Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
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Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Dafür, dass Physios systemrelevant sind, sollten sie endlich entsprechend bezahlt werden. Ich bekomme echt einen Hals, wenn ich die Vertreter der Eventbranche in Berlin sehe/höre, für die der Bezug von Hartz4 unter ihrer Würde ist und mindestens 2000 Euro bedingungsloses Grundeinkommen verlangen. Diese Leute sollten sich mal in anderen Ländern dieser Erde umsehen, wo es keine Grundsicherung a la Hartz4 gibt.
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ella426 schrieb:
"Physios dürfen weiterhin arbeiten und alles was ein Rezept hat weiterhin behandeln."
Dafür, dass Physios systemrelevant sind, sollten sie endlich entsprechend bezahlt werden. Ich bekomme echt einen Hals, wenn ich die Vertreter der Eventbranche in Berlin sehe/höre, für die der Bezug von Hartz4 unter ihrer Würde ist und mindestens 2000 Euro bedingungsloses Grundeinkommen verlangen. Diese Leute sollten sich mal in anderen Ländern dieser Erde umsehen, wo es keine Grundsicherung a la Hartz4 gibt.
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Klonkrieger schrieb:
Aha. Und was hat das mit dem aktuellen Thema zu tun?
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ella426 schrieb:
Es heißt jetzt endlich aufzuwachen und zu zeigen und zu sagen, was die eigene Arbeit wert ist (und nicht nur sich dafür "bedanken", dass man weiter arbeiten darf.
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Klonkrieger schrieb:
Verstehe deinen Gedanken und du hast sicher Recht. Für den Moment bin ich aber trotzdem erstmal dankbar daß wir weiter arbeiten dürfen.
Wenn die Aussagen so schwammig sind, das keiner durchblickt, dann muss ich sehen, dass mein Betrieb am laufen bleibt und meine MA´s ihr Gehalt bekommen können.
Einbußen momentan zu gleichen Zeitraum 2019 - 42%.
Ich werde keine Abstrichen mehr machen.
Habt ihre so ein kurzes Gedächtnis? Vor 29 Tagen sollten wir eine Gebührenerhöhung bekommen - da wir ja sooooooo "systemrelevant" sind.
Eine Nullrunde haben die Kassen vorgeschlagen und jetzt soll ich auf Einnahmen verzichten nur weil sie evtl. nicht medizinisch notwendig sind.
Selbst wenn ich einen an die Beinpresse hänge oder eine Kräftigung der Oberkörpermuskeln machen lasse ist dies medizinisch notwendig. Auch wenn er dies aus eigener Tasche bezahlt.
Und ich bin KEIN Coronaleugner, aber ich habe die Nase voll mich verarschen zu lassen.
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idefix- schrieb:
Wir machen genauso weiter wie bisher. Wer ein Rezept hat wird behandelt, wer einen Gutschein über Massage hat, wird behandelt. Wer sich selbst zahlend massieren lassen möchte, wird behandelt.
Wenn die Aussagen so schwammig sind, das keiner durchblickt, dann muss ich sehen, dass mein Betrieb am laufen bleibt und meine MA´s ihr Gehalt bekommen können.
Einbußen momentan zu gleichen Zeitraum 2019 - 42%.
Ich werde keine Abstrichen mehr machen.
Habt ihre so ein kurzes Gedächtnis? Vor 29 Tagen sollten wir eine Gebührenerhöhung bekommen - da wir ja sooooooo "systemrelevant" sind.
Eine Nullrunde haben die Kassen vorgeschlagen und jetzt soll ich auf Einnahmen verzichten nur weil sie evtl. nicht medizinisch notwendig sind.
Selbst wenn ich einen an die Beinpresse hänge oder eine Kräftigung der Oberkörpermuskeln machen lasse ist dies medizinisch notwendig. Auch wenn er dies aus eigener Tasche bezahlt.
Und ich bin KEIN Coronaleugner, aber ich habe die Nase voll mich verarschen zu lassen.
