Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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Beispielhaft Für NRW:
"Um den Zuschuss zu erhalten, muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein und vorhandene Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die vorhandenen Mittel umfassen nur den aktuellen Cashflow, also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, und nicht Rückstellungen oder private Rücklagen
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VAUPE schrieb:
@ AT
Beispielhaft Für NRW:
"Um den Zuschuss zu erhalten, muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein und vorhandene Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die vorhandenen Mittel umfassen nur den aktuellen Cashflow, also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, und nicht Rückstellungen oder private Rücklagen
Folgende Information eines Anwalts der Fälle von Soforthilfe in NRW mitbearbeitet:
Zitat: (im unteren Drittel des Links)
Auch wer ausreichend Rücklagen gebildet hat, wird sich nicht darauf berufen können, dass seine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist. Denn dann braucht er die Hilfe schließlich auch nicht.
Corona-Soforthilfe in NRW: Tricksen verboten! | Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Mein Interesse obliegt darin, eine klare Rechtslage zu haben. Ich selbst beantrage sie noch nicht, was die Zukunft bringt wird sich zeigen. Mir geht es darum Rechtssicherheit für Physios zu verschaffen da ein Strafverfahren bei uns immer mit an die Berufszulassung geht.
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Gert Winsa schrieb:
Bevor ich wieder gesteinigt werde, ich bin lediglich an einem Wissensaustausch interessiert. Woher hast du die Information was in NRW zu den "vorhandenen Mitteln" gezählt wird ?
Folgende Information eines Anwalts der Fälle von Soforthilfe in NRW mitbearbeitet:
Zitat: (im unteren Drittel des Links)
Auch wer ausreichend Rücklagen gebildet hat, wird sich nicht darauf berufen können, dass seine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist. Denn dann braucht er die Hilfe schließlich auch nicht.
Corona-Soforthilfe in NRW: Tricksen verboten! | Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Mein Interesse obliegt darin, eine klare Rechtslage zu haben. Ich selbst beantrage sie noch nicht, was die Zukunft bringt wird sich zeigen. Mir geht es darum Rechtssicherheit für Physios zu verschaffen da ein Strafverfahren bei uns immer mit an die Berufszulassung geht.
Im Antrag von BW heißt es folgendermaßen: Bei dem beantragten Programm handelt es ich um ein Notfallprogramm, das Unternehmen vor einer möglichen Insolvenz schützen soll. Ein reiner Verdienst- oder Einnahmeausfall, der nicht zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt, wird nicht ausgeglichen.
Hier geht es darum ob ein Einnahmeausfall zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt. Für mich deckt sich das mit der Aussage des Anwalts aus NRW der sagt dass Rücklagen angegriffen werden müssen. Denn auch wenn ein Umsatzeinbruch stattfindet ist dieser erst existenzbedrohend wenn man keine Rücklagen mehr hat.
Mir ist lediglich an einer Klärung der Sachlage gelegen, daher bin ich sehr interessiert woher die Definition aus NRW über vorhandene Mittel kommt, gerne auch per PN.
Übrigens will ich hier nach wie vor niemanden anpissen. Ich denke es ist im interesse aller Physios das möglichst genau rechtlich zu klären. Wer dann trotzdem seinen Antrag stellen möchte soll dies tun, aber dann mit dem Wissen um eine möglichst klare Rechtslage, denn die Konsequenzen wären verheerend, auch wenn es im guten mit falscher Rechtsauffassung getätigt wurde.
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Gert Winsa schrieb:
Mir ist weiterhin lediglich an einer Klärung der Sachlage gelegen. Ich selbst bin in Baden Württemberg betroffen. Noch habe ich aber nicht vor eine Soforthilfe zu beantragen.
Im Antrag von BW heißt es folgendermaßen: Bei dem beantragten Programm handelt es ich um ein Notfallprogramm, das Unternehmen vor einer möglichen Insolvenz schützen soll. Ein reiner Verdienst- oder Einnahmeausfall, der nicht zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt, wird nicht ausgeglichen.
Hier geht es darum ob ein Einnahmeausfall zu einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage führt. Für mich deckt sich das mit der Aussage des Anwalts aus NRW der sagt dass Rücklagen angegriffen werden müssen. Denn auch wenn ein Umsatzeinbruch stattfindet ist dieser erst existenzbedrohend wenn man keine Rücklagen mehr hat.
Mir ist lediglich an einer Klärung der Sachlage gelegen, daher bin ich sehr interessiert woher die Definition aus NRW über vorhandene Mittel kommt, gerne auch per PN.
Übrigens will ich hier nach wie vor niemanden anpissen. Ich denke es ist im interesse aller Physios das möglichst genau rechtlich zu klären. Wer dann trotzdem seinen Antrag stellen möchte soll dies tun, aber dann mit dem Wissen um eine möglichst klare Rechtslage, denn die Konsequenzen wären verheerend, auch wenn es im guten mit falscher Rechtsauffassung getätigt wurde.
Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW
Und da findet man unter "Allgemeine Fragen und Antworten zur Antragsstellung" den o. g. Textauszug...
Nebenbei:
Nicht mal bei einem Antrag auf "Stütze" musst du m. M. n. alles Privatvermögen verjubelt haben.
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VAUPE schrieb:
Hallo Gert,
Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW
Und da findet man unter "Allgemeine Fragen und Antworten zur Antragsstellung" den o. g. Textauszug...
Nebenbei:
Nicht mal bei einem Antrag auf "Stütze" musst du m. M. n. alles Privatvermögen verjubelt haben.
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Tolkinchen schrieb:
Bei Sozialleistungen (Hartz IV, etc) ist das sogenannte 'Schonvermögen' geschützt (Altersvorsorge, Geld zur Pflege).
Und warum sollte ein PT dann für Antragsberechtigung "alles" an Liquidität bzw. Rücklagen aufbrauchen müssen?
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VAUPE schrieb:
Richtig...….
Und warum sollte ein PT dann für Antragsberechtigung "alles" an Liquidität bzw. Rücklagen aufbrauchen müssen?
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Tolkinchen schrieb:
Wer verlangt das?
"Verlangen" wird das von offizieller Seite Niemand.
"Geschrieben" wurde hier zum Stichwort "Liquidität" aber viel...…...
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VAUPE schrieb:
"Verlangen" wird das von offizieller Seite Niemand.
"Geschrieben" wurde hier zum Stichwort "Liquidität" aber viel...…...
Aber auch hier im Forum gibt es hoffentlich niemanden, der von einem Kollegen erwarten würde sich finanziell völlig nackig zu machen, bevor dieser in seinen Augen "unterstützungswürdig" ist.
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Tolkinchen schrieb:
Ok, ich war schon irritiert, jetzt bin ich erleichtert. Das wäre ja noch schöner.
Aber auch hier im Forum gibt es hoffentlich niemanden, der von einem Kollegen erwarten würde sich finanziell völlig nackig zu machen, bevor dieser in seinen Augen "unterstützungswürdig" ist.
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VAUPE schrieb:
Doch gibt es. Etwas weiter unten in diesem thread kann man es mehrfach so herauslesen......
Ich glaube wirklich, dass das missverständlich aufgenommen wurde oder so rübergekommen ist.
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Tolkinchen schrieb:
Mit dem Herauslesen ist das ja bekanntlich so eine Sache.
Ich glaube wirklich, dass das missverständlich aufgenommen wurde oder so rübergekommen ist.
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Quelle: Soforthilfe Bayern (stmwi)
Nun kann es aufhören, dass man behauptet, sein Privatgeld aufbrauchen zu müssen.
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viento schrieb:
Definition zum Liquiditätsengpass:
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Quelle: Soforthilfe Bayern (stmwi)
Nun kann es aufhören, dass man behauptet, sein Privatgeld aufbrauchen zu müssen.
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Gert Winsa schrieb:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, interpretieren können hier viele, differenzieren aber anscheinend nicht. Ich erspare mir daher jede weitere Kommentierung in diesem Thread.
:grinning:
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viento schrieb:
Dafür bekommen Sie ein Like und Danke für's Weiterkommentieren
:grinning:
Es ist wie so oft auf Physio.de manche wollen vieles umdeuten bis sie das finden was sie kritisieren können. Ich habe dich lediglich zur Klärung der Sachlage nach der Quelle gefragt.....
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Gert Winsa schrieb:
@ vaupe richtig, herauslesen kann man alles wenn man will.... dann viel Spaß beim finden wo schonvermögen oder Altersrückstellungen aufgelöst werden sollen...
