Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
Frage: Was darf ich alles angeben bei "Summe fortlaufender betrieblicher Sach- und Finanzaufwand"??
Klar ist: Miete und Kredit plus Zinsen.
Was aber ist mit: Nebenkosten, Fortbildungskosten, Telefonkosten, Kosten für Werbung, Haftpflichtversicherung, BGW, Gewerbliche Sachversicherung, Zeitschriftenabo, Mitgliedsbeitrag Berufsverband, Therapiematerial, Kontoführungsgebühren, Steuerberaterkosten, Bürobedarf, Fachliteratur, Portokosten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar! :smile:
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Also würde ich sagen: alles wie oben a.
Bei Werbung und Fobi sicher abhängig davon, wie regelmäßig die laufen. Im Zweifel mit rein und gut isses.
Meine Meinung!
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VAUPE schrieb:
.......fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche und auf die unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit bezogene Mieten, Pachten, Leasingaufwendungen, Energie- und Instandhaltungskosten, Prämien für betrieblich veranlasste Versicherungen......
Also würde ich sagen: alles wie oben a.
Bei Werbung und Fobi sicher abhängig davon, wie regelmäßig die laufen. Im Zweifel mit rein und gut isses.
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Logofrau schrieb:
Hallo,ich bin gerade dabei, das Formular für die Soforthilfe in Niedersachsen auszufüllen.
Frage: Was darf ich alles angeben bei "Summe fortlaufender betrieblicher Sach- und Finanzaufwand"??
Klar ist: Miete und Kredit plus Zinsen.
Was aber ist mit: Nebenkosten, Fortbildungskosten, Telefonkosten, Kosten für Werbung, Haftpflichtversicherung, BGW, Gewerbliche Sachversicherung, Zeitschriftenabo, Mitgliedsbeitrag Berufsverband, Therapiematerial, Kontoführungsgebühren, Steuerberaterkosten, Bürobedarf, Fachliteratur, Portokosten?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar! :smile:
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jule 43 schrieb:
Ich habe am 01.04. den Antrag per Mail gestellt und am 10.04. eine Antwort bekommen, dass meine Antrag im Moment bearbeitet wird .Schauen wir mal, wie lange das noch dauert...
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PTP schrieb:
31.3. Antrag gestellt (Land), 2.4. Geld auf dem Konto gehabt
Am 02.04. beantragt und bis heute nix da....
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Torsten924 schrieb:
Geht mir auch so....
Am 02.04. beantragt und bis heute nix da....
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Mastine schrieb:
Hallo hat den jemand in niedersachsen die soforthilfe bekommen bei mir ist nach 10 tagen immer noch nichts angekommen.hmm habe heute von einer freundin erfahren das sie in hessen innerhalb von 50 min bescheid bekommen hat und 1 tag später war es auf dem konto .alles komisch .
09.04.2020
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Auszahlung der Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe vorerst ausgesetzt. Grund dafür sind gefälschte Internetseiten, mit denen Betrüger Daten von Antragsstellern abgegriffen haben (siehe Internetmeldung vom 30. März 2020). Das Landeskriminalamt ermittelt. Wann wieder Geld ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest.
Unberührt davon können Selbstständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, die finanzielle Förderung aber nach wie vor beantragen. Sie sollten dabei unbedingt darauf achten, ausschließlich das Antragsformular auf den Internetseiten der offiziellen Landesstellen zu nutzen. Welche das im Einzelnen sind, erfahren IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b).
Die Soforthilfen können einen ersten Beitrag dazu leisten, dass Kleinstbetriebe wie Physiotherapiepraxen vorerst Liquiditätsengpässe überbrücken können. Ungeachtet dessen sind aber dringend weitere Finanzhilfen in Form eines Rettungsschirms nötig, um die enormen Umsatzeinbußen auszugleichen. Der IFK setzt sich weiterhin dafür ein, dass Physiotherapeuten schnellstmöglich solche Ausgleichszahlungen erhalten. Sobald es dazu Konkretes gibt, wird der IFK umgehend informieren.
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beate schuld schrieb:
Corona-Soforthilfe: Auszahlung in NRW ausgesetzt
09.04.2020
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Auszahlung der Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe vorerst ausgesetzt. Grund dafür sind gefälschte Internetseiten, mit denen Betrüger Daten von Antragsstellern abgegriffen haben (siehe Internetmeldung vom 30. März 2020). Das Landeskriminalamt ermittelt. Wann wieder Geld ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest.
Unberührt davon können Selbstständige, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, die finanzielle Förderung aber nach wie vor beantragen. Sie sollten dabei unbedingt darauf achten, ausschließlich das Antragsformular auf den Internetseiten der offiziellen Landesstellen zu nutzen. Welche das im Einzelnen sind, erfahren IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Wirtschaftliche Unterstützung“ (M26b).
Die Soforthilfen können einen ersten Beitrag dazu leisten, dass Kleinstbetriebe wie Physiotherapiepraxen vorerst Liquiditätsengpässe überbrücken können. Ungeachtet dessen sind aber dringend weitere Finanzhilfen in Form eines Rettungsschirms nötig, um die enormen Umsatzeinbußen auszugleichen. Der IFK setzt sich weiterhin dafür ein, dass Physiotherapeuten schnellstmöglich solche Ausgleichszahlungen erhalten. Sobald es dazu Konkretes gibt, wird der IFK umgehend informieren.
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