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Klonkrieger schrieb:
Nun ja. Ich warte erstmal ab bevor ich alle Selbstzahler bei mir verrückt mache - das kann ich kurzfristig immer noch tun. Aber im Kern kann ich mir nicht vorstellen das die Muckibuden zumachen müssen, der Physio aber weiter Training am Milonzirkel anbieten darf. Auch wenn ich es gerne so hätte. Abgesehen davon ist es sicher ein Unterschied ob man nur jemanden "an die Beinpresse hängt" oder ob Leute zu dir kommen die ein volles Workout absolvieren. Mal sehn was der Herr Alt heute Abend zu berichten weiß...
"...Ich bekomme echt einen Hals, wenn ich die Vertreter der Eventbranche in Berlin sehe/höre, für die der Bezug von Hartz4 unter ihrer Würde ist und mindestens 2000 Euro bedingungsloses Grundeinkommen verlangen. Diese Leute sollten sich mal in anderen Ländern dieser Erde umsehen, wo es keine Grundsicherung a la Hartz4 gibt.
Und ich bekomme echt einen Hals über so viel Blindheit gegenüber der Not in der viele Künstler seit Corona stecken.
Ist Deine Welt so begrenzt, dass Du nicht über Deinen kleinen Tellerrand hinaus blicken kannst?
Uns Physios wurde geholfen, vielen Künstlern wurde aber nur Hartz4 angeboten. Und Du meinst tatsächlich, dass diese dafür dankbar sein sollen, weil es Menschen in anderen Ländern noch schlechter geht?
Pfui :thumbsdown:
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M0nique schrieb:
ella426 schrieb am 28.10.2020 20:11:
"...Ich bekomme echt einen Hals, wenn ich die Vertreter der Eventbranche in Berlin sehe/höre, für die der Bezug von Hartz4 unter ihrer Würde ist und mindestens 2000 Euro bedingungsloses Grundeinkommen verlangen. Diese Leute sollten sich mal in anderen Ländern dieser Erde umsehen, wo es keine Grundsicherung a la Hartz4 gibt.
Und ich bekomme echt einen Hals über so viel Blindheit gegenüber der Not in der viele Künstler seit Corona stecken.
Ist Deine Welt so begrenzt, dass Du nicht über Deinen kleinen Tellerrand hinaus blicken kannst?
Uns Physios wurde geholfen, vielen Künstlern wurde aber nur Hartz4 angeboten. Und Du meinst tatsächlich, dass diese dafür dankbar sein sollen, weil es Menschen in anderen Ländern noch schlechter geht?
Pfui :thumbsdown:
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Papa Alpaka schrieb:
...wobei ich der Idee, kassenzugelassenen Heilmittelerbringern pauschal €2.000/Monat zzgl. Ausführungsboni zu überweisen nicht abgeneigt wäre. Wir sollen uns ganztägig für die Kassen verfügbar halten? Dann geht, bitte, auch das Risiko einer nichtganztägigen Auslastung an die Kassen...
Trotzdem nicht vergessen: Im Vergleich zu den Künstlern hat man uns gut bedacht.
Und bitte ebenso nicht vergessen: Ohne z.B. Musik und Satirikern sähe unser Leben echt traurig aus.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ja, Papa, mehr geht natürlich immer...
Trotzdem nicht vergessen: Im Vergleich zu den Künstlern hat man uns gut bedacht.
Und bitte ebenso nicht vergessen: Ohne z.B. Musik und Satirikern sähe unser Leben echt traurig aus.
Gruß von Monique
Anscheissen wird einen schon Niemand sollte man ohne Rezept behandeln, man weiss ja nicht mal ob es einem untersagt ist
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Mettwurst schrieb:
So sehe ich das auch. Im Grunde ist jede Behandlung ob mit oder ohne Rezept relevant und medizinisch notwendig.