Es ist wie so oft auf Physio.de manche wollen vieles umdeuten bis sie das finden was sie kritisieren können. Ich habe dich lediglich zur Klärung der Sachlage nach der Quelle gefragt.....
du schießt Dir nur wieder ein Eigentor...…...
Wir können das aber gerne ausdiskutieren, wenn es denn so sein soll!
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VAUPE schrieb:
Lieber Gert,
du schießt Dir nur wieder ein Eigentor...…...
Wir können das aber gerne ausdiskutieren, wenn es denn so sein soll!
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Gert Winsa schrieb:
Ich vermisse schon wieder Inhaltliche Argumente....
"Wer guten Gewissens eine eidesstattliche Versicherung über keine Liquidität abgeben kann, soll dies beantragen und braucht sich auch nicht aufregen weil ihm nichts passieren kann und ihm der Zuschuss zusteht.
In allen anderen Fällen ist meine Meinung exakt so wie ich es "Spiegelbildlich" sehen würde."
Das bedeutet im Klartext (=Inhalt):
Nur wer keine Liquidität mehr hat, dem stehen die Mittel zu!
Da kannst Du jetzt machen was Du willst, das hast Du nun mal so geschrieben. Ich sehe da auch ehrlich gesagt wenig Interpretationsspielraum.
Wir können aber gerne weiter machen...…..
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VAUPE schrieb:
Fangen wir einfach mal mit einer Aussage von Dir an:
"Wer guten Gewissens eine eidesstattliche Versicherung über keine Liquidität abgeben kann, soll dies beantragen und braucht sich auch nicht aufregen weil ihm nichts passieren kann und ihm der Zuschuss zusteht.
In allen anderen Fällen ist meine Meinung exakt so wie ich es "Spiegelbildlich" sehen würde."
Das bedeutet im Klartext (=Inhalt):
Nur wer keine Liquidität mehr hat, dem stehen die Mittel zu!
Da kannst Du jetzt machen was Du willst, das hast Du nun mal so geschrieben. Ich sehe da auch ehrlich gesagt wenig Interpretationsspielraum.
Wir können aber gerne weiter machen...…..
Was bedeutet der Liquiditätsengpass?
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um laufende Verpflichtungen wie beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten zu zahlen. Damit ist die Höhe der anfallenden Kosten ab 11. März 2020 anzugeben, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr beglichen werden können. Berechnet auf drei Monate.
Wir sind noch liquide, die Aufträge brechen aber kontinuierlich weg. Können wir den Antrag stellen?
Wenn der Betrachtungszeitraum von drei Monaten aufzeigt, dass es an die Existenz des Betriebs geht, dann sind Sie antragsberechtigt. Dann nämlich können die Fixkosten durch die ausbleibenden Umsätze durch die Corona-Krise nicht mehr gedeckt werden, und der Betrieb geht in Schieflage.
Muss ich private Mittel einsetzen?
Ja, bevor Soforthilfe in Anspruch genommen genommen werden kann, ist verfügbares liquides Privatvermögen wie zum Beispiel Bankguthaben einzusetzen. Nicht anzurechnen sind Mittel für die langfristige Altersversorgung (etwa Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen) oder Mittel in angemessener Höhe, die für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt benötigt werden.
Hier muss vorhandene Liquidität eingesetzt werden.
oben zitierter Anwalt sieht das auch für NRW so.
Wenn du chronologisch liest habe ich diese Aussage vor der Länderspezifischen Aussage von dir geschrieben. Dass dieses "Ankreuzverfahren" in NRW evtl. nicht ganz so eindeutig ist hat obengenannter Anwalt geschrieben, da die Vorbedingung erfüllt sein muss. Daher ist dies zumindest noch ein bisschen strittig und hat aktuell noch unterschiedlichen Auslegungscharacter. Aber auch das gilt eben aktuell nur für NRW und/oder ähnliche Länderregelungen.
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Gert Winsa schrieb:
Vollkommen richig, in BW ist es auch so. Zitat:
Was bedeutet der Liquiditätsengpass?
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um laufende Verpflichtungen wie beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten zu zahlen. Damit ist die Höhe der anfallenden Kosten ab 11. März 2020 anzugeben, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr beglichen werden können. Berechnet auf drei Monate.
Wir sind noch liquide, die Aufträge brechen aber kontinuierlich weg. Können wir den Antrag stellen?
Wenn der Betrachtungszeitraum von drei Monaten aufzeigt, dass es an die Existenz des Betriebs geht, dann sind Sie antragsberechtigt. Dann nämlich können die Fixkosten durch die ausbleibenden Umsätze durch die Corona-Krise nicht mehr gedeckt werden, und der Betrieb geht in Schieflage.
Muss ich private Mittel einsetzen?
Ja, bevor Soforthilfe in Anspruch genommen genommen werden kann, ist verfügbares liquides Privatvermögen wie zum Beispiel Bankguthaben einzusetzen. Nicht anzurechnen sind Mittel für die langfristige Altersversorgung (etwa Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen) oder Mittel in angemessener Höhe, die für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt benötigt werden.
Hier muss vorhandene Liquidität eingesetzt werden.
oben zitierter Anwalt sieht das auch für NRW so.
Wenn du chronologisch liest habe ich diese Aussage vor der Länderspezifischen Aussage von dir geschrieben. Dass dieses "Ankreuzverfahren" in NRW evtl. nicht ganz so eindeutig ist hat obengenannter Anwalt geschrieben, da die Vorbedingung erfüllt sein muss. Daher ist dies zumindest noch ein bisschen strittig und hat aktuell noch unterschiedlichen Auslegungscharacter. Aber auch das gilt eben aktuell nur für NRW und/oder ähnliche Länderregelungen.
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VAUPE schrieb:
Du brauchst keine Romane mehr zu schreiben...…..
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Gert Winsa schrieb:
Das war ein Zitat aus BW. Lerne lesen, dann muss ich nicht doppelt schreiben.
Und siehe da, eigentlich machst Du jetzt den Fehler, den Du anderen vorwirfst...........tata.
Ich wünsch Dir ne virenfreie Zeit.
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VAUPE schrieb:
Schon gut Gert. Ich hab ja gesagt, dass Du dir ein Eigentor schießt!
Und siehe da, eigentlich machst Du jetzt den Fehler, den Du anderen vorwirfst...........tata.
Ich wünsch Dir ne virenfreie Zeit.
Ich war ausschließlich an einem Wissens und Meinungsaustausch interessiert, der ist nunmal auch faktisch von BL zu BL unterschiedlich.
Ich habe dich ganz neutral nach Quellenangaben gefragt, das provozieren und unterstellen ging u.a. von dir aus.
Ende der Diskussion.
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Gert Winsa schrieb:
Welches Eigentor ? Auf vorwürfe geh ich ein, und widerlege ich wenn sie unberechtigt sind.
Ich war ausschließlich an einem Wissens und Meinungsaustausch interessiert, der ist nunmal auch faktisch von BL zu BL unterschiedlich.
Ich habe dich ganz neutral nach Quellenangaben gefragt, das provozieren und unterstellen ging u.a. von dir aus.
Ende der Diskussion.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat jemand eine Info ob der Dispokredit auf dem Geschäftskonto ausgeschöpft sein muss, bevor man eine Soforthilfe beantragt.
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Mit Sicherheit wird DAS niemand von Dir verlangen!
Dein Girokonto ist nicht allein entscheident. Wenn man in Vormonaten/Jahren ordentlich gewinn gemacht hat, auch wenn dieser Gewinn nun nicht auf dem Girokonto ist, sondern irgendwoanders hingeschafft wurde ist das kein Liquiditätsengpass. Ich hoffe doch inständig dass die Behörden Rückwirkend prüfen damit diese Soforthilfe auch eine Hilfe ist und kein "Umsatzersatz".
Zur info: jeglicher Betrug der in einem Strafverfahren endet gefährdet die Berufszulassung eines Physiotherapeuten im höchsten maße. Eine Verurteilung in einem Strafverfahren wird automatisiert an die zuständigen Verwaltungsgerichte weitergeleitet. Bei Betrug z.b. durch falsche Angaben einen Vermögensvorteil zu verschaffen werden die Verwaltungsgerichte die Berufszulassung entziehen, auch wenn dies nichts mit unserer Tätigkeit am Patienten zu tun hat. Die Begründung lautet immer "Therapeuten benötigen eine besonders vertrauenswürdige Persönlichkeit" Bei jeglichem Betrug haben Behörden gar keine andere Wahl wie die Zulassung zu entziehen.
