.“
KBV - KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
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Problem beschreiben
saarländer schrieb:
Das neue Gesetz wurde gekippt! D.h. keine täglichen Tests für geimpfte und genesene Mitarbeiter nötig! ...siehe KBV Coronanews
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