Anscheissen wird einen schon Niemand sollte man ohne Rezept behandeln, man weiss ja nicht mal ob es einem untersagt ist
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Papa Alpaka schrieb:
...nee, M0nique, wirtschaftlich bin ich mit 2020 durchaus zufrieden; der Gedanke mit einer Basisvergütung für das Vorhalten einer Praxis/von Therapeuten ist "für die Zukunft" gedacht: an anderer Stelle steht gerade die Frage im Raum, wieviel Ärzte auf den Zug der 10-Minuten-Übungsbehandlung aufspringen. Ich kann durchaus auch sechs Patienten die Stunde sehen und beüben wenn das von meinen Auftraggebern so gewollt wird; man kann aber Dinge auch kaputt sparen (die Deutsche Bahn, privatwirtschaftlicher Betrieb, bekommt mehr Geld für den Neubau von Brücken als für die kontinuierliche Instandhaltung. Rat mal was die Eierköppe als wirtschaftlich sinnvollste Maßnahme beschlossen haben...?)
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Silvia 1604 schrieb:
Wie Recht Du hast! Aber hier träumen alle weiter, dass alles schon gut wird....
Ich persönlich habe meine BGF-Maßnahmen bis Ende des Jahres abgesagt. Mehr an Selbstzahlern habe ich nicht, der Rest sind ärztliche Verordnungen.
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Jytte schrieb:
Tsja...wikepedia sagt: Individualsport – Wikipedia, haste bestimmt schon gelesen, folglich könnten wir Physios unsere Selbstzahlerprogramme laufen lassen. Aber: wir stecken in der Zwickmühle, denn einerseits genießen wir den Status "Systemrelevant" , andererseits könnten wir wir diesen Status für Selbstzahler ausnutzen. Wo wollen wir stehen?
Ich persönlich habe meine BGF-Maßnahmen bis Ende des Jahres abgesagt. Mehr an Selbstzahlern habe ich nicht, der Rest sind ärztliche Verordnungen.
Coronakrise: Selbstzahlerleistungen weiterhin erlaubt
Notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt werden
Yvonne Millar
07.05.2020
0
2 Min. Lesezeit
Nach anfänglichem Hin und Her ist mittlerweile zweifelsfrei klar: Auch in der Coronakrise bleiben die Heilmittelpraxen geöffnet und dürfen Patienten vor Ort behandeln. Anderslautende Regelungen wurden schnell wieder zurückgenommen. Als Kriterium für die Behandlung gilt die medizinische Notwendigkeit, in der Regel belegt durch die ärztliche Verordnung. Unsicher sind sich manche Therapeuten, wenn es um Selbstzahlerleistungen geht. Dürfen auch sie derzeit erbracht werden?
© iStock: Wavebreakmedia
Die Unsicherheiten rühren u.a. daher, dass der Begriff ‚Selbstzahlerleistung‘ nicht einheitlich definiert ist und manchmal etwa mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in einen Topf geworfen wird.
Nehmen wir den Begriff Selbstzahler wörtlich, so sind dies alle Patienten, die die Kosten für ihre Behandlung selbst an die Praxis zahlen – unabhängig davon, ob eine Versicherung oder eine staatliche Stelle ihnen diese Kosten im Nachhinein erstattet. Selbstzahler sind also alle privat Krankenversicherten, Beihilfeberechtigte und Patienten, die Leistungen in Anspruch nehmen, die außerhalb des GKV-Leistungskatalogs liegen. Entsprechend sind Selbstzahlerleistungen alle Leistungen, die Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wer zahlt, spielt keine Rolle
Für diese Selbstzahlerleistungen gilt – wie auch für Behandlungen, bei denen die Krankenkassen die Kosten tragen: Eine Behandlung ist erlaubt, wenn eine Indikation vorliegt und die Therapie aus medizinscher Sicht keinen Aufschub erlaubt. Wer diese Behandlung bezahlt, spielt dabei keine Rolle. Oder anders formuliert: Die Zahlungsströme geben keinen Aufschluss darüber, ob eine Therapie medizinisch notwendig oder dringend ist. Die medizinische Notwendigkeit wird durch die Verordnung der Behandlung durch einen Arzt oder ggf. einen Heilpraktiker festgestellt.