Das soll keinen tatsächlich in Not geratenen Therapeuten verunsichern Nothilfe zu beantragen.
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Und nun mal im Ernst:
Selbstverständlich hat jeder nur einigermassen vernünftig wirtschaftende Physio Rücklagen, sofern es die Dauer des Betriebs zugelassen hat solche anzusammeln.
Und natürlich wird evtl. die nächste Abrechnung noch ordentlich weil bis vor 2 Wochen die Pläne voll waren.
Aber was ist dann?
Ich habe seit 2 Wochen zwischen 50 -70% Umsatzrückgang.
Das schlägt Ende April das erste Mal richtig durch.
Heißt das also, dass ich solange warten muß/sollte bis mein Betrieb tatsächlich nicht mehr liquide ist (und sogar zahlungsunfähig) und dann dürfte ich hoffen evtl. noch etwas von der Sofortmassnahme zu bekommen - falls bis dahin nicht der Topf schon leer ist.
Oder ist es nicht so, dass ich als Unternehmer sehr wohl mittel - und langfristig denken sollte/muß und dementsprechend auch ein zu erwartendes Defizit abschätzen kann und gerade deswegen frühzeitig versuche dagegenzusteuern?
@Gerd
meines Wissens fährst du die sichere Schiene mit einer Festanstellung um dort günstig sozialversichert zu sein und dein Grundeinkommen abzudecken und schöpfst als FM - Pseudoselbständiger (= kein wirkliches Risiko) obendrauf die lukrative Kohle ab.
Da läßt es sich leicht den Sheriff spielen und über die PIs herzuziehen die es dir bisher ermöglichten dein risikoarmes, lukratives Konstrukt zu fahren.
= den Smiley gibts für Scheinheiligkeit
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mbone schrieb:
Wow , hier spricht ja der personifizierte Law an Order - Physio
Und nun mal im Ernst:
Selbstverständlich hat jeder nur einigermassen vernünftig wirtschaftende Physio Rücklagen, sofern es die Dauer des Betriebs zugelassen hat solche anzusammeln.
Und natürlich wird evtl. die nächste Abrechnung noch ordentlich weil bis vor 2 Wochen die Pläne voll waren.
Aber was ist dann?
Ich habe seit 2 Wochen zwischen 50 -70% Umsatzrückgang.
Das schlägt Ende April das erste Mal richtig durch.
Heißt das also, dass ich solange warten muß/sollte bis mein Betrieb tatsächlich nicht mehr liquide ist (und sogar zahlungsunfähig) und dann dürfte ich hoffen evtl. noch etwas von der Sofortmassnahme zu bekommen - falls bis dahin nicht der Topf schon leer ist.
Oder ist es nicht so, dass ich als Unternehmer sehr wohl mittel - und langfristig denken sollte/muß und dementsprechend auch ein zu erwartendes Defizit abschätzen kann und gerade deswegen frühzeitig versuche dagegenzusteuern?
@Gerd
meines Wissens fährst du die sichere Schiene mit einer Festanstellung um dort günstig sozialversichert zu sein und dein Grundeinkommen abzudecken und schöpfst als FM - Pseudoselbständiger (= kein wirkliches Risiko) obendrauf die lukrative Kohle ab.
Da läßt es sich leicht den Sheriff spielen und über die PIs herzuziehen die es dir bisher ermöglichten dein risikoarmes, lukratives Konstrukt zu fahren.
= den Smiley gibts für Scheinheiligkeit
Ich war bis vor kurzem 100% FM und das seit über 10 Jahren. Vor einigen Monaten bin ich aufgrund schärferem Vorgehen tatsächlich nebenberuflich angestellt. Das war nicht mein Wunsch, es ging nicht anders. Der PI wollte mich aber dennoch in jedem fall behalten. Das ist für mich tatsächlich in dieser Situation wunderbar. Meine FM Tätigkeit sind mittlerweile zu 100% HBs, davon fallen aktuell ca. 80% weg, dennoch habe auch ich Versicherungskosten von 1.000 Euro pro Monat, ja als FM darf ich die 592 Euro RV Beitrag bezahlen. Wenn ich 100% FM wäre würde ich aber keine Hilfen abrufen, weil es mir nicht zusteht. Weil ich in 10 Jahren genug Rücklagen aufgebaut hab. Weil diese Durststrecke nur kurz gehen wird, nach Aufhebung der strikten Maßnahmen sind die Bücher wieder 100% voll.
Und ja auch weil ich meine Berufszulassung nicht gefährden möchte. Bei Monate/Jahrelangen hohen Einnahmen die in Steuererklärungen und Kontoauszügen ersichtlich sind, kann man schwerlich eine Notlage begründen und gefährdet seine Berufszulassung in höchstem maße. Das ist anders wenn man vorher keine Rücklagen machen konnte.
Ich würde meine Berufszulassung nicht riskieren.
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Gert Winsa schrieb:
Ja ich habe früher eine wirtschaftliche Ausbildung gemacht und auch darin gearbeitet, daher kenne ich mich darin tatsächlich aus.
Ich war bis vor kurzem 100% FM und das seit über 10 Jahren. Vor einigen Monaten bin ich aufgrund schärferem Vorgehen tatsächlich nebenberuflich angestellt. Das war nicht mein Wunsch, es ging nicht anders. Der PI wollte mich aber dennoch in jedem fall behalten. Das ist für mich tatsächlich in dieser Situation wunderbar. Meine FM Tätigkeit sind mittlerweile zu 100% HBs, davon fallen aktuell ca. 80% weg, dennoch habe auch ich Versicherungskosten von 1.000 Euro pro Monat, ja als FM darf ich die 592 Euro RV Beitrag bezahlen. Wenn ich 100% FM wäre würde ich aber keine Hilfen abrufen, weil es mir nicht zusteht. Weil ich in 10 Jahren genug Rücklagen aufgebaut hab. Weil diese Durststrecke nur kurz gehen wird, nach Aufhebung der strikten Maßnahmen sind die Bücher wieder 100% voll.
Und ja auch weil ich meine Berufszulassung nicht gefährden möchte. Bei Monate/Jahrelangen hohen Einnahmen die in Steuererklärungen und Kontoauszügen ersichtlich sind, kann man schwerlich eine Notlage begründen und gefährdet seine Berufszulassung in höchstem maße. Das ist anders wenn man vorher keine Rücklagen machen konnte.
Ich würde meine Berufszulassung nicht riskieren.
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Liquiditätsengpass heißt dennoch eindeutig Liquiditätsengpass.
Dein Girokonto ist nicht allein entscheident. Wenn man in Vormonaten/Jahren ordentlich gewinn gemacht hat, auch wenn dieser Gewinn nun nicht auf dem Girokonto ist, sondern irgendwoanders hingeschafft wurde ist das kein Liquiditätsengpass. Ich hoffe doch inständig dass die Behörden Rückwirkend prüfen damit diese Soforthilfe auch eine Hilfe ist und kein "Umsatzersatz".
Zur info: jeglicher Betrug der in einem Strafverfahren endet gefährdet die Berufszulassung eines Physiotherapeuten im höchsten maße. Eine Verurteilung in einem Strafverfahren wird automatisiert an die zuständigen Verwaltungsgerichte weitergeleitet. Bei Betrug z.b. durch falsche Angaben einen Vermögensvorteil zu verschaffen werden die Verwaltungsgerichte die Berufszulassung entziehen, auch wenn dies nichts mit unserer Tätigkeit am Patienten zu tun hat. Die Begründung lautet immer "Therapeuten benötigen eine besonders vertrauenswürdige Persönlichkeit" Bei jeglichem Betrug haben Behörden gar keine andere Wahl wie die Zulassung zu entziehen.
Das soll keinen tatsächlich in Not geratenen Therapeuten verunsichern Nothilfe zu beantragen.
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Bei Selbstständigen ohne weitere Rechtsform bedingt es die Rechtsform dass man mit seinem Privatvermögen haftet, d.h. an sich tritt die Notsituation erst ein wenn das der Rechtsform entsprechenden liquiden Mittel aufgebraucht sind. Ich mahne nur zur Vorsicht, hier kann vieles zum Bumerang werden.
Wenn aufgrund Kontoauszüge ersichtlich ist, dass hier und dort viel Geld fließt ist hier eine Notlage sehr fragwürdig. Bei solo selbstständigen gehört das Privatvermögen zu den liquiden Mittel, das müsste nichtmal extra erwähnt werden, es ist durch die Rechtsform bedingt.
