Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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womöglich ist es an mir vorbeigegangen, aber: Ist die Frist, in der ein Rezept begonnen werden muss immer noch auf 28 Tage, statt 14 gesetzt?
Und wie verhält es sich, wenn der späteste Behandlungsbeginn vom Arzt angegeben ist? Das Problem habe ich nämlich gerade..
Liebe Grüße
Yannick
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yannick556 schrieb:
Hallo Leute,
womöglich ist es an mir vorbeigegangen, aber: Ist die Frist, in der ein Rezept begonnen werden muss immer noch auf 28 Tage, statt 14 gesetzt?
Und wie verhält es sich, wenn der späteste Behandlungsbeginn vom Arzt angegeben ist? Das Problem habe ich nämlich gerade..
Liebe Grüße
Yannick
Gruß Manfred
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W. Stangner schrieb:
Nur, so manche Arztsoftware kennt nur die "alte" 14-Tage-Regelung und setzt diese "automatisch" beim "spätesten Behandlungsbeginn". Erleben wir derzeit immer wieder.
"Danke für die Info, machen wir" bis hin zu "Sie wagen es, uns Vorschriften zu machen???" beantwortet.
Das Datum Sp.Bh.Bg. ist bindend. Passt es von der terminlage her, dann machen wirs. Wenn nicht, hat der Patient Pech bei uns. ich schike keine Faxe mehr, ist mir zuviel aufwand.
besonders perfide ist dies bei BG-Verordnungen. Da steht meistens ein Datum 3 TAge nach Ausstellung drin.
keine Chance für den Patienten, da etwas zu bekommen.
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KGSchuller schrieb:
Kann ich nur bestätigen. Anriue in den Praxen mit der Bitte, die Einstellung herauszunehmen wurde von
"Danke für die Info, machen wir" bis hin zu "Sie wagen es, uns Vorschriften zu machen???" beantwortet.
Das Datum Sp.Bh.Bg. ist bindend. Passt es von der terminlage her, dann machen wirs. Wenn nicht, hat der Patient Pech bei uns. ich schike keine Faxe mehr, ist mir zuviel aufwand.
besonders perfide ist dies bei BG-Verordnungen. Da steht meistens ein Datum 3 TAge nach Ausstellung drin.
keine Chance für den Patienten, da etwas zu bekommen.
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Manfred Müller schrieb:
der späteste Behandlungsbeginn vom Arzt ist bindend.
Gruß Manfred
Ich habe eine Verordnung von Juli vorliegen, Privatrezept.
Ist es grundsätzlich egal, wann damit angefangen wird?
Danke!
Yannick
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laut den aussagen hier im forum, gehen auch verordnungen durch, bis zu einem jahr nach ausstellung.
habs selbst noch nicht soweit getestet
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Alex Moro schrieb:
juli sollte i.o. sein
laut den aussagen hier im forum, gehen auch verordnungen durch, bis zu einem jahr nach ausstellung.
habs selbst noch nicht soweit getestet
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Dream13 schrieb:
Das ist nicht dein Pfoblem, du rechnest ja mit dem Patienten ab! Dieser könnte sich selbst informieren ob er das noch erstattet bekommt....
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Dream13 schrieb:
Das ist nicht dein Pfoblem, du rechnest ja mit dem Patienten ab! Dieser könnte sich selbst informieren ob er das noch erstattet bekommt....
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yannick556 schrieb:
Wie verhält sich eigentlich der späteste Behandlungsbeginn bei Privatpatienten?
Ich habe eine Verordnung von Juli vorliegen, Privatrezept.
Ist es grundsätzlich egal, wann damit angefangen wird?
Danke!
Yannick
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