Die Frage nach den Selbstzahlerleistungen ist für Praxen u. a. von besonderer Bedeutung, weil sie nicht unter den Rettungsschirm fallen. Dieser gilt nur für Leistungen, die mit der GKV abgerechnet wurden. Für Praxen, die viele Selbstzahlerleistungen durchführen, werden Zahlungen aus dem Rettungsschirm also entsprechend gering ausfallen.
Tipp: Bei Kontrolle selbstsicher auftreten
Sollte tatsächlich das Ordnungsamt zu Ihnen in die Praxis kommen, um zu kontrollieren, wen und warum sie behandeln, treten Sie selbstbewusst auf. Erklären Sie, dass Sie den bestehenden Vorgaben entsprechend Behandlungen durchführen, die medizinisch notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können. Es reicht, wenn Sie dem Ordnungsamt die Auskunft geben, dass die entsprechende Indikation vorliegt. Das Ordnungsamt muss Ihnen glauben, denn es hat keine Berechtigung, Patientendaten einzusehen.
PS: Ich habe meinen Trainingsbereich auch für Selbstzahler ab 2.11,2020 geöffnet.
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RehaFit schrieb:
Zum Thema Selbstzahlerleistungen: UP-Newsletter Ausgabe 06/2020
Coronakrise: Selbstzahlerleistungen weiterhin erlaubt
Notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt werden
Yvonne Millar
07.05.2020
0
2 Min. Lesezeit
Nach anfänglichem Hin und Her ist mittlerweile zweifelsfrei klar: Auch in der Coronakrise bleiben die Heilmittelpraxen geöffnet und dürfen Patienten vor Ort behandeln. Anderslautende Regelungen wurden schnell wieder zurückgenommen. Als Kriterium für die Behandlung gilt die medizinische Notwendigkeit, in der Regel belegt durch die ärztliche Verordnung. Unsicher sind sich manche Therapeuten, wenn es um Selbstzahlerleistungen geht. Dürfen auch sie derzeit erbracht werden?
© iStock: Wavebreakmedia
Die Unsicherheiten rühren u.a. daher, dass der Begriff ‚Selbstzahlerleistung‘ nicht einheitlich definiert ist und manchmal etwa mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in einen Topf geworfen wird.
Nehmen wir den Begriff Selbstzahler wörtlich, so sind dies alle Patienten, die die Kosten für ihre Behandlung selbst an die Praxis zahlen – unabhängig davon, ob eine Versicherung oder eine staatliche Stelle ihnen diese Kosten im Nachhinein erstattet. Selbstzahler sind also alle privat Krankenversicherten, Beihilfeberechtigte und Patienten, die Leistungen in Anspruch nehmen, die außerhalb des GKV-Leistungskatalogs liegen. Entsprechend sind Selbstzahlerleistungen alle Leistungen, die Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wer zahlt, spielt keine Rolle
Für diese Selbstzahlerleistungen gilt – wie auch für Behandlungen, bei denen die Krankenkassen die Kosten tragen: Eine Behandlung ist erlaubt, wenn eine Indikation vorliegt und die Therapie aus medizinscher Sicht keinen Aufschub erlaubt. Wer diese Behandlung bezahlt, spielt dabei keine Rolle. Oder anders formuliert: Die Zahlungsströme geben keinen Aufschluss darüber, ob eine Therapie medizinisch notwendig oder dringend ist. Die medizinische Notwendigkeit wird durch die Verordnung der Behandlung durch einen Arzt oder ggf. einen Heilpraktiker festgestellt.
Die Frage nach den Selbstzahlerleistungen ist für Praxen u. a. von besonderer Bedeutung, weil sie nicht unter den Rettungsschirm fallen. Dieser gilt nur für Leistungen, die mit der GKV abgerechnet wurden. Für Praxen, die viele Selbstzahlerleistungen durchführen, werden Zahlungen aus dem Rettungsschirm also entsprechend gering ausfallen.