Man erwartet dass selbstständige sich hier etwas besser auskennen, das tun aber viele Physios nicht. Im Notfall daher eher den Steuerberater fragen, es könnte bei Rückwirkender Prüfung die Berufszulassung kosten.
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Gert Winsa schrieb:
Sofern ein Zuschuss AUSSCHLIEßLICH Umsatzrückgang als Bedingung hat ist es auch ok, das bezweifel ich aber, es wird immer an einen Liquiditätsengpass oder Notsituation geknüpft sein.
Bei Selbstständigen ohne weitere Rechtsform bedingt es die Rechtsform dass man mit seinem Privatvermögen haftet, d.h. an sich tritt die Notsituation erst ein wenn das der Rechtsform entsprechenden liquiden Mittel aufgebraucht sind. Ich mahne nur zur Vorsicht, hier kann vieles zum Bumerang werden.
Wenn aufgrund Kontoauszüge ersichtlich ist, dass hier und dort viel Geld fließt ist hier eine Notlage sehr fragwürdig. Bei solo selbstständigen gehört das Privatvermögen zu den liquiden Mittel, das müsste nichtmal extra erwähnt werden, es ist durch die Rechtsform bedingt.
Man erwartet dass selbstständige sich hier etwas besser auskennen, das tun aber viele Physios nicht. Im Notfall daher eher den Steuerberater fragen, es könnte bei Rückwirkender Prüfung die Berufszulassung kosten.
"Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden."
Quelle Antrag
1.Die Soforthilfe ist zweckgebunden und dientausschließlich der Bewältigung der existenzge-fährdenden wirtschaftlichen Folgen infolge der COVID-19-Pandemieundder Aufrechterhal-tung der Betriebsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.Die Mittel dienenausschließlich zurKompensation von seit dem 11. März 2020in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemieentstandenen Liquiditätsengpässen.
Quelle Bewilligung
3Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die am 31.12.2019 nichtin Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 651/2014) waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind.4Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen auf die Folgen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Quelle Richtlinien
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viento schrieb:
Bayern:
"Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden."
Quelle Antrag
1.Die Soforthilfe ist zweckgebunden und dientausschließlich der Bewältigung der existenzge-fährdenden wirtschaftlichen Folgen infolge der COVID-19-Pandemieundder Aufrechterhal-tung der Betriebsfähigkeit des betroffenen Unternehmens.Die Mittel dienenausschließlich zurKompensation von seit dem 11. März 2020in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemieentstandenen Liquiditätsengpässen.
Quelle Bewilligung
3Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die am 31.12.2019 nichtin Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 651/2014) waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind.4Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen auf die Folgen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Quelle Richtlinien
Allerdings dürfen auch nur Mittel für tatsächlich nicht bestreitbare regelmäßige Kosten wie Miete etc. Beantragt werden, kein Umsatz erlöst. Ebenso auch nur soweit wie diese nicht aus dem aktuellen Umsatz gedeckt werden.
Ich sage dass nicht um Physios ans Bein zu pissen, sondern um Rechtsirrtümern entgegenzuwirken.
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Gert Winsa schrieb:
Richtig, Privatvermögen ist falsch ausgedrückt von mir, in feste Sachwerte gesteckte Geld muss nicht angegriffen werden, aber private liquide Mittel.
Allerdings dürfen auch nur Mittel für tatsächlich nicht bestreitbare regelmäßige Kosten wie Miete etc. Beantragt werden, kein Umsatz erlöst. Ebenso auch nur soweit wie diese nicht aus dem aktuellen Umsatz gedeckt werden.
Ich sage dass nicht um Physios ans Bein zu pissen, sondern um Rechtsirrtümern entgegenzuwirken.
Ich denke, jeder, der an Eides statt unterschreibt, weiss, was er tut.
Ich halte hier Rechtsberatung nur für angebracht, wenn Sie sich als Fachanwalt ausweisen.
Oder wollen Sie mir auch erklären, was ich mit meinem Altersvorsorgesparstrumpf machen soll und was nicht?
Dies ist genau, was ich meine: lehnt euch nicht immer so belehrerisch aus dem Fenster.
Haben, Bekommen und Ausgeben sind verschiedene Dinge, möglicherweise zahlt jemand dieses Geld ungebraucht zurück? Vielleicht freuts hier den ein oder anderen, wenn sich neue Selbstständige gleich wieder vom Acker machen müssen, eine Vermutung, wenn ich manche so lese, aber dies wäre ein mega schäbiges Denken.
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viento schrieb:
Verzeihung, eine Frage sind Sie Anwalt?
Ich denke, jeder, der an Eides statt unterschreibt, weiss, was er tut.
Ich halte hier Rechtsberatung nur für angebracht, wenn Sie sich als Fachanwalt ausweisen.
Oder wollen Sie mir auch erklären, was ich mit meinem Altersvorsorgesparstrumpf machen soll und was nicht?
Dies ist genau, was ich meine: lehnt euch nicht immer so belehrerisch aus dem Fenster.
Haben, Bekommen und Ausgeben sind verschiedene Dinge, möglicherweise zahlt jemand dieses Geld ungebraucht zurück? Vielleicht freuts hier den ein oder anderen, wenn sich neue Selbstständige gleich wieder vom Acker machen müssen, eine Vermutung, wenn ich manche so lese, aber dies wäre ein mega schäbiges Denken.
Hier zur allgemeinen Information die strafrechtlichen Konsequenzen einer falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung: § 156 StGB - Einzelnorm
Sofern das zutrifft werden daraufhin automatisch Berufrechtliche Konsequenzen eingeleitet.
Also ganz einfach sofern ein tatsächlicher Liquiditätsengpass INCL. Privatvliquidität bei Selbstständigen ohne besondere Rechtsform vorliegt braucht niemand Angst haben. Falls dies falsch abgegeben wurde und aufgedeckt wird bedeutet das den Untergang, nicht Corona.
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Gert Winsa schrieb:
???? Ich habe eine allgemeine Aussage gemacht, warum fühlst du dich persönlich angegriffen ? Wenn du alles korrekt gemacht hast brauchst du das nicht.
Hier zur allgemeinen Information die strafrechtlichen Konsequenzen einer falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung: § 156 StGB - Einzelnorm
Sofern das zutrifft werden daraufhin automatisch Berufrechtliche Konsequenzen eingeleitet.
Also ganz einfach sofern ein tatsächlicher Liquiditätsengpass INCL. Privatvliquidität bei Selbstständigen ohne besondere Rechtsform vorliegt braucht niemand Angst haben. Falls dies falsch abgegeben wurde und aufgedeckt wird bedeutet das den Untergang, nicht Corona.
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viento schrieb:
Ich klinke mich aus, möge jeder nach seinem Gusto entscheiden, ich brauche dieses Kollegenverhalten nicht, in den verschiedensten Threads wird der DUDU Finger erhoben, nicht, bzw. kaum nach Hintergründen geforscht, es wird generalisiert und pauschalisiert. Alles ist gut, Gert Winsa. Ich habe dies beantragt, bekommen, meine Ärmel sind schon ganz oben, nach der Ausgangsbeschränkung geht alles von vorn los, jeder wird eine Art Neuanfang hinlegen müssen, grosse Firmen und die kleinen Physio´s . Ich muss mich hier weder rechtfertigen, noch angreifen und verleumden lassen. Im Übrigen etablieren sich so manch Charaktere hier, kein Wunder, dass hier so manche "alte Haut" dieses Schiff schon verlassen hat. Es ist die menschliche Art und Weise, aber ich wiederhole mich nur. Bleib gesund, alles Gute.
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Gert Winsa schrieb:
Du hast es erfasst, du warst nie direkt angesprochen, ich habe allgemein informiert. Du hast angefangen dich von alleine angesprochen zu fühlen und damit angefangen dich zu rechtfertigen und mich anzugreifen.
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Lucas schrieb:
Es wird doch von BL zu BL verschieden gehandhabt. In einigen Ländern muss man sich komplett leer machen, woanders wiederum nicht...
Ich würde daher eine zwingende Nachprüfpflicht für jeden Antrag einführen.
Nothilfe ist nunmal Nothilfe und nicht Umsatzersatz oder Aufrechterhaltung.
Übrigens das oben ist ernstgemeint, sich durch falsche Angaben einen Vermögensvorteil zu beschaffen ist eine Straftat und kostet die Berufszulassung. Die Höhe des Vermögensvorteils ist auch unerheblich, dejure.org etc. hat einige Urteile parat bei denen Leistungserbringern die Zulassung entzogen wurde auch schon bei geringen Vermögensschäden. Unsere Zulassung ist an die "Persönliche zuverlässigkeit" gebunden und kann und wird bei Verletzung dieser immer entzogen. Jedes Strafverfahren wird bei Ärzten/Therapeuten/Hebammen etc. automatisiert an die Verwaltungsgerichte weitergeleitet.
