Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
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ich verstehe es gerade nicht, könnt ihr mir helfen?
Im Paper zum Rettungsschirm stehen 2 Passagen:
Auswirkungen auf/für den einzelnen Physiotherapeut I. Kassenzugelassener Praxisinhaber 1. Zulassung zum 30.09.2019 gegeben Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel im Sinne des § 32 Absatz 1 SGB V gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung,
V. Angestellte Mitarbeiter (Voll-/Teilzeit/Minijobber) Angestellte Mitarbeiter haben keine Kassenzulassung – auch Angestellte sind deshalb ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aus dem Schutzschirm.
Bedeuten die Passagen, daß man pro Praxis nur die 40% des Umsatzes, den der PI im 4 Quartal mit den Kassen abgerechnet hat, beantragen darf? Oder darf man 40% des kompletten mit den Kassen abgerechneten Umsatzes (incl. Mitarbeiterumsatz) aus dem 4 Quartal beantragen?
Danke für eure Hilfe und einen schönen Sonntag.Stehe gerade auf dem Schlauch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
ich verstehe es gerade nicht, könnt ihr mir helfen?
Im Paper zum Rettungsschirm stehen 2 Passagen:
Auswirkungen auf/für den einzelnen Physiotherapeut I. Kassenzugelassener Praxisinhaber 1. Zulassung zum 30.09.2019 gegeben Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel im Sinne des § 32 Absatz 1 SGB V gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung,
V. Angestellte Mitarbeiter (Voll-/Teilzeit/Minijobber) Angestellte Mitarbeiter haben keine Kassenzulassung – auch Angestellte sind deshalb ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aus dem Schutzschirm.
Bedeuten die Passagen, daß man pro Praxis nur die 40% des Umsatzes, den der PI im 4 Quartal mit den Kassen abgerechnet hat, beantragen darf? Oder darf man 40% des kompletten mit den Kassen abgerechneten Umsatzes (incl. Mitarbeiterumsatz) aus dem 4 Quartal beantragen?
Danke für eure Hilfe und einen schönen Sonntag.Stehe gerade auf dem Schlauch.
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franziska12 schrieb:
freie Mitarbeiter haben aber einen Anspruch, dass ihnen die 40% des von ihnen erarbeiteten Umsatzes ausgezahlt werden.
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Shakespeare schrieb:
Der komplette Umsatz, den eine Praxis Okt. bis Dezember mit allen gesetzlichen Kassen abgerechnet hat, wird für die Berechnung zugrunde gelegt. Die Angestellten zählen dazu, da sie ja nicht selbst mit den Kassen abrechnen, gehen aber leer aus. Die sind ggf. über das Kurzarbeitergeld (begrenzt) abgesichert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Schönen Sonntag
Anna
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ich möchte zusätzlich einen freien Mitarbeiter einstellen kannst Du mir ein paar tipps geben wie ich das am besten machen kann.
Das für beide Seiten der Vertrag fair ist. Wie sieht z.b. dein Vertrag aus z.b. aufgeteilt kannst mir diese Info per Mail Senden. Danke
Wo kann man das nachlesen , was muß alles erfüllt sein usw.
Danke für deine Info
Grund 1 Physio möchte als freier mehr Verdienen er hatte schon letztes Jahr mal angefragt aber ich wusste nicht wie ich das machen lässt.
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WiHe schrieb:
Hallo Anna
ich möchte zusätzlich einen freien Mitarbeiter einstellen kannst Du mir ein paar tipps geben wie ich das am besten machen kann.
Das für beide Seiten der Vertrag fair ist. Wie sieht z.b. dein Vertrag aus z.b. aufgeteilt kannst mir diese Info per Mail Senden. Danke
Wo kann man das nachlesen , was muß alles erfüllt sein usw.
Danke für deine Info
Grund 1 Physio möchte als freier mehr Verdienen er hatte schon letztes Jahr mal angefragt aber ich wusste nicht wie ich das machen lässt.
stelle doch Deine Frage noch einmal im Unterforum "Freie Mitarbeit"
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Liebe WiHe,
stelle doch Deine Frage noch einmal im Unterforum "Freie Mitarbeit"
MfG
JürgenK
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Leni C. schrieb:
Das Forum Freie Mitarbeiter beantwortet dir das bestimmt , wenn du mal suchst . Nur vorab schon mal : ein jetzt bei dir angestellter MA kann nicht bei dir als FM weitermachen . Dann muß er bei dir ausscheiden und sich andere Auftraggeber suchen .
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Anna Uller schrieb:
Hi, ich habe auch eine Frage, bei dem Rettungsschirm sind nur Praxen gemeint, keine Freien Mitarbeiter, richtig? Ich habe weder Praxis, noch IK Nummer, somit kommt das für mich nicht in Frage..?Kann mir da jemand weiterhelfen?
