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WonkoDerVerständige
Vor 2 Monaten
Hi - Frage - dürfen wir wieder auf Selbstzahler-/ Gutschein-usw-Basis arbeiten? Jetzt wo Kosmetiker und andere nicht-Medizinische Dienstleister wieder öffnen?
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Hi - Frage - dürfen wir wieder auf Selbstzahler-/ Gutschein-usw-Basis arbeiten? Jetzt wo Kosmetiker und andere nicht-Medizinische Dienstleister wieder öffnen?
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WonkoDerVerständige schrieb:

Hi - Frage - dürfen wir wieder auf Selbstzahler-/ Gutschein-usw-Basis arbeiten? Jetzt wo Kosmetiker und andere nicht-Medizinische Dienstleister wieder öffnen?

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USpre
Vor 2 Monaten
Kosmetik öffnet doch nicht! Nur Friseure
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Kosmetik öffnet doch nicht! Nur Friseure
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USpre schrieb:

Kosmetik öffnet doch nicht! Nur Friseure

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Nora Weber
Vor 2 Monaten
Könnt ihr euch bitte erst einmal einigen, über welches Bundesland wir in diesem Thread diskutieren? Es ist tatsächlich der Fall, dass nicht in allen Bundesländern die gleichen Regeln gelten. Ist komisch - ist aber so... sunglasses
In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden.
Gruß
Nora
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Könnt ihr euch bitte erst einmal einigen, über welches Bundesland wir in diesem Thread diskutieren? Es ist tatsächlich der Fall, dass nicht in allen Bundesländern die gleichen Regeln gelten. Ist komisch - ist aber so... [emoji]sunglasses[/emoji] In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Könnt ihr euch bitte erst einmal einigen, über welches Bundesland wir in diesem Thread diskutieren? Es ist tatsächlich der Fall, dass nicht in allen Bundesländern die gleichen Regeln gelten. Ist komisch - ist aber so... sunglasses
In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden.
Gruß
Nora

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WonkoDerVerständige
Vor 2 Monaten
Hi ja betrifft Bayern ... Danke
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WonkoDerVerständige schrieb:

Hi ja betrifft Bayern ... Danke

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USpre
Vor 2 Monaten
OK, ich dachte, dass ist überall gleich!
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USpre schrieb:

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Nora Weber
Vor 2 Monaten
Nora Weber schrieb am 24.02.2021 21:26 Uhr:[...] In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" (auch Kosmetik) erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden. [...]
Jetzt wurde das Ganze schon wieder eingeschränkt: vom bayerischen Gesundheitsministerium gibt es eine Stellungnahme ( Link), wonach ab dem 1. März nur zusätzlich "körpernahe Dienstleistungen" erbracht werden dürfen, die "im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang" notwendig sind. Massagepraxen werden wieder grundsätzlich ausgenommen - wobei auch im Ministerium langsam klar sein dürfte, dass des auch medizinisch / therapeutische Praxen gibt.
Die Veröffentlichung der Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht aber weiterhin aus, so dass man daraus erst rechtverbindliche Antwort geben kann.
Gruß
Nora
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[zitat][b]Nora Weber schrieb am 24.02.2021 21:26 Uhr:[/b][...] In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" (auch Kosmetik) erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden. [...][/zitat]Jetzt wurde das Ganze schon wieder eingeschränkt: vom bayerischen Gesundheitsministerium gibt es eine Stellungnahme (https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/20210225_positivliste.pdf), wonach ab dem 1. März nur zusätzlich "körpernahe Dienstleistungen" erbracht werden dürfen, die "im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang" notwendig sind. Massagepraxen werden wieder grundsätzlich ausgenommen - wobei auch im Ministerium langsam klar sein dürfte, dass des auch medizinisch / therapeutische Praxen gibt. Die Veröffentlichung der Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht aber weiterhin aus, so dass man daraus erst rechtverbindliche Antwort geben kann. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Nora Weber schrieb am 24.02.2021 21:26 Uhr:[...] In Bayern werden ab nächster Woche "körpernahe Dienstleistungen" (auch Kosmetik) erlaubt sein - die Details folgen, wenn der Landtag die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet haben wird - sollte wieder Ende der Woche publiziert werden. [...]
Jetzt wurde das Ganze schon wieder eingeschränkt: vom bayerischen Gesundheitsministerium gibt es eine Stellungnahme ( Link), wonach ab dem 1. März nur zusätzlich "körpernahe Dienstleistungen" erbracht werden dürfen, die "im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang" notwendig sind. Massagepraxen werden wieder grundsätzlich ausgenommen - wobei auch im Ministerium langsam klar sein dürfte, dass des auch medizinisch / therapeutische Praxen gibt.
Die Veröffentlichung der Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht aber weiterhin aus, so dass man daraus erst rechtverbindliche Antwort geben kann.
Gruß
Nora

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Nora Weber
Vor 2 Monaten
Die schriftliche Fixierung der angekündigten Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mittlerweile publiziert - und die zunächst angekündigte Öffnung für "körpernahe Dienstleistungen" wurde nochmal deutlich zusammengekürzt:
Ab dem 1. März "dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden" - mehr blieb nicht mehr von der Ankündigung übrig.
Gruß
Nora
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Die schriftliche Fixierung der angekündigten Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mittlerweile publiziert - und die zunächst angekündigte Öffnung für "körpernahe Dienstleistungen" wurde nochmal deutlich zusammengekürzt: Ab dem 1. März [b]"dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden"[/b] - mehr blieb nicht mehr von der Ankündigung übrig. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Die schriftliche Fixierung der angekündigten Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mittlerweile publiziert - und die zunächst angekündigte Öffnung für "körpernahe Dienstleistungen" wurde nochmal deutlich zusammengekürzt:
Ab dem 1. März "dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden" - mehr blieb nicht mehr von der Ankündigung übrig.
Gruß
Nora



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