Vermögens und Liquiditätssituationen lassen sich sehr einfach durch die Steuererklärung und Kontoauszüge im nachhinein überprüfen, auch wenn Einnahmen vorheriger Monate woanders hingeschafft wurden, oder weit über dem Durchschnitt konsumiert wurde.
Damit will ich eher warnen wie jemanden reinreiten.
Nichtsdestotrotz unterstütze ich gerne jeden auch Privat der tatsächlich in eine Notlage geraten ist.
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Horatio72 schrieb:
Sry, genau so sieht das für mich seit Tagen aus was du da schreibst.. "Ich bekomme nix, da dürfen alle anderen auch nix bekommen"! Wir haben finanziell sowieso seit Jahren zu kämpfen und seit letztem Jahr endlich mal etwas besseres Gehalt! Das soll jetzt auch sofort verschwinden? Nach Jahren der Nullrunden? By the way.. die Sachen die Tom immer wieder gefordert hat, sofort die Erhöhungen weiterzugeben, ich glaube das genau diese Leute jetzt froh wären wenn sie sich etwas nebenhin gelegt hätten oder auch mal einen Urlaub, Auto oder sonstwas gegönnt hätten. Ich freue mich für jeden Kollegen der etwas vom Staat bekommt, unabhängig davon ob er jetzt ums überleben kämpft oder nicht. Umsatzeinbußen hat wohl jeder. Mir kann keiner erzählen das er jetzt genauso finanziell weiterläuft. Und da jeder Schuhladen und jede Imbissbude diese Gelder bekommen, versteh ich nicht warum nur wir wieder darauf aus sind uns hinten an zu stellen. Und jetzt auch noch zu fordern das es "zwingend Nachprüfungen " geben muss ist in meinen Augen extremst unsolidarisch. Damit stellst du quasi jeden Antragsteller erst mal unter Generalverdacht zu betrügen. Ich werde dieses Hilfsprogramm in Anspruch nehmen und wenn ich am Ende des Jahres sehe das ich es nicht benötigt habe, zahle ich es gern zurück. Zu meiner persönlichen existenziellen Not gehört nämlich auch das ich Nachts einigermaßen schlafen kann und nicht jedesmal Angst haben muss am Geldautomaten nichts mehr zu bekommen. Bleibt gesund und haltet durch!
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viento schrieb:
Danke Horatio, ich steh nicht alleine mit meiner Denke.
Neben der aktuell inflationär erwähnten "Solidarität" sollte es ja auch noch halbwegs "gerecht" zugehen.
Nebenbei könnte ich mir vorstellen, dass bei der Flut von 100TSd-den Anträgen und der eher geringen Einzelsummen, kein riesen Prüfverfahren angestoßen wird. Plausibilitätsprüfung....fertig!
P.S.:
Nach der Bankenkrise haben ein paar hiesige Großunternehmen KUG abgezockt. Obwohl der Betrieb schon wieder auf vollen Touren lief. Hat auch niemanden Interessiert...…...
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VAUPE schrieb:
Ich finde, hier muss niemand ein schlechtes Gewissen haben, wenn er die Soforthilfe beansprucht.
Neben der aktuell inflationär erwähnten "Solidarität" sollte es ja auch noch halbwegs "gerecht" zugehen.
Nebenbei könnte ich mir vorstellen, dass bei der Flut von 100TSd-den Anträgen und der eher geringen Einzelsummen, kein riesen Prüfverfahren angestoßen wird. Plausibilitätsprüfung....fertig!
P.S.:
Nach der Bankenkrise haben ein paar hiesige Großunternehmen KUG abgezockt. Obwohl der Betrieb schon wieder auf vollen Touren lief. Hat auch niemanden Interessiert...…...
Weisst du, was mich ärgert sind nicht die dummen Angriffe, mich ärgert es, dass Kollegen Kollegen angreifen und verdächtigen.
Bleib gesund, alles Gute. 666
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viento schrieb:
Leider stellen aber manche KollegInnen jenen Hilfesuchenden mangelndes Wirtschaften, Dummheit in der Betriebswirtschaft und schlechtes Zukunftsdenken aus. Statt jenen Beizustehen, haben jene auch keinen Neid, weil es dem "Nachbarn" besser geht. Dies ist leider das Typische unserer Gesellschaft. Man gönnt dem Nächsten fast nix mehr - eine miese Charakterschwäche.
Weisst du, was mich ärgert sind nicht die dummen Angriffe, mich ärgert es, dass Kollegen Kollegen angreifen und verdächtigen.
Bleib gesund, alles Gute. 666
Ich kann jederzeit beantragen wenn ich möchte, die Aufdeckwahrscheinlichkeit ist äusserst gering, aber das beeinflusst meine Entscheidung nicht.
1) Ich habe keinen Anspruch weil ich Privatliquidität aus Vormonaten und Jahren habe, also beantrage ich nichts, weil es mir nicht zusteht und unsolidarisch ist.
2) Mir sind die Konsequenzen bewusst wenn privatliquidität habe und troztdem einen Antrag stelle.
Alles andere ist jedem seine Entscheidung. Wer guten Gewissens eine eidesstattliche Versicherung über keine Liquidität abgeben kann, soll dies beantragen und braucht sich auch nicht aufregen weil ihm nichts passieren kann und ihm der Zuschuss zusteht.
In allen anderen Fällen ist meine Meinung exakt so wie ich es "Spiegelbildlich" sehen würde.
D.h. wenn VW Staatshilfen beantragt weil sie keine Liquidität mehr übrig haben ist das berechtigt.
Wenn VW Staatshilfen beantragt obwohl sie noch restliquidität haben ist es nicht rechtens, das wäre dann auch die öffentliche Meinung, incl. die der Behörden/Richter und die eines jeden einzelnen.
Wenn VW Staatshilfen beantragt und eine eidesstattliche Versicherung abgibt obwohl sie liquidität haben wäre die öffentliche/behördliche/richterliche und jede Persönliche Meinung entsprechend.
Wenn VW keine liquiditätsreserven hat und Staatshilfen beantragt und eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgibt wird es ihnen jede Behörde/Richter/öffentliche Meinung und Privatperson gönnen.
Exakt nach diesem Verfahren beurteile ich mich selbst, und sollte jeder auch für sich tun.
An einem Spiegelbildlichen Beispiel erkennt man die eigene Meinung oder ob man mit 2 Maß misst. Das ist eine allgemeine Erklärung und nicht auf jemanden bezogen.
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Gert Winsa schrieb:
??? Was interpretierst du hier rein ? Das stimmt alles gar nicht was du schreibst. Ich habe niemanden unter Generalverdacht gestellt und nur meine Meinung gesagt.
Ich kann jederzeit beantragen wenn ich möchte, die Aufdeckwahrscheinlichkeit ist äusserst gering, aber das beeinflusst meine Entscheidung nicht.
1) Ich habe keinen Anspruch weil ich Privatliquidität aus Vormonaten und Jahren habe, also beantrage ich nichts, weil es mir nicht zusteht und unsolidarisch ist.
2) Mir sind die Konsequenzen bewusst wenn privatliquidität habe und troztdem einen Antrag stelle.
Alles andere ist jedem seine Entscheidung. Wer guten Gewissens eine eidesstattliche Versicherung über keine Liquidität abgeben kann, soll dies beantragen und braucht sich auch nicht aufregen weil ihm nichts passieren kann und ihm der Zuschuss zusteht.
In allen anderen Fällen ist meine Meinung exakt so wie ich es "Spiegelbildlich" sehen würde.
D.h. wenn VW Staatshilfen beantragt weil sie keine Liquidität mehr übrig haben ist das berechtigt.
Wenn VW Staatshilfen beantragt obwohl sie noch restliquidität haben ist es nicht rechtens, das wäre dann auch die öffentliche Meinung, incl. die der Behörden/Richter und die eines jeden einzelnen.
Wenn VW Staatshilfen beantragt und eine eidesstattliche Versicherung abgibt obwohl sie liquidität haben wäre die öffentliche/behördliche/richterliche und jede Persönliche Meinung entsprechend.
Wenn VW keine liquiditätsreserven hat und Staatshilfen beantragt und eine entsprechende eidesstattliche Versicherung abgibt wird es ihnen jede Behörde/Richter/öffentliche Meinung und Privatperson gönnen.