Schönen Sonntag
Anna
IV. Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter haben keine eigene Kassenzulassung – auch Freie Mitarbeiter sind deshalb ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aus dem Schutzschirm.
Hinweis:
Die von Freien Mitarbeitern abgegebenen und im IV. Quartal 2019 durch den zugelassenen Praxisinhaber abgerechneten Umsätze fließen selbstverständlich in die Berechnung der Ausgleichszahlung mit ein.
Hieraus folgt zwar kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch des Freien Mitarbeiters gegen den Praxisinhaber.
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franziska12 schrieb:
auf Grund des Mitarbeitervertrages haben die freien Mitarbeiter rechtlich einen Anspruch auf Beteiligung am Rettungsschirm. Schließlich haben Sie einen Großteil des Umsatzes erarbeitet. Habe mit einem Rechtsanwalt gesprochen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist richtig.
IV. Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter haben keine eigene Kassenzulassung – auch Freie Mitarbeiter sind deshalb ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aus dem Schutzschirm.
Hinweis:
Die von Freien Mitarbeitern abgegebenen und im IV. Quartal 2019 durch den zugelassenen Praxisinhaber abgerechneten Umsätze fließen selbstverständlich in die Berechnung der Ausgleichszahlung mit ein.
Hieraus folgt zwar kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch des Freien Mitarbeiters gegen den Praxisinhaber.
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eim schrieb:
Als FM kannst du die Corona Soforthilfr beantragen da du ja Soloselbstständig bist
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Anna Uller schrieb:
Danke
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Anna Uller schrieb:
Also kann ich nur auf die PI's hoffen?
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PhysioWolf schrieb:
Stimmt sehe ich genauso
Gibt er dieses Geld weiter muss es der Mitarbeiter voll versteuern, und was da noch übrig bleibt sehen wir ja beim Urlaubsgeld.
Es sollte also auf einem anderen und deutlich kleinerem Teil an den FM weitergegeben werden.
Der FM müsste aber die Soforthilfe erhalten ( kenn ich mich nicht so aus)
Ich bekomme die auf keinem Fall ( ist aber gut so).
Unsere Kosten als PI laufen auch für die FM normal weiter.
Hoffe nicht dass jemand glaubt dass ein freier MA keine Kosten macht und nur Geld bringt.
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PhysioWolf schrieb:
Es kommt hat noch dazu, dass der PI dieses Geld zum Erhalt der Praxis und somit auch zum Erhalt der Arbeitsplätze seiner MA bekommt.
Gibt er dieses Geld weiter muss es der Mitarbeiter voll versteuern, und was da noch übrig bleibt sehen wir ja beim Urlaubsgeld.
Es sollte also auf einem anderen und deutlich kleinerem Teil an den FM weitergegeben werden.
Der FM müsste aber die Soforthilfe erhalten ( kenn ich mich nicht so aus)
Ich bekomme die auf keinem Fall ( ist aber gut so).
Unsere Kosten als PI laufen auch für die FM normal weiter.
Hoffe nicht dass jemand glaubt dass ein freier MA keine Kosten macht und nur Geld bringt.
das ist jetzt nicht provokant gemeint!
kannst du mir bitte sagen, warum das deiner meinung nach anders ist?
ich akquiriere meine patienten selbst, mache nur hausbesuche, reiche die verordnungen zur abrechnung ein und gebe davon 20% an die praxis ab.
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Katia T. schrieb:
...in der tat... ich denke tatsächlich, daß ein fm der praxis nur geld bringt und keine kosten macht!
das ist jetzt nicht provokant gemeint!
kannst du mir bitte sagen, warum das deiner meinung nach anders ist?
ich akquiriere meine patienten selbst, mache nur hausbesuche, reiche die verordnungen zur abrechnung ein und gebe davon 20% an die praxis ab.
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Therapeutje schrieb:
Der PI könnte das Anteil an abgerechnete Rezepte aus den Rettungsschirm unter die gleiche Bedingungen als die Provisionsabtrechnung an der FM weiter leiten. So haben beide was davon.....
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Shakespeare schrieb:
Ja! Aus PI Sicht ist die Hege und Pflege von Mitarbeitern mit denen man auch langfristig zusammenarbeiten möchte, sicherlich eine gute Präventionsmaßnahme, wenn man sich das leisten kann. Allerdings muss man fairerweise bedenken, dass ein FM doch deutlich geringere Betriebskosten hat, so dass eine 1:1 Weitergabe des "Rettungsschirms" wohl in vielen Fällen betriebswirtschaftlich nicht möglich ist.
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Anna Uller schrieb:
Da stimme ich Dir zu
Da gibt es alle wichtigen Tipps, die Du brauchst. Viel Erfolg
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Anna Uller schrieb:
Liebe WIHE, ich glaube auch es wäre einfacher, das im Forum der Freien Mitarbeiter nachzulesen.
Da gibt es alle wichtigen Tipps, die Du brauchst. Viel Erfolg
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