Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
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WonkoDerVerständige schrieb:
Hi - Frage - dürfen wir wieder auf Selbstzahler-/ Gutschein-usw-Basis arbeiten? Jetzt wo Kosmetiker und andere nicht-Medizinische Dienstleister wieder öffnen?
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USpre schrieb:
Kosmetik öffnet doch nicht! Nur Friseure
In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Könnt ihr euch bitte erst einmal einigen, über welches Bundesland wir in diesem Thread diskutieren? Es ist tatsächlich der Fall, dass nicht in allen Bundesländern die gleichen Regeln gelten. Ist komisch - ist aber so... sunglasses
In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden.
Gruß
Nora
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WonkoDerVerständige schrieb:
Hi ja betrifft Bayern ... Danke
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USpre schrieb:
OK, ich dachte, dass ist überall gleich!
Die Veröffentlichung der Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht aber weiterhin aus, so dass man daraus erst rechtverbindliche Antwort geben kann.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Nora Weber schrieb am 24.02.2021 21:26 Uhr:[...] In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" (auch Kosmetik) erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden. [...] Jetzt wurde das Ganze schon wieder eingeschränkt: vom bayerischen Gesundheitsministerium gibt es eine Stellungnahme ( Link), wonach ab dem 1. März nur zusätzlich "körpernahe Dienstleistungen" erbracht werden dürfen, die "im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang" notwendig sind. Massagepraxen werden wieder grundsätzlich ausgenommen - wobei auch im Ministerium langsam klar sein dürfte, dass des auch medizinisch / therapeutische Praxen gibt.
Die Veröffentlichung der Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht aber weiterhin aus, so dass man daraus erst rechtverbindliche Antwort geben kann.
Gruß
Nora
Ab dem 1. März "dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden" - mehr blieb nicht mehr von der Ankündigung übrig.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die schriftliche Fixierung der angekündigten Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mittlerweile publiziert - und die zunächst angekündigte Öffnung für "körpernahe Dienstleistungen" wurde nochmal deutlich zusammengekürzt:
Ab dem 1. März "dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden" - mehr blieb nicht mehr von der Ankündigung übrig.
Gruß
Nora
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