Exakt nach diesem Verfahren beurteile ich mich selbst, und sollte jeder auch für sich tun.
An einem Spiegelbildlichen Beispiel erkennt man die eigene Meinung oder ob man mit 2 Maß misst. Das ist eine allgemeine Erklärung und nicht auf jemanden bezogen.
Wer sich bei neutralen Hintergrundinfos, wie Sie sie geben, angegriffen und beleidigt fühlt, wird seine Gründe haben. Oder versteht Ihre Aussagen (vielleicht aufgrund der inneren Anspannung) schlichtweg falsch.
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Tolkinchen schrieb:
Herr Winsa, geben Sie es einfach auf. Ich habe es an anderer Stelle auch bereits getan.
Wer sich bei neutralen Hintergrundinfos, wie Sie sie geben, angegriffen und beleidigt fühlt, wird seine Gründe haben. Oder versteht Ihre Aussagen (vielleicht aufgrund der inneren Anspannung) schlichtweg falsch.
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VAUPE schrieb:
Ausgerechnet VW...….ist schon fast wieder amüsant!
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Tolkinchen schrieb:
Noch so ein Beispiel: Negativsternchen werden auch immer gerne für neutrale Aussagen vergeben. Juckt mich nicht, lässt aber Rückschlüsse auf so manche Teilnehmer zu.
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Gert Winsa schrieb:
Seh ich genauso Tollkinchen. Viele Kommentare und Art des Lesens sagen in der Regel etwas über den Schreiberling aus.
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Horatio72 schrieb:
Und wieder Verallgemeinerungen! Jetzt kannste schon den Vorhersagen über Leute treffen weil du ihren Post liest. :smile: Wohl dem der solch eine Fähigkeit hat. Da brauch einem nicht Angst und Bange werden. Evtl . mit deiner Gabe mal beim Finanzamt vorsprechen. Würde denen viel Arbeit sparen wenn du einfach Einträge liest und sofort sagen kann wer sich das Geld erschwindelt hat obwohl er noch Rücklagen hat. Meine Superkraft ist übrigens die Sperrfunktion um solche Posts nicht mehr lesen zu müssen .So long Gert mit T.
Deine Kommentare und deine Art des Schreibens sagen sehr viel über dich aus.
Dabei geht es gar nicht so sehr um den Inhalt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind wohl allen hier klar. Und die daraus resultierenden Problematiken ebenso.
Es ist deine selbstgerechte Art des Auftretens.
Du wirst nicht müde zu betonen wie gesetzestreu du bist und dass du alles richtig machst um dann im gleichen Atemzug viele Andere hier unter Generalverdacht zu stellen und mit lustvoller Ausgiebigkeit die Strafandrohungen zu zitieren.
Das wirkt so wie : „ Hier steh ich, der Gute, und sag ich euch mal Bescheid wo es lang geht“
Letztendlich geht es bei dir um Selbstdarstellung - und genau diese innere Haltung wird auch effektiv verhindern, dass du diese Sätze so verstehen kannst wie sie gemeint sind.
Das ist für die Anderen hier nicht hilfreich da dein Auftritt nur dein Ego bedient.
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mbone schrieb:
Sehe ich genauso Gerd Winsa
Deine Kommentare und deine Art des Schreibens sagen sehr viel über dich aus.
Dabei geht es gar nicht so sehr um den Inhalt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind wohl allen hier klar. Und die daraus resultierenden Problematiken ebenso.
Es ist deine selbstgerechte Art des Auftretens.
Du wirst nicht müde zu betonen wie gesetzestreu du bist und dass du alles richtig machst um dann im gleichen Atemzug viele Andere hier unter Generalverdacht zu stellen und mit lustvoller Ausgiebigkeit die Strafandrohungen zu zitieren.
Das wirkt so wie : „ Hier steh ich, der Gute, und sag ich euch mal Bescheid wo es lang geht“
Letztendlich geht es bei dir um Selbstdarstellung - und genau diese innere Haltung wird auch effektiv verhindern, dass du diese Sätze so verstehen kannst wie sie gemeint sind.
Das ist für die Anderen hier nicht hilfreich da dein Auftritt nur dein Ego bedient.
Ach ja, zwecks Ego, wer mich kennt weiss dass mir Sternebewertungen schon immer egal waren, ebenso ob ich in einer Meinung mit der Masse hier bin. Ich vertrete meine Meinung sonst nichts.
Hier in diesem Thread sind auch vornehmlich ausschließlich Meinungen von PIs.
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Gert Winsa schrieb:
Der einzige der interpretiert sind Sie. Ich habe niemanden als Schwindler oder Betrüger bezeichnet. Ich habe darauf hingewiesen was passieren kann wenn man eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt. Manche haben sich daraufhin persönlich gerechtfertigt, und angesprochen gefühlt.
Ach ja, zwecks Ego, wer mich kennt weiss dass mir Sternebewertungen schon immer egal waren, ebenso ob ich in einer Meinung mit der Masse hier bin. Ich vertrete meine Meinung sonst nichts.
Hier in diesem Thread sind auch vornehmlich ausschließlich Meinungen von PIs.
Zaubere Negativschwingungen weg und setz mich an meine verstaubte Nähmaschine und nähe Mundschutzmasken :blush:
Alles Gute für Dich und dies kommt von :two_hearts:
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viento schrieb:
:laughing:ich werde jetzt meine Superkraft einsetzen:
Zaubere Negativschwingungen weg und setz mich an meine verstaubte Nähmaschine und nähe Mundschutzmasken :blush:
Alles Gute für Dich und dies kommt von :two_hearts:
Ich habe sogar hervorgehoben dass ich es jedem gönne der es braucht und keine Liquidität mehr hat.
Manche haben sich daraufhin aber automatisch persönlich als zur anderen Gruppe gehörend angesprochen gefühlt, obwohl sie gar nicht angesprochen wurden und sich dementsprechend gerechtfertigt.
p.s. das war die Antwort zu mbone.
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Gert Winsa schrieb:
Nein, dass ich diese Hilfe nicht in Anspruch nehme habe ich erst erwähnt als ich damit konfrontiert wurde, lies mal chronologisch.
Ich habe sogar hervorgehoben dass ich es jedem gönne der es braucht und keine Liquidität mehr hat.
Manche haben sich daraufhin aber automatisch persönlich als zur anderen Gruppe gehörend angesprochen gefühlt, obwohl sie gar nicht angesprochen wurden und sich dementsprechend gerechtfertigt.
p.s. das war die Antwort zu mbone.
Ich zitiere mich einfach mal selbst:
"Letztendlich geht es bei dir um Selbstdarstellung - und genau diese innere Haltung wird auch effektiv verhindern, dass du diese Sätze so verstehen kannst wie sie gemeint sind."
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mbone schrieb:
@Gerd
Ich zitiere mich einfach mal selbst:
"Letztendlich geht es bei dir um Selbstdarstellung - und genau diese innere Haltung wird auch effektiv verhindern, dass du diese Sätze so verstehen kannst wie sie gemeint sind."
Das ist eine Vorgehensweise die hauptsächlich Narzissten benutzen, um Ihrer Selbstdarstellungswillen. Ach ja, Narzissten tendieren auch dazu eigene Fehler in anderen zu Spiegeln, daher stellen sie häufig andere als Selbstdarsteller dar. Achtung, das war eine allgemeine Aussage. Und bevor du anfängst, du hast mich als Selbstdarsteller bezeichnet, ich nicht.
Du darfst auch selbst beurteilen wer solche Kreiskonstrukte kreeirt hat getreu dem Motto: ich hab recht, oder ich hab recht.
Ich habe nie gesagt dass ich recht habe, ich habe meine Meinung geäußert, und jeder kann seine haben, deswegen bleib ich trotzdem bei meiner.
Einer inhaltlichen Diskussion bist du aus dem Weg gegangen.
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Gert Winsa schrieb:
Wer von vornherein behauptet eine andere Person könne gar nicht richtig liegen weil sie unfähig ist die Gegenseite mangels innerer Haltung zu verstehen konstruiert ein Kreis konstrukt nach dem Motto: entweder du gibst mir recht, wenn du mir nicht recht gibst warst du nur nicht in der Lage dazu es zu erkennen.