Tipp: Bei Kontrolle selbstsicher auftreten
Sollte tatsächlich das Ordnungsamt zu Ihnen in die Praxis kommen, um zu kontrollieren, wen und warum sie behandeln, treten Sie selbstbewusst auf. Erklären Sie, dass Sie den bestehenden Vorgaben entsprechend Behandlungen durchführen, die medizinisch notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können. Es reicht, wenn Sie dem Ordnungsamt die Auskunft geben, dass die entsprechende Indikation vorliegt. Das Ordnungsamt muss Ihnen glauben, denn es hat keine Berechtigung, Patientendaten einzusehen.
PS: Ich habe meinen Trainingsbereich auch für Selbstzahler ab 2.11,2020 geöffnet.
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
So. Jetzt ist es raus. Physios dürfen weiterhin arbeiten und alles was ein Rezept hat weiterhin behandeln. Ich denke mal wer selbstzahler hat, egal ob Training oder Wellness, muss diese erstmal pausieren lassen. Wobei ich hier schon über die Bezeichnung "individualsport" gestolpert bin der nachwievor erlaubt sein soll. Kann mir das jemand genauer erklären?
Soeben hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Pressekonferenz zur Bund-Länder-Konferenz neue Corona-Auflagen verkündet. Was diese für die Therapeut*innen bedeuten und wie sich der Bundesbeschluss auf die Praxen auswirkt, damit beschäftigen sich Christian Thieme (VPT-Sachsen) und Denys Benjamin Alt (VPT-Justiziar) in einer Sondersendung von VPTlive.
Morgen (29.10.2020) ab 19:30 Uhr erhaltet Ihr
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Klonkrieger schrieb:
Oh. Super. Kann man das auch als nicht vpt Mitglied ansehen bzw die Infos bekommen?
Herrn Alt's Videos sind öffentlich und für jeden zugänglich
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die neue schrieb:
@Klonkrieger: Link
Herrn Alt's Videos sind öffentlich und für jeden zugänglich
Nachtrag: hab grade gesehen, daß das Video über Subventionsbetrug nicht mehr verfügbar ist.....
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Alfred Kramer schrieb:
Herr Alt, Aha! Das ist doch der Herr, der per Video vor Inanspruchnahme der Corona Soforthilfe gewarnt hat, weil man evtl. Subventionsbetrug begeht. Sorry, aber solche Leute kann ich irgendwie nicht ernst nehmen.
Nachtrag: hab grade gesehen, daß das Video über Subventionsbetrug nicht mehr verfügbar ist.....
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RoFo schrieb:
Herr Alt. Das ist dieser Märchenonkel, der den noch kleinen PTs die Welt erklären will...
Leichtfertige Erhöhung der Betriebskosten, sowas, aber echt jetzt...
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Papa Alpaka schrieb:
Alfred, RoFo, ich habe den Eindruck ihr würdet auch Rettungsschirme "40% des Umsatzes von Q4/2019" in Anspruch nehmen OBWOHL MAN DAS ALS EINNAHME VERSTEUERN MUSS!!!!1!!!einself!
Leichtfertige Erhöhung der Betriebskosten, sowas, aber echt jetzt...
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Alfred Kramer schrieb:
@Papa Alpaka: DAS hab ich jetzt irgendwie nicht verstanden...
Dann, so der Rat, sei es doch besser auf das Risiko der möglicherweise entstehenden Steuerschuld zu verzichten indem man die Subventionsangebote nicht wahrnimmt. Wer hingegen die Subventionen annimmt erhöht leichtfertig die Steuerlast fürs Steuerjahr 2020.
Lieber auf Geldeingänge in der Größenordnung von €19.000 verzichten, so die Idee hinter dem Ratschlag, als davon "den persönlichen Steuersatz" später zurückgeben zu müssen...
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Papa Alpaka schrieb:
Sowohl zur "€9.000-Soforthilfe" im März/April/Mai wie auch zur "bitte tragen Sie hier Ihr IK ein und unterschreiben Sie um 40% der abgerechneten Umsätze des Q4/2019 unkompliziert ausgezahlt zu bekommen-Ausgleichszahlung" wurden hier Stimmen laut die davon abrieten, diese Angebote anzunehmen: der Vorwurf des Subventionsbetruges stünde im Raum, aber zumindest würde das definitiv kompliziert und teuer wenn diese Zahlungen als Einnahmensposition in der EÜR auftauchen und das Finanzamt zu dem Ergebnis kommt das Steuern gezahlt werden müssten.
