für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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besteht weiterhin ein Pflichtangebot seitens der AG für Schnelltests wenn die Mitarbeiter geimpft sind?
Danke für eure Antworten und liebe Grüße aus NRW
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fey schrieb:
Liebe Kolleg:innen,
besteht weiterhin ein Pflichtangebot seitens der AG für Schnelltests wenn die Mitarbeiter geimpft sind?
Danke für eure Antworten und liebe Grüße aus NRW
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, Impfstatus ist unabhängig vom verpflichtenden Testangebot durch den AG.
01.07.2021Corona: angepasste Arbeitsschutzverordnung ab 01. Juli 2021 gültig
Ab 01. Juli 2021 lockert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Die angepasste Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll bis zum 10. September 2021 gelten.
Testangebote vorhalten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Nachweise über die Beschaffung der entsprechenden Tests sowie Vereinbarungen mit Dienstleistern, die die Tests im Auftrag der Praxis durchführen, sind mindestens bis zum 10. September 2021 aufzubewahren.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen vollständigen Impfschutz haben, oder nachweislich genesenen sind, entfällt die Testpflicht.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Seaman1 schrieb:
Das stimmt doch nicht! Schau dir mal den letzten Satz an.
01.07.2021Corona: angepasste Arbeitsschutzverordnung ab 01. Juli 2021 gültig
Ab 01. Juli 2021 lockert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Die angepasste Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll bis zum 10. September 2021 gelten.
Testangebote vorhalten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Nachweise über die Beschaffung der entsprechenden Tests sowie Vereinbarungen mit Dienstleistern, die die Tests im Auftrag der Praxis durchführen, sind mindestens bis zum 10. September 2021 aufzubewahren.
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen vollständigen Impfschutz haben, oder nachweislich genesenen sind, entfällt die Testpflicht.
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Jetzt nur noch richtig lesen: Das Testangebot ist weiterhin vor zu halten. Nur die Testpflicht für Geimpften und Genesen entfällt. Das sind 2 paar Schuhe.
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Wir sind zu 100% komplett geimpft.
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Seaman1 schrieb:
Die letzte Therapeutin hat bei uns im Mai die zweite Impfung erhalten.
Wir sind zu 100% komplett geimpft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Und dennoch musst du das Testangebot weiterhin aufrecht halten (weil auch eine Impfung nicht zu 100% schützt) . AG hatten niemals eine Testplicht.
In Niedersachsen war es eine Zeitlang für Mitarbeiter in Praxen verpflichtend. Ist aber längst wieder ausgelaufen.
Wie du richtig schreibst es besteht noch immer eine Angebotspflicht. Die nehmen unsere Mitarbeiter trotz Impfung auch immer noch war. Nicht mehr so regelmäßig wie am Anfang, aber ich musste letzte Woche erst neue Tests bestellen. Preise sind im Vergleich zu März ja extrem gefallen. Und die Kosten werden immer noch ersetzt.
Also wo ist eigentlich das Problem für 20 Euro ein paar Tests im Schrank liegen zu haben??
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Jeverland schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das würde ich jetzt nicht unterschreiben.
In Niedersachsen war es eine Zeitlang für Mitarbeiter in Praxen verpflichtend. Ist aber längst wieder ausgelaufen.
Wie du richtig schreibst es besteht noch immer eine Angebotspflicht. Die nehmen unsere Mitarbeiter trotz Impfung auch immer noch war. Nicht mehr so regelmäßig wie am Anfang, aber ich musste letzte Woche erst neue Tests bestellen. Preise sind im Vergleich zu März ja extrem gefallen. Und die Kosten werden immer noch ersetzt.
Also wo ist eigentlich das Problem für 20 Euro ein paar Tests im Schrank liegen zu haben??
Auch bei uns gibt es Mitarbeiter, die sich, trotz Impfung, testen lassen. Wie soll ich sonst wissen, ob ich bei COVID-(ähnliche)-Symptome nicht doch infiziert bin? Wie gesagt gibt es erstens kein 100%-iger Schutz und zweitens lässt die Schutzwirkung nach heutigen Erkenntnis mit der Zeit nach.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jeverland OK Niedersachsen wusste ich nicht. Die Ausgangsfrage bezog sich auf NRW und da gab es kein Testpflicht. Wieder was gelernt. joy
Auch bei uns gibt es Mitarbeiter, die sich, trotz Impfung, testen lassen. Wie soll ich sonst wissen, ob ich bei COVID-(ähnliche)-Symptome nicht doch infiziert bin? Wie gesagt gibt es erstens kein 100%-iger Schutz und zweitens lässt die Schutzwirkung nach heutigen Erkenntnis mit der Zeit nach.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Seaman1 Du zitierst schon richtig.
Jetzt nur noch richtig lesen: Das Testangebot ist weiterhin vor zu halten. Nur die Testpflicht für Geimpften und Genesen entfällt. Das sind 2 paar Schuhe.
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