Das ist eine Vorgehensweise die hauptsächlich Narzissten benutzen, um Ihrer Selbstdarstellungswillen. Ach ja, Narzissten tendieren auch dazu eigene Fehler in anderen zu Spiegeln, daher stellen sie häufig andere als Selbstdarsteller dar. Achtung, das war eine allgemeine Aussage. Und bevor du anfängst, du hast mich als Selbstdarsteller bezeichnet, ich nicht.
Du darfst auch selbst beurteilen wer solche Kreiskonstrukte kreeirt hat getreu dem Motto: ich hab recht, oder ich hab recht.
Ich habe nie gesagt dass ich recht habe, ich habe meine Meinung geäußert, und jeder kann seine haben, deswegen bleib ich trotzdem bei meiner.
Einer inhaltlichen Diskussion bist du aus dem Weg gegangen.
Ich hab es doch 5 Beiträge weiter oben schon geschrieben
Es geht nicht um den Inhalt deiner Beiträge sondern um dein Aufreten. Das ist so nicht hilfreich.
Nix Kreis-Konstrukt.
Ich wiederhole mich ungern.
Ansonsten lass es gut sein. Diese Geplänkel sind ja zugegebenermaßen auch für einen Thread nicht förderlich.
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mbone schrieb:
@Gerd
Ich hab es doch 5 Beiträge weiter oben schon geschrieben
Es geht nicht um den Inhalt deiner Beiträge sondern um dein Aufreten. Das ist so nicht hilfreich.
Nix Kreis-Konstrukt.
Ich wiederhole mich ungern.
Ansonsten lass es gut sein. Diese Geplänkel sind ja zugegebenermaßen auch für einen Thread nicht förderlich.
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Gert Winsa schrieb:
Du brauchst dein Kreis Konstrukt nicht wiederholen, es sagt genug über dich aus. Ich vermisse schon wieder ein Inhaltliches Argument.
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Die Politik ist hier in einem Dilemma, einerseits ist es für die Unternehmen die tatsächlich in existenzielle Not geraten sind absolut wichtig, dass die Nothilfen so schnell wie möglich, d.h. ohne große Prüfung ausgezahlt werden. Andererseits liegt es bei einem gewissen Teil der Menschheit in seiner Natur jede gelegenheit zu Nutzen um einen Vorteil zu erzielen.
Ich würde daher eine zwingende Nachprüfpflicht für jeden Antrag einführen.
Nothilfe ist nunmal Nothilfe und nicht Umsatzersatz oder Aufrechterhaltung.
Übrigens das oben ist ernstgemeint, sich durch falsche Angaben einen Vermögensvorteil zu beschaffen ist eine Straftat und kostet die Berufszulassung. Die Höhe des Vermögensvorteils ist auch unerheblich, dejure.org etc. hat einige Urteile parat bei denen Leistungserbringern die Zulassung entzogen wurde auch schon bei geringen Vermögensschäden. Unsere Zulassung ist an die "Persönliche zuverlässigkeit" gebunden und kann und wird bei Verletzung dieser immer entzogen. Jedes Strafverfahren wird bei Ärzten/Therapeuten/Hebammen etc. automatisiert an die Verwaltungsgerichte weitergeleitet.
Vermögens und Liquiditätssituationen lassen sich sehr einfach durch die Steuererklärung und Kontoauszüge im nachhinein überprüfen, auch wenn Einnahmen vorheriger Monate woanders hingeschafft wurden, oder weit über dem Durchschnitt konsumiert wurde.
Damit will ich eher warnen wie jemanden reinreiten.
Nichtsdestotrotz unterstütze ich gerne jeden auch Privat der tatsächlich in eine Notlage geraten ist.
nach 24 h in der online Warteschlange, habe gerade eben mein Zuschuss beantragt. Ich habe in den letzten 2 Wochen einen Umsatzrückgang von bis zu 60 % mit steigender Tendenz zu verkraften. Ichmuss MA in Kurzarbeit schicken. Auch wenn sich dies alles in den nächsten 2 Monaten erst finanziell bemerkbar macht, benötige ich eben in 2 Monaten das Geld. Niemand weiss (auch die Regierung nicht), wie sich die Pandemie weiter entwickelt und wann der Shutdown ( und vor allem wie) beendet wird.
Und ja ich habe finanzielle Reserven, die ich bei Gott nur in der höchsten Not auflöse. Denn das ist ein Teil meiner Altersvorsorge.
Irgendwann werde ich meine Praxis aufgeben und ob ich sie verkauft bekomme weiss ich nicht. Dann interessiert es niemanden mehr wie ich als Unternehmer durch die Coranazeit gekommen bin. Ich habe keine Lust auf Altersarmut.
Ich denke es wird ohnenhin in der Steuererklärung 2020 durch das FA beurteilt werden, ob ich den Zuschuss zu Recht oder Unrecht bekommen habe. Auf keinen Fall will ich mich daran bereichern. Ich benötige das Geld jetzt um alle laufenden Kosten zu begleichen, um nicht Mietschuldner, FA-schuldner, BG-schuldner etc. zu werden.
Ich habe schon mehr als genug schlaflose Nächte hinter mir und der Zuschuß sichert für 1,5 Monate die Fixkosten ausgenommen Gehälter +Sozialabgaben.
Ich wünsche euch viel Kraft, um diese Zeit zu überstehen.
Bleibt gesund
Gruß Ellyboy
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Für den rest gilt was ich oben geschrieben hab. Wer keine Liquidität hat braucht sich doch nicht aufregen, der kann beruhigt seine eidesstattliche Versicherung unterschreiben und gut ist. Wer nicht muss Angst haben dass es hoffentlich nie aufgedeckt wird.
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Gert Winsa schrieb:
Nur zur Information: Das Finanzamt muss sich auch an den Datenschutz halten, es gibt eine eigene Rechtsverordnung wann und welche Daten das FA an wen weitergeben darf, das beinhaltet ausschließlich den Datenabgleich für z.b. Sozialversicherungsbeiträge etc. Strafrechtliche Vermutungen, Meinungen über unberechtigte/berechtigte Zuschüsse darf das FA nicht weiterleiten.
Für den rest gilt was ich oben geschrieben hab. Wer keine Liquidität hat braucht sich doch nicht aufregen, der kann beruhigt seine eidesstattliche Versicherung unterschreiben und gut ist. Wer nicht muss Angst haben dass es hoffentlich nie aufgedeckt wird.
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Problem beschreiben
Ellyboy schrieb:
Hallo zusammen,
nach 24 h in der online Warteschlange, habe gerade eben mein Zuschuss beantragt. Ich habe in den letzten 2 Wochen einen Umsatzrückgang von bis zu 60 % mit steigender Tendenz zu verkraften. Ichmuss MA in Kurzarbeit schicken. Auch wenn sich dies alles in den nächsten 2 Monaten erst finanziell bemerkbar macht, benötige ich eben in 2 Monaten das Geld. Niemand weiss (auch die Regierung nicht), wie sich die Pandemie weiter entwickelt und wann der Shutdown ( und vor allem wie) beendet wird.
Und ja ich habe finanzielle Reserven, die ich bei Gott nur in der höchsten Not auflöse. Denn das ist ein Teil meiner Altersvorsorge.
Irgendwann werde ich meine Praxis aufgeben und ob ich sie verkauft bekomme weiss ich nicht. Dann interessiert es niemanden mehr wie ich als Unternehmer durch die Coranazeit gekommen bin. Ich habe keine Lust auf Altersarmut.
Ich denke es wird ohnenhin in der Steuererklärung 2020 durch das FA beurteilt werden, ob ich den Zuschuss zu Recht oder Unrecht bekommen habe. Auf keinen Fall will ich mich daran bereichern. Ich benötige das Geld jetzt um alle laufenden Kosten zu begleichen, um nicht Mietschuldner, FA-schuldner, BG-schuldner etc. zu werden.
Ich habe schon mehr als genug schlaflose Nächte hinter mir und der Zuschuß sichert für 1,5 Monate die Fixkosten ausgenommen Gehälter +Sozialabgaben.
Ich wünsche euch viel Kraft, um diese Zeit zu überstehen.
Bleibt gesund
Gruß Ellyboy
und was machen die Sachsen???
Soforthilfe-Zuschuss gibt es nur in Form von DARLEHEN, DANKE !!!
Egal ob Physio, Friseur, Fahrschulen oder Schuhläden, die gucken doch jetzt alle doof aus der Wäsche.
Von wegen "beispielloses Hilfsprogramm".
Als ob es nur in den anderen 15 Bundesländern Auswirkungen der Corona-Krise gibt, im Moment hat doch jeder
Umsatzeinbußen.
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Problem beschreiben
nathalie-ann schrieb:
Hallo an alle,
und was machen die Sachsen???