Dann, so der Rat, sei es doch besser auf das Risiko der möglicherweise entstehenden Steuerschuld zu verzichten indem man die Subventionsangebote nicht wahrnimmt. Wer hingegen die Subventionen annimmt erhöht leichtfertig die Steuerlast fürs Steuerjahr 2020.
Lieber auf Geldeingänge in der Größenordnung von €19.000 verzichten, so die Idee hinter dem Ratschlag, als davon "den persönlichen Steuersatz" später zurückgeben zu müssen...
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WiHe schrieb:
Morgen gibt es eine VPTlive | Sondersendung zum Bundesbeschluss und seinen Auswirkungen
Soeben hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Pressekonferenz zur Bund-Länder-Konferenz neue Corona-Auflagen verkündet. Was diese für die Therapeut*innen bedeuten und wie sich der Bundesbeschluss auf die Praxen auswirkt, damit beschäftigen sich Christian Thieme (VPT-Sachsen) und Denys Benjamin Alt (VPT-Justiziar) in einer Sondersendung von VPTlive.
Morgen (29.10.2020) ab 19:30 Uhr erhaltet Ihr
Ich denke mal laut heutigem Beschluss darf Rehasport weiterlaufen oder??
Nur die mit gültiger VO oder auch die Privatzahler??
Und weiß jemand wie das mit dem Milonzirkel läuft? Wir haben viele Privatzahler.
Das klassische Fitnesstudio sind wir nicht, da wir ein med. Gesundheitszentrum sind würde ich mal sagen
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Also was denn nun?
Vielleicht erstmal besagten VPT-Bericht morgen abwarten.
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Klonkrieger schrieb:
Na ja. Zuerst hätte ich gesagt das Gymnastikleute ohne Rezept wegfallen. Aber grade wieder gelesen, und daraus will ich einfach nicht schlau werden: "Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen."
Also was denn nun?
Vielleicht erstmal besagten VPT-Bericht morgen abwarten.
Alles was medizinisch/ärztl verordnet ist darf auch weiter betrieben werden...ob allein oder in der Gruppe in deiner Praxis
Beim Selbstzahler bist du wie die Muckibude um die Ecke (auch wenn du einen anderen Anspruch hast - aber darum geht es hier nicht) : geht nicht
Mit Freizeit und Amateursport sind v.a. die Vereine und deren Sportangebote gemeint.
Wenn du selbst allein(Individualsportler) oder mit der Frau (zweit) und/oder Kindern (Hausstand) zum Joggen gehst ist das erlaubt. Das kannst du im Wald oder im (öffentl. zugänglichen) Sportstadion oder Fußballplatz oder whatever , machen.
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mbone schrieb:
Ich häng mich mal aus dem Fenster.....
Alles was medizinisch/ärztl verordnet ist darf auch weiter betrieben werden...ob allein oder in der Gruppe in deiner Praxis
Beim Selbstzahler bist du wie die Muckibude um die Ecke (auch wenn du einen anderen Anspruch hast - aber darum geht es hier nicht) : geht nicht
Mit Freizeit und Amateursport sind v.a. die Vereine und deren Sportangebote gemeint.
Wenn du selbst allein(Individualsportler) oder mit der Frau (zweit) und/oder Kindern (Hausstand) zum Joggen gehst ist das erlaubt. Das kannst du im Wald oder im (öffentl. zugänglichen) Sportstadion oder Fußballplatz oder whatever , machen.
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PT-Morris schrieb:
Der See bei mir in der Nähe hat u.a. eine Regattabahn und ist offiziell eine öffentliche Sportanlage der Stadt. Ab Montag wird es wohl wieder keinen Vereinssport dort geben, aber mit dem privaten Ruderboot können zwei Personen oder eine Familie auf's Wasser gehen. Mal so als Beispiel.
