WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Muss ich meine Mitarbeiter Schulen lassen (Niedersachsen) wenn Sie Selbsttest unter Kollegen oder bei Patienten beaufsichtigen?
Wenn ja jemand nen Tipp wo man dies Online machen kann.
Danke schonmal im Vorraus.....
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Patienten müssen zum Testzenzrum ausser man eine Genehmigung als Testzentrum.
Dann muss man nicht Patienten testen.
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paul849 schrieb:
Mein GA sagt das ich keine Patienten testen darf nur meine Mitarbeiter.
Patienten müssen zum Testzenzrum ausser man eine Genehmigung als Testzentrum.
Dann muss man nicht Patienten testen.
Das war nur mal kurz Anfang Oktober so. Das wurde aber auch dank der viel gescholtenen Verbände zurückgenommen.
Und DU darfst sie auch gar nicht testen, ausser du bist ein Testzentrum.
Wenn es nur darum geht, dass du bei Selbstzahlerleistungen ihren Selbsttest beaufsichtigen willst, brauchst du keine Schulung.
Es muss nur Aufsicht geführt werden.
§7 Abs 1 Satz 5 sagt folgendes:
"Im Fall eines Selbsttests nach Satz 1 Nr. 3 ist der Test von der Besucherin oder dem Besucher unter Aufsicht der oder des
der Schutzmaßnahme Unterworfenen oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person oder der Person nach Satz 3 Nr. 3 durchzufüh-
ren. "
Für Mitarbeiter solltest du eigentlich eine Schulung haben, sonst kann es sein, dass die KVN das Geld für die erstatteten Test zurückverlangt.
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Jeverland schrieb:
Patienten müssen auch in Niedersachsen nicht getestet sein, wenn sie eine VO haben.
Das war nur mal kurz Anfang Oktober so. Das wurde aber auch dank der viel gescholtenen Verbände zurückgenommen.
Und DU darfst sie auch gar nicht testen, ausser du bist ein Testzentrum.
Wenn es nur darum geht, dass du bei Selbstzahlerleistungen ihren Selbsttest beaufsichtigen willst, brauchst du keine Schulung.
Es muss nur Aufsicht geführt werden.
§7 Abs 1 Satz 5 sagt folgendes:
"Im Fall eines Selbsttests nach Satz 1 Nr. 3 ist der Test von der Besucherin oder dem Besucher unter Aufsicht der oder des
der Schutzmaßnahme Unterworfenen oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person oder der Person nach Satz 3 Nr. 3 durchzufüh-
ren. "
Für Mitarbeiter solltest du eigentlich eine Schulung haben, sonst kann es sein, dass die KVN das Geld für die erstatteten Test zurückverlangt.
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Natascha Sauer schrieb:
Guten Morgen,
Muss ich meine Mitarbeiter Schulen lassen (Niedersachsen) wenn Sie Selbsttest unter Kollegen oder bei Patienten beaufsichtigen?
Wenn ja jemand nen Tipp wo man dies Online machen kann.
Danke schonmal im Vorraus.....
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kroetzi schrieb:
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Die Idee war, so den Test und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten in den Heimen zu umgehen.
Würde das anerkannt, selbstredend ohne Schulung und Test unter Kollegen?
LG
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Alo schrieb:
Ich weiß nicht, wo Du genau Du wohnst, in Sachsen ist ein Selbsttest, der auch für Einrichtungen wie Pflegeheime gilt laut Gesundheitsamt nur möglich mit einer Schulung für den theoretischen Teil, z.B. bei Meduplus und einer praktischen Einweisung durch einen Arzt, der das auf diesem Onlinezertifikat bestätigt.
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Herbert schrieb:
Die Frage nach der Gültigkeit eines in der Praxis durchgeführten Selbsttests zum Betreten einer Pflegeeinrichtung kam hier bei mir auch auf.
Die Idee war, so den Test und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten in den Heimen zu umgehen.
Würde das anerkannt, selbstredend ohne Schulung und Test unter Kollegen?
LG
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