Soforthilfe-Zuschuss gibt es nur in Form von DARLEHEN, DANKE !!!
Egal ob Physio, Friseur, Fahrschulen oder Schuhläden, die gucken doch jetzt alle doof aus der Wäsche.
Von wegen "beispielloses Hilfsprogramm".
Als ob es nur in den anderen 15 Bundesländern Auswirkungen der Corona-Krise gibt, im Moment hat doch jeder
Umsatzeinbußen.
ich sehe das genau..soo!!
Es gibt hier Leute, die Unternehmen sehr kurzsichtig führen bzw. beurteilen. Es spielt hier wohl keine Rolle, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt einen Liquiditätsengpaß habe, den hat wohl sowieso nur das Unternehmen, dass entweder ganz frisch am Markt ist oder schon vor dem 11.3. 20 in Schwierigkeiten war! Unternehmer sollten immer vorrausschauend wirtschaften, auch um Arbeitsplätze zu erhalten und genau das ist ja auch Ziel der Soforthilfe!
Subventionsbetrug ist ja eine echte Hausnummer, da sollten wir wohl eher mal bei den Großunternehmen schauen. Ich kann gar nicht verstehen, dass hier jemand in diesem Zusammenhang dieses Wort in den Mund nimmt. Meine Rücklagen dienen auch natürlich der Altersvorsorge und der Investitionsmöglichkeit zur Stabilisierung des Betriebes sowie möglichen Gehaltserhöhungen bzw. Neueinstellungen.
Insofern werde auch ich die Förderung erst mal beantragen, rückzahlen kann man ja sicher auch, falls nicht benötigt.
Wichtig erst mal, Arbeitsplätze sichern, Liquidität sichern ( in Zukunft!! ),Investitionen zurückstellen und hoffen, dass es nicht zu lange dauert.
Wer jetzt nicht beantragt, dem geht das Geld vermutlich verloren und in 3-4 Monaten sind die eigenen Rücklagen weg. Die Mitarbeiter dann auch und die Miete??
Noch einmal, ich bin 25 Jahre dabei, denkt vorrausschauend und so auch unternehmerisch klug,
und bleibt vor allem gesund!!
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Wie wäre wohl die Meinung wenn ein Groß oder Mittelständischer Betrieb das sagen würde ? Dann wäre der große Aufschrei....
Wenn ich selbstständig bin bin ich nunmal selbstständig, und muss mich auf einer Ebene mit anderen Selbstständigen sehen.
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Gert Winsa schrieb:
Exakt sowas meine ich..... keine Worte.
Wie wäre wohl die Meinung wenn ein Groß oder Mittelständischer Betrieb das sagen würde ? Dann wäre der große Aufschrei....
Wenn ich selbstständig bin bin ich nunmal selbstständig, und muss mich auf einer Ebene mit anderen Selbstständigen sehen.
Verschonen Sie uns bitte mit Ihren unqualifizierten Kommentaren.
Wenn Sie keine Hilfe benötigen, dann herzlichen Glückwunsch.
Ich trage Verantwortung für 12 Mitarbeiter. Denen möchte ich auch weiterhin pünktlich jeden Monat ihre Gehälter zahlen. Bei rund 45.000€ jeden Monat müssten meine Rücklagen schon enorm sein, um das 2 Monate oder mehr zu überstehen.
Also nicht voreilig den Stab über andere brechen.
M.k.G.
Ellyboy
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Ellyboy schrieb:
Hallo Herr Winsa.
Verschonen Sie uns bitte mit Ihren unqualifizierten Kommentaren.
Wenn Sie keine Hilfe benötigen, dann herzlichen Glückwunsch.
Ich trage Verantwortung für 12 Mitarbeiter. Denen möchte ich auch weiterhin pünktlich jeden Monat ihre Gehälter zahlen. Bei rund 45.000€ jeden Monat müssten meine Rücklagen schon enorm sein, um das 2 Monate oder mehr zu überstehen.
Also nicht voreilig den Stab über andere brechen.
M.k.G.
Ellyboy
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Tolkinchen schrieb:
Darf ich bitte eine ernst gemeinte Frage stellen: Warum beantragen Sie keine Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter? So können doch wahrscheinlich die größten Kosten wesentlich reduziert werden.
Ihre Behauptungen werden Kurios.
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Gert Winsa schrieb:
Die Gehaltskosten sind für sie zu 100% durch KUG. Gesichert. Polternd aufzutreten gibt einem nicht mehr recht, sagt aber etwas über einen selber aus. Zudem Sie selbst geschrieben haben KUG beantragt zu haben, somit fallen ausschließlich für die Arbeitsstunden Kosten an für die auch Umsatz erwirtschaftet wird.
Ihre Behauptungen werden Kurios.
KUG ist schon in Vorbereitung.
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Ellyboy schrieb:
Hallo Tolkinchen.
KUG ist schon in Vorbereitung.
Danke für die Antwort!
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Tolkinchen schrieb:
Ok, ich habe mich schon gewundert. Das sind ja immense Ausgaben bei 12 Mitarbeitern, das muss man ja irgendwie regeln.
Danke für die Antwort!
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kapha schrieb:
Hallo Ellyboy
ich sehe das genau..soo!!
Es gibt hier Leute, die Unternehmen sehr kurzsichtig führen bzw. beurteilen. Es spielt hier wohl keine Rolle, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt einen Liquiditätsengpaß habe, den hat wohl sowieso nur das Unternehmen, dass entweder ganz frisch am Markt ist oder schon vor dem 11.3. 20 in Schwierigkeiten war! Unternehmer sollten immer vorrausschauend wirtschaften, auch um Arbeitsplätze zu erhalten und genau das ist ja auch Ziel der Soforthilfe!
Subventionsbetrug ist ja eine echte Hausnummer, da sollten wir wohl eher mal bei den Großunternehmen schauen. Ich kann gar nicht verstehen, dass hier jemand in diesem Zusammenhang dieses Wort in den Mund nimmt. Meine Rücklagen dienen auch natürlich der Altersvorsorge und der Investitionsmöglichkeit zur Stabilisierung des Betriebes sowie möglichen Gehaltserhöhungen bzw. Neueinstellungen.
Insofern werde auch ich die Förderung erst mal beantragen, rückzahlen kann man ja sicher auch, falls nicht benötigt.
Wichtig erst mal, Arbeitsplätze sichern, Liquidität sichern ( in Zukunft!! ),Investitionen zurückstellen und hoffen, dass es nicht zu lange dauert.
Wer jetzt nicht beantragt, dem geht das Geld vermutlich verloren und in 3-4 Monaten sind die eigenen Rücklagen weg. Die Mitarbeiter dann auch und die Miete??
Noch einmal, ich bin 25 Jahre dabei, denkt vorrausschauend und so auch unternehmerisch klug,
und bleibt vor allem gesund!!
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tom1350 schrieb:
Ich höre schon die Vermieter nach Staatshilfen schreien, weil die Mieter die Wuchermieten nicht mehr zahlen können. Oder der abartige Immobiliebmarkt. Kann doch nicht sein, dass die 80qm ETW nicht mehr 490.000€ kosten kann.
Dumm ist es nur für kleine Private Vermieter die erst kürzlich eine Wohnung als Geldanlage gekauft haben. Aber in das Ende einer Blase sollte man niemals kaufen.
Wobei der Immo Crash erst am Anfang steht, erst wird die Nachfrage einbrechen, weil aktuell kaum jemand was kaufen will. Falls es in ein paar Monaten noch schlimmer kommt und Menschen zeitgeich aus Finanzieller not Ihre Immobilien Verkaufen müssen (Angebotsüberhang) wird es massiv platzen. Ob es so kommt ist noch nicht sicher...
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Ich denke das wird zum teil so passieren, wir stecken in einer Immobilienblase, dass in dieser zumindest auch Luft abgelassen wird, sofern sie nicht komplett platzt, ist auch klar.
Dumm ist es nur für kleine Private Vermieter die erst kürzlich eine Wohnung als Geldanlage gekauft haben. Aber in das Ende einer Blase sollte man niemals kaufen.
Wobei der Immo Crash erst am Anfang steht, erst wird die Nachfrage einbrechen, weil aktuell kaum jemand was kaufen will. Falls es in ein paar Monaten noch schlimmer kommt und Menschen zeitgeich aus Finanzieller not Ihre Immobilien Verkaufen müssen (Angebotsüberhang) wird es massiv platzen. Ob es so kommt ist noch nicht sicher...
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