Ich für meinen Teil habe alle meine Gruppen für den Rest des Jahres abgesagt. Die Verantwortung ist mir zu hoch und die Gruppen werden aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl (Angst der Patienten) unrentabel.
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N Jung schrieb:
Ich habe von meinem Rehasportverband (Rehasport Deutschland) die Info bekommen, dass der Rehasport weiter stattfinden darf.
Ich für meinen Teil habe alle meine Gruppen für den Rest des Jahres abgesagt. Die Verantwortung ist mir zu hoch und die Gruppen werden aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl (Angst der Patienten) unrentabel.
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momo71 schrieb:
Hallo,
Ich denke mal laut heutigem Beschluss darf Rehasport weiterlaufen oder??
Nur die mit gültiger VO oder auch die Privatzahler??
Und weiß jemand wie das mit dem Milonzirkel läuft? Wir haben viele Privatzahler.
Das klassische Fitnesstudio sind wir nicht, da wir ein med. Gesundheitszentrum sind würde ich mal sagen
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Patrick1008 schrieb:
Oh ja, da bin ich auch gespannt. Es ändert sich ja grundsätzlich recht schnell immer wieder etwas in den letzten Wochen und Monaten.
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Arminia schrieb:
Bin mal gespannt, welche dieser Beschlüsse (Gaststätten, Restaurants, Hotels...) von Gerichten wieder gekippt werden...
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PT-Morris schrieb:
Wieder Absagen, wieder Kurzarbeit? Worauf stellt ihr euch ein? Mit Resturlaub und Überstunden sieht es bei uns nicht mehr so üppig aus. Ist bei den meisten für Weihnachten verplant. Die Teletherapie hat bisher in der Physiotherapie auch nichts rausgerissen und muss eh erst wieder erlaubt werden. Die Heime werden sich wahrscheinlich auch wieder mehr abschotten. Also ich stelle mich für die nächsten beiden Monate auf 30 - 50% Kurzarbeit ein.
hat hier in der community jemand fundiertes Wissen über Physio mit sektoralem HP und Selbstzahler, bzw grünem Rezept?
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Arminia schrieb:
Was willst du denn wissen?
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pariss schrieb:
Hallo,
hat hier in der community jemand fundiertes Wissen über Physio mit sektoralem HP und Selbstzahler, bzw grünem Rezept?
Sie zahlen zwar selbst, sind aber ärztlich verordnet.
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Thomas Michel schrieb:
Wir gehen den Ãœberlegungen "Selbstzahler ja oder nein" aus dem Weg, indem wir sie zum Arzt schicken um ein Privatrezept zu bekommen. Somit wird der Selbstzahler zum medizinisdhen Fall. Alle Kunden in unserem Trainingsraum haben wir bereits im Mai nach dem ersten Lockdown mit "100 x KGG" versorgen lassen, somit kommen diese durch alle weiteren Lockdowns durch.
Sie zahlen zwar selbst, sind aber ärztlich verordnet.
Physio Deutschland:
„Sollten bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden, könnten betroffene Betriebe Anspruch auf die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe haben, die die Regierung gestern angekündigt hat. Der Erstattungsbetrag beträgt dabei 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Wir klären derzeit, ob die entsprechenden Wirtschaftshilfen auch bei Teilschließungen der Praxis gewährt werden."
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Es werden vollmundige Versprechungen in den Raum gestellt, die dann bei näherer Betrachtung Luftschlösser sind. Oder an Kriterien geknüpft sind, die man leider nicht erfüllt. Die Überbrückungshilfe I wurden bisher nur im unteren einstelligen Prozentbereich überhaupt beantragt, da die Ausschlusskriterien so umfangreich sind (oder die Einschlusskriterien so eng gehalten wurden), dass die meisten leer ausgehen (hiermit meine ich alle Betriebe auch ausserhalb der Therapiepraxen). Damit beruhigt man erst einmal die Gemüter und setzt auf den Faktor Zeit: bis es gemerkt wird, ist es vielleicht wieder alles im Aufwind und dann hat man die Hoffnung, dass doch noch alles gut geht.
Ich habe gerade mein zweites Quartal zu Ende gebucht und trotz aller(!) mir zur Verfügung gestandener Hilfen ein deftiges (!) absolutes Minus gehabt. Dieses Jahr werde ich keine Steuern zahlen müssen. Mir stinkt es langsam gewaltig.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Dazu hat Scholz bisher gesagt, dass es Entschädigung nur für Vollschliessung gibt. Damit sind auch alle Restaurants aussen vor, die sich mit einem Lieferdienst versuchen über Wasser zu halten.
Es werden vollmundige Versprechungen in den Raum gestellt, die dann bei näherer Betrachtung Luftschlösser sind. Oder an Kriterien geknüpft sind, die man leider nicht erfüllt. Die Überbrückungshilfe I wurden bisher nur im unteren einstelligen Prozentbereich überhaupt beantragt, da die Ausschlusskriterien so umfangreich sind (oder die Einschlusskriterien so eng gehalten wurden), dass die meisten leer ausgehen (hiermit meine ich alle Betriebe auch ausserhalb der Therapiepraxen). Damit beruhigt man erst einmal die Gemüter und setzt auf den Faktor Zeit: bis es gemerkt wird, ist es vielleicht wieder alles im Aufwind und dann hat man die Hoffnung, dass doch noch alles gut geht.
Ich habe gerade mein zweites Quartal zu Ende gebucht und trotz aller(!) mir zur Verfügung gestandener Hilfen ein deftiges (!) absolutes Minus gehabt. Dieses Jahr werde ich keine Steuern zahlen müssen. Mir stinkt es langsam gewaltig.
Viele Grüße
Monika
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PT-Morris schrieb:
Volle Zustimmung. Nachher heißt es, das nur Restaurants die Hilfe bekommen, die nicht die Möglichkeit für Außer Haus haben oder so ähnlich. Diese 10 Mrd. € sind eh vielvielviel zu gering angesetzt. Da muss es einen Pferdefuss geben.
Wenn man dann liest, dass Flixbus jetzt so tut als wäre ein Pausieren des Betriebs im November von der Regierung gewünscht, da die 70% Hilfe und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken unterm Strich lohnenswerter wäre, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Mal sehen, wer jetzt alles in den November Urlaub geht und die Hand aufhält.
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PT-Morris schrieb:
Ah ok. Diese 10 Mrd.€ sind noch übrig als deklarierte Hilfen im zweiten Nachtragshaushalt. Also schon abgesegnete Schulden.
Wenn man dann liest, dass Flixbus jetzt so tut als wäre ein Pausieren des Betriebs im November von der Regierung gewünscht, da die 70% Hilfe und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken unterm Strich lohnenswerter wäre, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Mal sehen, wer jetzt alles in den November Urlaub geht und die Hand aufhält.
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PT-Morris schrieb:
Die Schulen dürfen offen bleiben. Aber warum sind einige Lehrer darüber nicht begeistert?
Physio Deutschland:
„Sollten bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden, könnten betroffene Betriebe Anspruch auf die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe haben, die die Regierung gestern angekündigt hat. Der Erstattungsbetrag beträgt dabei 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Wir klären derzeit, ob die entsprechenden Wirtschaftshilfen auch bei Teilschließungen der Praxis gewährt werden."
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Klonkrieger schrieb:
So. Also ohne Rezept vom Arzt oder der bescheinigten medizinischen Notwendigkeit eines HP oder Sekt hp physio ist es wohl schlauer das reine selbstzahlertraining zu pausieren sagt Herr Alt. Macht Sinn und werde zumindest ich auch so umsetzen. Ist mir wohler dabei.
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Papa Alpaka schrieb:
Solange ihr nicht als Gruppe erkennbar seid...
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Klonkrieger schrieb:
Ach. Wir haben eine 4 Mann Laufgruppe die einmal die Woche um den See (Frischluft und im Freien) läuft - darf ich das noch machen???
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